Coronavirus: So kannst du jetzt Geld sparen

Immer mehr Menschen werden in Deutschland in Kurzarbeit geschickt. Für viele bedeutet das weniger Einkommen. Die folgenden Tipps können dir dabei helfen, in den nächsten Monaten mehr Geld zu sparen, wenn du finanziell stark betroffen bist.

Julia Ptock
Sparschwein neben Taschenrechner und Bankunterlagen

Die Corona-Krise hält an und immer mehr Beschäftigte werden von ihren Arbeitgebern in die Kurzarbeit geschickt. Das führt zu viel Verunsicherung und Angst. Immer mehr Menschen fragen sich, wie sie bald ihre Verbindlichkeiten und Rechnungen zahlen sollen. 

bonify unterstützt dich in dieser schwierigen Situation. Die nachfolgenden Tipps können dir dabei helfen, in den nächsten Monaten Geld zu sparen. 

Damit das mit dem Sparen klappt, empfehlen wir dir, alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufzulisten. Ein umfassender Überblick über die eigene finanzielle Situation hilft dir dabei, Sparpotenziale zu entdecken. Wir unterstützen dich dabei mit dem bonify Finanzmanager. Neben der Kontoübersicht, in der dir alle Transaktionen angezeigt werden, analysiert unser Algorithmus auch deine bisherigen Ausgaben. Dadurch siehst du auf einen Blick, wie viel Geld du pro Monat beispielsweise für Lebensmittel oder Kleidung ausgibst. 

 Fixkosten: Mietzahlungen pausieren

Mietkosten sind häufig die größte finanzielle Belastung und können bis zu 30 Prozent der Ausgaben ausmachen. Die Bundesregierung hat aus diesem Grund beschlossen, dass Mietzahlungen aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30.06.2020 ausgesetzt werden dürfen. In diesem Zeitraum (01.04. - 30.06.2020) darf der Vermieter auch keine Kündigung wegen Mietschulden aussprechen. Die gestundete, also ausgesetzte Miete, muss dann innerhalb von zwei Jahren - also bis zum 30.06.2022 - zurückgezahlt werden

Die Mietzahlungen dürfen aber nicht von jedem ausgesetzt werden. Nur Menschen, die nachweislich wirtschaftliche Einbußen durch die Corona-Krise erleiden, dürfen die Miete stunden. Zudem sollten die Mietzahlungen nicht ohne Absprache mit dem Vermieter eingestellt werden. Ein schriftliches Anschreiben sollte folgende Informationen enthalten: 

Ein aussagekräftiger Betreff, bspw.: „Ansuchen um eine Stundung der Miete”

Angabe der Stundungsdauer (aktuell bis zum 30.06.2020 möglich)

Höhe der Miete

Eine aussagekräftige Begründung, bspw.: „Als Begründung für die Stundung möchte ich anführen, dass ich mich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie derzeit in einer wirtschaftlichen Notlage befinde.” 

Ein Nachweis des Verdienstausfalls, z.B. vom Arbeitgeber

 Update

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht”, einen besonderen Kündigungsschutz für Mieter sowie ein Leistungsverweigerungsrecht für existenzsichernde Verträge der Grundversorgung vorsah, wurde von der Bundesregierung nicht verlängert. Wer nun aufgrund von fehlenden Einnahmen seine Miete nicht mehr bezahlen kann, muss eine individuelle Vereinbarung mit seinem Vermieter treffen.

 Fixkosten: Ratenzahlungen pausieren

In Deutschland werden pro Monat durchschnittlich fast 300 Euro für die Tilgung von Krediten ausgegeben. Eine hohe Belastung - gerade in Zeit von Kurzarbeit. Auch hier hat die Politik reagiert und Ratenzahlungen für Verbraucherkredite für drei Monate ausgesetzt. Das gilt für alle Verbraucherkredite, die vor dem 15. März 2020 geschlossen wurde. Die Stundungsregelung gilt übrigens auch für Immobilienbesitzer. Damit es nicht zu einer Doppelbelastung nach dem Ende des Stundungszeitraums kommt, verlängert sich die Kreditlaufzeit um die ausgesetzten Monate.  

Umfassende Informationen zum Thema Kreditstundung und Tilgungsaussetzung findest du hier. Zudem haben wir in einem FAQ die wichtigsten Fragen und Antworten zur gesetzlichen Neuregelung zusammengefasst. 

Wie bei der Miete solltest du auch die Ratenzahlung nicht ohne Absprache mit der Bank eingestellt. Ein schriftliches Anschreiben sollte folgende Informationen enthalten: 

Ein aussagekräftiger Betreff, bspw.: „Ansuchen um Aufschub der Beitragszahlung für Verbraucherdarlehensvertrag”

Angabe der Vertragsnummer und/oder Kundennummer

Angabe der Stundungsdauer (aktuell bis zum 30.06.2020 möglich)

Höhe der Rate

Eine aussagekräftige Begründung, bspw.: „Als Begründung für die Stundung möchte ich anführen, dass ich mich durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie derzeit in einer wirtschaftlichen Notlage befinde.” 

Ein Nachweis des Verdienstausfalls, z.B. vom Arbeitgeber

 Update

Das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht”, das eine gesetzliche Stundung von Verbraucherkrediten vorsah, wurde von der Bundesregierung nicht verlängert. Wer nun aufgrund von fehlenden Einnahmen seine Kreditraten stunden muss, muss eine individuelle Vereinbarung mit der Bank treffen. Einen Rechtsanspruch auf Tilgungsaussetzung oder Kreditstundung gibt es nicht mehr.

 Fixkosten: Versicherungsbeiträge und Sparbeträge pausieren

Für Versicherungen gibt es bisher noch keine Lösungen von der Politik. Da Versicherungen allerdings ein Interesse daran haben, dich als zufriedenen Kunden zu behalten, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. Sicherlich wird man dazu bereit sein, weniger wichtige Versicherungen, wie z.B. private Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, zu reduzieren oder die Zahlungen zeitweilig zu pausieren.

Von einem Verkauf der Versicherungen während der Kreise ist abzuraten, da du dadurch einen finanziellen Schaden erleiden könntest. Nur wenn es sonst keine Möglichkeit gibt, die Ausgaben zu reduzieren, kann ein Verkauf sinnvoll sein. Sprich dafür aber am besten mit deinem Versicherungsmakler oder deiner Versicherungsmaklerin. 

Wenn du regelmäßige Sparaufträge auf dein Tagesgeldkonto überweist, kannst du die Daueraufträge über dein Online-Banking vorübergehend pausieren oder die Beträge anpassen. Du kannst auch überlegen und prüfen, ob du einen eventuell vorhandenen Bausparvertrag pausieren kannst. 

 Fixkosten: Kosten für Strom und Gas senken

Ähnlich wie bei den Mietzahlungen hat die Bundesregierung einen Schutz bei Zahlungsverzug für laufende Verträge in den Bereichen Energie, Wasser und Kommunikation beschlossen. 

Die Regelung sieht vor, dass Verbraucher, die Energie- oder Wasserrechnung oder die Telefonrechnungen wegen der Corona-Krise nicht mehr bezahlen können, ein zeitlich befristetes Leistungsverweigerungsrecht erhalten. Dabei handelt es sich faktisch um einen Zahlungsaufschub, weswegen Verbraucher trotz Nichtzahlung nicht in Verzug kommen. Die Regelung sieht auch vor, dass die jeweiligen Vertragspartner nicht gleich durch Inkassounternehmen oder gerichtlich gegen die Verbraucher vorgehen und Verzugszinsen geltend machen oder den Vertrag wegen Verzug kündigen dürfen. 

Auch hier wichtig: Die Regelung gilt für Verträge, die vor dem 08. März 2020 geschlossen wurden. Das Leistungsverweigerungsrecht ist zudem nur bis zum 30. Juni 2020 befristet. Nach Ablauf des Rechts müssen die Rückstände ausgeglichen werden, es sollen aber keine  Verzugszinsen oder Rechtsverfolgungskosten etwa für Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen anfallen. 

Es empfiehlt sich übrigens immer, die aktuellen Strom- und Gasverträge auf Einsparpotenziale zu prüfen. Der lokale Grundversorger kostet oft sehr viel mehr Geld als andere Energielieferanten. Tipps, wie du generell Strom sparen kannst - und damit auch Geld - findest du hier

 Fixkosten: Unnötige Abos kündigen und Mitgliedschaften pausieren

Generell gilt in puncto Mitgliedschaften folgendes: Wenn eine Leistung nicht erbracht werden kann, muss es auch keine Gegenleistung geben. Es liegt eine sogenannte Vertragsstörung vor. Das ist aktuell bei Fitnessstudios der Fall, da diese aufgrund der Corona-Krise geschlossen sind. Du kannst zudem prüfen, ob du für den Monat März eine Erstattung verlangen kannst. 

Für Familien mit kleinen Kindern im Kita-Alter gibt es zudem in einigen Kommunen die Möglichkeit, die Kita-Gebühren zu pausieren. Bisher gibt es noch keine bundesweite Regelung. Frag am besten bei deiner Kommune bzw. Kita nach, ob die Gebühren für die Ausfallzeit freiwillig erstattet werden und ob es Möglichkeiten zum Pausieren gibt.

Du kannst die Situation auch nutzen, um alte und ungenutzte Abos zu kündigen. Ein genauer Blick aufs Konto und die monatlichen Abbuchungen können dir hier bares Geld sparen. 

 Variable Kosten: Erstattungen von Reisen und Tickets

Viele haben schon lang vor Ausbruch der Krise ihren Urlaub gebucht, der nun leider ausfallen muss. Als Verbraucher hast du hier viele Möglichkeiten, dein Geld zurückzubekommen. 

Da das Auswärtige Amt bis mindestens Ende April eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen hat (Stand 31.03.2020), ist ein kostenfreier Rücktritt (Stornierung) bei kurz bevorstehenden Pauschalreisen möglich. Bei Pauschalreisen, die erst im Mai oder später stattfinden, gibt es noch keine Regelung. Hier empfiehlt es sich, erst einmal abzuwarten. Es könnte sein, dass die Reise seitens des Veranstalters storniert wird oder du eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit erhältst.  

Bei gebuchten Individualreisen ist es etwas schwieriger, das Geld zurückerstattet zu bekommen. Hier gilt:  Nur wenn Fluggesellschaften, Reisebusanbieter, Züge und Unterkünfte die Leistung nicht erbringen können, verzichten sie in der Regel auf Stornokosten. Umfassende Informationen zur Stornierung von Pauschal- und Individualreisen findest du auf der Webseite der Verbraucherzentrale

Eine Besonderheit gibt es bei der Deutschen Bahn. Tickets, die du bei der Deutschen Bahn vor dem 13.03.2020 für Reisen bis zum 30. April 2020 gekauft hast, kannst du ganz flexibel bis zum 30. Juni nutzen. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen (national und international) ist aufgehoben.

Was für Reisen gilt, gilt übrigens auch für Events. Grundsätzlich hast du bei abgesagten Veranstaltungen einen Erstattungsanspruch auf den Ticketpreis. Denn im Falle einer Absage kommt der Veranstalter seiner Leistungspflicht nicht nach und kann von dir nicht verlangen, dass du bei einem Ersatztermin Zeit hast. Umfassende Informationen zu deinen Verbraucherrechten bietet auch hier die Verbraucherzentrale

 Variable Kosten: Budgets setzen

Wer bereits ein Haushaltsbuch führt, kann sich schnell einen Überblick über seine Ausgaben verschaffen. Das ist wichtig, um ein „schlankeres” Budget zu erarbeiten und Sparpotenziale zu entdecken. 

Wenn du proaktiv weniger Geld ausgeben willst, kannst du dir pro Ausgaben-Kategorie (Lebensmittel, Shopping, etc.) einen Maximalbetrag setzen. Das bedeutet beispielsweise, dass du im Monat nur 50 Euro für Anziehsachen ausgibst. Du kannst dir aber auch ein Tagesbudget setzen. Das bedeutet, dass du pro Tag zum Beispiel nur zehn Euro ausgibst. 

Wie man ein Haushaltsbuch führt, für sich selbst das beste Budget festlegt und warum Kassenzettel dir beim Sparen helfen, haben wir dir in diesem Spartipp-Artikel erklärt.

 Variable Kosten: Geld sparen beim Einkauf

Ein unüberlegter Hamster-Einkauf kann zu unnötigen Kosten führen, da im Regal vielleicht nur noch die Marken-Produkte vorhanden sind. Warte hier wenn möglich einen Tag ab. Viele Lebensmittelhändler kommen aktuell einfach nicht hinterher, die Regal wieder aufzufüllen. Erstelle dir zudem im Vorfeld einen Koch-Plan. Heißt: Lege vor dem Einkauf fest, was du die Woche essen möchtest und kaufe entsprechend dafür ein. Das vermeidet ungeplante Ausgaben.

Hier noch zwei Profi-Spartipps: 

Gehe am besten abends einkaufen. Lebensmittelmärkte und Discounter reduzieren am Abend Obst und Gemüse teilweise noch mal drastisch. Da sind Preisnachlässe von bis zu 50 Prozent keine Seltenheit. 

Wenn du dir einen Vorrat an lang haltbaren Lebensmitteln wie Nudeln, Müsli, Reis oder Linsen anlegen möchtest, achte beim Einkaufen auf den sogenannten Grundpreis. Dieser muss unmittelbarer in der Nähe des Endpreises angegeben werden. Ein Beispiel: Eine 500-g-Packung Müsli kostet 1,49 Euro. Der Grundpreis lautet: 100 g = 0,30 Euro. Eine 750-g-Packung Müsli kostet 2,00 Euro. Der Grundpreis liegt für 100 g bei 0,27 Euro und ist damit mehr als zehn Prozent günstiger.

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