Vollamortisation
Der Begriff Vollamortisation begegnet uns im Bereich Leasing. Eine Vollamortisation findet immer dann statt, wenn der Leasingnehmer den gesamten Wert innerhalb der Laufzeit tilgt. In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit allen wichtigen Fragen zum Begriff Vollamortisation.
Veröffentlicht am: 29.03.2021
Definition Vollamortisation
Eine Vollamortisation liegt vor, wenn der abgeschlossene Leasingvertrag als Investition angesehen wird. Durch den Leasingnehmer erfolgt innerhalb der Laufzeit die vollständige Kostenübernahme. Zu den Kosten zählen hierbei Neupreis, anfallende Gebühren und Zinsen sowie die anfallenden Verwaltungsgebühren. Leasingnehmer sollten unbedingt bedenken, dass eine Vollamortisation nur dann empfehlenswert ist, wenn die Investition sehr gut kalkulierbar ist. Auch steuerliche Aspekte sollten hierbei nicht außer Acht gelassen werden.
Nur wenn die vollständige Tilgung innerhalb der Laufzeit erfolgt, kann das Leasinggut nach der Vertragslaufzeit auf den Leasingnehmer übergehen. In der Regel finden Vollamortisationen bei den sogenannten Zubehörprodukten Anwendung.
Vorteile der Vollamortisation
Der größte Vorteil der Vollamortisation im Vergleich zur Teilamortisation besteht wohl darin, dass kein Ansparen nötig ist, um eine hohe Schlussrate zu begleichen. Die Raten sind im Gegensatz zur Teilamortisation im Allgemeinen zwar etwas höher, aber durch ihre Konstanz auch gut kalkulierbar.
Bei der Anschaffung hochwertiger, teurer Produkte eröffnet ein Leasingvertrag diverse Möglichkeiten für eine sofortige Nutzung der Produkte. Vermehrt für Autokäufe werden deshalb häufig Leasingverträge abgeschlossen. Die anfallenden Leasingraten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden, z. Bsp. wenn Leasingnehmer ein eigenes Gewerbe betreiben. Der Restwert des Fahrzeugs spielt bei der Vollamortisation keine Rolle.
Viele Fahrzeughändler bieten diese Art des Leasings für ihre Fahrzeuge an. In der Regel sind auch zusätzliche Kosten wie Versicherungsprämien in solchen Mietverträgen enthalten, so können Kunden bares Geld sparen. Für jeden, der den geleasten Wagen auch nach Abschluss der Leasinglaufzeit behalten möchte, ist die Vollamortisation zu empfehlen. Kraftfahrzeuge unterliegen einem ganz natürlichen Werteverlust, der mit der Zeit voranschreitet, bei einem Leasingkauf bleibt jedoch der Restwert nach Ablauf der Leasingzeit unberührt.
Für den Leasingnehmer fallen keine zusätzlichen Kosten an. Der ganze Prozess ist darüber hinaus durch hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit geprägt.
Unterschiede zur Teilamortisation
Während das Leasinggut bei der Vollamortisation in jedem Fall nach Ende der Laufzeit in das Eigentum des Kunden übergeht, sofern dieser den festgelegten Zahlungsplan einhält und die Raten begleicht, bleibt bei einer Teilamortisation zum Ende der Laufzeit ein Rest der zu zahlenden Summe übrig. Während der Laufzeit wird hier nur ein Teil der Summe abgezahlt. Damit das Leasinggut am Ende der Laufzeit in das Eigentum des Leasingnehmers übergehen kann, erfolgt entweder die Zahlung einer erhöhten Schlussrate oder die Aufnahme eines Kredits zur Begleichung der Restschuld. Wird bloß ein festgelegter Betrag des Eigentumsanteils an den Leasingnehmer übertragen, handelt es sich nicht um eine Voll-, sondern um eine Teilamortisation.
Im Rahmen einer Vollamortisation ist es dementsprechend zwingend notwendig, dass der Zahlungsplan während der ganzen Laufzeit eingehalten worden ist. Dafür ist eine konstante Ratenbegleichung essenziell.
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