Verwechselt: Von der SCHUFA für tot erklärt

Aufgrund Personenverwechslungen können Lebende für tot erklärt werden. Wie und warum so etwas geschieht und wie Du Dich davor schützt, verraten wir Dir.

Elisa Thiem
Aufgrund Personenverwechslungen können Lebende von der SCHUFA für tot erklärt werden

 So kommen Personenverwechslungen bei Auskunfteien zustande

Die Meldungen um Personen, die von der SCHUFA für tot erklärt wurden, obwohl sie quicklebendig sind, häufen sich zur Zeit in den Medien. Gerade erst in den ersten Januartagen 2018 geriet eine 61-jährige Frau aus Ostfriesland in die Schlagzeilen, der genau das passierte. Wie sie das überhaupt herausfand? Sie wollte ihren Stromvertrag kündigen, wurde abgelehnt und hat daraufhin eine Selbstauskunft angefordert.

 Wie kann es dazu kommen, dass ich von Auskunfteien oder Unternehmen für tot erklärt werde?

Das Stichwort ist hier Personenverwechslungen. Da Auskunfteien wie Boniversum, SCHUFA und Co. mit Millionen von Datenbeständen umgehen, und täglich hunderttausende Bonitätsanfragen von Banken, Versicherungen, Strom- und Gasanbietern und vielen mehr eingehen, sind Verwechslungen leider statistisch kaum auszuschließen.

 Wie arbeiten Auskunfteien mit ihren Daten und Bonitätsanfragen?

Stell dir vor, Du möchtest einen Kredit beantragen oder einen neuen Handyvertrag abschließen. Bevor ein solcher Geschäftsabschluss wirklich zustande kommt, fragt das jeweilige Unternehmen Deine Bonität bei einer Auskunftei ab, um sich vor Zahlungsausfällen abzusichern. Hast Du eine gute Bonität und eine positive Zahlungshistorie, ist es recht wahrscheinlich, dass Du keine Probleme bei Vertragsabschlüssen haben wirst. Um eine solche Bonitätsprüfung durchzuführen, wenden sich Banken oder Handyanbieter an eine Auskunftei und lassen die Daten abgleichen. Im Regelfall ist das kein Problem, Deine Daten werden mit der Datenbank abgeglichen und anhand des Namens, dem Geburtsdatum und so weiter, erscheinst Du im System und Deine Bonitätsauskunft wird an das anfragende Unternehmen übermittelt. Bei über 80 Millionen Einwohnern in Deutschland ist die Wahrscheinlichkeit, dass es jemanden mit genau Deinem Namen, eventuell auch Geburtsdatum gibt, aber schon gar nicht mehr so gering. Manchmal hat das System mit seinen Algorithmen auch nicht alle Daten zur Verfügung und schon ist die Wahrscheinlichkeit für eine Personenverwechslung gegeben.

♦ Damit keine Einträge einer anderen Person in Deiner Bonitätsauskunft gespeichert werden und Banken und Unternehmen Dir Kredite oder Vertragsabschlüsse verweigern, solltest Du Deine Bonität regelmäßig prüfen. Das geht zum einen mit der kostenlosen Selbstauskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum anderen mit einem kostenlosen bonify Account. Der Vorteil hierbei ist, dass Du über Veränderungen in der Bonität benachrichtigt wirst und somit sofort auf Falscheinträge reagieren kannst

Wir klären heute einige Fälle von Personenverwechslungen auf und begründen, wie es zu dazu kommen konnte.

 Gleicher Name und gleiches Geburtsdatum – Januar 2018

Im Fall der Ostfriesin verwechselte die SCHUFA die Dame mit einer kürzlich verstorbenen Frau aus dem Nachbarlandkreis, die denselben Namen und denselben Geburtstag hatte.

Der Algorithmus hat also Name und Geburtsdatum abgeglichen – beide Daten stimmten. Obwohl die Adressdaten nicht identisch, aber dennoch plausibel nämlich im direkten Umkreis, waren, wurde die falsche Person bei der SCHUFA als tot eingetragen. Die Wahrscheinlichkeit für derartige Fälle ist statistisch gering, aber es kommt vor!

In der Selbstauskunft der Frau waren ihre eigenen, korrekten Angaben vermerkt, sowie die falschen Informationen inklusive der Todesmeldung, die zur Ablehnung des Stromvertrages führten. Glück im Unglück – sie konnte schnell reagieren und den Fehler aufdecken.

 Was passiert, wenn man verwechselt und für tot erklärt wird?

In regelmäßigen Abständen gleichen Firmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, ihre Kundenbasis mit sogenannten Verstorbenenabgleich-Registern ab. Erscheint dann eine Meldung eines Todesfalls beispielsweise bei einer Bank, wird das Konto umgehend gesperrt. (Umgekehrt gilt das genauso: Erfährt eine Bank von einem Todesfall, muss auch sie dies der Auskunftei melden.) Eine ungemütliche Sache, wenn man noch lebt und auf sein Konto angewiesen ist.

Sobald man in diesem Fall reagiert, wird sich alles schnell aufklären, alle Beteiligten sind betroffen und es hageln Entschuldigungen, aber der erste Schock wiegt natürlich schwer. So auch bei Bodo Herbsttritt aus Heitersheim.

 Fatale Verwechslung zwischen Mutter und Sohn – Januar 2017

Als beinahe sämtliche Konten von Bodo Herbstritt gesperrt wurden, musste er erst einmal seine Bankinstitute davon überzeugen, dass er noch am Leben ist. Was war geschehen? Eine seiner Banken, bei der auch seine verstorbene Mutter ein Konto führte, hatte ihn versehentlich als verstorben eingetragen und bei der Auskunftei eingemeldet.  

Zu der Personenverwechslung kam es, da sowohl Mutter als auch Sohn Konten bei derselben Bank, den gleichen Nachnamen und die gleiche Anschrift hatten. Der Vorname wurde hier übergangen und schon wurde der Sohn anstatt der Mutter als verstorben gemeldet.

Wie man sieht, kann es auch auf der anderen Seite zu Fehlern kommen und nicht die SCHUFA oder eine andere Auskunftei, sondern die Bank hat die falsche Person als tot vermerkt. Unternehmen und Auskunfteien arbeiten Hand in Hand und spielen sich die Daten der Verbraucher hin und her. Auf diese Weise kann nicht nur eine gesunde Wirtschaft mit geringeren Zahlungsausfällen gesichert, sondern auch Verbraucher vor Überschuldung bewahrt werden. Solche Fauxpas sind für die Betroffenen jedoch ärgerlich und mit Aufwand verbunden.

 Gleicher Name, gleiche Versicherungsnummer – März 2017

Manche Geschichten schreibt nur das Leben. Sigrid Herling aus Darmstadt konnte letztes Jahr von einem Tag auf den anderen ihre EC-Karte nicht mehr nutzen. Nach einem längeren Rechercheprozess fand sie heraus, dass eine Versicherung, bei der sie seit Jahren kein Mitglied mehr war, sie tot erklärt hatte. Der unfassbare Zufall hier ist, dass die tatsächlich Verstorbene ebenfalls Sigrid Herling hieß, zwar in einem ganz anderen Bundesland lebte, jedoch die alte Versicherungsnummer ihrer Namensvetterin erhalten hatte.

Wie Du siehst, gehört zu Personenverwechslungen auch immer eine große Portion Zufall. Gleiche Namen, gleiche Geburtsdaten oder sogar gleiche Kundennummern können dazu führen, dass jemand bei Auskunfteien wie der SCHUFA, Banken oder Versicherungen für tot erklärt wird, obwohl er doch putzmunter ist.

Eine weitere Möglichkeit für einen solchen Fall wären Unterschiede in der Phonetik eines Namens. Wenn etwa bei dem jeweiligen Unternehmen alle übrigen Daten stimmen und es nur phonetische Unterschiede wie etwa in Max Maier und Max Meier gibt, kann es ebenfalls zu einer Personenverwechslung kommen und der falschen Person werden SCHUFA-Einträge vermerkt oder sie wird bei einem Todesfall des anderen für tot erklärt.

 Wie kann man sich vor Personenverwechslungen schützen?

Dem Zufall ein Schnippchen schlagen – das geht nicht. Wer seine Bonitätsdaten regelmäßig selbst überwacht, ist am schnellsten in der Lage auf einen solchen Fall zu reagieren. Zusätzlich hat jeder Bürger das Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft bei jedem Unternehmen, das personenbezogene Daten speichert. Von diesem Recht Gebrauch zu machen, ist absolut ratsam.

Bei bonify kannst Du Deine Daten am einfachsten und kostenlos im Blick behalten. Registriere Dich in nur wenigen Schritten, erhalte Benachrichtigungen, wenn sich etwas in Deiner Bonität verändert und reagiere so schnell wie nur möglich darauf. Wissen ist Macht, das gilt im Falle Deiner eigenen Daten ganz besonders.

Elisa Thiem