Kreditprüfung
Bevor eine Bank (oder ein Unternehmen) einen Kredit vergibt, führt sie eine sogenannte Kreditprüfung durch. Dabei wird der potenzielle Kreditnehmer durchleuchtet, um dessen Bonität, also Kreditwürdigkeit, zu überprüfen.
Veröffentlicht am: 24.03.2021
Was ist eine Kreditprüfung?
Um sich gegen finanzielle Risiken bei der Vergabe von Krediten abzusichern, führen Banken und andere Unternehmen vor der Vergabe von Krediten in der Regel eine Kreditprüfung durch. Im Vordergrund stehen hierbei vor allem die wirtschaftlichen, persönlichen und rechtlichen Verhältnisse des Antragsstellers, sowie Liquidität, Rentabilität, vorhandene Sicherheiten und allgemeine Vermögenslage. Erst nach abgeschlossener Kreditprüfung wird über den Kreditantrag entschieden. Durch die Kreditprüfung stellen Banken sicher, dass der Kunde den Kredit samt Zinsen bis zum Ende der Laufzeit zurückzahlen kann.
Das Ergebnis der Kreditprüfung ist ausschlaggebend dafür, ob ein Kredit realisiert wird und falls ja, unter welchen Bedingungen.
Wie läuft eine Kreditprüfung ab?
Geht es um Kredite für Privatkunden oder um Baufinanzierungen überprüft der Kreditgeber die Bonität des Antragsstellers meist mittels einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. So ermittelt er das verfügbare Kapital des Kreditnehmers.
Im Zuge der Bonitätsprüfung informiert sich das Kreditinstitut außerdem über den Verschuldungsgrad und das Zahlverhalten des Antragsstellers. Dafür nimmt es Einsicht in die Schufa. Mahnungen aufgrund verspäteter Zahlungen und Zahlungsausfälle führen zu negativen Schufa-Einträgen und wirken sich negativ auf eine erfolgreiche Kreditvergabe aus.
Um den pfändbaren Einkommensanteil im Rahmen einer Kreditprüfung zu ermitteln, werden im nächsten Schritt die monatlichen Ausgaben vom nachhaltig erzielbaren Einkommen abgezogen. Die ermittelte Differenz stellt das monatlich verfügbare pfändbare Einkommen dar, also den Betrag welcher zur Bezahlung der fälligen Kreditraten herangezogen werden kann. Je höher das verfügbare pfändbare Einkommen ist, desto geringer das Ausfallrisiko und desto größer die Chance auf einen positiven Kreditbescheid.
Im Rahmen anderer Kreditformen, wie bspw. einem Lombardkredit oder sogenannten Bevorschussungskrediten, setzen Kreditgeber zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit hauptsächlich auf die Stellung werthaltiger Sicherheiten durch den Kreditnehmer. In solchen Fällen können auch durch den Kredit finanzierte Aktien- oder Warenbestände als Sicherheit für den Kredit dienen, da die vertragsmäßige Zahlung der Kreditraten aus den Verkäufen dieser Bestände erfolgen kann.
Der Kreditnehmer verpflichtet sich, alle verlangten Auskünfte zu erteilen und sämtliche benötigten Unterlagen vollständig einzureichen. Die Auskunftspflichten des Kreditnehmers werden in den Kreditvertrag aufgenommen und die Nichteinhaltung dieser Pflichten stellt einen Vertragsauflösungsgrund dar.
Die Kreditinstitute verpflichten sich wiederum zur Einhaltung konkreter Prinzipien bei der Durchführung von Kreditprüfungen. Diese Prinzipien umfassen die Nachvollziehbarkeit und Vollständigkeit des Prüfverfahrens sowie die Risikoadäquanz. Der Grundsatz der Risikoadäquanz besagt, dass Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt eines Kreditgeschäfts die Offenlegungspflichten des Antragsstellers bestimmen.
Je besser die Bonität und je größer die Sicherheiten, desto geringer müssen die Anforderungen an den Kreditnehmer sein und umgekehrt.
Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit besagt, dass das Verfahren zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse vom Kreditgeber detailliert und nachvollziehbar in internen Arbeitsanweisungen geregelt werden muss. Der Grundsatz der Vollständigkeit besagt, dass das Institut anhand der eingereichten Unterlagen schlüssig und nachvollziehbar entscheiden können muss, ob der Antragssteller auch in Zukunft zur Rückzahlung des Kredits im Stande sein wird.
Bei wirtschaftlich guten Verhältnissen können die Anforderungen an Unterlagen unter Umständen schneller erfüllt sein als bei schwierigen Fällen.
Welche Rolle spielt das Einkommen bei der Kreditprüfung?
Maßgeblicher Faktor für die Aufnahme einer Einkommensart in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist dessen Nachhaltigkeit. Das heißt: Die Einkommensart muss regelmäßig und in jedem Fall auch während der Kreditlaufzeit anfallen.
Selbstständig Erwerbstätige mit unregelmäßigem Einkommen müssen im Rahmen eines Kreditantrags statt einer Kreditprüfung die wesentlich umfassendere Kreditwürdigkeitsprüfung bestehen.
Rechtlicher Rahmen der Kreditprüfung
Je aktueller und umfassender die Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragsstellers sind, desto exakter kann die Bank das Ausfallrisiko berechnen. Doch Kreditgeber bewegen sich dabei in einem festgelegten Rahmen.
Im § 18 Kreditwesengesetz (KWG) ist der Ablauf einer Kreditwürdigkeitsprüfung (oder kurz Kreditprüfung) geregelt. Dieser Paragraph ist für sämtliche Kredite, welche 10 % des haftenden Eigenkapitals oder einen Maximalbetrag von 750.000 € übersteigen, verpflichtend anzuwenden.
Des Weiteren gelten die Bestimmungen der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Diese besagt, dass jeder Kreditnehmer – von wenigen explizit genannten Ausnahmen abgesehen – durch das Kreditinstitut über ein Rating klassifiziert werden muss. Diese Klassifizierung muss in jedem Fall eine konkrete Einschätzung des Ausfallrisikos beinhalten.
Welche Einflussfaktoren gibt es sonst?
Grundsätzlich verfügen Kreditinstitute bei der Entscheidung über einen Kreditantrag über einen Ermessensspielraum. Außerdem spielt bei der Entscheidung für oder gegen eine Kreditvergabe stets auch die Liquiditätssituation des Kreditgebers eine Rolle. Durch Erfüllen bestimmter Auflagen, besteht oft die Möglichkeit, auch bei geringem Einkommen einen Kredit zu erhalten.
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