Privater Darlehensvertrag – eine Alternative zum Bankkredit
Wenn die Zeiten hart sind und das Geld knapp wird oder wenn du Startkapital für eine Investition oder ein anderes Projekt benötigst, wirken die Kreditangebote der Banken schnell verlockend. Aber denk daran, dass du im Rahmen eines Bankdarlehens für Gebühren und Zinsen zahlen musst, die je nach Kreditsumme beträchtliche Summen ausmachen können.
Veröffentlicht am: 27.05.2021
Wenn dir ein Bankdarlehen nicht praktikabel erscheint, deine Bonität nicht ausreicht oder du dich einfach nicht mit dem Gedanken anfreunden kannst, eine große Schuld bei einer Bank einzugehen, ist trotzdem noch nicht alles verloren. Es gibt noch einen anderen Weg, ein Darlehen zu bekommen: Ein privates Darlehen.
Was ist ein privater Darlehensvertrag?
Der Begriff Darlehensvertrag wird häufig für private Kreditverträge verwendet, die an keinen bestimmten Zweck gebunden sind.
Bei einem privaten Darlehensvertrag handelt es sich grundsätzlich um einen schuldrechtlichen Vertrag, in dem Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festgeschrieben sind. Genauer gesagt verpflichtet sich ein Darlehensgeber dazu, einem Darlehensnehmer Geld zu festgeschriebenen Konditionen zu leihen. Der Darlehensnehmer zahlt das Darlehen in vereinbarten Raten zurück. Der Darlehensgeber kann zusätzlich Zinsen als Gegenleistung verlangen.
Im Rahmen eines privaten Darlehens leihen Familienangehörige oder Freunde einer Person Geld und vereinbaren dafür häufig relativ wohlwollende Konditionen – man könnte auch von Freundschaftspreisen sprechen. Teils ermöglichen private Darlehensgeber auch Vollfinanzierungen zu wesentlich besseren Konditionen als Kreditinstitute wie Banken.
Doch auch wenn ein enges privates Verhältnis die Basis ist, sollte im Rahmen eines privaten Darlehens immer per Vertrag schriftlich festgehalten werden, welche Rechte und Pflichten die beteiligten Parteien haben. So werden die meisten Unklarheiten bereits im Voraus ausgeräumt und beide Parteien haben im Streitfall – falls es doch dazu kommen sollte – eine rechtlich gültige Argumentationsgrundlage. Natürlich ist es einfacher und emotional sanfter, ein mündliches Versprechen unter Freunden zu geben, aber was ist, wenn sich eine oder beide Parteien ein oder zwei Jahre in der Zukunft nicht mehr an die genauen Bedingungen des Vertrages erinnern können?
Wie funktioniert ein Darlehensvertrag?
Ein Darlehensvertrag ist ein sehr komplexes Dokument, das die beiden beteiligten Parteien schützen soll. In den meisten Fällen erstellt der Darlehensgeber den Darlehensvertrag, was bedeutet, dass die Last der Einbeziehung aller Bedingungen für die Vereinbarung auf die kreditgebende Partei fällt.
Der Zweck des Darlehensvertrags ist es, genau festzulegen, was geliehen wird und wann und wie der Darlehensnehmer es zurückzahlen muss. Der Vertrag enthält spezifische Bedingungen, die genau beschreiben, was geliehen wird und was im Gegenzug erwartet wird. Sobald er abgeschlossen ist, ist er im Wesentlichen ein Zahlungsversprechen des Kreditgebers an den Kreditnehmer. Aber ein Darlehensvertrag regelt nicht nur die Bedingungen des Darlehens, sondern dient auch als Nachweis, dass das Geld, die Waren oder die Dienstleistungen kein Geschenk an den Darlehensnehmer waren. Dieser Punkt ist wichtig, weil es verhindert, dass jemand versucht, sich aus der Rückzahlung herauszuwinden.
Ein Darlehensvertrag ist grundsätzlich rechtswirksam, wenn beide Parteien – Darlehensgeber und -nehmer dem Vertragsinhalt mit ihrer jeweiligen Unterschrift zugestimmt haben. Wann die festgehaltenen Verpflichtungen beginnen – Bereitstellung der Kreditsumme und Beginn der Rückzahlung, muss im Vertrag festgehalten sein.
Der Vertrag besteht so lange, bis der Schuldner das Darlehen, gegebenenfalls inklusive Zinsen, vollständig zurückbezahlt hat. Die Dauer von Darlehensverträgen lässt sich anhand der festgelegten Laufzeit ausmachen, sofern keine Zahlungsaussetzungen oder Sondertilgungen zu einer Verlängerung oder Verkürzung der Laufzeit führen.
Sollte die Fälligkeit nicht vertraglich festgelegt sein, ist der Vertrag gültig, bis der Darlehensgeber schriftlich kündigt und die dreimonatige Kündigungsfrist abgelaufen ist.
Wie muss ein privater Darlehensvertrag aussehen?
Für private Darlehensverträge existieren keine privatrechtlichen Vorschriften, er kann also vollkommen frei vereinbart werden. Trotzdem können wir es gar nicht oft genug sagen: Auch bei privaten Darlehen zwischen Verwandten oder Freunden sollte stets ein formelles Protokoll der Vereinbarung, ein Vertrag, geschlossen werden. Dieses Dokument wird helfen, Missverständnisse von Anfang an zu vermeiden, und kann, falls nötig, später zur Beilegung von Streitigkeiten verwendet werden. Falls ein Darlehensvertrag aufgesetzt wird, gibt der Gesetzgeber einige Punkte vor, die auf gar keinen Fall fehlen dürfen. Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt es sich, einen Anwalt oder Steuerberater hinzuziehen. Grundsätzlich sollten diese Punkte in einem privaten Darlehensvertrag enthalten sein:
Informationen zum Darlehensgeber und Darlehensnehmer: Dieser Abschnitt enthält die Namen und Kontaktinformationen aller Personen, die an dem Darlehen beteiligt sind. Es wird beschrieben, wer der Darlehensgeber und wer der Darlehensnehmer ist, sowie die Postanschrift und die Kontodaten, an die Zahlungen gesendet werden sollen.
Darlehenssumme: Der zu leihende Geldbetrag sollte klar erkennbar in Zahlen und in Worten im Vertrag festgehalten werden. Auf diese Weise besteht keine Chance, dass der fällige Betrag falsch gelesen oder geändert wird. Wenn der Betrag sich z. Bsp. auf 5.776 € beläuft, sollte auch "fünftausend siebenhundertsiebenundsiebzig Euro" im Vertrag stehen.
Darlehensdauer: Die Laufzeit des Darlehens sollte vertraglich festgehalten werden, damit klar ist, bis wann die Rückzahlung des Geldes erfolgt sein muss. Die Darlehensdauer kann individuell vereinbart werden. Wurde keine Laufzeit im Vertrag vereinbart, greift § 488 Abs. 3 BGB. Dieser Paragraph besagt, dass die Rückzahlung des Darlehens nach einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch den Darlehensgeber oder den Darlehensnehmer erfolgen muss, wenn keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.
Rückzahlung: In den Rückzahlungsbedingungen wird geklärt, wie das Darlehen zurückgezahlt wird, einschließlich der Häufigkeit der Zahlungen (z. Bsp. monatlich, vierteljährlich oder jährlich), wann die erste Rückzahlungsrate fällig ist und wann die letzte Zahlung eingegangen sein muss. Dabei sollten konkrete Daten genannte werden und keine unklaren Fristen.
Zinsen: Mit diesem Punkt wird erklärt, ob für das Darlehen Zinsen anfallen, und wenn ja, wie hoch diese sind und ob der Zinssatz fest oder variabel ist. Wie der Kreditbetrag sollte auch der Zinssatz als numerischer Prozentsatz dargestellt und in Langform ausgeschrieben werden. Außerdem gilt, dass der Zinssatz mit den staatlichen Vorgaben übereinstimmen muss.
Verzug: Es sollte auch festgehalten werden, was passiert, wenn der Darlehensnehmer mit den Zahlungen in Verzug gerät. Werden in diesem Fall Gebühren bzw. Verzugszinsen berechnet und wenn ja, wann und in welcher Höhe?
Sicherheiten: Einige Arten von Darlehen sind durch Sicherheiten abgesichert, falls der Kreditnehmer nicht in der Lage ist, seine Schulden zurückzuzahlen. Wenn dies der Fall ist, sollte der Darlehensvertrag detailliert aufführen, um welche Sicherheiten es sich handelt und welchen Wert sie haben. Zum Beispiel kann eine Immobilie als Sicherheit dienen. Dann sollte im Vertrag eine detaillierte Beschreibung der Immobilie enthalten sein, einschließlich der Angabe, ob es sich um eine Gewerbe- oder Wohnimmobilie handelt, ihren Wert und die Adresse. Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich, ein Darlehen abzusichern; ein ungesichertes Darlehen ist immer noch durchsetzbar, solange der Darlehensvertrag rechtswirksam ist.
Sondertilgungen und Zahlungsaussetzung: In welcher Höhe dürfen Darlehensnehmer Sondertilgungen leisten und wie oft? Hat der Darlehensnehmer die Möglichkeit, Zahlungen auszusetzen, falls nötig?
Widerrufsbelehrung und Informationspflichten: Darlehensverträge müssen nach § 491a BGB Informationen über die rechtlichen Grundlagen von Kreditverträgen enthalten.
Kündigung: Wird im Darlehensvertrag ein Fälligkeitsdatum festgelegt, ist eine formelle Kündigung nicht erforderlich. Wird nicht angegeben, wann das Darlehen vollständig zurückgezahlt sein, muss der Vertrag vor der Rückzahlung erst gekündigt werden. Dabei beträgt die reguläre Kündigungsfrist drei Monate. Kommt es seitens des Darlehensnehmers zu Zahlungsverzug, hat der Darlehensgeber das Recht, den Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen. Die genauen Kündigungsmodalitäten bzw. Gründe für eine vorzeitige Kündigung sollten im Vertrag festgehalten werden.
Unterschriften: Schließlich müssen beide Parteien den Darlehensvertrag unterschreiben und datieren. Auf diese Weise bestätigen sowohl der Darlehensnehmer als auch der Darlehensgeber, dass sie die Bedingungen und ihre Rechte und Pflichten verstanden haben. Generell ist auch zu empfehlen, den Vertrag notariell beglaubigen zu lassen.
Darüber hinaus gibt es weiter Punkte, die im Darlehensvertrag aufgenommen werden können. Für eine passende Vertragsgestaltung empfiehlt sich die Hilfe eines Experten.
Welche Konditionen sind bei privaten Darlehen üblich?
Der Grund, warum private Darlehen so beliebt sind? Unter Freunden sind die Zinsen im Normalfall bei Null oder deutlich niedriger als bei der Bank, und auch die Zahlungsmodalitäten sind oft flexibel – z. Bsp. gewährt eine Privatperson in den meisten Fällen eher eine Zahlungspause als eine Bank.
Jedoch gilt auch hier: Auch wenn es sich bei allen mündlichen Absprachen, sei es über Zahlungsaussetzungen oder andere Modalitäten, um rechtsgültige Vereinbarungen handelt, sollten sich trotzdem beide Parteien die Absprache schriftlich bestätigen lassen. Im Rahmen einer Zahlungsaussetzung kann so definitiv und nachvollziehbar festgehalten werden, dass der Gläubiger sich zum Aufschub bereit erklärt, aber nicht zur Aufhebung der Zahlungspflicht. Der Schuldner auf der anderen Seite lässt sich die Verschiebung der Frist bestätigen, ebenso wie die Zahlung, sobald diese getätigt wurde.
Welche Vorschriften gelten für einen privaten Darlehensvertrag?
Da für private Darlehensverträge keine privatrechtlichen Vorschriften existieren, kann er vollkommen frei vereinbart werden. Trotzdem ist es immer empfehlenswert, das Dokument durch einen Anwalt oder einen Notar aufsetzen zu lassen. Die rechtliche Absicherung rechtfertigt auch bei einem privaten Darlehen definitiv die entstehenden Kosten.
Wann ist ein privater Darlehensvertrag ungültig?
Ein Rechtsgeschäft – also jede Form von Darlehen – ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig und damit ungütig, wenn es mit guten Sitten nicht zu vereinbaren ist. Dieser Paragraphen soll den Schwächeren davor schützen, durch schlechte Bedingungen dazu gezwungen zu werden, Verträge zu unterzeichnen, die er normalerweise nicht unterzeichnen würde.
Was ist damit gemeint? Sittenwidrig und damit ungültig ist ein privater Darlehensvertrag dann, wenn er z. Bsp. einen zu hohen Zinssatz beinhaltet. Beträgt der vertraglich vereinbarte Zinssatz mehr als das Doppelte des üblicherweise von Banken genutzten Zinses, wird dies als Wucher und somit als Sittenwidrigkeit gewertet. Der Vertrag ist ungültig.
Vor- und Nachteile eines privaten Darlehens
In der Regel wenden sich Menschen, die ein Darlehen benötigen, an Banken. Die Vorteile eines privaten Darlehensvertrages gegenüber eines liegen auf der Hand:
In der Regel bestehen bei privaten Darlehensverträgen keine so strengen Kriterien wie z. Bsp. eine gute Bonität als Voraussetzung, um das Darlehen bewilligt zu bekommen.
Ein privates Darlehen wird auch nicht von der Schufa und anderen Auskunfteien erfasst – hat also keinen Einfluss auf den Kreditscore.
Im Gegensatz zu Banken entscheiden private Darlehensgeber eher im Austausch mit dem Darlehensnehmer über die exakten Konditionen des Darlehens.
Für den Darlehensnehmer hat ein privater Darlehensvertrag vom finanziellen Standpunkt nur Vorteile. Darlehensgeber sollten allerdings auf einige Fallstricke achten:
Wer z. Bsp. einer bereits verschuldeten Person zusätzliches Geld leiht, geht damit selbst ein vergleichsweise hohes Risiko ein.
Außerdem hat der Darlehensgeber in der Regel keinerlei Sicherheit. Das gilt insbesondere dann, wenn ihm die bereits vorhandene Verschuldung des Darlehensnehmers nicht bekannt ist.
Die Quintessenz
Es gibt keine Garantie, dass ein privates Darlehen nicht Enttäuschungen und Konflikte mit sich bringt, aber das wird uns nicht davon abhalten, den Menschen zu helfen, die wir am meisten lieben. Wenn du dich bereit erklärst, jemandem aus deiner Familie oder einem Freund Geld zu leihen, ist es das Beste, einen Plan zu haben. Klare Kommunikation, ein detailreicher Darlehensvertrag und realistische Erwartungen sind wichtige Faktoren, damit alles glatt über die Bühne geht und die persönliche Beziehung nicht unter dem finanziellen Druck leidet.
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Veröffentlicht am: 20.05.2022