Coronakrise: Das Risiko von Überschuldung und Privatinsolvenz steigt
Kurzarbeit und Jobverlust bedeuten weniger Einkommen. Doch was, wenn die Ausgaben hoch bleiben? Auf Dauer wird das niedrigere Einkommen zu mehr Überschuldungsfällen und Privatinsolvenzen führen.
Das Coronavirus wird Deutschland noch für viele Monate, wenn nicht sogar Jahre beschäftigen. Die Bundesregierung hat ein umfassendes Hilfspaket auf den Weg gebracht, um die Wirtschaft langfristig am Laufen zu halten. Alles in allem wurden allein in Deutschland in diesen Wochen mehrere Milliarden Euro an Bürgschaften, Krediten, Zuschüssen und anderen Finanzhilfen auf den Weg gebracht. Doch die Unterstützung hat ihren Preis - die Neuverschuldung wird in Deutschland für 2020 bei ca. 156 Milliarden Euro liegen.
Und wie sieht es in puncto Schulden bei Privatpersonen aus? Kurz gesagt: In Deutschland ist statistisch gesehen jeder zehnte Erwachsene überschuldet. Die Überschuldungsquote liegt bei zehn Prozent. Die mittlere individuelle Schuldenhöhe liegt bei 29.200 Euro.
Aufgrund der Corona-Krise, davon sind Experten überzeugt, wird die Zahl der überschuldeten Personen in den kommenden Monaten und Jahren weiter steigen - ebenso wie die Zahl der Privatinsolvenzen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass ein längerfristiges Niedrigeinkommen oder der Verlust des Arbeitsplatzes zu den Hauptgründen für Überschuldung zählen.
Ab wann man als überschuldet gilt, welche Warnsignale es gibt und welche Wege aus der Überschuldung wieder heraus führen, erklären wir dir in diesem Artikel.
Immer mehr Deutsche nutzen gesetzliche Tilgungsaussetzung
Das Thema Schulden wird aufgrund der Corona-Kreise leider auch für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmend relevanter. Aus Kurzarbeit oder Jobverlust resultieren weniger Einnahmen, weswegen immer mehr Menschen Angst davor haben, in finanzielle Schieflage zu geraten. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey unter mehr als 10.000 Deutschen kommt zu dem Ergebnis, das knapp jeder zehnte Deutsche (8,7 %), Probleme beim Bezahlen von Kreditraten haben wird. Vor allem Handwerker und Beschäftigte in der Automobilbranche sehen Probleme auf sich zukommen.
Dass die Werte nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigen auch die Zahlen des Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Wie Reuters berichtet, setzen allein die Sparkassen bereits Zins- und Tilgungsleistungen von 222.500 Kreditnehmern aus. Auch die Commerzbank meldet laut Tagesschau, dass bis zum 06. April 2020 bereits 1,5 Prozent des Gesamtbestandes der vergebenen Verbraucherkredite gestundet wurden. Die Bank geht davon aus, dass der Wert noch auf zehn bis 20 Prozent steigen wird.
Das seit dem 01. April 2020 geltende „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafrecht” sieht eine gesetzliche dreimonatige Stundung von Verbraucherkrediten vor. Damit es nach Ablauf der Frist nicht zu einer Doppelbelastung der Kreditnehmer kommt, soll der Kreditvertrag entsprechend verlängert werden. Dem Verbraucherschutz reicht die Stundung jedoch nicht aus. In der Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) heißt es: „Eine Stundung allein rettet Verbraucher nicht, wenn sie dadurch einen Schuldenberg aufhäufen und nach der Krise in die Privatinsolvenz rutschen. Wie Unternehmen brauchen Verbraucher einen dauerhaft verlässlichen Pfad in eine stabile wirtschaftliche Existenz.”
Die Annahme, dass die Anzahl der Privatinsolvenzen 2020 steigen wird, vertritt auch die Auskunftei CRIF Bürgel. Da die Corona-Krise die Wirtschaft schwer belastet, geht man bei CRIF Bürgel davon aus, dass es 2020 einen Anstieg von mindestens zehn Prozent bei Privatinsolvenzen geben wird.
Arbeitslosigkeit sowie Kurzarbeit und die damit verbundene Verschlechterung des Einkommens sind die Haupttreiber für Privatinsolvenzen. Oder anders ausgedrückt: In den kommenden Monaten werden die Deutschen weniger Geld zur Verfügung haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen, Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer wird das niedrigere Einkommen bei gleichbleibenden Kosten zur Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz führen.
Ab wann gilt man als überschuldet?
In Deutschland gelten laut aktuellem SchuldnerAtlas der Creditreform Boniversum circa 6,92 Millionen Bürger als überschuldet. Damit lag 2019 die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, bei zehn Prozent. Doch ab wann gilt man eigentlich als überschuldet?
Als überschuldet gelten Personen, die ihren Zahlungsverpflichtungen mit großer Wahrscheinlichkeit über einen längeren Zeitraum nicht nachkommen können, da die zu leistenden Gesamtausgaben höher sind als die zu erwartenden Einnahmen. Für ihren SchuldnerAtlas unterscheidet die Creditreform Boniversum in zwei unterschiedliche Formen von Überschuldung. Es gibt Fälle
mit „hoher”/„harter” Überschuldungsintensität (basierend auf juristischen Sachverhalten, Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen und Privatinsolvenzen) und
mit „geringer”/„weicher” Überschuldungsintensität (basierend auf einer eher niedrigen Anzahl von Negativmerkmalen, in der Regel sogenannten nachhaltigen Zahlungsstörungen).
Laut Creditreform Boniversum gab es 2019 in Deutschland 4,01 Millionen Personen, die „hoch” verschuldet waren. 2018 waren es noch 125.000 Fälle mehr. Die Anzahl der Personen mit „geringer” Verschuldung beläuft sich auf 2,91 Millionen.
Die Einteilung zeigt deutlich, dass die Höhe der Schulden für die Überschuldung kaum relevant ist. Analysen des Schuldenvolumens zeigen, dass die Schuldenhöhe bei älteren überschuldeten Personen weiterhin deutlich höher liegt als bei jüngeren Personen. Die Spannweite der Schuldenvolumina reichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von rund 47.400 Euro je erfasstem Überschuldungsfall bei den 65- bis 70-Jährigen bis hin zu rund 8.200 Euro bei den unter 25-Jährigen. Die mittlere individuelle Schuldenhöhe liegt bei 29.200 Euro.
Das sind die Hauptgründe für Überschuldung
Es gibt sechs Hauptüberschuldungsauslöser. Das sind:
Hauptgrund
Anzahl der Überschuldungsfälle
Prozentualer Anteil
Hauptgrund
Arbeitslosigkeit
Anzahl der Überschuldungsfälle
1,40 Millionen
Prozentualer Anteil
20,2 %
Hauptgrund
Erkrankung, Sucht, Unfall
Anzahl der Überschuldungsfälle
1,18 Millionen
Prozentualer Anteil
17 %
Hauptgrund
Unwirtschaftliche Haushaltsführung
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,93 Millionen
Prozentualer Anteil
13,5 %
Hauptgrund
Trennung, Scheidung, Tod
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,92 Millionen
Prozentualer Anteil
13,3 %
Hauptgrund
Längerfristiges Niedrigeinkommen
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,61 Millionen
Prozentualer Anteil
8,9 %
Hauptgrund
Gescheiterte Selbstständigkeit
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,60 Millionen
Prozentualer Anteil
8,6 %
Die Hauptgründe „Arbeitslosigkeit” und „längerfristiges Niedrigeinkommen” sind für 2,01 Millionen Überschuldungsfälle verantwortlich. Das entspricht fast einem Drittel der gesamten Überschuldungsfälle.
Das Statistische Bundesamt hat übrigens erst 2015 das „langfristige Niedrigeinkommen” als Überschuldungsauslöser aufgenommen. Der Anteil hat sich aber bereits von 3,4 Prozent (2015) auf 8,6 Prozent (2018) fast verdreifacht. Auf die Gesamtmenge der überschuldeten Personen in Deutschland umgerechnet, waren dies im letzten Jahr rund 610.000 Überschuldungsfälle (2015: 230.000 Überschuldungsfälle; + 169 Prozent), die demnach auf längerfristiges Niedrigeinkommen zurückzuführen waren.
Wege aus der Schuldenfalle
Wenn man einmal in die Verschuldung oder Schuldenfalle geraten ist, benötigt es Disziplin, um wieder daraus zu kommen. Das wichtigste ist, die Ursachen für die Verschuldung bzw. Überschuldung zu erkennen und diese, soweit möglich, abzustellen. Dafür benötigt man als allererstes einen Überblick über die eigene Situation.
Warnsignale erkennen
Es gibt klassische Warnzeichen für eine drohende Überschuldung. Das sind beispielsweise ein dauerhaft ausgeschöpfter Dispo oder Mahnungen, die immer häufiger im Briefkasten landen.
Besonders problematisch wird es vor allem dann, wenn man sich dem Problem gegenüber verschließt und nicht mehr Anrufe oder Zahlungserinnerungen reagiert. Das verschlimmert die Situation nur noch mehr. Aus diesem Grund raten wir zum zeitnahen Handeln. Denn nur so kann man frühzeitig die Notbremse ziehen und dafür sorgen, dass die Schulden einem nicht über den Kopf wachsen.
Überblick verschaffen
Um einen Überblick über die eigene Situation zu erhalten, ist es unausweichlich, die eigenen Einnahmen den Ausgaben gegenüberzustellen. Eine solche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist mit einem Haushaltsbuch übersichtlich darstellbar.
Einnahmen können beispielsweise sein:
Lohn oder Gehalt
Kindergeld
Transferleistungen (Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, Rente)
Zinsen aus Sparbüchern oder anderen Anlagen
Einnahmen durch Miete
Wenn die Einnahmen aufgeschlüsselt und zusammengerechnet wurden, müssen die regelmäßigen Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Ausgaben können sich aus folgenden Faktoren ergeben:
Mietkosten
Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Wasser, Heizöl)
Regelmäßige Kosten für das Auto (Benzin, Versicherung, Steuern, Inspektion)
Telefon und Internet
Ernährung
Monatliches Budget für Kleidung (aus bisheriger Erfahrung)
Hygiene
Leasingraten und Finanzierungsraten von Konsumkrediten
Dispozinsen und weitere bisherige Kreditzinsen
Eventuelle Unterhaltszahlungen
Werden alle Ausgaben addiert und von den Einnahmen abgezogen, lässt sich der monatliche Überschuss oder der monatliche Finanzbedarf bestimmen. Ist das Ergebnis der Rechnung negativ, gibst du jeden Monat mehr Geld aus als du einnimmst. Ist das der Fall, wächst der Schuldenberg kontinuierlich weiter. Erhältst du ein positives Ergebnis kann der monatliche Überschuss für die Tilgung der Schulden verwendet werden.
Neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung solltest du auch deinen aktuellen Schuldenstand ermitteln. Dazu sollten alle entsprechenden Unterlagen wie Kreditverträge, Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide vorliegen und geordnet werden. Erst so kannst du die Forderungen addieren und deinen aktuellen Schuldenstand ermitteln.
Verbindlichkeiten umschulden und zusammen fassen
Wer aufgrund der aktuellen Corona-Krise und damit einhergehenden Verdienstausfällen zu kämpfen hat, aber seine Verbindlichkeiten generell noch bedienen kann, sollte auch über eine Umschuldung nachdenken.
Eine Umschuldung hat mehrere Vorteile. Neben der Verbesserung der eigenen Übersicht und der eigenen Bonität kann dir eine Umschuldung aber auch bares Geld sparen und den Finanzdruck verringern. Hast du beispielsweise einen Kredit in einer Hochzinsphase abgeschlossen, können die aktuellen Kreditkosten - und vor allem der effektive Jahreszins - deutlich niedriger ausfallen.
Das gilt vor allem beim Dispo. Viele Banken lassen sich die Überziehung des Girokontos mit hohen Zinsen bezahlen und berechnen Zinssätze von mitunter 10 Prozent. Bei einem ausgereizten Dispo von 3.000 Euro und einem Dispozins von 10 Prozent zahlen Schuldner jährlich allein 300 Euro Zinsen. Die Zinskosten ließen sich durch eine geschickte Umschuldung des Dispos durch einen günstigeren Ratenkredit effektiv senken. Bei einem Zinssatz von 6 Prozent wären diese bereits im ersten Jahr fast halbiert. Da bei einem Ratenkredit zudem eine regelmäßige Rückzahlung erfolgt, verringern sich die Kosten bei sinkender Restkreditsumme.
bonify hilft dir dabei, den passenden Umschuldungskredit zu finden.
Aber Achtung! Wenn das Ergebnis deiner Haushaltsrechnung negativ ist, solltest du keine neuen Schulden aufnehmen, um die alten abzubezahlen. In einer solchen Situation raten wir dir, dich möglichst schnell an eine Schuldnerberatung zu wenden.
Raus aus der Schuldenfalle mit der Schuldnerberatung
Wer bereits mit dem Rücken an der Wand steht und vielleicht selbst gar keinen Überblick mehr über die eigenen Schulden oder die Anzahl der Gläubiger hat, sollte sich an eine kompetente Schuldnerberatung wenden. Eine renommierte und erfahrene Schuldnerberatung hilft überschuldeten Personen aus der misslichen Lage herauszukommen.
bonifys Partner - Plan-Finanz24 - hilft dir als professionelle Schuldnerberatung gleich auf mehreren Wegen. Zum einen überprüft Plan-Finanz24 deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ermittelt gemeinsam mit dir einen monatlich zur Schuldenregulierung zur Verfügung stehenden Betrag. Zum anderen kann dich Plan-Finanz24 mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt zusammen bringen, der die Rechtsberatung und den Schriftverkehr mit den Gläubigern übernimmt.
Das Ziel der Schuldnerberatung ist eine außergerichtliche Entschuldung. Damit sollen vor allem Gerichtsverfahren - und damit auch zusätzliche Gerichtskosten - sowie ein langjähriges Insolvenzverfahren vermieden werden.
Letzter Ausweg: Privatinsolvenz
Wenn die Schuldnerberatung keine Einigung mit den Gläubigern erzielen kann, bleibt häufig nur der Weg in die Verbraucherprivatinsolvenz. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, das über mehrere Jahre dauert. Die Privatinsolvenz ist so konzipiert, dass die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners eine gleichmäßige, forderungsanteilige Tilgung erhalten. Darüber hinaus kann der Schuldner unter Umständen von einer Restschuldbefreiung profitieren, falls nach dem Insolvenzverfahren noch Verbindlichkeiten bestehen.
Gut zu wissen: Ein Insolvenzverfahren ist nicht kostenlos. Sowohl für das Gericht als auch für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter fallen Kosten an. Das ist aber kein Grund, um keine notwendige Privatinsolvenz anzugehen. Reicht das Vermögen des Schuldners nicht aus, die Kosten zu tragen, können die Verfahrenskosten gestundet werden.
So läuft eine Privatinsolvenz ab
Versuch einer außergerichtlichen Einigung
Um überhaupt einen Insolvenzantrag stellen zu können, benötigt der Schuldner die Bescheinigung einer zugelassenen Insolvenzberatungsstelle über den außergerichtlichen Einigungsversuch. Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Eventuell gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Bei einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren versucht das Gericht eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen. Dieser ist kein Muss und entfällt meistens, wenn das Gericht das Verfahren als aussichtslos beurteilt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn schon beim Versuch der außergerichtlichen Einigung die Mehrheit der Gläubiger Ablehnung signalisiert hat.
Sollten die Gläubiger allerdings das Schuldenbereinigungsverfahren und den damit einhergehenden Schuldenbereinigungsplan akzeptieren, kommt es nicht zu einer Privatinsolvenz.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Wohlverhaltensphase
Zum Start des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingesetzt. Nach der Feststellung der Vermögens- und Schuldensituation des Schuldners verwertet der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen und verteilt dies auf die Gläubiger.
Die Wohlverhaltensphase dauert bis zu sechs Jahre. In dieser Phase muss der Schuldner sich an bestimmte Regeln halten, zu denen auch ein offener Umgang mit Informationen zur eigenen finanziellen Situation gehört.
Laut § 290 Abs. 1 InsO kann eine Restschuldbefreiung unter anderem versagt werden, wenn der “Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden”.
Sonderfall Insolvenzplan
Noch während des Insolvenzverfahrens können Schuldner und Gläubiger einen Insolvenzplan vereinbaren. Die Möglichkeit besteht seit dem 01. Juli 2014. Bei einem solchen Insolvenzplan kann der Schuldner den Gläubigern zum Beispiel einen bestimmten Prozentsatz der Schulden als Sofortzahlung anbieten. Nimmt die Mehrheit der Gläubiger das Angebot an und wird der Plan gerichtlich festgestellt, ist der Verbraucher schuldenfrei.
Erteilung der Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der Wohlverhaltenszeit entscheidet das Gericht über die Befreiung des Verbrauchers von seinen restlichen Schulden. Bei "redlichen Schuldnern", die ihre Verpflichtungen erfüllt haben, wird das Gericht dem Antrag stattgeben.
Es gibt jedoch folgende Ausnahmen: Gestundete Verfahrenskosten, pflichtwidrig nicht gezahlte Unterhaltsansprüche oder hinterzogene Steuern müssen trotzdem bezahlt werden, wenn der Schuldner später wieder zu Geld gekommen ist.
Artikel, die dich auch interessieren könnten:
Coronavirus: So milderst du Verdienstausfälle ab
Coronavirus: So kannst du jetzt Geld sparen
7 Tipps, die dir helfen, trotz Coronavirus um die Runden zu kommen
Coronakrise: So sorgst du für mehr Geld auf deinem Konto
Coronavirus: Bestehende Kredite stunden oder Tilgung aussetzen
Coronavirus: FAQ zur Stundung von Krediten
Coronavirus: Banken verschärfen Annahmerichtlinien für Kredite
Coronakrise und Immobilienkredite: Was es jetzt zu beachten gilt
Coronavirus: Das musst du als Mieter jetzt wissen
Coronakrise: Drohen jetzt Negativeinträge bei Schufa und Co.?