Kreditkündigung: Grundlagen und Folgen

Kann ein Kredit gekündigt werden? Die Antwort ist: ja. Die Gründe und die Möglichkeiten für eine Kreditkündigung seitens des Kreditnehmers und Kreditgebers sind aber sehr unterschiedlich.

Julia Ptock
Kündigung - von Krediten

Wie jeder andere Vertrag kann auch ein Kredit gekündigt werden. Doch unter welchen Bedingungen? In diesem Artikel erklären wir, unter welchen Bedingungen die Bank und der Kreditnehmer einen Kredit kündigen können und welche Folgen sich aus einer Kündigung ergeben.

 Was ist eine Kreditkündigung? 

Bei einer Kreditkündigung handelt es sich um eine einseitige Willenserklärung, mit der der Kreditvertrag aufgehoben wird. Wirksam wird die Kündigung, wenn sie bei dem Vertragspartner - also der Bank oder dem Kreditnehmer - ankommt und bestätigt wird. Grundsätzlich ist die Kündigung nicht an eine bestimmte Form gebunden, wobei in einem Kreditvertrag so gut wie immer vereinbart wird, dass die Kündigung in Schriftform erfolgen muss. 

Tipp: Aus Beweisgründen ist es ratsam, Verträge immer schriftlich zu kündigen, da das Kündigungsschreiben als Nachweis gilt. Außerdem ist es empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben zu versenden, da man dann einen Nachweis über den Empfang beim Vertragspartner erhält. 

Eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Wenn der Kreditvertrag trotz der Kündigung weitergeführt werden soll, muss aus rechtlicher Sicht ein neuer Vertrag geschlossen werden. Bei diesem neuen Vertrag müssen die alten Vertragskonditionen, wie beispielsweise Zinshöhe und monatliche Höhe der Raten, nicht übernommen werden. Neben der einseitigen Kündigung kann auch eine “einvernehmliche Aufhebung” des Kreditvertrages vereinbart werden. Wenn dies der Fall ist, gelten die in dem Vertrag enthaltenen Regelungen.

 Folgen einer Kreditkündigung

Wird der Kredit gekündigt, ist der Kreditnehmer zu einer Rückzahlung der Restschuld (Restbetrag) innerhalb von 14 Tagen verpflichtet. Die Rückzahlung kann entweder durch Eigenkapital (bspw. ein Erbe oder eine Bonuszahlung im Job) oder durch einen Umschuldungskredit oder Ablösekredit durch eine andere Bank vorgenommen werden. Wurden Sicherheiten geleistet, müssen diese nach der Rückzahlung/Ablöse an den Kreditnehmer zurück gewährt werden. 

Wird der Kredit von der Bank gekündigt, hat das für den Kreditnehmer schwerwiegende wirtschaftliche Folgen. Denn neben der Tatsache, dass der Kreditnehmer den noch nicht getilgten Restbetrag sofort zurückzahlen muss, können auch noch Verzugszinsen und gegebenenfalls Bearbeitungsgebühren bzw. Mahn- oder Gerichtskosten anfallen. 

Wirtschaftlich häufig noch unangenehmer sind aber die langfristigen Folgen der Darlehenskündigung. Denn eine Kreditkündigung durch die Bank führt immer zu einem Negativeintrag in der Bonitätsakte. Damit werden zukünftige Kredite, aber auch andere Verträge des alltäglichen Lebens für lange Zeit erschwert oder gar unmöglich gemacht.

 Warum werden Kredite gekündigt? 

Je nachdem welche Vertragspartei kündigt, gelten unterschiedliche Vorgaben oder Richtlinien. Nachfolgend gehen wir auf die jeweiligen Regelungen für die Kündigung durch den Kreditnehmer und den Kreditgeber ein. 

Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat die Kündigungsrechte für Kreditnehmer aus Verbraucherschutzgründen ziemlich großzügig geregelt. Es kann aber auch sein, dass Banken den Kreditnehmern in den Kreditverträgen bessere Kündigungsrechte eingeräumt haben. Eine Einschränkung der gesetzlichen Kündigungsrechte durch die Bank ist nur in einem ganz geringen Umfang möglich. Ein Blick in den Kreditvertrag ist deshalb vor jeder Kündigung Pflicht. 

 Kündigung durch den Kreditnehmer

 Ratenkredit

Wann du als Kreditnehmer deinen Kreditvertrag kündigen kannst, hängt davon ab, wann du den Kredit abgeschlossen hast. Seit Inkrafttreten der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (11. Juni 2010) gelten folgende Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen für Ratenkredite:

Vertragsabschluss vor dem 11. Juni 2010: Ein Ratenkredit, der vor dem Stichtag geschlossen wurde, kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt werden. Voraussetzung für die Kündigung ist jedoch, dass der Kreditnehmer mindestens sechs Monate in den Kredit eingezahlt hat. 

Vertragsschluss nach dem 11. Juni 2010: Für Ratenkredite gilt eine maximale Kündigungsfrist von einem Monat. Die Bank hat hier aber das Recht, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. 

Zudem regelt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB ein Sonderkündigungsrecht für Kredite, die bereits zehn Jahre bestehen. Die Kreditkündigung ist dann ohne finanzielle Nachteile für den Kreditnehmer möglich. Es muss jedoch immer eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden.

Achtung! Bei einer Kreditkündigung durch den Kreditnehmer kann eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Gebühr, die dann gezahlt werden muss, wenn ein Schuldner seinen Kredit außerplanmäßig zurückzahlen oder umschulden möchte. Das ist eine Art von Ablösesumme des alten Kredites an die kreditgebende Bank. Da die Bank Verluste macht, wenn du Zinsen umschuldest oder deinen Kredit woanders laufen lässt, kann sie diese Art von Entschädigung verlangen. 

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist bei Kreditverträgen, die nach Juni 2010 geschlossen wurden, auf höchstens ein Prozent der Restschuld gedeckelt. Das bedeutet, dass bei einer Restschuld von 5.000 Euro eine Entschädigung von 50 Euro an die Bank gezahlt werden muss. Beträgt die Restlaufzeit weniger als ein Jahr, dürfen maximal 0,5 Prozent Vorfälligkeitsentschädigung berechnet werden. In dem Beispiel wären das dann 25 Euro. 

Es gibt aber Situationen, in denen Kreditnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Kreditlaufzeit von zehn Jahren verstrichen ist oder die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft ist. 

 Immobilienkredit

Wurde mit der Bank ein Finanzierungskredit für den Kauf oder Bau einer Immobilie geschlossen, besteht die Möglichkeit eines Sonderkündigungsrechts. Dies ist in § 489 BGB geregelt. Das außerordentliche Kündigungsrecht ist aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. In diesem Fall muss aufseiten des Kreditnehmers ein berechtigtes Interesse vorliegen. Dieses liegt nach dem Gesetz immer vor, wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie verkaufen möchte.

Sonderkündigung nach zehn Jahren Laufzeit

Läuft die Immobilienfinanzierung bereits seit mehr als zehn Jahren, kann vorzeitig mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die Restschuld muss vom Kreditnehmer dann innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Die Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Ende der Zinsbindung

Der Immobilienkredit darf beispielsweise beim Verkauf des Hauses außerordentlich gekündigt werden, wenn die Zinsbindung endet und keine neue Vereinbarung über einen weiteren Zinssatz getroffen wurde. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat. 

Immobilienkredit ohne Zinsbindung

Solche Kreditverträge dürfen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. So ein Kreditvertrag mit variablem Zinssatz kann jederzeit außerordentlich gekündigt werden.

 Kündigung durch die Bank 

Grundlegend ist eine Kreditkündigung durch die Bank nur dann möglich, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben sind. Ein ordentliches Kündigungsrecht haben Banken bei Krediten mit Verbrauchern nicht. 

Möchte die Bank den Kredit kündigen, ist dies nur mit einem wichtigen Grund möglich. Was nach dem Gesetz zulässigerweise ein wichtiger Grund sein kann, ist verhältnismäßig klar umschrieben. Hier die wichtigsten Beispiele:

Der Kreditnehmer stellt die Zahlungen ein oder kündigt an, die Zahlungen einzustellen.

Die wirtschaftliche Situation oder die Werthaltigkeit von Sicherheiten haben sich wesentlich verschlechtert.

​Gegen den Darlehensnehmer sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden.

​Vertraglich vereinbarte zusätzliche Sicherheiten werden im Nachhinein verweigert.

​Der Kreditnehmer hat insbesondere im Zuge des Kreditabschlusses vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben zu seinem Einkommen und seinem Vermögen gemacht.

Wenn der Kreditnehmer die Zahlungen einstellt oder ankündigt, die Zahlungen einzustellen, kann die Bank den Kreditvertrag kündigen. Aber: Der Kredit darf nur dann gekündigt werden, wenn der Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten in Verzug ist. Zudem muss die Summe der ausstehenden Raten bei einer Laufzeit bis zu drei Jahren zehn Prozent und bei einer Laufzeit von mehr als drei Jahren fünf Prozent betragen. Bei Immobilienkrediten reicht jedoch bereits ein Zahlungsverzug von 2,5 Prozent des Nettodarlehensbetrages.

Damit es zur außerordentlichen Kündigung kommt, muss die Bank vor der Kündigung den Kreditnehmer mindestens zwei Mahnungen schicken. Darin muss ausdrücklich angedroht werden, dass der Kredit bei Nichtleistung gekündigt wird.

Verschlechtert sich die Bonität und/oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Kreditnehmers, kann die Bank unter zwei Voraussetzungen den Darlehensvertrag kündigen. Zum einen muss eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse objektiv gegeben sein oder konkret drohen. Zum anderen muss das gesamte, der Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen zum Zeitpunkt der Kündigung geringer sein, als es zum Zeitpunkt der Kreditvergabe war.

Wichtig: Eine Kündigung, die sich allein auf die Verschlechterung der Vermögensverhältnisse bezieht, ist nicht gültig. Erst wenn durch die Verschlechterung die Kreditrückzahlung gefährdet ist, gilt dies als Kündigungsgrund. Das ist dann der Fall, wenn trotz Verwertung des gesamten pfändbaren Vermögens eine vollständige Rückzahlung des Darlehens nicht möglich ist.

 Woher weiß die Bank, dass sich die Bonität verschlechtert hat?

Wie oben bereits kurz angedeutet, prüfen Banken auch während der Kreditlaufzeit die Bonität des Kreditnehmers. Da die Bonität ausdrückt, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt, ist es ein negativer Indikator für die Bank, wenn aufseiten des Kreditnehmers ein negativer Eintrag in die Bonitätsakte erfolgt. 

Wenigen Verbrauchern ist bewusst, dass Banken auch während der Kreditlaufzeit die Bonität der Kreditnehmer bei den Auskunfteien prüfen. Die Partnerbanken erhalten eine Nachricht von der Auskunftei, wenn ein Negativmerkmal in der Bonitätsakte des Kreditnehmers durch Dritte eingemeldet wird. Durch die zwischen Auskunftei und Bank vereinbarte Nachmeldung sind die Kreditgeber immer auf dem neuesten Stand, was die Bonität des Kunden angeht.

 bonify hilft dir, deine Bonität im Blick zu behalten

Damit nicht nur die Bank weiß, wie es um deine Bonität bestellt ist, solltest du diese regelmäßig prüfen. Mit bonify ist das kein Problem. Nach Anmeldung und eindeutiger Identifizierung kannst du mit bonify online und kostenlos jederzeit deinen Bonitätsscore sowie deine Bonitätsdaten einsehen. 

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