Corona und Ostern: Das etwas andere Osterfest
Keine Osterfeuer, kein Gottesdienst am Ostersonntag, nicht einmal zusammen mit der Familie Ostereier suchen... Aufgrund des Coronavirus müssen wir in diesem Jahr beim Osterfest auf vieles verzichten.
Ostern… Das bedeutet für viele Menschen in Deutschland vor allem viel Zeit mit Freunden und Familie zu verbringen. Egal ob gemeinsam Ostereier suchen, gemeinsam Essen oder zusammen in die Kirche gehen - dieses Jahr ist aufgrund der Corona-Pandemie alles anders.
Das Ostern dieses Jahr anders ist als alle Jahre zuvor, merkt man an vielen unterschiedlichen Dingen. Wer aktuell beispielsweise den Fernseher einschaltet, sieht kaum Werbung für Schoko-Hasen oder Geschenke. Aber apropos Schoko-Hasen: Vor allem Bäcker, Konditoren und Schokoladenhersteller zeigen sich in den letzten Tagen besonders kreativ und reagieren spontan auf die aktuelle Situation: mit Corona-Osterhasen, die einen Mundschutz tragen oder Kuchen im Design von Klopapierrollen.
Was dieses Jahr noch alles anders ist zu Ostern und was in Deutschland erlaubt ist und was nicht, fassen wir für euch in diesem Artikel zusammen.
Darauf verzichten die Deutschen
Eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsunternehmen YouGov zeigt, welche Aktivitäten Ostern wegen Corona dieses Mal wohl ausfallen werden:
So gab fast jeder zweite Deutsche an, dieses Jahr auf den Oster-Besuch bei der Familie verzichten zu wollen. 39 Prozent der Befragten an, dass sie die Familie wieder ausladen musste. Aber nicht nur Besuche bei der Familie fallen aus: 43 Prozent der Befragten mussten wegen des Coronavirus Verabredungen mit Freunden absagen.
Neben dem Treffen von Familie und Freunden verzichten 22 Prozent der Befragten auf den geplanten Besuch eines Osterfeuers. Aber auch kulturelle Events oder der Besuch des Gottesdienstes fällt für 13 bzw. 16 Prozent der Befragten wegen des Coronavirus aus. Ganze 18 Prozent - und damit immerhin einer von fünf Deutschen - hatte gar keine Pläne gemacht und muss entsprechend auch auf nichts verzichten.
Trotz des Verzichts freuen sich immer noch 40 Prozent der Deutschen auf Ostern. Denn auch wenn man dieses Jahr nur im kleinen Kreis auf Ostereiersuche gehen kann, bedeutet Ostern immerhin ein langes Wochenende. Und wenn der Wetterbericht recht hat, dann auch mit viel Sonne und Temperaturen um die 20 Grad.
Ostern während der Coronavirus-Krise: Was ist erlaubt und was nicht?
Viele Geschäfte sind geschlossen, Veranstaltungen wurden abgesagt, Kontakt zu Freunden und Familie ist aktuell nur digital möglich. Viele Maßnahmen vom Bund und den Ländern sollen die weitere Ausbreitung des Coronavirus hemmen. Aus diesem Grund gibt es während österlichen der Coronavirus-Zeit einiges zu beachten. Was ist in diesem Jahr Ostern erlaubt ist und was nicht, fassen wir hier für euch zusammen.
Ist der Osterspaziergang erlaubt?
Die gute Nachricht: Ja, der Osterspaziergang kann stattfinden. In Deutschland herrscht keine Ausgangssperre, weswegen man die Wohnung verlassen und bei einem Spaziergang das schöne Wetter genießen kann. Es gibt allerdings wichtige, zu beachtende Einschränkungen.
In Bayern darf man ausschließlich allein oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands vor die Tür. In Sachsen ist hingegen auch das Spazierengehen mit dem Lebenspartner erlaubt. Und das sogar, wenn man nicht mit ihm oder ihr zusammen lebt. Ansonsten gilt in den restlichen Bundesländern die “Eins plus eins”-Regel: Wer allein vor die Tür geht, darf sich mit einer anderen Person treffen.
Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind sogar noch kulanter. In NRW darf man sich draußen auch mit den Menschen treffen, mit denen man in gerader Linie verwandt ist - also mit Großeltern, Eltern, Kindern und Enkeln. In Niedersachsen wird allgemein von “Angehörigen” gesprochen, die ebenfalls von dem Verbot ausgenommen sind.
Ist ein Buch lesen im Park erlaubt?
Hier spalten sich die Länder. In fünf Bundesländern sollen Bürger und Bürgerinnen nur dann die Wohnung verlassen, wenn sie einen triftigen Grund dazu haben. Sport und Bewegung sind zudem erlaubt, ein Picknick oder eben das Lesen eines Buches auf der Parkbank gelten hingegen vielerorts nicht als triftiger Grund. In Sachsen, dem Saarland, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt muss man deshalb damit rechnen, dass die Ordnungskräfte das unterbinden.
Sind Tagesausflüge und Urlaube innerhalb Deutschlands erlaubt?
Die Regelungen sind in diesem Punkt sehr unterschiedlich. Mecklenburg-Vorpommern hat beispielsweise für die Ostertage touristische Ausflüge verboten. Vom 10. bis zum 13. April dürfen die Bewohner des Bundeslandes also weder an die Ostseeküste noch zur Mecklenburgischen Seenplatte fahren. In Sachen gilt generell, dass man sich am besten nur “im Umfeld des Wohnbereiches” aufhält. Was damit genau gemeint ist, wird nicht erklärt. In den anderen 14 Bundesländern ist der Spaziergang und Sport auch an einem See oder im Wald möglich, wo man vielleicht sogar hinfahren muss.
In puncto Urlaub gilt bundesweit, das Hotels und andere Beherbergungsbetriebe keine Gäste aufnehmen dürfen, wenn sie privat reisen. Manche Bundesländer verbieten zudem den Aufenthalt in der eigenen Zweitwohnung, wenn dieser touristischen Zwecken dient. Die “Einreise” nach Mecklenburg-Vorpommern ist grundsätzlich untersagt, außer es kann nachgewiesen werden, dass man seine Kernfamilie (Kinder, Eltern, Großeltern und Lebenspartner) besucht. Nach Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sind Reisen aus touristischem Anlass ebenfalls verboten.
Sind heimische Familienfeiern erlaubt?
Für private Osterfeiern im Kreis der Familie gibt es in den Bundesländern sehr unterschiedliche Regeln.
In Rheinland-Pfalz, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und wohl auch in Niedersachsen finden sich keine Vorgaben für Treffen in der eigenen Wohnung in den erlassenen Verordnungen. Hier wäre ein Ostertreffen in den eigenen vier Wänden rein rechtlich wohl möglich. Allerdings appellieren auch diese Bundesländer an ihre Bürgerinnen und Bürger, auch im privaten Raum die Kontakte auf ein Minimum zu begrenzen.
In Hamburg ist die Veranstaltung von Feierlichkeiten in Wohnungen untersagt, wobei nicht erklärt wird, was unter dem Begriff “Feierlichkeit” fällt.
Die Vorgaben in Baden-Württemberg sehen vor, dass sich nur fünf Personen im nicht öffentlichen Raum gleichzeitig treffen dürfen. Allerdings gibt es eine Ausnahme bei verwandten in gerade Linie (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel). Allerdings wird geraten, dass Großeltern und Enkel sich auf keinen Fall treffen sollen.
Auch Mecklenburg-Vorpommern erlaubt das Treffen in dieser Kernfamilie. In Schleswig-Holstein hat man, so die Tagesschau, die Verordnung noch einmal überarbeitet: Familienfeiern sind nun möglich - mit bis zu zehn Personen.
In der Verordnung von Brandenburg findet sich selbst keine Beschränkung, allerdings heißt es auf der Homepage des Bundeslandes, dass Familientreffen oder Familienfeiern auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken sind.
In den restlichen Bundesländern dürfen Bürger und Bürgerinnen die Wohnung generell nur aus triftigem Grund verlassen. Private Besuche der Familie zu Osterfeierlichkeiten gehören nicht dazu.
Ist der Besuch des Ostergottesdienstes erlaubt?
Deutschlandweit wird dieses Jahr der Besuch des Ostergottesdienstes leider ausfallen müssen. Veranstaltungen in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften sind grundsätzlich in allen Verordnungen untersagt.
Das bedeutet aber nicht, dass der Ostergottesdienst gänzlich ausfällt. In einigen Bundesländern sollen Gottesdienste ohne die anwesende Gemeinde stattfinden, um sie im TV oder im Internet zu übertragen.
Ist das Ostereiersuchen erlaubt?
Auch wenn dieses Jahr die große Ostersause mit Familie und Freunden weitestgehend ausfällt, ist das Ostereiersuchen natürlich gestattet. Im eigenen Garten oder Kleingarten steht der Ostereiersuche nichts im Wege. Allerdings sollte auch hier die erlaubte Anzahl der teilnehmenden Personen nicht überschritten werden.
bonify wünscht euch frohe Ostern
Trotz der aktuellen Situation und einem Ostern im Ausnahmezustand wünscht das ganze bonify-Team euch und euren Liebsten frohe und vor allem gesundes Ostern und einen fleißigen Osterhasen!
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