Kann man einen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Manchen SCHUFA-Eintrag kann man löschen lassen, die meisten werden nach Ablauf einer Frist automatisch gelöscht. Es gibt Fälle, in denen du eine sofortige Löschung einzelner Einträge (sogar von bonify aus) aktiv veranlassen kannst.
Wichtiges zum Verständnis vorab:
Die SCHUFA ist eine von vielen Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, die einen Score berechnet, um deine Kreditwürdigkeit zu bestimmen.
Dafür sammelt die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und von Vertragspartnern. Diese Daten werden (wenn sie denn relevant sind) zu SCHUFA-Einträgen.
Nicht alle Einträge sind Negativmerkmale! Im Gegenteil, über 90 % aller Menschen haben ausschließlich positive Einträge in ihrer SCHUFA-Akte.
Einträge sind nicht in Stein gemeißelt, sie werden nach dem Ablauf von bestimmten Löschfristen vollautomatisch gelöscht.
Diese vier Punkte sind zum Verständnis recht wichtig, jetzt soll es ums Löschen der Einträge gehen. Kennst du deine Einträge?
Wenn nicht, kein Problem: Als Teil der Transparenzoffensive der SCHUFA, kannst du den SCHUFA-Basisscore und deine negativen SCHUFA-Einträge bei bonify komplett kostenlos und jetzt sofort, direkt online einsehen. Dauert nur 3 Minuten!
Welche SCHUFA-Einträge kann man löschen lassen?
Es gibt SCHUFA-Einträge, deren Löschung du selbst aktiv veranlassen kannst. Das ist der Fall, wenn es sich um falsche SCHUFA-Einträge handelt, die nicht berechtigt sind.
Andernfalls: Positive wie negative SCHUFA-Einträge bleiben nicht ewig erhalten. Handelt es sich um berechtigte Einträge, werden sie nach Ablauf festgelegter Fristen automatisch gelöscht.
Es gibt verschiedene Arten von nicht berechtigten Eintragungen, die du beanstanden und löschen lassen kannst:
Falscheintagungen
Personenverwechslungen
Veraltete Eintragungen
Titulierte Forderungen
Eintragung verjährter Forderungen
Unberechtigte Eintragungen
Außerdem kannst du auch eine Löschung von
Daten, die allein Dokumentationszwecken gespeichert sind
veranlassen.
Das klingt schon kompliziert? Klicke auf das "+"- Zeichen für weitere Informationen über die Arten der Einträge, die du löschen lassen kannst:
Ein Falscheintrag liegt vor, wenn die Eintragung nicht durch nachweisbare Tatsachen begründet ist. Sie können zustande kommen, wenn Banken oder Handelsunternehmen versehentlich falsche Daten an die SCHUFA melden.
Solltest du solche unbegründeten Falscheintragungen unter deinen Einträgen finden, kannst du diese SCHUFA-Einträge löschen lassen. Die Löschung erfolgt dann sofort – es müssen keine Fristen eingehalten werden.
Findest du einen falschen Eintrag, der beispielsweise auf veralteten Adressdaten oder beglichenen Forderungen beruht, kannst du dich direkt an die SCHUFA wenden und die Löschung des Eintrags verlangen.
Übrigens: Gibt ein Unternehmen falsche Daten an die SCHUFA weiter, muss es sich darum kümmern, diese zu korrigieren. Du solltest Falscheinträge daher immer auch dem verantwortlichen Unternehmen melden.
Kümmert sich das Unternehmen nicht um die Löschung und entstehen dir durch die Falscheinträge finanzielle Nachteile, kann sich das Unternehmen schadenersatzpflichtig machen – das hat das Amtsgericht Halle (Az. 93 C 3289/12) entschieden.
In sehr seltenen Fällen kann es bei der SCHUFA zu einer Personenverwechslung kommen. Das bedeutet: Die unter deinem Namen bei der SCHUFA gespeicherten Daten sind nicht deine, sondern die einer anderen Person mit ähnlichem oder gleichem Namen. Entdeckst du eine Personenverwechslung, wende dich direkt an die SCHUFA und bitte um Löschung bzw. Korrektur der falschen Daten.
Forderungen, die du bereits beglichen hast, werden in regelmäßigen Abständen aus deiner SCHUFA-Akte gelöscht. Die Löschung erfolgt automatisch und du musst dich um nichts kümmern. Möchtest du das Fristende nicht abwarten, kannst du dich selbst um die Löschung des veralteten Eintrags kümmern.
Um die Löschung zu veranlassen, wendest du dich an den ehemaligen Gläubiger und bittest ihn, der SCHUFA einen Erledigungsvermerk zukommen zu lassen.
Titulierte Forderungen sind solche, deren Bestehen von einem Richter bestätigt wurde, oder die sich aus einer eidesstattlichen Versicherung ergeben. Sind solche Forderung beglichen und beim Amtsgericht entfernt, können sie mit Einwilligung des Gläubigers aus deiner SCHUFA-Akte gelöscht werden.
Geldforderungen von Unternehmen verjähren üblicherweise innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ende des Jahres zu laufen, in welchem die Forderung entstanden ist.
Hat dein Gläubiger innerhalb dieser Frist nicht versucht, sein Geld von dir zu bekommen, kannst du die Einrede der Verjährung erheben und die Zahlung verweigern. Tust du das, darf das Unternehmen die verjährte Forderung nicht mehr an die SCHUFA melden.
Entsprechende Einträge müssen gelöscht werden.
SCHUFA-Einträge sind unberechtigt, wenn ihnen nicht zwei Mahnungen und zumindest eine Androhung des negativen Eintrags vorausgegangen sind.
Außerdem musst du über die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen, informiert worden sein. Kommt ein SCHUFA-Eintrag unberechtigterweise zustande, kann er gelöscht werden.
Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass dein Gläubiger den unberechtigten Eintrag widerruft.
Informationen, welche die SCHUFA lediglich zu Dokumentationszwecken speichert, kannst du vorzeitig löschen lassen, wenn der Dokumentationszweck erreicht ist. Das bedeutet am Beispiel eine Kreditkonditionenanfrage:
Konditionsanfragen speichert die SCHUFA, wenn du ein Kreditangebot einholst, etwa um mehrere Angebote vergleichen zu können. Die Banken nehmen dann eine Bonitätsprüfung bei der SCHUFA zum Zwecke der Konditionsanfrage vor.
Die Speicherung dieser Information beeinflusst deine Bonität jedoch nicht. Sie dient lediglich der Dokumentation der erfolgten Bonitätsabfragen. Hast du jedoch gesehen, dass die Bank eine Prüfung bei der SCHUFA durchgeführt hat, ist der Dokumentationszweck erreicht.
Du kannst dich nun an die SCHUFA wenden und die Information löschen lassen. Tust du das nicht, wird die Konditionsanfrage aber ohnehin automatisch entfernt.
SCHUFA-Eintrag löschen lassen - so gehts
Nun weißt du, welche Einträge du löschen lassen kannst. Aber wie du vorgehst, noch nicht. Du brauchst keinen Anwalt und kein Geld, allerdings etwas Zeit.
Du musst erst mal herausfinden:
ob du Negativeinträge hast.
Ob diese Einträge löschbar sind.
Wie du weiter vorgehen musst.
Und für diese Punkte hast du verschiedene Möglichkeiten. Die „herkömmliche Methode“, mit SCHUFA-Datenkopie besorgen, bis zu vier Wochen warten, lesen und per Hand durchgehen. Alternativ (um die Wartezeit zu verkürzen) ein SCHUFA-Abo (vielleicht nur den Testzeitraum) verwenden und dann wieder kündigen.
Die meiner Meinung nach smartere Methode wäre es, sich bei bonify anmelden, für SCHUFA-Daten identifizieren, nach 3 Minuten Score und Einträge direkt online sehen. Ein löschbarer dabei? „Fehler melden“ anklicken und den Anweisungen folgen.
SCHUFA-Eintrag mit bonify löschen lassen
Ehrlich gesagt: Du kennst bereits den gesamten Weg, der letzte Absatz hat ihn zu 100% erklärt. Etwas ausführlicher:
Registriere dich bei bonify (mit E-Mail-Adresse und Passwort), dauert etwa 60 Sekunden.
Identifiziere dich für SCHUFA-Basiscore und SCHUFA-Negativeinträge und willige ein, dass wir die Daten für dich holen und anzeigen dürfen. Dauert knapp 2 Minuten.
Schau dir direkt deinen Score und deine Negativeinträge direkt online an.
Löschbarer Eintrag (siehe Liste oben) dabei? Den Link "Fehler melden" anklicken (siehe Bild) und den Anweisungen folgen.
Das war es. Die SCHUFA wird sich darum kümmern, dass dein Eintrag gelöscht wird.
Bitte beachte: Die Einträge werden bei bonify nicht „live“ aktualisiert. Lediglich einmal im Quartal. Bei bonify wirst du also weiterhin den Eintrag sehen, bis die Daten bei uns aktualisiert wurden. Die SCHUFA kümmert sich jedoch sofort.
Ist deine SCHUFA-Akte wieder sauber und positiv? Solltest du einen neuen Negativeintrag bekommen, kann dich bonify innerhalb von 24-Stunden benachrichtigen (per Push oder E-Mail).
SCHUFA-Eintrag auf herkömmlichem Wege löschen lassen
Wenn du bonify nicht nutzen willst oder kannst, dann hast du folgende Möglichkeit deine Einträge zu prüfen und gegebenenfalls löschen zu lassen.
Schritt 1: Kontrolliere deine SCHUFA-Daten
Um fehlerhafte oder unberechtigte Daten zu identifizieren, musst du zuerst einmal deine SCHUFA-Akte checken. Ohne bonify bleiben dir folgende Wege:
Du bestellst dir eine sogenannte Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO direkt bei der SCHUFA. Einige Zeit später erhältst du per Post eine kostenlose Kopie (auch SCHUFA-Selbstauskunft genannt) deines kompletten SCHUFA-Datensatzes. Es kann eine Weile dauern, bis die Selbstauskunft ankommt. Sie enthält allerdings sehr viele Informationen, die mitunter sehr schwer zu interpretieren sind.
Aus Zeitgründen könntest du ein Abo auf meineSCHUFA abschließen oder den Testzeitraum nutzen, so er denn existiert.
Schritt 2: Negative Einträge überprüfen
Liegen dir deine SCHUFA-Informationen vor, solltest du sie genau prüfen – insbesondere deine eventuell vorhandenen negativen Einträge sind hier wichtig. Natürlich, diese Einträge verschlechtern deine Bonität.
Achte aber auch darauf, ob dein Name oder deine Adresse richtig ist. Übrigens könntest du auch überprüfen, ob alle Positivmerkmale vorhanden sind und gegebenenfalls melden.
Schritt 3: Offene Forderungen begleichen oder Verjährungseinrede erheben
Hast du festgestellt, dass deine SCHUFA-Akte berechtigte negative Einträge enthält, solltest du dich genauer mit ihnen auseinandersetzen.
Sollte die Forderung offen und noch nicht verjährt sein (Verjährung tritt üblicherweise nach drei Jahren ein), solltest du schnellstmöglich bezahlen. So stellst du sicher, dass der negative Eintrag so bald wie möglich aus deiner Akte verschwindet. Nach der Löschfrist - nicht sofort.
Handelt es sich bei dem Negativeintrag um eine bereits verjährte Forderung, die dein Gläubiger nicht einzutreiben versucht hat, musst du nicht zahlen. Stattdessen musst du lediglich gegenüber dem Gläubiger die Einrede der Verjährung erheben.
Zahlungs- bzw. Verjährungsbelege kannst du anschließend bei der SCHUFA einreichen, sodass die Negativeinträge möglichst bald verschwinden.
Schritt 4: Löschung von fehlerhaften Einträgen einfordern
Findest du einen negativen SCHUFA-Eintrag, der auf fehlerhaften Informationen und keiner tatsächlich bestehenden Forderung beruht, kannst du ihn direkt löschen lassen.
Um die Löschung zu veranlassen, solltest du dich sowohl mit dem Unternehmen, das die falschen Informationen übermittelt hat, als auch mit der SCHUFA in Verbindung setzen.
Für deine Löschanfrage bei der SCHUFA kannst du unseren Musterbrief nutzen oder dich von ihm inspirieren lassen.
Zum Musterbrief als Orientierungshilfe.
Schritt 5: Bonität regelmäßig überprüfen
Hast du die Schritte 1 bis 4 befolgt, sollte dein falscher Eintrag bald aus deiner SCHUFA-Akte verschwunden sein.
PS: bonify würde dich bei neuen Negativeinträgen innerhalb von 24h informieren …
Lass dich bei neuen Negativeinträgen benachrichtigen
Wir können dir die Angst vor negativen SCHUFA-Einträgen nehmen! Nicht nur mit den Worten, dass die allermeisten Einträge positiv sind. Nicht mit den Zahlen, dass über 90% aller Personen ausschließlich positive Einträge haben. Wir können dich informieren!
Bist du bei bonify registriert und identifiziert, können wir dich immer dann warnen, wenn du ins Negative rutschst! Das erledigen wir innerhalb von 24-Stunden. Du bekommst eine Pushnachricht (native Apps für iOS oder Android) oder / und eine E-Mail (Web-App im Browser / my.bonify.de).
Welche Löschfristen gelten für SCHUFA-Einträge, die ich nicht löschen lassen kann?
SCHUFA-Einträge – egal, ob positiv oder negativ – werden sie nach Ablauf bestimmter Fristen automatisch gelöscht. Welche Fristen gelten, hängt von der Art des Eintrags ab:
Veraltete oder falsche Einträge – Sie werden sofort gelöscht, nachdem sie entdeckt wurden.
Einträge zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung: Diese Einträge werden innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Kreditanfragen: Eintragungen zu Kreditanfragen werden 12 Monate nach der Kreditanfrage gelöscht.
Offene Forderungen: Einträge zu offenen Forderungen werden drei Jahre nach Begleichen der Forderung gelöscht.
In folgendem Artikel findest du mehr über SCHUFA-Löschfristen.
Löschung geringfügiger Schulden – Kulanzregelung
Noch im Jahr 2012 galt bei der SCHUFA eine Kulanzregelung. Danach konnten Einträge zu Forderungen unter 2.000 Euro sofort gelöscht werden, sofern sie innerhalb von sechs Wochen nach Eintragung bezahlt wurden.
Diese Kulanzregelung gibt es heute jedoch nicht mehr. Eine schnelle Löschung geringfügiger Schulden ist daher im Moment nicht mehr auf Kulanz möglich.