Versicherung kündigen: So wirst du alte Verträge los

Versicherungsverträgen verlängern sich meist automatisch. Das bedeutet aber nicht, dass du sie nie wieder loswirst. Wann und mit welchen Fristen du deine Versicherungen kündigen kannst und wie du dabei am besten vorgehst, erfährst du hier.

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Ver­si­che­rungen sind eine sinnvolle Sache. Das bedeutet aber nicht, dass ein einmal geschlossener Vertrag für immer passend ist. Beschäftigst du dich mit deinen Verträgen, fällt dir bei einigen Ver­si­che­rungen bestimmt auf, dass es gleichwertige Angebote zu günstigeren Konditionen gibt. Dann lohnt es sich, die alte Versicherung zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Wir zeigen dir, wann du deinen alten Ver­si­che­rungsvertrag kündigen kannst und wie du dabei vorgehst. Außerdem erfährst du, welche verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten es gibt und welche Fristen du beachten musst. 

Vorab sei allerdings erwähnt: Es gibt Versicherungstypen, für die spezielle Kündigungsmöglichkeiten existieren. Hierzu zählen etwa Kfz-Versicherungen, private Krankenversicherungen und Lebensversicherungen. Zudem gibt es bestimmte Versicherungsverträge, die gar nicht kündbar sind. Hierzu zählen etwa Reiserücktrittesskostenversicherungen oder kapitalbildende Lebensversicherungen. Diese Versicherungen enden zu einem festgelegten Zeitpunkt. Um die Kündigung musst du dich hier nicht kümmern.

 Wann kannst du deine Ver­si­che­rung regulär kündigen?

Viele Versicherungen kannst du regulär zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen – diese Form der Kündigung heißt auch „ordentliche Kündigung“. Für deine ordentliche Kündigung musst du keinen Grund angeben. 

 

Beachte bei deiner ordentlichen Kündigung, dass das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Das bedeutet: Statt zum 31.12. kann dein individuelles Versicherungsjahr auch an jedem anderen Datum enden. Für den Beginn und das Ende des Versicherungsjahres ist nämlich der Vertragsschluss ausschlaggebend

 

Kündigst du deinen Vertrag nicht, verlängert sich die Laufzeit der meisten Versicherungen am Ende des Versicherungsjahres automatisch um weitere 12 Monate. Möchtest du den Vertrag nicht weiterführen, kannst du ihn üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Endet dein Vertrag im September, muss deine Kündigung also spätestens am 30. Juni bei der Versicherung ankommen.

 

Beachte jedoch: Die genannte Frist für eine ordentliche Kündigung stellt den Normalfall dar. Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Frist du deine persönlichen Versicherungen kündigen kannst, muss damit nicht übereinstimmen. Welche Fristen in deinem Fall gelten, entnimmst du den Allgemeinen Versicherungsbedingungen – also dem Kleingedruckten – deines Vertrags. Falls du die Unterlagen verloren hast, kannst du sie einfach erneut bei deiner Versicherung anfordern. 

 

 Versicherungsarten mit besonderen Kündigungsfristen

Um die Versicherung ordentlich zu kündigen, muss dein Kündigungsschreiben oft drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres bei deinem Versicherer eingehen. Es gibt allerdings auch Versicherungsarten, bei denen regelmäßig andere Zeitfenster für eine ordentliche, fristgerechte Kündigung vorgesehen sind. Die wichtigsten dieser Sonderfälle haben wir hier für dich zusammengefasst. Beachte jedoch, dass die genannten Fristen nur den Regelfall darstellen. Was in deinem Fall gilt, hängt davon ab, was du mit dem Versicherer in deinem Vertrag vereinbart hast. 

 Sach- und Unfall­ver­sicherungen

Bei Sachversicherungen (wie Hausrat- oder Ge­bäu­de­ver­si­che­rungen) sowie Unfallversicherungen gilt für deine ordentliche Kündigung oft eine Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Es kommt allerdings auch vor, dass kürzere Fristen vorgesehen sind.

Beachte jedoch: Die Mindestlaufzeit dieser Verträge kann mehr als ein Jahr betragen. Maximal kann eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren vorgesehen sein. 

 Kfz-Versicherungen: 

Kfz-Versicherungen sind eigentlich Sachversicherungen. Sie haben allerdings eine Besonderheit: Sie haben meist eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich regelmäßig zum Ende eines Kalenderjahres. Außerdem ist überwiegend eine Kündigungsfrist von einem Monat vorgesehen. Das bedeutet: Deine Kfz-Versicherung kannst du sehr wahrscheinlich bis zum 30. November eines jeden Jahres kündigen.

 Lebens- und Ren­ten­ver­si­che­rungen

Private Rentenversicherungen und Lebensver­si­che­rungen haben lange Laufzeiten oder werden für einen unbestimmten Zeitraum geschlossen. Sie sind regelmäßig zum Ende der nächsten Ver­si­che­rungsperiode kündbar. Die Ver­si­che­rungsperiode ist der Zeitraum, zu dem du deine Beiträge zahlst. Für dich bedeutet das: Zahlst du monatlich, kannst du den Vertrag auch monatlich kündigen.

Beachte jedoch: Eine Kündigung deiner Lebens- und privaten Ren­ten­ver­si­che­rung lohnt sich meistens nicht. Deine gezahlten Beiträge bekommst du nämlich nicht zurück. Es ist sinnvoller, den Vertrag zu verkaufen, ihn zu beleihen oder die Beitragszahlungen auszusetzen, anstatt ihn zu verkaufen. 

 Krankenversicherungen

Dein Vertrag mit der gesetzlichen Kran­ken­kas­se hat eine Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten. Anschließend kannst du jederzeit und mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen und zu einem anderen Versicherer wechseln. 

Aber Achtung: Bist du bei einer privaten Krankenversicherung versichert, ist eine Kündigung meist nicht sinnvoll. Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer würdest du deine gebildeten Altersrückstellungen nämlich ganz oder teilweise verlieren. 

 Gängige Kündigungsfristen in der Übersicht: 

Versicherungsart

Wann kündbar?

Gängige Kündigungsfrist

Versicherungsart

Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherungen

Wann kündbar?

zum Ende eines Vertragsjahres (stimmt meist mit dem Kalenderjahr überein)

Gängige Kündigungsfrist

ein Monat

Versicherungsart

Berufsunfähigkeits-, Le­bens­- und Ren­ten­ver­si­che­rung

Wann kündbar?

zum Ende einer Ver­si­che­rungsperiode (Beitragszahlungszeitraum)

Gängige Kündigungsfrist

entsprechend der Versicherungsperiode (monatlich, jährlich, etc.)

Versicherungsart

private Kran­ken­ver­si­che­rung

Wann kündbar?

frühestens nach der Mindestlaufzeit von ein bis zwei Jahren

Gängige Kündigungsfrist

drei Monate

Versicherungsart

gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

Wann kündbar?

nach 18 Monaten Mitgliedschaft jederzeit

Gängige Kündigungsfrist

zwei Monate

Versicherungsart

andere Versicherungen

Wann kündbar?

nach der Mindestlaufzeit von max. drei Jahren zum Ende des Vertragsjahres

Gängige Kündigungsfrist

drei Monate

 Wann habe ich ein Son­der­kün­di­gungs­recht?

Bei bestimmten Versicherungen kannst du in Sonderfällen ein außerordentliches Kündigungsrecht haben. Man spricht hier auch von einem Sonderkündigungsrecht. Situationen, in denen dir ein außerordentliches Recht zur Kündigung eingeräumt wird, sind:

bei Beitragserhöhungen

nach einem Schadensfall

Verkauf versicherter Gegenstände

Tod

 Beitragserhöhung

Erhöht deine Versicherungsgesellschaft die Beiträge, steht dir ein Sonderkündigungsrecht zu. Im Falle einer Anpassung der Versicherung (Beitragserhöhung) kannst du innerhalb von einem Monat nach Erhalt dieser Information kündigen. 

 Schadensfall

Bei Kfz-Versicherungen, Unfallversicherungen und Sachversicherungen steht dir nach Eintritt eines Schadensfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dabei innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen beim Versicherer eingehen.

Aber: Bei Rechtsschutzversicherungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht meist erst nach Eintritt von zwei Versicherungsfällen innerhalb eines Jahres.

 Verkauf versicherter Gegenstände

Hast du eine Kfz-Versicherung, eine Ge­bäu­de­ver­si­che­rung oder eine ähnliche Sachversicherung abgeschlossen, gilt sie nicht nur für den Gegenstand, für den sie abgeschlossen ist. Objektgebundenen Ver­si­che­rungen erlöschen nämlich nicht im Fall eines Verkaufs. Denke daher daran, die Versicherung auf den Käufer zu übertragen. Möchte der Käufer die Versicherung eigentlich nicht behalten, steht ihm nach der Übertragung ein Sonderkündigungsrecht zu.

 Tod des Versicherungsnehmers

Verstirbt der Versicherungsnehmer, enden viele Versicherungen automatisch. Schließlich endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers – etwa bei einer Haftpflichtversicherung – das versicherte Interesse.

 So kündigst du deine Versicherung 

Die Kündigung deiner Versicherung muss schriftlich erfolgen. Allerdings reicht ein einfaches Kündigungsschreiben in Textform aus. Im Falle einer ordentlichen Kündigung bist du nicht einmal verpflichtet, einen Kündigungsgrund anzugeben.

Allerdings benötigt das Versicherungsunternehmen einige Daten, um deine Kündigung bearbeiten zu können. Hierzu zählen etwa Name, Anschrift und die Vertragsnummer deiner Versicherung. Ist deine Kündigung verfasst, kannst du sie per Brief oder E-Mail an deine Versicherung schicken. 

Wichtig: Um sicherzugehen, dass deine Kündigung eingegangen ist, solltest du beim Postversand das Einwurfeinschreiben wählen. Beim Versand per Fax brauchst du einen qualifizierten Sendebericht.

Möchtest du ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, gehst du genauso vor, wie bei einer ordentlichen Kündigung. Um Missverständnisse zu vermeiden, solltest du allerdings den Grund deiner Kündigung nennen und eventuell belegen, dass du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst. 

 

 Unsere Vorlage für dein Kündigungsschreiben

Du möchtest dir deine Kündigung leicht machen? Nutze einfach unsere Vorlage für dein Kündigungsschreiben! 

 

 Versicherungen direkt online kündigen

 Versicherungsverträge sind klassische Verbraucherverträge und können seit Oktober 2016 auch in „Textform“ gekündigt werden. Du kannst deine Verträge daher auch per Mail kündigen, da eine eigenhändige Unterschrift nicht mehr notwendig ist. Viele Versicherer haben hierauf reagiert und bieten dir die Möglichkeit an, deine Versicherungsverträge online zu verwalten und sie sogar zu kündigen.

Einige Beispiele für Versicherungen, die eine Online-Kündigung anbieten, haben wir hier zusammengestellt:

Allianz

DEVK

R+V

Deine Versicherung ist nicht dabei? Das bedeutet nicht, dass du sie nicht online kündigen kannst. Zum einen hast du immer die Möglichkeit, deine Versicherung per E-Mail zu kündigen. Dafür sendest du einfach unsere ausgefüllte Kündigungsvorlage per Mail an deinen Versicherer. 

Außerdem ist es möglich, dass du im Kundenbereich auf der Webseite deines Versicherungsunternehmens online kündigen kannst. 

 Wann der Versicherer dir kündigen kann

Der Versicherungsvertrag kann sowohl von dir als auch von deinem Versicherer beendet werden. Das bedeutet: Auch der Versicherer darf kündigen. Das gilt zumindest für die Anbieter von Schadens- und Unfall­ver­sicherungen (Haftpflicht-, Hausrat-, Kfz- oder Rechtsschutzversicherungen). Doch wann genau kann dir der Versicherer kündigen?

Eine Kündigung durch die Versicherung ist zum einen zum Ende der Vertragslaufzeit, das heißt, meist einmal jährlich, möglich. Auch der Versicherer muss die Kündigung nicht begründen. Zum anderen steht dem Versicherer ein Kündigungsrecht zu, nachdem du einen Schaden gemeldet hast. Dabei muss er seine Kündigung allerdings innerhalb eines Monats nach der Schadenregulierung erklären.

 

Eine Ausnahme stellen Lebens-, Berufsunfähigkeits- sowie private Ren­ten­- und Kran­ken­ver­si­che­rungen dar. Bei diesen Versicherungsarten werden Kunden besonders geschützt. Der Versicherer kann diese Verträge daher nicht einseitig beenden. 

 

Tipp: Droht (etwa nach einem Schadensfall) die Kündigung durch den Versicherer, ist es besser selbst zu kündigen. So fällt es dir später leichter, eine neue Versicherung zu finden. Hat dir dein Ver­si­che­rer die Kündigung bereits geschickt, kannst du ihm immer noch anbieten, den Vertrag selbst zu beenden. Hiermit muss der Versicherer allerdings einverstanden sein und seine Kündigung zuvor zurücknehmen. 

 

 FAQ – die häufigsten Fragen zur Kündigung von Versicherungen 

Was tun, wenn die Versicherung die Kündigung nicht anerkennt?

Der Versicherer kann deine Kündigung nur zurückweisen, wenn es dafür einen Grund gibt. Den Grund muss er dem Versicherten unverzüglich mitteilen. Kennst du den Grund für die Zurückweisung, kannst du noch einmal kündigen (und den vorherigen Fehler dabei vermeiden).

Kann ich eine Kündigung rückgängig machen?

Ja, du kannst deine Kündigung widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und dem Versicherer vor Vertragsende zugehen. 

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

Die Kündigung deiner Versicherung muss schriftlich erfolgen. Allerdings reicht die Textform aus. Das bedeutet: Du kannst auch per E-Mail kündigen, da eine eigenhändige Unterschrift nicht erforderlich ist. 

Kann ich eine Versicherung auch mündlich kündigen?

Nein, es ist eine schriftliche Kündigung erforderlich.

Muss ich einen Grund für meine Kündigung angeben?

Nein, eine ordentliche Kündigung musst du gegenüber deiner Versicherung nicht begründen.

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