- Bonify
- Wie wir helfen
- Versicherungen
Auslandskrankenversicherung
Da wir ja gerade zum ersten Mal seit circa zwei Jahren wieder etwas mehr Freiheiten genießen, und zusätzlich auch noch mit dem 9-Euro-Ticket quer durch Deutschland fahren können, sind viele gerade dabei, eine Reise zu planen. Abgesehen von Sonnencreme und Badeanzug darf in manchen Fällen aber auch die Auslandskrankenversicherung nicht fehlen. Was das genau ist und wann sie sinnvoll sein könnte, erfährst du hier.
Bevor du alles zur Auslandskrankenversicherung erfährst, hier schon mal der Online-Vergleich. Mit ihm kannst du die günstigsten Auslandskrankenversicherungen miteinander vergleichen und die passende direkt abschließen.
Auslandskrankenversicherungen Vergleichen
Tipp: Mit bonify kannst du viel Geld sparen. Nicht nur dadurch, dass du hier die günstigste Auslandskrankenversicherung findest. Wenn du dich bei bonify anmeldest, dann bekommst du auf deine Bonität und deine aktuelle finanzielle Situation abgestimmte Finanzangebote. Mit bonify sparst du also unter anderem bei Krediten, Kreditkarten, Strom, Gas, Mobilfunk und mehr.
Jetzt folgt alles, was du zur Auslandskrankenversicherung wissen musst. Die Lesedauer beträgt 10,5 Minuten und um folgende Themen geht es...
Was ist eine Auslandskrankenversicherung?
Der Name ist eigentlich Programm. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt, im Fall von medizinischen Notfällen im Ausland, die Kosten. Allerdings ist sie nicht immer notwendig. Je nach Urlaubsland und medizinischen Ansprüchen, kann es auch sein, dass deine gesetzliche Krankenkasse dir die Kosten abnimmt. Die Auslandskrankenversicherung schützt dich aber auch vor hohen Behandlungskosten.
Wann ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll und wann nicht?
Sinnvoll ist eine Auslandskrankenversicherung immer dann, wenn man im Ausland ist, das nicht zur EU gehört oder mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Allerdings würde ich auch sagen, dass die Art des Urlaubs eine Rolle spielt. Also wenn du in Thailand am Strand chillen willst, könnte man vielleicht noch darauf verzichten. Aber wenn du den Amazonas erkunden willst, oder in Nepal bergsteigen, dann verzichte bitte nicht darauf.
Allerdings kann es auch sein, dass du quasi schon eine hast. Nämlich, wenn du eine Kreditkarte hast oder Mitglied in einem Autoclub bist. Dann solltest du dir aber trotzdem genau anschauen, welchen Schutz du hast. Es kann nämlich sein, dass der nicht gerade der Beste ist. Wenn du dort Lücken entdeckst, dann solltest du diese durch den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung schließen. In dem Fall ist eine Doppelversicherung kein Problem, du musst nur angeben, dass du zwei hast.
Auch ältere Verträge brauchen vielleicht eine Generalüberholung. Das gilt vor allem aktuell durch die Risiken von Corona. Ein Versicherungsvertrag von vor 2020 könnte diesbezüglich Lücken ausweisen. Denn bei Epidemien, Pandemien und wenn für das Urlaubsland eine Reisewarnung erklärt wurde, bieten Auslandsversicherungen eigentlich keinen Schutz.
Wann ist man durch die gesetzliche Krankenkasse geschützt?
Zwar kann deine Krankenversicherung auch im Ausland greifen, allerdings primär in anderen Ländern der Europäischen Union oder in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das sind zum Beispiel Dänemark, Großbritannien, Griechenland, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Belgien.
Wenn das gegeben ist, dann kannst du dich dort einfach behandeln lassen, und die Kosten von deiner Krankenkasse übernehmen lassen. Allerdings sind hiermit nur grundlegende Behandlungen gemeint. Ausgeschlossen sind hier zum Beispiel zahnmedizinische Behandlungen. Solltest du also beim Urlaub in Portugal Zahnschmerzen bekommen, dann wäre eine Auslandskrankenversicherung nicht schlecht, obwohl du ja noch in der EU bist.
Ähnlich verhält es sich mit dem Rücktransport im Krankenfall. Auch den müsstest du selbst bezahlen, wenn du auf eine Auslandskrankenversicherung verzichtet hast. Auch bei privatärztlichen Behandlungen im Ausland ist Vorsicht geboten, diese werden dir nie erstattet. Das gilt für die Besuche selbst, aber auch für Medikamente oder stationäre Behandlungen im Krankenhaus. Außerdem musst du den landesüblichen Eigenanteil übernehmen. Du musst dich auch von einem Arzt behandeln lassen, der über das staatliche Gesundheitssystem vor Ort abrechnen kann.
Wenn du einen Erstattungsbetrag im Ausland vorgestreckt hast, der erhöhte Verwaltungskosten hatte, kann es sein, dass du die auch nicht erstattet bekommst.
Welche Leistung bietet eine Auslandskrankenversicherung?
In erster Linie werden alle Kosten übernommen, die durch medizinische Behandlungen im Ausland verursacht wurden. Hierzu gehört auch, sollte es nötig sein, ein Rücktransport nach Hause.
Genauer aufgelistet sind meist diese Leistungsbausteine dabei:
Ambulante Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus
Stationäre Aufenthalte im Krankenhaus
Arznei-, Verband- und Heilmittel
Zahnbehandlungen zur Schmerzstillung
Rücktransport inklusive Gepäck-Rücktransport im Krankheitsfall
Überführung der Versicherten im Todesfall
Telefonkosten, sofern sie nicht dem Krankheitsfall zu tun haben
Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
Oft ist es nicht zwingend notwendig, ins Krankenhaus zu gehen, weil man verletzt wurde. Oft reicht eine ambulante Behandlung von einem Arzt oder ein einfacher Besuch im Krankenhaus aus. Hierbei entstehen die Kosten dann durch die Diagnose oder diagnostische Untersuchung, aber auch durch Arznei-, Verbands- und Heilmitteln. Auch Röntgenuntersuchungen sind meist ambulant.
Bei schwerwiegenderen Verletzungen ist oftmals eine stationäre Aufnahme nötig. Das heißt, du bekommst ein Bett.
In beiden Fällen werden die Kosten übernommen, wenn du eine Versicherung hast. Allerdings nur, wenn es sich um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelt. Wenn du dir also die Akupunktur-Session erstatten lassen willst, dann könnte das schwer werden. Die Behandlung müssen von einem Arzt oder einer Person in einem Heilberuf ausgesprochen werden und können nicht auf die Zeit nach dem Urlaub verschoben werden.
Wenn du Kinder hast, und die stationär behandelt werden müssen, dann gibt es Versicherungen, die die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus auch übernehmen. Einfach beim Abschluss darauf achten.
Rücktransport inklusive Gepäck-Rücktransport im Krankheitsfall
Das ist eine grundlegende Leistung einer Auslandskrankenversicherung. Hier werden dir die Kosten für den Rücktransport erstattet. Das ist vor allem, aber nicht nur, in Ländern wichtig, die sehr weit weg von Deutschland sind.
Besonders hoch sind solche Kosten zum Beispiel in Ländern wie China, Thailand und der Dominikanischen Republik. Dann können Kosten bis zu 80.000 € auf dich zukommen. Bei Australien sind es stolze 120.000 €. Aber selbst von Mallorca können Rücktransportkosten 10.000 € sein. Solche Summen würden nicht wenige von uns in den finanziellen Ruin treiben. Und obendrauf ist man ja dann auch noch verletzt oder krank. Ein wahrer Albtraum.
Bei Rückhohloptionen gibt es zwei Möglichkeiten. Es gibt den medizinisch notwendigen und die medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport. Ersteres ist, wenn der Kranke am Urlaubsort nicht behandelt werden kann, und so zurückmuss. An manchen Orten mangelt es an Fachärzten oder das Equipment fehlt, aber auch unzureichende Hygienestandards wären ein Grund. Damit ist die Heimreise zwingend notwendig, da dem Patienten sonst Gefahr droht.
Rücktransporte können aber auch abgesprochen werden von Arzt und Patient. Das ist dann ein medizinisch sinnvoller Transport, also eine gemeinsame Entscheidung von beiden, dass der Patient am Heimatort besser behandelt werden kann.
Sobald der Kranke dann in Deutschland ist, greift wieder die gesetzliche Krankenkasse.
Lange Reisen beziehungsweise Auslandsaufenthalte
Wenn du für länger als acht Wochen bis zehn Wochen verreist bist, dann zählt es als lange Reise. Je nach Situation gibt es ein paar Sachen auf die du achten solltest.
Beim Auslandsschuljahr: Innerhalb der EU kann dein Kind in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert bleiben. Allerdings halt nur Leistungen, die vor Ort gesetzlich Versicherte auch bekommen würden. Bei Ländern mit Sozialabkommen ist es schon unklarer. Ein Rücktransport zum Beispiel würde fast nie übernommen werden. Du solltest also nicht auf eine zusätzliche Versicherung verzichten.
In allen anderen Ländern bietet sich eine Auslandskrankenversicherung an, denn sonst bleibst du auf den Kosten sitzen.
Au-Pair im Ausland: Im Regelfall wirst du hier von deiner Vermittlung aufgeklärt. Es gelten natürlich die Regeln des Gastlandes. Aber auch wenn du weiterhin gesetzlich versichert bleiben kannst, gibt es eine Sache zu beachten: Wenn du mehr als 450 € verdienst, besteht der Versicherungsschutz nicht mehr.
Beim Auslandsstudium: Wenn Studierende ein Auslandssemester machen, bleiben sie im Regelfall gesetzlich versichert. Aber ebenfalls stehen dir nur Leistungen zu, die vor Ort gesetzlich Versicherte auch bekommen würden.
Wenn du dein ganzes Studium im Ausland absolvieren willst, dann kannst du auch gesetzlich versichert bleiben. Allerdings nur, wenn es ein vorübergehender Aufenthalt ist und dein Wohnsitz weiterhin hier ist. Mit Ende des Studiums bzw. wenn das Maximalalter von 25 erreicht wurde, ist es dann vorbei.
Auch wenn du mit eigenem Beitrag gesetzlich versichert bist, stehen dir normal für das Land typische Behandlungen zu. Das heißt in der EU. Allerdings musst du dann an einer anerkannten Hochschule im EU-Ausland studieren.
Eine Zusatzversicherung würde aber trotzdem nicht schaden. Außerhalb der EU ist sie von zwingender Notwendigkeit.
Work-and-Travel: Innerhalb der EU, kein Thema, du kannst gesetzlich versichert bleiben. Eine Zusatzversicherung ist trotzdem keine schlechte Idee. Was alle anderen Länder betrifft, musst du auf die Visa- und Einreisebedingungen achten. Nach Australien kannst du zum Beispiel gar nicht einreisen, wenn du nicht über eine Auslandskrankenversicherung versichert bist.
Job im Ausland: Wende dich in jeden Fall an deine Sozial- und Krankenversicherung. Die Wahl des Krankenschutzes hängt zu dem von deinem neuen Arbeitgeber ab. Du bist, bei einer Tätigkeit im Ausland nicht mehr in der gesetzlichen Versicherungspflicht. Das heißt, du musst dich im neuen Land umschauen und dort eine abschließen.
Anders ist es bei einer Entsendung durch deinen deutschen Arbeitgeber. Dann besteht nämlich die Versicherungspflicht fort.
Rentner im Ausland: Wenn du im EU Ausland bist aber deutsche Rente beziehst, besteht dein Versicherungsschutz fort. Wenn nicht, dann hängt es vom Sozialabkommen ab. Zudem kannst du eine Auslandskrankenversicherung immer nur über maximal fünf Jahre abschließen. Mit zunehmendem Alter werden Tarife auch teurer. Auch bei Sachen wie Zahnbehandlungen und Vorsorgeuntersuchungen kann es sein, dass du eine Zusatzversicherung brauchen wirst. Wenn du also dauerhaft im Ausland bleiben willst, wird es sich eher anbieten, dich vor Ort zu versichern.
Bei Privatversicherten: Im EU-Ausland solltest auch du keine Probleme haben. Oft endet der Schutz nach 1 bis 3 Monaten.Wer dauerhaft auswandert, kann seine PKV dort weiterführen. Die Versicherung muss aber nur die Kosten übernehmen, die sie auch in Deutschland übernommen hätte. Wenn du dauerhaft die EU verlässt, dann wirst du dich nach einer neuen Versicherung umschauen müssen, außer dein Anbieter bietet vor Ort Schutz, gegen einen höheren Beitrag.
Mit einer Anwartschaftsversicherung kannst du, solltest du noch nach Deutschland zurückkommen, problemlos in deinen alten Tarif zurück. Sogar ohne Gesundheitsprüfung.
Welche Ereignisse sind bei einer Auslandskrankenversicherung versichert?
Krankheiten, Verletzungen und Unfallfolgen, wenn sie plötzlich und unvorhergesehen auftreten. Zum Beispiel könnte das eine akute Blinddarmentzündung sein oder eine Magen-Darm-Infektion, aber auch Zahnschmerzen können einem den Urlaub echt vermiesen und zählen dadurch auch dazu.
Allerdings wenn du chronisch krank bist oder an einer nicht ausgeheilten Krankheit leidest, dann kannst du die nicht versichern lassen. Denn das zählt als vorhersehbar.
Worauf muss ich beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung achten?
Es gibt ein, zwei Sachen, auf die jeder beim Abschluss achten sollte.
Reisedauer: Eine Auslandskrankenversicherung gilt im Regelfall für alle Reisen innerhalb eines Jahres. Allerdings nur, wenn sie eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens ist diese Obergrenze bei 56 Tagen angesetzt (können aber auch je nach Tarif 80 oder nur 42 Tage sein). Da die Tage nicht addiert werden, ist es egal wie oft du innerhalb des Jahres verreist bist.
Aber auch wenn du das Glück hast, mehr als 70 Tage zu verreisen, gibt es Versicherungen, die dich schützen können. Auch bei einem Auslandssemester, was ja eigentlich keine Reise im klassischen Sinne ist, kannst du dich absichern.
Geltungsbereich: Logischerweise ist es wichtig, dass der Vertrag auch für das Land gilt, in das du reist. Meisten gelten die Tarife für kürzere Reise allerdings weltweit, da brauchst du dir im Regelfall also keine weiteren Sorgen zu machen. Bei Tarifen, die länger sind, besteht eher die Gefahr, dass bestimmte Zonen oder Länder nicht abgedeckt sind. Oft sind Tarife, die Nordamerika beinhalten teurer, also solche, die es nicht tun. Das liegt schlicht und ergreifend daran, dass dort medizinische Behandlungen ziemlich teuer sind. Wenn du beruflich reist, sollte das auch im Vertrag stehen. Manche Versicherungen sind nur für private Reisen gedacht.
Kostenübernahme: Leistungsstarke Tarife kosten oft nicht mehr als 10 bis 20 €, selbst für Familien. Dafür bekommst du oft nicht nur die Grundversorgung erstattet, sondern auch manchmal ein paar Extras.
Dazu gehören zum Beispiel provisorischer Zahnersatz, Behandlungen von Sportverletzungen und die Erstattung von Sachen wie Krücken. Das sind alles Kernleistungen, und sollten auf jeden Fall dabei sein. Extras sind dann so Sachen wie Schwangerschaftsbehandlungen bei Komplikationen, und auch die Behandlung von psychischen Leiden. Dann gibt es für Familien noch die Möglichkeit, sich Rooming-In erstatten zu lassen. Das ist der Fachbegriff, für einen zusätzlichen Platz im Krankenhaus, wenn dein Kind krank wird und du bei ihm bleiben willst.
Wesentlich mehr kostet dich eine Versicherung, wenn du länger als acht Wochen verreist. Dann reichen dir vielleicht auch die Kernleistungen. So sparst du Geld, und zwar nicht wenig.
Vorerkrankungen: Hast du bereits vor der Abreise eine medizinische relevante Situation, dann solltest du das auch dem Versicherer sagen, um zu schauen, ob du auch dann Schutz genießen kannst. Bei guten Versicherungen sind nämlich nicht alle chronischen Krankheiten ausgeschlossen, sondern eher Behandelungen, deren Notwendigkeit schon vor der Reise festgestellt wurde.
Auch sollte der Anbieter seine Leistungen nicht auf „akute“ und „unvorhersehbare“ Erkrankungen begrenzen. Bei einer chronischen Krankheit solltest du den Anbieter am besten direkt fragen, ob er die Kosten übernimmt, wenn sich dein Zustand im Urlaub verschlechtert. Wenn du dann den passenden Versicherer gefunden hast, dann solltest du dir diene Reisefähigkeit vor dem Urlaub bestätigen lassen. Das kann jeder Hausarzt.
Wenn die Auslandskrankenversicherung doch mal Faxen macht und nicht bezahlen will, dann kannst du noch den Versicherungsombudsmann einschalten. Der kann bei einem Streitwert von bis zu 10.000 € bindende Entscheidungen treffen.
Medizinischer Rücktransport: Wie bereits erwähnt, ist es von äußerster Wichtigkeit, dass der Rücktransport übernommen wird. Auch, wenn nicht notwendig, sondern „nur“ medizinisch sinnvoll und vertretbar. Es sollten auf jeden Fall die Kosten für einen Rückflug übernommen werden, wenn du länger als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben müsstest.
Verlängerter Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit: Bei besonders schweren Erkrankungen kann es sein, dass du über deinen Rückflug hinaus im Krankenhaus bleiben musst. Die Versicherung sollte die Kosten übernehmen, bis du wieder gesund genug bist, um nach Hause zu kommen.
Covid-19 und Reisewarnungen: Achte darauf, dass deine Versicherung auch Kosten übernimmt, wenn du dich mit Corona infizierst. Gleiches gilt für eine Übernahme, wenn dein Zielland vom Auswärtigen Amt eine Reisewarnung wegen des Virus verpasst bekommt.
Bis wann sollte ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Wenn du ins Ausland reist, vor allem aber außerhalb der EU, und in ein Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde, sollte eine Auslandskrankenversicherung her. Diese muss in jeden Fall vor der Abreise abgeschlossen werden. Wenn du dir eine Jahrespolice zulegst, muss du nicht vor jeder Reise einen Versicherungsschutz wählen. Wenn du kündigst, ist der Versicherungsschutz natürlich weg.
Wie und wann muss ich mich im Schadenfall melden?
Noch bevor du Leistungen im Ausland in Anspruch nimmst, solltest du dich zügig beim Versicherer melden. Meist reicht hierzu vorerst ein Anruf. Oft sind die Service-Hotlines rund um die Uhr bemannt.
Bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland gibt es zu jedem Land, mit dem es ein Sozialversicherungsabkommen gibt, ein Merkblatt. Darauf stehen wichtige Telefonnummern uns andere Anlaufstellen. Wenn du keine zusätzliche Versicherung abschließt, dann kannst du dich hier orientieren.
Welche Unterlagen brauche ich im Notfall?
Wie gerade erwähnt, brauchst du auf jeden Fall erst mal eine Telefonnummer beziehungsweise die Notrufnummer der Versicherung. Normalerweise werden dir die Mitarbeiter dann auch sagen, welche Unterlagen sie noch von dir brauchen.
Wenn es um eine kleine Rechnung geht, dann solltest du das Geld auslegen. Du bekommst deine Rückerstattung der Versicherung, wenn du eine Rechnung vorlegst. Du machst es dir und allen Beteiligten leichter, wenn die Rechnung auf Englisch oder auf Deutsch ist. Außerdem sollte der Name des Arztes, sowie dein Name und Diagnose sowie Art der Behandlung festgehalten sein. Sollte die Behandlung sehr teuer sein, empfehle ich dir, vorher mit deinem Versicherer zu sprechen. Beim Urlaub in Europa werden die landesüblichen Kosten für eine Behandlung erstattet. Dafür brauchst du einfach deine Krankenversichertenkarte. Außer in Bosnien-Herzegowina, Tunesien und der Türkei, da brauchst du einen speziellen Auslandskrankenschein. Den gibt's nach einem kurzen Anruf von deiner Krankenkasse.
Fazit zur Auslandskrankenversicherung
Die Notwendigkeit einer Auslandskrankenversicherung hängt stark von deiner Situation und von dem Reiseland ab. Allerdings würde ich hier sagen: Lieber haben, als brauchen. Die Versicherung gehören echt zu den Günstigeren, vor allem wenn du jung bist, und die Behandlungen und Rücktransporte sind ohne kaum zu bezahlen. Also setz' dich einfach mit ein paar Versicherungen in Verbindung und finde die passende Police für dich.
Ich wünsche dir einen guten Auslandsaufenthalt!
Beliebte Versicherungen
Private Haftpflichtversicherung
Mehr zum Thema Versicherungen
Versicherungen, welche sind wirklich sinnvoll
Pferdehaftpflichtversicherung
Hundehaftpflichtversicherung