Sicherungszweckerklärung
Die Sicherungszweckerklärung, auch bekannt als Sicherungsabrede, Zweckerklärung oder Sicherungsvereinbarung, findet hauptsächlich im Bereich der Bau- oder Immobilienfinanzierung Verwendung.
Veröffentlicht am: 29.03.2021
Was ist die Sicherungszweckerklärung?
Bei der Sicherungszweckerklärung handelt es sich um eine Zusatzvereinbarung zu einem Kredit- bzw. Darlehensvertrag im Rahmen einer Immobilien- oder Baufinanzierung. Sie wird im Vorfeld zwischen beiden Parteien vereinbart und ist Bestandteil des Kreditvertrages.
Die Sicherungszweckerklärung ist immer dann notwendig, wenn ein entsprechendes Darlehen durch eine Grundschuld abgesichert wird. Denn: Zunächst ist eine Grundschuld nicht an ein bestimmtes Darlehen gekoppelt, dies geschieht erst durch die Zweckerklärung. Durch eine Sicherheitszweckerklärung werden für den Fall eines eventuellen Zahlungsausfalls genau die Rechte und Pflichten des Gläubigers definiert. Inhaltlich legt sie in erster Linie fest, welchen Betrag der Kreditgeber aus der Grundschuld geltend machen kann, sollte es zu einem Zahlungsausfall kommen.
Sie legt zudem fest, dass die eingetragene Grundschuld am finanzierten Objekt ausschließlich der Besicherung des Immobilienkredites dient und bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens herangezogen werden kann. Erst nach vollständiger Tilgung wird die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht. Damit entfallen die Rechte des Gläubigers entfallen.
Warum ist die Sicherungszweckerklärung wichtig?
Die Sicherungszweckerklärung ist vor allem bei Zahlungsengpässen wichtig. Das liegt daran, dass ein Darlehen zum Hausbau als Grundschuld eingetragen wird. Da die Grundschuld jedoch nicht immer gleich hoch ist wie die Darlehenssumme, kann es beispielsweise vorkommen, dass die erstrangige Grundschuld auf dem Grundstück 100.000 € beträgt, während die Darlehenssumme nur 80.000 € beträgt. Sobald mit der Tilgung begonnen wird, reduziert sich auch die Schuld.
Schutz des Kreditnehmers
Sollte der Bauherr nun, z. Bsp. Aufgrund von Arbeitslosigkeit, Scheidung, Krankheit oder gar Tod vollkommen zahlungsunfähig sein, die Verbindlichkeiten nicht mehr zahlen können und es daher zur Zwangsvollstreckung kommen, könnte sich der Darlehensgeber (nun Gläubiger) ohne Sicherungszweckerklärung an der gesamten Grundschuld befriedigen.
Er könnte also 100.000 € einfordern, obwohl die Darlehenssumme nur 80.000 € beträgt und die Restsumme aufgrund begonnener Tilgung inzwischen sogar noch geringer ist. Durch die Zweckerklärung als Zusatz zum Kreditvertrag, kann die Bank nur die Summe einfordern, die ihr tatsächlich noch als Forderung zusteht und das Grundpfandrecht erst dann vollstrecken, wenn die vorhandene Forderung dies zulässt. Somit wird durch eine Sicherungszweckerklärung der Kreditnehmer gegen überhöhte Forderungen seitens des Kreditgebers abgesichert.
Damit hebt die Sicherungszweckerklärung die Abstraktheit der Grundschuld zwar nicht auf, schränkt sie aber auf jeden Fall ein.
Genaue Definition der Rechte und Pflichten
Des Weiteren werden durch eine Sicherungszweckerklärung die genauen Rechte des Kreditgebers am finanzierten Objekt sowie die exakten Bedingungen definiert, unter denen er eventuelle Ansprüche geltend machen kann. Bei den Bedingungen könnte es sich beispielsweise um eine bestimmte Anzahl von ausgefallenen Monatsraten handeln.
Häufig definiert eine Sicherungszweckerklärung auch bestimmte Mittel, die der Gläubiger vor einer Vollstreckung ausnutzen muss. Außerdem wird in der Erklärung genau festgelegt, wie der Kreditgeber bei einem Zahlungsausfall mit dem finanzierten Objekt verfahren darf. Das Recht auf Veräußerung des Grundstücks bzw. der Immobilie oder dessen Verwertung wird in der Regel in einer anderen Form vereinbart.
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