Was ist eine Mieterselbstauskunft? Tipps, Hinweise und PDF-Vorlage
Möchtest du eine neue Wohnung mieten, wird dich dein künftiger Vermieter darum bitten, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Was eine Mieterselbstauskunft ist, warum dein Vermieter sie verlangt und welche Informationen er abfragen darf, erfährst du in diesem Artikel.
Ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zum Vermieter – in der Anonymität der Großstädte gibt es das nur in wenigen Ausnahmefällen. Und auch im ländlicheren Bereich werden viele Wohnungen heute von Wohnbaugesellschaften verwaltet und vermietet.
Bewirbst du dich um eine neue Wohnung, ist es daher heute gängige Praxis, dass dich dein Vermieter um das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft bittet. Ohne dich persönlich zu kennen, sollen durch die Selbstauskunft grundsätzlich Fragen zu deinem Beruf, Familienstand, Alter und Einkommen geklärt werden. Möglich ist es außerdem, dass dein Vermieter weitere Unterlagen wie eine SCHUFA-Auskunft und Einkommensnachweise verlangt.
Was genau eine Mieterselbstauskunft ist und mit welchen Fragen du rechnen musst, erfährst du hier. Außerdem zeigen wir, wie du auch mit der Mieterselbstauskunft inklusive SCHUFA-BonitätsCheck, Mietzahlungsnachweis und Einkommensbestätigung von bonify eine Vertrauensbasis zwischen dir und deinem neuen Vermieter schaffst und einen guten ersten Eindruck hinterlässt.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft ist ein Formular, das viele Vermieter verwenden, um Informationen über potenzielle Mieter zu sammeln. Das Formular wird von Mietinteressenten ausgefüllt und informiert den Vermieter über die Zuverlässigkeit des zukünftigen Mieters. Die enthaltenen Informationen sollen dem Vermieter dabei helfen, den passendsten Mietinteressenten für seine Wohnung auszuwählen.
Meist werden im Rahmen der Selbstauskunft Informationen zur privaten, familiären und finanziellen Situation des potenziellen Mieters abgefragt. In der Regel geht es in einer Mieterselbstauskunft um folgende Angaben:
persönliche Daten
Arbeitsverhältnis des Mietinteressenten
Angaben zur finanziellen Situation
Familienstand
aktuelle Wohnsituation
Informationen zum aktuellen Mietverhältnis
Angaben zu Haustieren
In der Regel wird dir ein entsprechender Fragebogen, den du nur noch ausfüllen musst, von deinem zukünftigen Vermieter vorgelegt. Selbstverständlich kannst du deine ausgefüllte Mieterselbstauskunft aber auch direkt zur nächsten Wohnungsbesichtigung mitbringen. Hierzu kannst du unsere Mieterselbstauskunft-Vorlage nutzen.
Wozu braucht der Vermieter einer Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft hilft dem Vermieter dabei, sich ein Bild von einem potenziellen Neumieter zu machen. Das ist aus mehreren Gründen wichtig:
Zum einen kann der Vermieter so prüfen, ob der neue Mieter gut in die bestehende Hausgemeinschaft passt. Zum anderen kann der Vermieter durch die Informationen zum Einkommen die Bonität des potenziellen Neumieters einschätzen. Angaben zum vorherigen Mietverhältnis – etwa in Form einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – helfen außerdem dabei, die Zahlungsmoral beurteilen zu können.
Wie du siehst, hat dein Vermieter gute Gründe, mietrelevante Informationen zu erfragen. Dennoch hat er aber keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mieterselbstauskunft. Selbstverständlich darf er dir Fragen stellen, die sich direkt auf das Mietverhältnis beziehen. Ob du sie beantworten möchtest oder nicht, liegt allerdings bei dir.
Ist die Mieterselbstauskunft Pflicht?
Grundsätzlich gilt, dass ein Vermieter keinen gesetzlichen Anspruch darauf hat, von potenziellen Mietern eine ausgefüllte Selbstauskunft zu erhalten. Oder anders ausgedrückt: Mieter sind nicht dazu verpflichtet, eine Selbstauskunft abzugeben.
Bedenke jedoch: Andererseits ist ein Vermieter nicht dazu verpflichtet, Mietinteressenten, die keine Selbstauskunft abgeben wollen, eine Wohnung zu vermieten. In der Praxis bedeutet das, dass du deine Chancen auf eine neue Wohnung durch eine vollständig ausgefüllte Mieterselbstauskunft deutlich steigern kannst.
Allerdings bedeutet das nicht, dass ein potenzieller Vermieter ein Recht darauf hat, alle nur denkbaren Informationen von dir zu verlangen. Vielmehr gibt es genaue Vorgaben dazu, welche Fragen er dir zu welchem Zeitpunkt stellen darf.
Der Inhalt der Mieterselbstauskunft
Prinzipiell gestattet es das Bundesdatenschutzgesetze (kurz: BDSG) Vermietern und Makler als „nicht öffentliche Stellen“ in § 4 Absatz 1 BDSG, personenbezogenen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Das gilt immer dann, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Auskunftsgebende einwilligt.
Schaust du dir die aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt jedoch einmal an, fällt auf: Oft konkurrieren viele potenzielle Mieter um eine freie Wohnung. Wer in dieser Situation das Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft verweigert, ist vollkommen chancenlos. Gerade in Ballungsgebieten kann darum nicht davon ausgegangen werden, dass Mieter die Selbstauskunft wirklich freiwilligen ausfüllen.
Die fehlende Freiwilligkeit hat zur Folge, dass Vermieter und Makler gemäß § 28 BDSG lediglich Daten der Art abfragen dürfen, die für den Geschäftszweck (die Vermietung) erforderlich sind. Außerdem müssen sich Vermieter entsprechend der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an das Prinzip der Datenminimierung (Art. 5 Abs. 1 DSGVO) halten.
Konkret bedeutet das: Vermieter oder Makler dürfen nur Informationen einholen, die dem Zweck der Vermietung dienen. Dazu gehören:
die finanzielle Situation des potenziellen Mieters
die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen
ob Haustiere gehalten werden
Informationen zu früheren Wohnorten und ehemaligen Vermietern
Fragen, die gegen den Datenschutz verstoßen oder diskriminierend sind, darf der Vermieter selbstverständlich nicht stellen. Darüber hinaus kommt es bei der Rechtmäßigkeit bestimmter Fragen auch darauf an, zu welchem Zeitpunkt sie der Vermieter stellt.
Welche Fragen darf der Vermieter wann stellen?
Vermieter möchten regelmäßig die Bonität potenzieller Mieter prüfen. Neben der ausgefüllten Mieterselbstauskunft verlangen sie daher oft Einkommensnachweise und eine SCHUFA-Auskunft. Sogar Vorstrafen können für den Vermieter relevant sein.
Ob das Stellen solcher, zum Teil privater Fragen zulässig ist, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vermieter die Informationen anfordert. In den verschiedenen Phasen der Vertragsanbahnung sind nämlich jeweils unterschiedliche Fragen zulässig.
Unterschieden wird zwischen folgenden Phasen der Vertragsanbahnung:
die Wohnungsbesichtigung
die Vertragsanbahnung
der Vertragsabschluss
1. Vermieterfragen bei der Wohnungsbesichtigung
Vermieter und Immobilienmakler dürfen vor oder während des Besichtigungstermins nur wenige Informationen erfragen. Zu den Daten, an denen der Vermieter gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO schon zu diesem Zeitpunkt ein berechtigtes Interesse hat, sind:
Name und Vorname
Anschrift
Daten zur Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse)
Sollte es sich um eine Vermietung im sozialen Wohnungsbau handeln, hat der Vermieter außerdem ein berechtigtes Interesse daran, nach dem Wohnungsberechtigungsschein zu fragen – das gilt bereits bei der Besichtigung.
2. Vermieterfragen bei der Vertragsanbahnung
Ist die Besichtigung gut verlaufen und hat der potenzielle Neumieter sein Interesse an der Anmietung der Wohnung bekundet, kann der Vermieter weitere Daten abfragen – etwa mithilfe einer Mieterselbstauskunft. Diese Daten dürfen mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO erhoben und verarbeitet werden.
Zu den Informationen, die nach der Wohnungsbesichtigung erfragt werden dürfen, zählen:
die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
ob es sich bei den einziehenden Personen um Kinder und/oder Erwachsene handelt
ob gegen den Mieter ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde
Angaben darüber, ob Räumungstitel wegen Mietrückständen vorliegt. (Juristen sind hier der Meinung, dass nur Räumungsklagen, die nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, angegeben werden müssen.)
die Frage nach dem Beruf sowie dem Arbeitgeber des Mietinteressenten. (Nicht: Dauer des Beschäftigungsverhältnisses!)
Einkommensverhältnisse des Interessenten. Das bedeutet: Nettoeinkommen und der Betrag, der nach Abzug der laufenden monatlichen Kosten für die Miete zur Verfügung steht.
beabsichtigte Haustierhaltung. (Kleintiere wie Hamster oder Kaninchen müssen nicht angegeben werden.)
In der Praxis kommt es vor, dass Vermieter bereits vor oder direkt bei der Besichtigung eine ausgefüllte Mieterselbstauskunft sehen wollen. Insbesondere in Gegenden, in denen der Wohnungsmarkt sehr angespannt ist, ist das üblich – obwohl solche Abfragen vor der Wohnungsbesichtigung rechtlich eigentlich nicht zulässig sind.
Übrigens: Der Nachweis zu den Einkommensverhältnissen sowie die Bonitätsauskunft dürfen vom Vermieter eigentlich erst gefordert werden, wenn er sich für einen Mietinteressenten entschieden hat. Allerdings hat es sich auch hier eingebürgert, dass potenzielle Neumieter diese Unterlagen bereits bei der Wohnungsbesichtigung abgeben.
3. Vermieterfagen beim Vertragsabschluss
Hat sich der Vermieter für einen der Mietinteressenten entschieden, darf er weitere Details erfragen und Unterlagen von seinem potenziellen Mieter fordern:
Nachweise zum Einkommen des Mietinteressenten (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszug oder Einkommenssteuerbescheid in Kopie)
eine Bonitätsauskunft des Mietinteressenten, etwa in Form einer SCHUFA-BonitätsAuskunft oder eines SCHUFA-BonitätsCheck
Tipp: Bei bonify bekommst du einen Einkommensnachweis, eine Bestätigung deiner letzten Mietzahlungen und die Bestätigung deiner Bonität in Form eines SCHUFA-BonitätsCheck in einem Dokument: Der bonify Mieterauskunft.
Was kann der Vermieter deinen SCHUFA-Informationen entnehmen?
Legst du deinem Vermieter selbst eine SCHUFA-BonitätsAuskunft oder den SCHUFA-BonitätsCheck vor, erhält er nur Informationen, die für seine Augen bestimmt sind. Das bedeutet: Du kannst mit beiden Dokumenten deine Zahlungsfähigkeit nachweisen, ohne sensible Daten preisgeben zu müssen. Beide Dokumente offenbaren deinen SCHUFA-Score nicht. Die Dokumente enthalten lediglich die Aussage, ob über dich lediglich positive Einträge bei der SCHUFA gespeichert sind oder ob auch negative Einträge vorhanden sind.
Ist dein Vermieter SCHUFA-Partner und führt – deine Einwilligung vorausgesetzt – eine Bonitätsprüfung zu deiner Person durch, erhält er dieselben Informationen. Auch in diesem Fall wird dein SCHUFA-Score nicht weitergegeben.
Welche Fragen darf der Vermieter nicht stellen?
Da der Vermieter nur Fragen stellen darf, die für das Mietverhältnis relevant sind, sind Fragen, die damit nicht im Zusammenhang stehen, unzulässig. Solche Fragen müssen nicht beantwortet werden. Genaugenommen müssen sie – falls du dennoch darauf antwortest – auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das bedeutet, dass Mietern hier ein Recht zur Lüge zugestanden wird.
Unzulässige sind Fragen:
nach der Personalausweis- bzw. Passnummer (Vermietern wird jedoch empfohlen, sich den Ausweis vorlegen zu lassen)
zu Einkommensverhältnisse von Angehörigen, außer, sie sind Mitmieter oder Bürge
zur Person des früheren Vermieters
zum Bestehen einer Rechtsschutzversicherung
zum Aufenthaltsstatus
zu Vorstrafen, es sei denn, die Vorstrafe steht im Zusammenhang mit einem früheren Mietverhältnis
zu Ermittlungsverfahren
zu rechtlicher Betreuung
zu Krankheit oder Behinderung
zu Schwangerschaft
zur Familienplanung und Kinderwunsch
zur Religionszugehörigkeit
zur Rasse und Hautfarbe
zur Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Mieterverein
Rauchgewohnheiten, da das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört
zu sexuellen Neigungen
zu Hobbys und Musikgeschmack
Diese Fragen sollte der Vermieter nicht stellen! Falls der Vermieter in der Mieterselbstauskunft unzulässige Fragen stellt, kann dies eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ein Bußgeld zur Folge haben. Die Höhe des eventuellen Bußgeldes hängt stark vom Einzelfall ab. Grundlage der Berechnung sind die Vorgaben der DSGVO.
Rechtliches und Datenschutz
Gibt es eine Rechtspflicht zum Ausfüllen einer Mieterselbstauskunft? Und was passiert mit den Daten, die du deinem Vermieter übermittelst? Die wichtigsten Fragen rund um Rechtliches und den Datenschutz im Zusammenhang mit der Mieterselbstauskunft klären wir im Folgenden.
Bin ich verpflichtet, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen?
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Mietinteressenten, eine Mieterselbstauskunft auszufüllen. Möchtest du das Formular nicht ausfüllen, kann dich niemand dazu zwingen.
Bedenke jedoch, dass es heute üblich ist, dass Vermieter eine Selbstauskunft von Mietinteressenten verlangen. Weigerst du dich, das Formular auszufüllen, kann das deine Chancen auf die neue Wohnung deutlich schmälern.
Sonderfall: Aufklärungspflicht des Mieters
Prinzipiell bist du nicht dazu verpflichtet, deinem potenziellen Vermieter Auskünfte im Rahmen einer Mieterselbstauskunft zu geben. Es gibt jedoch einige Ausnahmefälle, in denen dich vor Unterzeichnung des Mietvertrags eine sogenannte Auskunftspflicht trifft. In diesen Sonderfällen bist du gesetzlich verpflichtet, deinen Vermieter über bestimmte Umstände aufzuklären – egal, ob er danach fragt oder nicht. Die Aufklärung muss dabei nicht zwingend im Rahmen der Mieterselbstauskunft erfolgen. Du kannst auch einfach mit deinem Vermieter sprechen :)
Eine Auskunftspflicht gegenüber deinem Vermieter trifft dich, wenn
du dich in einer finanziellen Notlage befindest, welche künftige Mietzahlung ernsthaft gefährdet.
eenn du die Kaution oder Miete nur mit finanzieller Hilfe des Sozialamtes aufbringen kannst
die Miete mehr als 75 Prozent deines Nettoeinkommens ausmacht
ein Insolvenzverfahren über dein Vermögen anhängig ist
Darf der Vermieter die Informationen aus der Mieterselbstauskunft weitergeben?
Ohne deine Einwilligung darf der Vermieter die Informationen, die du ihm mit der Mieterselbstauskunft anvertraust, nicht an Dritte weitergeben. Die Informationen sind vertraulich und dürfen nur vom Vermieter und zur Auswahl eines neuen Mieters verwendet werden.
Wie lange darf der Vermieter die Mieter Selbstauskunft aufbewahren?
Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, bis der Erhebungszweck nicht mehr vorliegt. Für das Thema Mieten bedeutet das: Die Daten der ausgeschiedenen Mietinteressenten sind in der Regel zu löschen, sobald der Mietvertrag mit einem Mitbewerber geschlossen wurde.
Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Ausnahme kann gegeben sein, wenn der Vermieter befürchten muss, von nicht berücksichtigten Bewerbern verklagt zu werden. In so einer Situation dürfen die Daten länger gespeichert werden. Und zwar so lang, wie Auseinandersetzungen anstehen oder mit hinreichender Sicherheit zu erwarten sind.
Eine weitere Ausnahme kann vorliegen, falls die Einwilligung der Mietinteressenten vorliegt, in einen sogenannten "Mietinteressentenpool" aufgenommen zu werden.
Welche Folgen haben falsche Angaben in der Mieterselbstauskunft?
Entscheidest du dich dafür, die Fragen in der Mieterselbstauskunft zu beantworten, musst du dies wahrheitsgemäß tun. Das gilt zumindest dann, wenn es sich um zulässige Fragen des Vermieters handelt. Bei nicht zulässigen Fragen hingegen wird dem Mieter ein „Recht zur Lüge“ zugestanden. Das bedeutet, dass die Falschbeantwortung unzulässiger Frage keine negativen rechtlichen Folgen für dich hat.
Beantwortest du hingegen zulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß, sieht das anders aus: Findet der Vermieter heraus, dass du zulässige Fragen bewusst wahrheitswidrige beantwortet hast, kann ihn das zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 BGB berechtigen. Die Kündigungsmöglichkeit besteht dann, wenn aufgrund der nicht wahrheitsgemäßen Antwort die Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist.
Zudem kann eine bewusst wahrheitswidrige Antwort auf eine zulässige Frage den Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB berechtigen. Das gilt immer dann, wenn der Vermieter den Mietvertrag bei wahrheitsgemäßer Auskunft nicht abgeschlossen hätte.
Zusätzlich zu alledem kann deinem Vermieter, wenn ihm aufgrund einer wahrheitswidrige Auskunft ein Vermögensschaden entstanden ist, ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten aus §§ 280, 311 Absatz 2 BGB zustehen.
Was kostet eine Mieterselbstauskunft?
Eine Mieterselbstauskunft ist ein Dokument, das du kostenlos bekommst und selbst ausfüllen kannst. Eine passende Vorlage zum Ausfüllen bekommst du auch hier ohne Anmeldung oder Registrierung.
Kostenlose Mieterselbstauskunft-Vorlage zum Download (PDF)
Du suchst nach einer Vorlage? Dann lade dir einfach unsere kostenlose Mieterselbstauskunft zum Ausfüllen herunter. Einfach ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben abgeben.
Welche Unterlagen muss ich zusammen mit der Mieterselbstauskunft vorlegen?
Die Mieterselbstauskunft enthält sämtliche für den Vermieter relevanten Informationen zum potenziellen Mieter. Es ist aber üblich, dass Vermieter weitere Belege für die enthaltenen Informationen anfordern.
In den meisten Fällen fordern Vermieter noch folgende Unterlagen an:
Einkommensnachweis (die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Renten- oder BAföG-Bescheid, Bewilligung von Sozialleistungen)
aktuelle Bonitätsauskunft (SCHUFA-Auskunft)
eine Mietzahlungsbestätigung des Vorvermieters bzw. eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
falls erforderlich: Bürgschaft (beispielsweise bei Studenten)
Es steht dir als Mietinteressent natürlich frei, noch mehr Informationen über dich preiszugeben. In besonders umkämpften Gegenden geben interessierte Mieter aufwändig gestaltete Bewerbungsmappen ab, die sogar ganze Lebensläufe enthalten. Ob das wirklich notwendig ist und dir tatsächlich einen Vorteil verschafft, ist aber nicht klar.
Übrigens: Eine komplette SCHUFA-Selbstauskunft musst du deinem Vermieter nicht geben. Dieses Dokument enthält Daten, die nur für dich bestimmt sind. Für Vermieter ausreichend ist eine SCHUFA-BonitätsAuskunft oder der SCHUFA-BonitätsCheck (die Online-Variante).
Tipps für das Erstellen deiner Mieterselbstauskunft
Möchtest du als Mieter eine Selbstauskunft erstellen, um sie deinem potenziellen Vermieter direkt vorlegen zu können, kannst du unsere Vorlage verwenden. Außerdem helfen dir folgende Tipps dabei, unsere oder einem vom Vermieter zur Verfügung gestellte Selbstauskunft auszufüllen:
Vollständigkeit: Achte darauf, die Mieterselbstauskunft vollständig auszufüllen. Beantworte alle (zulässigen) Fragen vollständig und wahrheitsgemäß.
Ehrlichkeit: Ermögliche es deinem Vermieter, sich ein genaues und wahrheitsgetreues Bild von dir zu machen. Beantworte alle Fragen wahrheitsgemäß – allein schon, um negative rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden.
Relevante Dokumente: Füge deiner Mieterselbstauskunft alle geforderten, relevanten Dokumente in Kopie bei. Gefordert werden können etwa Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Referenzschreiben oder Arbeitsverträge.
Bürgschaftserklärung: Ist deine finanzielle Situation nicht optimal, kannst du deiner Selbstauskunft eine Bürgschaftserklärung beifügen. Durch diese Erklärung bestätigt eine andere (solvente) Person, im Falle von Zahlungsausfällen für dich einzustehen.
Persönliche Auftreten: Klar, die Mieterselbstauskunft wird schriftlich abgegeben. Dennoch ist ein guter persönlicher Eindruck aber wichtig. Achte darauf, die Selbstauskunft und alle deine Unterlagen ordentlich und strukturiert abzugeben. Fülle die Selbstauskunft außerdem leserlich aus und achte auf korrekte Grammatik.
Unterschrift: Vergiss nicht, deine Mieterselbstauskunft zu unterschreiben. Ohne Unterschrift wird das Dokument meist nicht anerkannt.
Proaktive Nachverfolgung: Frage deinen potenziellen Vermieter, wie es nach der Abgabe der Mieterselbstauskunft weitergeht und ob er zusätzliche Unterlagen benötigt. Ein proaktives Vorgehen zeigt Interesse und Engagement.
Mach’s dir leicht mit bonify: Mieterauskunft mit SCHUFA-BonitätsCheck
Du möchtest gut vorbereitet sein und deinen zukünftigen Vermieter überzeugen? Dann mach’s dir leicht mit der Mieterauskunft von bonify. Die Mieterauskunft von bonify ist ein 3-in-1-Dokument, mit dem du bei Vermieter leicht punktest. Es beinhaltet deine persönlichen Daten (ähnlich wie bei einer Mieterselbstauskunft), eine Bonitätsauskunft und einen Validierungscode für den Vermieter.
Falls du möchtest, können auch Angaben zu deinem Einkommen und Arbeitsverhältnis sowie Angaben zu deinem bisherigen Mietverhältnis und zu deinen Mietzahlungen in der Mieterauskunft ausgewiesen werden.
Die bonify Mieterauskunft spart dir als Mieter jede Menge Zeit und Aufwand: Schließlich musst du dank ihr keine Kontoauszüge zusammensuchen oder bei deinem Arbeitgeber nach einem Schriftstück fragen. Der Vermieter hat alles, was er braucht, in nur einem Dokument. Und das Beste daran: Die Mieterauskunft ist in wenigen Minuten beantragt und steht direkt zum Download bereit.
bonify Mieterauskunft mit SCHUFA-Bonitätscheck beinhaltet
Die bonify Mieterauskunft ist das beliebte 3-in-1-Dokument. Spare Zeit, Aufwand und Papier mit der ditigalen Mieterauskunft mit Openbanking-Daten und dem SCHUFA-BonitätsCheck. Perfekt für jeden Vermieter!
Hinweis
Aufgrund der stetigen Veränderung und Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts übernimmt bonify keine Haftung für den rechtlichen Bestand der Bestimmungen und der dazugehörigen Erläuterungen.
Das könnte dich ebenfalls interessieren:
Erfolgreich eine Wohnung mieten
Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen