Das Gemeinschaftskonto

Den Schritt mit einem, oder mehreren Menschen zusammen zuziehen, den werden früher oder später fast alle von uns gehen. Sei es in Form einer Wohngemeinschaft oder mit einem Partner beziehungsweise einem Lebensgefährten. Wenn sich der Haushalt geteilt wird, dann werden viele Leute auch nach einer praktischen Lösung suchen, sich die Finanzen teilen zu können.

Luba Mlangeni
Gemeinschaftskonto

So geht dann Miete, Strom, Internet, vielleicht auch Lebensmittel von einer Quelle ab. Dafür gibt es natürlich eine Lösung. Die nennt sich Gemeinschaftskonto und wie genau das funktioniert, wer haftet, worauf man steuerlich und im Todesfall achten muss, das schauen wir uns in diesem Artikel an.

Die meisten Menschen in Deutschland haben übrigens ein eigenes Girokonto und ein weiteres Konto gemeinsam mit dem Lebenspartner. Es gibt auch die Möglichkeit, dass nur ein Gemeinschaftskonto verwendet wird oder eben nur einzelne Konten. Wenn du auf der Suche nach einem Gemeinschaftskonto bist, dann kannst du dich bei bonify kostenlos anmelden und Konten vergleichen. Die Angebote passen dann zu deiner aktuellen Finanzlage und Bonität.

 Was ist ein Gemeinschaftskonto?

Der Ein oder Andere wird es sich schon gedacht haben: Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto mit mehr als einem Kontoinhaber. In der Regel sind es aber nicht mehr als zwei. Deshalb wird es auch oft als "Paarkonto" bezeichnet. Nur bei der Commerzbank und der Spardabank können Gemeinschaftskonten mit mehr als 2 Leuten angelegt werden. Das ist eigentlich aber nur für Geschäftsleute oder Vereine relevant. Bei manchen Banken müssen beide Kontoinhaber bei derselben Adresse gemeldet sein. Ob es eine Ehe, eine Zweckgemeinschaft oder irgendwas dazwischen ist, ist allerdings egal.  Ein bestehendes Konto kann eigentlich auch nicht zu einem Gemeinschaftskonto umgewandelt werden, es muss im Regelfall als solches erstellt werden.

 Worauf sollte ich achten/ was können potenzielle Nachteile sein?

Beide Kontoinhaber haben Zugriff auf das Konto und können rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Also, auch wenn nur einer von euch überzieht, müsst ihr beide dafür geradestehen. Ähnlich ist es bei einer Pfändung. Wenn, dann wird alles Geld, was auf dem Gemeinschaftskonto liegt auch gepfändet, unabhängig davon, wer es verdient hat.

Es ist also wichtig, dass der andere Kontoinhaber nicht zu größeren Spontaneinkäufen neigt. Liegt so etwas wie eine Spielsucht vor, dann erledigt sich die Frage von alleine.  In manchen Fällen besteht allerdings ein Rückzahlungsanspruch, wenn eine Person das Konto einfach leer räumt. Aber in welcher Höhe, das müssen die Kontoinhaber festlegen beziehungsweise darauf müssen sie sich einigen. Generell ist es also nicht verkehrt noch sein eigenes Konto zu haben, für den Fall der Fälle.

 Gemeinschaftskonten und das Finanzamt

Ein weiteres Problem tritt auf, wenn eine Person eine große Summe einzahlt. Das könnte dann als Schenkung vom Finanzamt interpretiert werden und dann würde es anders versteuert werden müssen. Allerdings passiert das erst ab einer bestimmten Summe. Bei Partnern, die nicht verheiratet sind dürfen über einen Zeitraum von 10 Jahren 20.000 € verschenkt werden, ohne dass Steuern anfallen. Bei Eheleuten sind es ganze 500.000 €.

Abgesehen von der Schenkungssteuer, ist noch die Abgeltungssteuer relevant. Die Abgeltungssteuer beträgt in Deutschland pauschal 25 Prozent aller Kapitalerträge, das Gemeinschachftskonto ist da natürlich keine Ausnahme. Es wäre also vielleicht angebracht einen Freistellungsauftrag bei der Bank einzurichten. Das würde dann hießen, dass Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht steuerlich belastet werden. Diese Leistung können allerdings nur Lebenspartnern oder Eheleuten genutzt werden. Unverheiratete Paare oder WG-Mitglieder haben diese Möglichkeit nicht.  

 Wann ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll?

Im privaten Zusammenhang eignet sich ein Gemeinschaftskonto eigentlich nur, wenn man einen gemeinsamen Haushalt hat und das vermutlich auch über längere Zeit so bleiben wird. Wenn man also ein Auslandssemester irgendwo macht, dann wäre es den Aufwand meiner Meinung nach nicht wirklich wert. Solltest du aber zum Beispiel gerade mit deinem Partner zusammengezogen sein, dann wäre es vielleicht eine vernünftige Option. So könnten Miete, Internet, Strom und so weiter davon abgehen, das spart einem vielleicht den ein oder anderen Streit. 

 Was gibt es für Alternativen?

Eine mögliche Alternative ist, der anderen Person eine Vollmacht über dein Konto zu gewähren. Diese kann jederzeit gekündigt werden. Aber auch hier muss die Person dein vollstes Vertrauen genießen, denn: wenn sie überzieht, haftest trotzdem du als Kontoinhaber. Aber gut, dass man nicht Heinz und Kunz eine Vollmacht über sein Konto gibt ist irgendwo auch klar. 

 Oder-Konto oder Und-Konto: Was ist der Unterschied und was ist besser?

Im Gegensatz zu dem Wort „Gemeinschaftskonto“, kann man sich unter Oder- und Und-Konto vielleicht nicht gleich etwas vorstellen. 

Bei einem Oder-Konto könne beide Kontoinhaber unabhängig voneinander handeln, also Geld abheben, überweisen und so weiter. Man ist also trotz Gemeinschaftskonto noch ziemlich unabhängig und flexibel. 

Das Und-Konto ist dann das Pendant dazu, bei dem beide Kontoinhaber einer Transaktion zustimmen müssen, beispielsweise bei einer Überweisung auf Papier müssen beide Unterschriften vorhanden sein. Das ist dann eher bei Geschäftsleuten sinnvoll als jetzt in einer Wohngemeinschaft zum Beispiel. 

Man kann allerdings die Kontoformen jeweils ändern, wenn man möchte. Dazu reicht es, einen Antrag bei der Bank auszufüllen. 

 Was passiert, wenn eine Partei stirbt?

Wer dachte, dass im Todesfall eines Kontoinhabers einfach der Andere alles bekommt, liegt tatsächlich falsch. In diesem Fall bekommen die Erben des oder der Verstorbenen das Anrecht auf das Geld. Es kann sogar sein, dass sie die Hälfte bekommen, obwohl die oder der Verstorbene eventuell gar nicht die Hälfte des Geldes eingezahlt hat. Das gilt es also im Kopf zu behalten, vordem man größere Summen einzahlt. Bei einem Und-Konto entsteht zudem das Problem, dass Erben für alle Transaktionen eine Unterschrift leisten müssen. Wenn man die aber nicht kennt, wie vielleicht bei einem Geschäftspartner, dann kann das Ganze schnell kompliziert werden. 

 Fazit zum Gemeinschaftskonto

Gemeinschaftskonten können definitiv praktisch sein, aber du musst der Person finanziell vertrauen können. Zumindest im Fall eines Oder-Kontos. Wenn das nicht gegeben ist oder du dein Geld einfach trotzdem vor Missbrauch schützen möchtest, dann lege dir lieber ein Und-Konto mit der anderen Partei zu. Lieber Vorsicht als Nachsicht, wie man so schön sagt. 

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Luba Mlangeni