Was ist ein P-Konto?

Du kannst dein Gehalt vor Pfändung schützen, indem du ein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelst. Was das ist, erfährst du hier.

Luba Mlangeni
Was ist ein P-Konto

Jeder Mensch verschätzt sich ab und an oder macht vielleicht hier und da eine dumme Entscheidung. Manche mehr als andere, sicher, aber ich glaube jeder von uns hat Bereiche im Leben bei denen es uns an Disziplin oder Organisation mangelt. Bei manchen ist es der Haushalt, andere können sich nicht an eine Diät oder einen Fitnessplan halten, und manche Menschen können einfach nicht besonders gut mit Geld umgehen. In extremen Fällen kann es sein, dass dann eine Kontopfändung ansteht. In solchen Fällen ist ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, dann eine gute Entscheidung. Was das ist, erfährst du hier.

 Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wovor schützt es?

Jeder Mensch hat das Recht darauf, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln, wobei sich der vertragliche Rahmen nicht ändert. Aber was passiert denn dann?

Im Prinzip wird eine Zusatzleistung ausgeführt, nämlich wird eine gewisse Summe, der sogenannte Grundfreibetrag, vor Pfändung geschützt. Das heißt, bei einer Kontopfändung muss diese Summe auf dem Konto bleiben und kann nicht vom Gläubiger eingefordert werden. Somit wird sichergestellt, dass trotzdem Miete und andere Lebenshaltungskosten weiterhin bezahlt werden können.  Es schützt also davor, dass das komplette Konto gepfändet wird und somit die Existenz des Kontoinhabers gefährdet wird. Denn ohne Girokonto und Geld lässt es sich im 21. Jahrhundert schlecht leben. Nur bei einem Kontoguthaben, welches höher ist als der Grundfreibetrag, bekommt der Gläubiger Geld.

 Was ist ein Grundfreibetrag und wie hoch ist der?

Bei dem Grundfreibetrag ist der Name quasi Programm, also das Geld bis zu einer bestimmten Grenze ist vor Pfändung geschützt. Dieser Freibetrag ist gesetzlich vorgegeben und wird alle zwei Jahre angepasst. Seit dem 1. Dezember 2021 sind es laut Verbraucherzentrale 1260 Euro, die dir dann monatlich noch zur Verfügung stehen würden, wobei auch mehr freigeben werden kann, wie etwa Kindergeld. Natürlich mit den dazugehörigen Nachweisen. Wenn die Anhebung des Freibetrags erfolgt, wird das automatisch berücksichtigt. Die Ausnahme: wenn der Betrag individuell bestimmt wurde. Dann musst du schnell bei entweder bei dem Gläubiger oder bei Vollstreckungsgericht beantragen, dass dein Freibetrag richtig angepasst wird.

Eine kleine Besonderheit entsteht bei Wiedereinzahlungen auf ein P-Konto. Bei einem P-Konto ist es egal, wo das Geld herkommt. Das heißt also, wenn du Geld abhebst und es im selben Monat wieder einzahlst, wird der Freibetrag überschritten und gegebenenfalls wird die Summe dann gepfändet. 

 Wie wandle ich mein Konto in ein P-Konto um und welche Nachweise brauche ich?

Wenn du ein P-Konto haben möchtest, dann musst du selber aktiv werden. Entweder kannst du ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln oder aber du erstellst es gleich als solches. Auf diese Schutzfunktion hat jeder Kontoinhaber ein Recht. Liegt die also eine Pfändung vor, dann müssen alle Banken und Sparkassen binnen vier Tagen dein Konto umwandeln. Sollte sich dein Geldinstitut weigern, ist das rechtswidrig. In solchen Fällen solltest du dir das schriftlich geben lassen und deine Verbraucherzentrale kontaktieren oder ein kostenloses Schlichtungsverfahren durch einen Ombudsmann einleiten. 

 Welche Leistungen sind vor der Pfändung geschützt?

Ehrlich gesagt, nicht besonders viele. Gläubiger werden nie Zugriff auf Kindergeld bekommen, egal um viele Kinder und dementsprechend wie viel Geld es geht. Den gleichen Schutz genießen Leistungen zum Ausgleich von Körperschäden. Ansonsten sind auch bestimmte einmalige Sozialleistungen off-limit, wie etwa Unterstützung für Klassenfahrten und Erstausstattung nach der Geburt eines Kindes. 

 Wie funktioniert die Umwandlung bei verschiedenen Kontoformen?

a) Konto im Minus 

Es liegt nahe, dass eine Person, dessen Konto gepfändet werden soll, eventuell auch im Minus ist. Trotzdem hat sie ein Recht auf ein P-Konto. Wer sich davon selbst überzeugen möchte, der sollte sich mit §§ 850k Abs. 1 S. 2 und 901 ZPO des Gesetzgebers vertraut machen.  Praktisch funktioniert das so: sobald du ein P-Konto bekommst, tritt für die Bank ein Auf- und Verrechnungsverbot ein, was heißt, dass eingehendes Geld nicht mehr mit offenen Forderungen verrechnet werden kann. Deshalb ist es auch sinnvoll, sich eine eingegangene Umwandlungserklärung bestätigen zu lassen. Aber das ist eigentlich nie verkehrt. Solltest du ein Dispo haben, was nicht genutzt wurde, den entfällt es ganz einfach. Das Gleiche gilt für Kreditkarten, es sei denn, es sind Prepaid-Kreditkarten. 

b) Gemeinschatfskonto

Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden, weil das nur als Einzelkonto geführt werden kann. Das heißt bei finanziellen Problemen sollte ein Gemeinschaftskonto möglichst schnell in Einzelkonten ersetzt werden, sonst kann es sein, dass das komplette Konto gepfändet wird. 

Gemeinschaftskonten genießen aber aktuell einen besonderen Schutz: 

Banken haben, in den Fällen von Gemeinschaftskonten, ein Auszahlungsverbot von einem Monat. Das heißt, dass sie weder das bestehende Guthaben, noch Zahlungseingänge an Gläubiger aushändigen dürfen. In dieser Zeit kann das Geld auf Einzelkonten aufgeteilt werden, in der Regel wird der Betrag gerecht aufgeteilt, bei zwei Leuten würden also jeder 50 % des Guthabens bekommen und so weiter. Dann werden die einzelnen Konnten gepfändet, aber für die kann man ja dann einen Pfändungsschutz verlangen.  Wenn dieser Monat abgelaufen ist, dann kann der Gläubiger das Geld auf dem Gemeinschaftskonto komplett einziehen. Man sollte also nicht trödeln. 

c) P-Konto und Insolvenz

Auch im Fallen einer Insolvenz ist ein P-Konto sehr wichtig. Wenn ein Gesamtvollstreckung vorliegt, wirkt das genauso wie eine Pfändung, auch Einzelvollstreckung genannt. Das heißt, nur bei einem P-Konto wird ein bestimmter Betrag nicht mit zu einer Insolvenz gezählt und kann somit weiter normal genutzt werden. 

 Welche Kosten fallen an?

Um es kurz und knapp zu sagen: keine. Die Umwandlung muss immer kostenlos erfolgen, Gebühren dafür zu verlangen ist nicht rechtens. Lediglich für die Kontoführung können Kosten anfallen. 

 Kündigung des P-Kontos

Wenn man seine Schulden beglichen hat oder zu einer anderen Bankwechseln möchte, muss ebenfalls der Kontoinhaber aktiv werden. Das ist allerdings genauso unkompliziert, wie die Umwandlung in ein P-Konto. Hierzu muss man lediglich eine Rückumwandlung beantragen. Da sich in der Vergangenheit einige Kreditinstitute bei der Rückumwandlung quer gestellt haben, ist auch dies mittlerweile von Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben. Die Frist beträgt hierbei 4 Tage zum Monatsende. Danach gelten die alten Girokontovereinbarungen und Gebühren. 

 Fazit zum P-Konto

Auch wenn das Pfändungsschutzkonto einen etwas deprimierenden Ruf hat, ist es eigentlich eine gute Sache und der Kontoinhaber genießt dadurch einen Schutz vor dem kompletten finanziellen Ruin. Es ist doch beruhigend zu wissen, dass selbst höhere Schulden nicht existenzbedrohend sein müssen. Das sieht der Gesetzgeber auch so und schützt uns Kontoinhaber dementsprechend.

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Luba Mlangeni