So kannst du deine Steuererklärung selber machen

Mache deine Einkommenssteuererklärung dieses Jahr selbst! Dass es sich fast immer lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn man Angestellter oder Student ist, dürfte den meisten Leuten bekannt sein. Doch das ist viel leichter gesagt als getan. Wie du das selber hinbekommst, darum geht es in diesem Artikel.

Luba Mlangeni
Steuererklärung selber machen

 Das Wichtigste in Kürze:

Manche Leute sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, aber du kannst das auch freiwillig machen.

Wenn du zu einer Abgabe verpflichtet bist, dann musst du bis zum 2. September 2024 deine Erklärung beim Finanzamt abgeben.

Oft ist die freiwillige Abgabe auch sinnvoll, denn nicht selten bekommst du einiges an bezahlter Einkommenssteuer zurück.

Für die freiwillige Abgabe hast du sogar bis Ende 2027 Zeit.  

 Warum sollte ich eine Steuererklärung machen?

Wenn du ein eher niedriges Einkommen oder viel zum Absetzen hast, dann solltest du eine Steuererklärung machen. Sonst kann es sein, dass du Vater Staat unnötig Geld in die Tasche steckst. Das wollen die meisten von uns ja nicht unbedingt. Laut Statistischem Bundesamt kam es bei rund 88 % der Menschen, die eine Steuererklärung abgaben, zu Rückerstattungen, durchschnittlich in Höhe von 1.095 €.

Natürlich ist es aber von Fall zu Fall unterschiedlich, wie viel Geld man zurückbekommt. Dabei kommt es darauf an, wie viele Steuern du bereits im Laufe des Jahres 2023 gezahlt hast und welche Ausgaben deine Steuerlast verringern könnten.

Die Beträge, die automatisch abgezogen werden, nennt man Pauschbeträge. Im Steuerjahr 2023 sind das zum Beispiel der Grundfreibetrag von 10.908 €, die Werbungskostenpauschale von 1.230 € und die Vorsorgepauschale für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die Sonderausgabenpauschale von 36 €.

 Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Aktuell müssen nur rund 50 % aller Steuerzahlenden eine Steuererklärung abgeben. Wenn du selbstständig bist, ein Gewerbe oder einen Betrieb der Land- oder Forstwirtschaft hast, musst du immer deine unternehmerische Steuererklärung machen. Außerdem muss diese immer elektronisch authentifiziert übermittelt werden.

Allgemein gilt: Sollte der Fiskus glauben, dass ihm noch Steuern zustehen, dann gilt die Pflichtveranlagung. Einfach gesagt: Du bist zur Steuererklärungsabgabe verpflichtet.

Wenn du Arbeitnehmer bist, dann ist die Einkommenssteuer mit dem monatlichen Lohnsteuerabzug abgegolten. Das heißt, viele müssen keine Steuererklärung abgeben. Oft lohnt es sich aber gerade in diesen Fällen. Das liegt daran, dass auch Angestellte oft vieles absetzen können. So kommt es dann zu einer Steuererstattung vom Finanzamt.

 In welchen Fällen besteht Abgabepflicht?

Unter bestimmten Bedingungen kommt es zu einer Abgabepflicht für die Steuererklärung.

 Wenn du Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld bekommst:

Wenn du Einkünfte von mehr als 410 € hattest, bei denen keine Lohnsteuer abgezogen wurde. Das ist unter anderem Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Kinderkranken- oder Elterngeld. Zwar sind diese Einnahmen steuerfrei, dennoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt, sprich sie erhöhen den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte.

Wenn du 2023 über 410 € Kurzarbeitergeld bekommen hast, dann musst du bis 2. September 2024 eine Steuererklärung abgeben. Wenn nicht, dann droht dir eventuell eine Steuernachzahlung. Das kann vor allem dann passieren, wenn du einen Teil des Monats gearbeitet hast und nur für den anderen Teil Kurzarbeitergeld bekommen hast, etwa Kurzarbeit 50. Dann hat nämlich dein Vorgesetzter nur vom halben Gehalt die Lohnsteuer einbehalten. Wenn du aber regulär gearbeitet hast und nur in manchen Monaten komplett Kurzarbeitergeld bekommen hast, dann kannst du dich im Regelfall auf eine Steuererstattung freuen.

Es wurde befürchtet, dass die große Anzahl von Kurzarbeitern während der Corona-Pandemie zu vielen Steuernachzahlungen führen würde, hat sich jedoch nicht bestätigt. Tatsächlich mussten nämlich nur 15 % der Nutzer Steuern nachzahlen. Bei den restlichen 85 % gab es Steuererstattungen.

Tipp: Wenn du verheiratet bist und nur einer von euch eine Lohnersatzleistung erhalten hat, dann kann es sein, dass es besser ist, wenn jeder seine eigene Steuererklärung macht. Normalerweise ist es von Vorteil, wenn ihr als Ehepaar zusammen eine macht. Prüfen könnt ihr das mithilfe einer der vielen Steuersoftwares.

 Nebeneinkünfte

Die 410-€-Grenze gilt ebenso für steuerpflichtige Nebeneinkünfte, zum Beispiel wenn du freiberuflich nebenbei aktiv bist. Wenn du das ganze Jahr über “nur” 410 € dazuverdient hast, dann sind diese steuerfrei. Zu deinen Einkünften zählt der Gewinn, also der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben.

Wenn du diese Grenze überschreitest, dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Warst du freiberuflich tätig, dann musst du die Anlage S ausfüllen, bei gewerblichen Einkünften die Anlage G. Wenn deine Einkünfte über 410 € liegen, aber noch unter dem Maximalbetrag von 820 €, dann musst du auch nur einen Teil davon versteuern. Das ist wegen des sogenannten Härteausgleichs.

Beispiel: Karl hat im Jahr 2023 500 € Nebeneinkünfte gemacht. In dem Fall sind dann der abziehbare Härteausgleich 320 €, also der Maximalbetrag von 820 € minus der 500 € Nebeneinkünfte. Karl muss also nur 180 € versteuern, denn 500 € minus 320 € sind 180 €.

 Lohnsteuerfreibetrag

Wenn beim Lohnsteuerabzug ein individueller Freibetrag aufgrund eines Lohnsteuerermäßigungsantrags berücksichtigt wurde, dann musst du eine Steuererklärung abgeben. Wenn du allerdings nur einen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen hast, dann gilt das nicht. Eine weitere Ausnahme besteht zum Beispiel darin, wenn du im vergangenen Jahr höchstens 12.144 € verdient hast. Bei zusammen veranlagten Eheleuten liegt diese Summe bei 23.088 €.

 Steuerklasse

Wenn du 2023 parallel bei mehreren Leuten eingestellt warst und ein Teil deines Einkommens nach Steuerklasse 6 abgerechnet wurde, dann musst du eine Steuererklärung machen. Das ist auch dann der Fall, wenn beide Eheleute oder eingetragenen Lebenspartner die Kombination der Steuerklassen 3/5 oder 4/4 mit Faktor haben und Lohn bezogen haben.

 Abfindung

Wenn du im vergangenen Jahr eine Abfindung bekommen hast, die nach der sogenannten Fünftel-Regelung berechnet wurde, dann musst auch du eine Steuererklärung abgeben.

 Einnahmen oberhalb des Grundfreibetrags

Wer als Rentner oder Vermieter steuerpflichtige Einkünfte hat, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Rentner müssen grundsätzlich eine Steuererklärung abgeben, sofern der steuerpflichtige Teil der Rente den Grundfreibetrag von 10.908 € übersteigt. Außerdem steht ihnen eine Werbungskostenpauschale von 102 € zu sowie die Sonderausgabenpauschale von 36 €.

 Weitere Fälle

• Du oder dein Partner beantragt die Einzelveranlagung.

• Für Kapitaleinkünfte sind noch entweder Kirchensteuer oder Kapitalertragsteuer offen. Das gilt zum Beispiel, wenn du Zinsen vom Finanzamt bekommen hast.

• Wenn im Steuerbescheid von 2022 ein Verlust festgestellt wurde. In solchen Fällen wird der Verlustvortrag mit deinen künftigen positiven Einkünften verrechnet.

Wenn du geerbt hast, kann es sogar sein, dass du Steuererklärungen für die verstorbene Person machen musst. Denn nach der sogenannten „Fußstapfentheorie“ übernimmst du im Erbfall auch die Rechte und Pflichten des Verstorbenen.

 Was kann man von der Steuer absetzen?

 Werbungskosten

Die wichtigsten Kosten sind die Werbungskosten. Damit können sich Arbeitnehmer im Regelfall am meisten Steuern zurückholen.

Und hier zählt jeder Euro. Von deinem Bruttogehalt zieht das Finanzamt die Arbeitnehmerpauschale ab. Das sind 1.230 € und die musst du nicht versteuern. In den meisten Fällen kannst du aber mehr rausholen, wenn deine beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag übersteigen.

Also, sammle gleich von Beginn des Jahres an alle Belege von Ausgaben rund um deinen Beruf, auch wenn du dir nicht sicher bist, ob diese Kosten insgesamt überhaupt über die Werbungskostenpauschale (1.230 €) kommen. Denn so richtig wird sich das ohnehin erst am Ende des Jahres zeigen.

 Fahrtkosten zur Arbeit

Wenn du täglich 18 Kilometer fahren musst, dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass schon alleine diese Kosten den Pauschbetrag übertreffen. Die Fahrtkosten werden nämlich nach der Entfernungspauschale mit 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Strecke berechnet.

Wenn du also zum Beispiel an 230 Tagen im Jahr 18 Kilometer zur Arbeit fährst, dann sind das schon allein 1.242 € an Fahrtkosten. Wenn du also eine reguläre Fünftagewoche hast, dann akzeptieren Finanzämter meistens 220 bis 230 Tage für die Berechnung der Entfernungspauschale. Bei einer Sechstagewoche solltest du dementsprechend 50 Tage mehr angeben.

Ist dein Arbeitsweg länger als 20 Kilometer, dann gilt für dich seit 2022 die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent. Allerdings erst ab dem 21. Entfernungskilometer.

Du wirst angeben müssen, an wie vielen Tagen du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist. Wenn du also auch viel im Homeoffice warst, dann darfst du nur geringere Fahrtkosten geltend machen. Am besten ist es also, sich einfach im Kalender zu notieren, wann man im Büro war. Wenn das Finanzamt dann nachfragt, kannst du deine Einträge und gegebenenfalls eine Arbeitgeberbescheinigung nachreichen.

Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Es ist also egal, ob du mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Bus gefahren bist. Sie gilt selbst dann, wenn du zur Arbeit läufst. Wenn du in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit kommst, dann können auch alle Mitglieder die Pauschale in Anspruch nehmen, nicht nur der Fahrer.

Wenn du die Öffis benutzt, dann kannst du entweder die Entfernungspauschale von 4.500 € geltend machen oder die tatsächlichen Kosten, wenn diese höher sind. Das musst du dann aber natürlich belegen.

Wenn du ein Jobticket hast, dann ist es steuerfrei, sofern es zusätzlich zum Lohn gewährt wird. Diese Steuerbegünstigung ist gültig für alle Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (auch die privaten) und für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte im öffentlichen Fernverkehr. Allerdings mindert das dann aber die abzugsfähige Entfernungspauschale.

 Dienstwagen

Wenn du einen Dienstwagen bekommen hast, den du auch privat nutzen darfst, du damit aber 2023 seltener zur Arbeit gefahren bist, dann gibt es eine Möglichkeit zur Einzelbewertung. So kannst du deine Steuerbelastung im Rahmen der Steuererklärung reduzieren. Du hast hier zwei Möglichkeiten: Das Fahrtenbuch und die pauschale Ein-Prozent-Regelung. Du kannst dich zu Beginn des Jahres mit deinem Arbeitgeber auf eine Methode einigen. Ein Fahrtenbuch darfst du aber nicht nachträglich erstellen.

Eine Einzelbewertung ist allerdings nur für Angestellte möglich. Für Selbstständige und Gewerbetreibende ist sie keine Option. Sie sollten bei wenigen Fahrten also auf jeden Fall ein Fahrtenbuch erstellen.

 Reisekosten mit Verpflegung

Jeder zurückgelegte Kilometer einer Auswärtstätigkeit darf berechnet werden, wenn du keine Fahrtkostenerstattung von deiner Firma bekommen hast. Wenn du im Zuge einer Dienstreise mehr als 8 Stunden unterwegs warst, dann steht dir ein Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand von 14 € zu. Wenn du über 24 Stunden unterwegs warst, sind es sogar 28 €. Wenn es dabei ins Ausland ging, dann gelten höhere, länderspezifische Beträge.

Bist du Berufskraftfahrer, dann gibt es zudem eine Pauschale, wenn du in deiner Fahrerkabine übernachtest. Statt der tatsächlichen Übernachtungskosten kannst du dann jeden Tag mit Anspruch auf eine Verpflegungspauschale 8 € absetzen.

 Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale

Hier brachte das Steuerjahr 2023 eine einschneidende Änderung mit sich. Ein Arbeitszimmer kannst du nur noch dann absetzen, wenn es der Mittelpunkt deines Berufs ist. Angestellte betrifft das weniger oft als Freiberufler, welche entweder eine Pauschale von 1.260 € für das Jahr geltend machen oder die gesamten Kosten absetzen.

Die Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer sind recht streng. Wenn du diese nicht erfüllst, dann kannst du eine Homeoffice-Pauschale bekommen. Seit 2023 ist diese nicht nur um einen Euro von 5 auf 6 € gestiegen, sondern du kannst mittlerweile auch 210 Tage geltend machen, statt, wie bisher, 120 Tage. So kommst du auf maximal 1.260 € im Jahr. Neuerdings kannst du sogar in bestimmten Fällen die Entfernungspauschale geltend machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du Lehrer bist. Dann kannst du deinen Fahrtweg zur Schule absetzen, kannst aber ebenso die Homeoffice-Pauschale geltend machen, wenn du zuhause für die Schule gearbeitet hast.

Ebenso wie die anderen Werbungskosten wird die Homeoffice-Pauschale beim Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) angerechnet. Und der wird beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt. Also, nur wenn du berufliche Ausgaben hast, die über diesem Betrag liegen, kannst du einen Steuervorteil erlangen.

 Arbeitsmittel

Auch wenn du kein Arbeitszimmer hast, kannst du Arbeitsmittel von der Einkommenssteuer absetzen, wenn du sie dir selber zugelegt hast. Wenn du einen Gegenstand zu 90 % beruflich nutzt, dann kannst du die gesamten Kosten absetzen. Wenn du einen privaten Computer nutzt, dann muss der berufliche Anteil auf mindestens 50 % geschätzt werden. Dieser Anteil kann zumindest ohne weitere Nachweise angesetzt werden.

Wenn der Gegenstand mehr als 800 € netto gekostet hat, also 952 € inklusive Mehrwertsteuer, dann ist die Kostengrenze eines geringwertigen Wirtschaftsguts, kurz GWG, überschritten. Dann muss er über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Allerdings gilt das nicht für Computer. Wenn du also 2023 einen Laptop gekauft hast, als Beispiel, kannst du von der einjährigen Abschreibungsdauer, die 2021 eingeführt wurde, profitieren. Das heißt im Klartext: Du kannst den Computer komplett für das Jahr 2023 absetzen, auch wenn er die 952-€-Grenze überschritten hat.

Zu Arbeitsmitteln gehören natürlich auch Arbeitskleidung und Reinigung, sowie Werkzeuge, Aktentaschen, Fachbücher und Fachzeitschriften.

 Wohin mit den Werbungskosten?

Diese musst du bei Anlage N auf Seite 2 ab Zeile 30 eintragen. Da wird dir ein bisschen auf die Sprünge geholfen, so stehen da zum Beispiel Posten wie:

Beispiele zu Berufsverbänden (Gewerkschaften etc.)   Aufwendungen für Arbeitsmittel wie einen Computer oder Büromaterialien   Ein häusliches Arbeitszimmer   Fortbildungskosten  

Natürlich kannst du nur von der Steuer absetzen, was deine Firma dir nicht steuerfrei ersetzt hat.

 Doppelte Haushaltsführung jetzt woanders

Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es dafür ein eigenes Steuerformular, die Anlage N doppelte Haushaltsführung. Du kannst also zum Beispiel für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort bis zu 1.000 € monatlich absetzen, für Miete, Nebenkosten und für die Zweitwohnungssteuer. Außerdem kannst du auch die Kosten für Möbel, Lampen und Gardinen geltend machen. Diese Kosten können zusätzlich vom Höchstbetrag abgezogen werden. Die Finanzbehörden akzeptieren bis zu 5.000 € als notwendige Aufwendungen für die Einrichtung und Ausstattung einer Zweitwohnung als Werbungskosten, ohne weitere Prüfung. Selbstverständlich darfst du auch deine Arbeitsmittel absetzen.

 Andere absetzbare Werbungskosten

Alles, was du sonst noch für deine Arbeit oder deine Karriere ausgegeben hast, solltest du bei „Weitere Werbungskosten“ in Anlage N ab Zeile 64 eintragen. Dazu zählen zum Beispiel Bewerbungskosten und Fachliteratur, die du für deinen Beruf brauchst.

Wenn du zum Beispiel viel von zu Hause aus beruflich telefonierst und das nicht von deiner Firma erstattet bekommst, dann kannst du auch Telefon- und Internetkosten in der Steuererklärung ansetzen. Pauschal kannst du 20 % der monatlichen Gebühren absetzen. Dieser Betrag darf sich allerdings maximal auf 20 € belaufen. Also sind wir bei jährlich 240 €, die du maximal absetzen kannst. Wenn du mehr geltend machen willst, dann wirst du Einzelnachweise vorlegen müssen.

Wenn du mit deiner Firma oder deinen Kollegen ein Betriebsjubiläum oder deinen Geburtstag feierst, dann kannst du auch diese Kosten absetzen. Unter bestimmten Bedingungen sind sogar Bewirtungskosten absetzbar. Das Finanzamt akzeptiert Kontoführungsgebühren bis zu 16 € ohne zusätzlichen Nachweis.

Wenn du auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall hast und keine Erstattung für die entstandenen Kosten erhältst, kannst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Das umfasst unter anderem selbst bezahlte Reparaturkosten, Schäden an Kleidung und Gegenständen, medizinische Ausgaben, Fahrtkosten zu Ärzten und Werkstätten sowie Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Ebenfalls absetzbar sind Ausgaben für Mietwagen, Bergungs- und Abschleppkosten.

 Umzug

Wenn du im Jahr 2023 aus beruflichen Gründen umziehen musstest, dann kannst du dir Geld für den Umzug zurückholen, indem du ihn auch als Werbungskosten der Einkommenssteuer geltend machst. Gültig sind diese Kosten zum Beispiel, wenn du

für deinen ersten Job zum Arbeitsort ziehst,

deinen Job gewechselt hast,

firmenintern versetzt wurdest,

dein Arbeitsweg sich um mindestens eine Stunde am Tag verkürzt hat durch den Umzug.

Wie wir alle wissen, ist man bei einem Umzug mit allen Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren, Speditionskosten, doppelter Miete und Ähnlichem schnell bei mehreren Tausend Euros. Diese Kosten musst du natürlich belegen können, aber dann steht dir eine Erstattung der gesamten Kosten zu.

Wiederum andere Ausgaben musst du gar nicht belegen, sondern du kannst einfach die Umzugskostenpauschale ansetzen. Diese wird auch mit schöner Regelmäßigkeit erhöht. Das letzte Mal passierte das im Jahr 2022.

Wenn du nicht alleine umgezogen bist, dann gibt es sogar noch einen Zuschlag. Es gibt auch einen, wenn du innerhalb von 5 Jahren bereits das zweite Mal umgezogen bist. Wenn du in ein anderes Bundesland gezogen bist und dein Kind deswegen Nachhilfe brauchte, dann kannst du dafür die umzugsbedingte Unterrichtskostenpauschale ansetzen.

Achtung: Wenn du privat umziehst, kannst du 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten für die Umzugshelfer als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen umziehen musst, kannst du die Kosten möglicherweise als außergewöhnliche Belastung abziehen.

 Dienstleistungs-, Handwerker- und Haushaltskosten absetzen

Du kannst den Fiskus auch daran beteiligen, wenn du in deiner Immobilie Reparatur-, Sanierungs- oder Montageaufwendungen hast. Ausgaben, die dir durch Handwerker entstanden sind, solltest du in deiner Steuererklärung eintragen. 20 % der Fahrt- und Arbeitskosten bekommst du als Steuerrabatt zurück, maximal aber 1.200 €. Rechnungen, die sich insgesamt auf 6.000 € belaufen, darfst du so angeben. Absetzbar sind auch die Gerätekosten des Handwerkers. Allerdings gilt das nicht für Ausgaben für Material. Die einzige Bedingung ist, dass du dir eine Rechnung ausstellen lässt. Auch solltest du den Betrag nicht bar bezahlen, sondern per Überweisung tätigen.

Laut Bundesfinanzministerium müssen Finanzbeamte auch die folgenden Posten anerkennen:

Abflussrohrreinigung

bestimmte Aufwendungen für ein Gutachten, beispielsweise für Messungen an einem Kaminofen, einer Gastherme oder Ölheizung

Dichtheitsprüfung bei Abwasserleitungen

Legionellenprüfung

komplette Schornsteinfegerkosten

TÜV-Kontrolle beim Aufzug

Überprüfung einer Blitzschutzanlage

Wartung der Heizungsanlage

Hausanschlusskosten an die Versorgungs- und Entsorgungsnetze, wenn sie keine Herstellungskosten darstellen, weil für Neubauten generell keine Handwerkerkosten absetzbar sind.

Im Schreiben des BMFs aus dem Jahr 2026 wird konkret aufgelistet, welche Maßnahmen begünstigt sind und ob sie bei Handwerksleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen besser aufgehoben sind. Die geförderten Maßnahmen müssen grundsätzlich innerhalb des Haushalts erfolgen. Doch auch hier wird die Finanzverwaltung zunehmend großzügiger nach dem ein oder anderen Urteil zu unseren Gunsten.

Handwerkerkosten solltest du in der Zeile 6 der Anlage Haushaltnahe Anwendungen eintragen. In die Zeile 5 gehören die haushaltsnahen Dienstleistungen. Wenn du Minijobber beschäftigt hast, dann kommen diese in Zeile 4.

 Auch Mieter dürfen haushaltsnahe Dienstleistungen abziehen

Auch als Mieter kannst du Steuervorteile nutzen. Alles, was auf deiner Nebenkostenrechnung als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen vermerkt ist, kannst du in deiner Steuererklärung eintragen. Das sind unter anderem: Ausgaben für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gärtner, Schornsteinfeger, Wartungsarbeiten und Winterdienst. Sogar auf öffentlichen Gehwegen kann die haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.

Für die Steuererklärung 2024 kannst du die Nebenkostenabrechnung für 2023 verwenden, die du dieses Jahr bekommst.

Wenn du dir Hilfe im Haushalt in Form von einer Pflegekraft, einer Putzhilfe oder für die Betreuung deines Haustiers geholt hast, dann kannst du das von der Steuer absetzen. Wichtig ist allerdings, dass du eine Rechnung hast. Dann kannst du die 20 % von maximal 20.000 €, das heißt höchstens 4.000 €, absetzen. Kosten für einen eventuell genutzten Hunde-Gassi-Service können auch darunter fallen.

Und: Wenn du eine Haushaltshilfe als Minijobber beschäftigst, dann sind hier nur maximal 510 € Steuerermäßigung drin. Diese trägst du in Zeile 4 der Anlage für haushaltsnahe Aufwendungen ein.

Wenn du dich aller drei Kategorien bedienst, dann ist das Maximum an Steuern, das du dir zurückholen kannst, 5.710 €.

 Sozialabgaben, Altersvorsorge und Versicherungen absetzen

Bei der Anlage für Vorsorgeaufwand kannst du deine Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung eintragen, auch wenn du schon in Rente oder Pension bist. Seit 2005 unterliegen diese Bezüge der nachgelagerten Besteuerung. Damit ist gemeint, dass erst bei der Auszahlung Steuern anfallen. Es gibt jedoch eine Übergangsphase für den Systemwechsel, die bis zum Jahr 2058 andauert.

Ausgaben wie Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (ohne zusätzliche Wahlleistungen) zählen zu den Sonderausgaben, die du vollständig absetzen kannst. Dazu gehören auch die Basisabsicherung in einer privaten Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Wenn du für dein Kind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt hast, dann zählt das auch als Vorsorgeaufwendung.

Andere Versicherungen wie Arbeitslosen-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfallversicherungen sowie die klassische private Lebensversicherung, sofern sie vor 2005 abgeschlossen wurde, können ebenfalls als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer abgesetzt werden. In der Anlage Vorsorgeaufwand kannst du diese Beiträge zusätzlich zu deinen Aufwendungen für die Altersvorsorge anrechnen.

Aber Vorsicht: Diese Versicherungsbeiträge wirken sich nur unter bestimmten Bedingungen aus, nämlich wenn du die dafür geltenden jährlichen Höchstbeträge von 2.800 € für Selbstständige und 1.900 € für Arbeitnehmer nicht schon durch deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft hast. Bei den meisten Angestellten ist das der Fall.

Wenn deine Versicherung einen beruflichen Bezug hat, dann könntest du den beruflichen Anteil als Werbungskosten oder, bei Selbstständigen, als Betriebsausgaben absetzen. Zum Beispiel gilt das bei der sogenannten Berufshaftpflichtversicherung, aber auch bei einer Unfallversicherung. Diese hast du oft, wenn du beruflich viel unterwegs bist.

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge für berufsständische Versorgungswerke sowie Einzahlungen in Rürup-Verträge. Seit 2023 kannst du erstmals 100 % deiner gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend machen. Bei Alleinstehenden sind das 53.056 € und bei zusammen veranlagten Ehepaaren sind es ganz 106.112 €. Der steuerfreie Anteil des Arbeitgebers wird davon abgezogen.

 Was Riester-Sparer geltend machen können

Hast du Anspruch auf die Riester-Förderung und erhältst die Zulagen? Dann profitierst du eventuell von 2.100 € zusätzlichen Sonderausgabenabzug. Das Finanzamt greift dir hierbei von selbst unter die Arme und stellt automatisch für dich fest, was für dich von Vorteil ist: die Riester-Zulagen oder der Sonderausgabenabzug. In der Anlage AV müsstest du das ausfüllen.

Um die maximale Förderung zu erhalten, musst du selbst mindestens 4 % deines Bruttogehalts einzahlen, einschließlich der Grundzulage und der Kinderzulagen. Die Grundzulage wurde 2018 von 154 € auf 175 € erhöht. Übrigens, wenn die Günstigerprüfung des Finanzamts ergibt, dass die Steuerersparnis größer ist als die Zulagen, wird die Differenz als Steuererstattung ausgezahlt. Im Steuerbescheid werden die gewährten Zulagen mit der Steuerlast verrechnet, wodurch diese reduziert wird.

 Die Angabe weiterer Sonderausgaben

Bis 36 € bei Alleinstehenden und 72 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern berücksichtigt das Finanzamt Sonderausgaben ohne Nachweise. Zu diesen Sonderausgaben zählen neben der Kirchensteuer in voller Höhe auch Spenden, Aufwendungen für deine Berufsausbildung, Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner und Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs.

Wenn du direkt nach deinem Abitur ein Studium begonnen hast, dann kannst du deine Erstausbildungskosten nur als Sonderausgaben abrechnen. Die sind auf 6.000 € pro Jahr begrenzt. Leider läuft das aber bei vielen Studierenden ins Leere. Wenn du eine abgeschlossene Erstausbildung hast, dann kannst du hingegen Studienkosten für ein Zweitstudium (z.B. einen Master) als vorweggenommene Werbungskosten abrechnen und ggf. von einem Verlustvortrag zu einem späteren Zeitpunkt profitieren.

Unterhaltsleistungen bis 13.805 € an eventuelle Ex-Ehegatten kannst du als Sonderausgabe absetzen. Wenn du für ihn die Pflege- oder Krankenversicherungsbeiträge übernimmst, dann sind zumindest die Beiträge für den Basisschutz absetzbar. Du trägst den Zahlungsbetrag in die Anlage Sonderausgaben ein und zusätzlich auch in die Anlage U im Abschnitt A. Im Abschnitt B dieses Formular benötigst du die Unterschrift der anderen Person sowie deren Steueridentifikationsnummer. Dieses Verfahren wird als Realsplitting bezeichnet.

Verweigert der Unterhaltsempfänger, der die Einnahmen versteuern muss, die Unterschrift, dann bleibt dir noch der Abzug als außergewöhnliche Belastung. In dem Fall sind höchstens 10.908 € absetzbar.

 Spenden als Sonderausgaben absetzen

Du kannst Spenden an eine gemeinnützige Organisation sofort als Sonderausgaben bis zu 20 % deiner Gesamteinkünfte absetzen. So wird deine Einkommensteuer erheblich gesenkt. Alles, was du dafür brauchst, ist eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Honoriert werden Spenden an gemeinnützige Vereine, juristische Personen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel eine Universität) und amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Es lohnt sich, jede Spendenquittung aufzubewahren, da Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen reduzieren, sobald sie den Pauschbetrag von 36 € (72 € für Zusammenveranlagte) überschreiten. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 € pro Zahlung dient in der Regel der Kontoauszug als ausreichender Nachweis. Selbst für Beträge über 300 € kann dieser vereinfachte Nachweis verwendet werden, wenn die Zahlung auf ein spezifisches Sonderkonto erfolgt und innerhalb eines festen Zeitraums erfolgt, zum Beispiel bei Spenden für die Ukraine.

Direkt an deiner Steuerschuld können zur Hälfte Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien abgesetzt werden. Das geht bis 825 € im Jahr. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und Lebenspartnern sind es 1.650 €.

Alle Sonderausgaben kommen, treffenderweise, in die Anlage Sonderausgaben.

 Krankheitskosten von der Steuer absetzen

Auch bei sogenannten außerordentlichen Ereignissen wie Krankheit, Behinderungen oder Naturkatastrophen kannst du gegebenenfalls auf einen Steuernachlass hoffen. Die Höhe deiner Einkünfte bestimmt, dein Familienstand und die Anzahl deiner eventuellen Kinder, ob außerordentliche Belastungen dafür infrage kommen. Hier wird geguckt, ob du eine zumutbare Belastung überschritten hast.

Einer der häufigsten Anwendungsfälle, mit denen wir wahrscheinlich alle früher oder später zu tun haben, sind gesundheitliche Probleme. Brillen, Zahnersatz, Akupunktur oder Physiotherapie können alle dazu zählen. Ebenso kannst du selbst getragene Arzt- und Krankenhauskosten, Ausgaben für ärztlich verordnete, aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und die Rezeptgebühr. Sogar die Fahrtkosten zu Arztpraxen, Krankenhäusern und auch zu Apotheken kannst du absetzen.

Privatversicherte können allenfalls einen Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen. So kann ihre Prämie für die Versicherung minimiert werden, da sie selbst die Krankheitskosten in vereinbarter Höhe tragen müssen. Dieser Selbstbehalt ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig.

Wenn ein Angehöriger von dir verstirbt, dann kannst du die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen. Dafür musst du sie natürlich übernommen haben und sie müssen das gesamte Erbe übersteigen.

Für bedürftige Menschen, wie etwa ein mittelloses Kind, das kein Kindergeld (mehr) erhält, oder einen pflegebedürftigen Angehörigen, den du 2023 unterstützt hast, kannst du bis zu 10.908 € absetzen. Wenn du zusätzlich die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen hast, kannst du diese ebenfalls geltend machen. Eigene Einkünfte des Unterstützten von mehr als 624 € reduzieren den abzugsfähigen Betrag. Diese Ausgaben trägst du in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" ein.

Seit 2013 darfst du Kosten für einen Zivilprozess nicht mehr absetzen. Dazu zählen auch Scheidungen. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Wenn du eine juristische Auseinandersetzung führen musst, um deine wirtschaftliche Existenzgrundlage zu sichern. Das bedeutet: Die Anwalts- und Gerichtskosten müssen dazu beitragen, deine lebensnotwendigen Einkünfte zu erhalten.

 Ehrenamt

Wenn du ehrenamtlich tätig bist, also zum Beispiel als Leiter eines Chores oder als Sporttrainer einer Amateurmannschaft, dann darfst du steuerfrei bis zu 3.000 € jährlich als Übungsleiterpauschale bekommen. Wenn du in einer gemeinnützigen Organisation bist, kannst du bis zu 840 € als Aufwandsentschädigung bekommen, ohne dass du dafür Steuern zahlen musst. Diese Einnahmen kommen in die Anlage N oder Anlage S.

Du kannst beide Pauschalen nutzen, allerdings nicht für dieselbe Tätigkeit. Wenn du mehrere gesondert vergütete Ehrenämter ausübst, kannst du zusätzlich noch vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Ein Beispiel dafür wäre, wenn du zum Beispiel als Reitlehrerin arbeitest, aber auch zusätzlich die Vereinskasse betreust.

Die Anlage N gilt, wenn du beim Verein selbst angestellt bist. Wenn du aber nebenberuflicher Dozent bist und somit selbstständig, musst du die Anlage S elektronisch und authentifiziert übermitteln.

 Verlustausgleich und Verlustabzug

Es gibt spezielle Regeln für den Ausgleich von Verlusten. Wenn deine Aufwendungen in einem Jahr deine Einkünfte übersteigen, kannst du den Verlust grundsätzlich ins Vorjahr zurücktragen oder in die folgenden Jahre vortragen.

 Es gibt sieben Arten von steuerpflichtigen Einkünften:

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Sonstige Einkünfte wie beispielsweise Renten

 Verrechnung des Verlusts innerhalb einer Einkunftsart:

Zuerst werden alle positiven und negativen Einkünfte innerhalb einer Einkunftsart miteinander verrechnet (horizontaler Verlustausgleich gemäß § 2 Abs. 3 EStG). Kapitaleinkünfte, die der Abgeltungssteuer unterliegen, werden nicht in den allgemeinen Verlustausgleich einbezogen.

Beispiel: Alexandra hat zwei Wohnungen vermietet. Mit der einen erzielt sie 2023 einen Überschuss von 5.000 €, mit der anderen einen Verlust von 8.000 €. Insgesamt ergibt das für 2023 bei den Vermietungseinkünften einen Verlust von 3.000 €.

 Wann lohnt es sich, freiwillig die Steuererklärung abzugeben?

Viele Arbeitnehmer und auch die meisten Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben. Dadurch hat man natürlich auch keinerlei Aufwand, was bei den meisten Menschen die größte Hürde ist. Allerdings kann es halt sein, dass man dadurch Geld verschenkt. Sinnvoll ist eine Abgabe auf jeden Fall auch als Angestellter, wenn du hohe Ausgaben hast. Das wären dann Werbungskosten. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegt, wie gesagt, bei 1.230 €. Das bezieht sich selbstverständlich auf das ganze Jahr und so kommen viele Arbeitnehmer drüber.

 Für wen sich die Abgabe einer Steuererklärung am meisten auszahlt -

 Gründe für eine freiwillige Steuererklärung:

Werbungskosten von mindestens 1.230 €.

Nicht das gesamte Jahr 2023 beschäftigt: Zum Beispiel, wenn du nach deinem Studienabschluss deinen ersten Job angetreten hast und monatlich zu viel Lohnsteuer gezahlt hast.

Zahlung von Kirchensteuer, Spenden oder anderen Sonderausgaben.

Ehepaare mit unterschiedlichem Einkommen: Sie profitieren vom Splittingtarif und können durch eine gemeinsame Steuererklärung Steuern sparen, insbesondere wenn sie eine ungünstige Kombination der Steuerklassen gewählt haben.

Alleinerziehende ohne Steuerklasse 2: Mit einer Steuererklärung sicherst du dir den Entlastungsbetrag von 4.260 €, der dein zu versteuerndes Einkommen mindert, sowie einen zusätzlichen Betrag von 240 € für jedes weitere Kind.

Arbeitnehmersparzulage: Diese beantragst du im Hauptvordruck. Ab 2017 müssen Anlageinstitute elektronische Bescheinigungen bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung schicken.

Verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen.

Kapitalerträge und Abgeltungssteuer: Wenn du aufgrund deiner Gesamteinkünfte einen niedrigeren Grenzsteuersatz hast, kannst du zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer mit der Anlage KAP zurückholen.

Steuerfreie Kapitalerträge bis 1.000 €: Wenn du deine Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt hast und dir Steuern abgezogen wurden, obwohl du den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft hast, kannst du zu viel bezahlte Abgeltungssteuern mit der Anlage KAP zurückholen.

Mobilitätsprämie seit 2021: Wenn du wenig verdienst und mehr als 20 Kilometer zur Arbeit pendelst, kannst du von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren und dir die Mobilitätsprämie vom Finanzamt auszahlen lassen.

Studenten im Masterstudium: Diese absolvieren nach steuerlichen Kriterien ein Zweitstudium und können ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen und eventuell einen Verlustvortrag sichern.

 Kosten, bei denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt:

Täglicher Arbeitsweg von 18 Kilometern: Hier überschreitest du bereits mit deinen Fahrtkosten die Werbungskostenpauschale.

Längerer Arbeitsweg als 20 Kilometer: Du profitierst 2023 von der erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Kilometer.

Sonderausgaben: Gezahlte Kirchensteuer, Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kinderbetreuungskosten und Schulgeld.

Außergewöhnliche Belastungen: Kosten durch Krankheit, Unfall, Pflege für die Eltern, Hochwasser, Beerdigung oder andere persönliche Katastrophen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn die zumutbare Belastung überschritten wird. Diese hängt von der Höhe der Einkünfte, dem Familienstand und der Kinderzahl ab.

Pflegeheimkosten: Bei krankheitsbedingtem Aufenthalt im Pflegeheim können die Kosten abgesetzt werden, allerdings zieht das Finanzamt eine Haushaltsersparnis ab.

Besondere außergewöhnliche Belastungen: Hierbei kommt es nicht auf die zumutbare Belastung an. Beispiele sind der Unterhaltshöchstbetrag für Unterhaltszahlungen (2023: 10.908 €), Behinderten-Pauschbeträge (zwischen 620 € und 7.400 €), der Ausbildungsfreibetrag für volljährige Kinder (maximal 1.200 €), der Pflege-Pauschbetrag (600 € Pflegepauschbetrag bereits ab Pflegegrad 2 bis 1.800 € mit Pflegegrad 4) und der Hinterbliebenen-Pauschbetrag (370 €).

 Noch ein paar Sonderfälle:

Wenn du im Jahr 2022 Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) von 300 € hattest, sie aber nicht erhalten hast, musst du sie in deiner Steuererklärung für das Jahr 2022 angeben. Das betrifft beispielsweise Minijobber, deren Arbeitgeber die EPP nicht zahlen musste, oder Jugendliche, die in den Ferien geringfügig beschäftigt waren. Der einzige Weg, die 300 € zu erhalten, ist die Abgabe einer Steuererklärung. Das gilt auch, wenn du keine Einkommensteuer zahlst und sonst keine Erklärung abgeben musst.

Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen - Hast du 2023 in deiner Wohnung eine Dienstleisterin oder einen Handwerker arbeiten lassen und die Rechnung überwiesen? Dann kannst du über die Steuererklärung 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten zurückholen – als Steuererstattung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten. Kombinierst du dies mit einer als Minijobber beschäftigten Haushaltshilfe, kannst du dir bis zu 5.710 € an Steuern zurückerstatten lassen.

Solltest du freiwillig eine Steuererklärung abgegeben haben und anstelle einer Erstattung eine Nachzahlung leisten müssen, widersprich innerhalb eines Monats dem Bescheid und nimm deine Steuererklärung zurück. Beantrage zudem die „Aussetzung der Vollziehung“, um eine sofortige Zahlung zu vermeiden.

 Wann ist deine Steuererklärung fällig?

Wenn du verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, dann gilt für dich die gesetzliche Abgabefrist. Wenn du also für 2023 deine Abgabe machen willst, dann hättest du eigentlich bis zum 31. Juli 2024 Zeit. Allerdings gibt der Fiskus dir mehr Zeit wegen der Corona-Pandemie, und so hast du dieses Jahr sogar bis zum 2. September Zeit. Das ist zwar länger als ursprünglich, aber trotzdem ein Monat weniger als letztes Jahr.

Wenn du vorhast, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zu ziehen, dann hast du sogar bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Wenn du den Abgabetermin nicht einhalten kannst, dann kannst du vorher beim Finanzamt eine Fristverlängerung schriftlich beantragen. Du wirst deinen Antrag begründen müssen und einen neuen Termin nennen. Mögliche Gründe sind zum Beispiel ein Umzug, eine längere Krankheit oder auch fehlende Belege. Allerdings muss das Finanzamt der Fristverlängerung auch zustimmen. Du hast also keinen Anspruch darauf.

Wenn deine Steuererklärung zu spät beim Finanzamt eingeht, kann es sein, dass ein Verspätungszuschlag anfällt. Die Höhe ist natürlich gesetzlich geregelt. Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der fälligen Steuer, jedoch mindestens 25 € pro angefangenem Monat der Verspätung.

Wenn du deine Steuererklärung freiwillig abgibst, dann hast du kein Problem mit einem eventuellen Verspätungszuschlag. Du hast insgesamt vier Jahre Zeit. Das heißt, du kannst dir 2024 noch Ausgaben von 2020 zurückholen, wenn du bis Ende des Jahres abgibst. Für die Steuererklärung 2023 hast du also sogar bis zum 31. Dezember 2027 Zeit.

 So findest du das richtige Finanzamt für deine Steuererklärung

Welches Finanzamt ist denn nun für dich zuständig? Das findest du auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern heraus.

Seit 2017 das Steuermodernisierungsgesetz in Kraft getreten ist, werden elektronische Steuererklärungen gefordert.

Selbstständige und Gewerbetreibende müssen seit 2018 alle unternehmerischen Steuererklärungen elektronisch authentifiziert über Elster einreichen. Dazu benötigen sie ein Zertifikat, das ihre Berechtigung nachweist.

Privatpersonen können weiterhin Papierformulare verwenden, es sei denn, sie haben (Neben-)Einkünfte aus selbstständiger, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit.

 Wie mache ich meine Steuererklärung?

Das geht vor allem dann gut, wenn du dich unterstützen lässt.

 Mit Steuersoftware oder App selber machen

Diese Art der Steuerabgabe passt dann gut zu dir, wenn du mehrere Anlagen ausfüllen musst und nicht genau weißt, wo du deine Daten eintragen musst, was Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen sind.

Die Software oder eine App (für einfache Fälle) unterstützt dich bei der Eingabe deiner Daten und gibt Tipps zum Steuersparen. Die Preisspanne der verschiedenen Angebote reicht von wenigen Euro für Discounter-Software (abgespeckte Versionen von Markenprogrammen) bis zu 6 €. Es gibt Cloud-Lösungen im Internet, Apps für Smartphones oder Tablets und Software, die du auf deiner Festplatte installieren musst.

Für jedes Jahr benötigst du die aktuelle Version der Software – eine Vorjahresversion ist nicht verwendbar. Dabei ist zu beachten, dass die Programme für die Steuererklärung 2023 die Jahreszahl „2024“ im Namen tragen. Mit den kommerziellen Programmen kannst du deine Steuererklärung entweder ausgedruckt oder elektronisch über die offizielle Elster-Schnittstelle an das Finanzamt senden.

Steuer-Apps bieten dir in der Regel von Anfang an eine Auswahl für die vergangenen vier Steuerjahre an. Die Steuererklärung sendest du in der App elektronisch ans Finanzamt.

 Kostenlose Hilfe vom Finanzamt

Wenn dir nicht klar ist, was du wo eintragen sollst, dann kannst du einen Finanzbeamten fragen. Das Ganze ist auch kostenlos und du findest diese Helfer in den Servicestellen der Finanzämter. Dort kannst du aber nur spezifische Fragen stellen. Du kannst dort nicht auf eine umfangreiche Beratung hoffen.

Du kannst dir von den Finanzbehörden auch die Papierformulare geben lassen, aber wenn du dir den Weg sparen willst, dann kannst du sie auch von der Webseite der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Zudem hast du noch die Möglichkeit, das Portal Mein Elster zu nutzen, wenn du sie online abgeben willst. Da wäre es aber von Vorteil, wenn du dich schon etwas mit Steuerthemen auskennst. Um diese Plattform zu nutzen, musst du dich zuerst bei Mein Elster registrieren.

 Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?

Außerdem bietet die Finanzverwaltung unter Elster einen Abruf von Bescheinigungen an. Mehrere Daten, die bereits elektronisch übermittelt wurden (E-Daten), werden dadurch in deine elektronische Steuererklärung übernommen. Das heißt, du musst sie nicht per Hand in ein Formular eingeben. So lassen sich zumindest Übertragungsfehler vermeiden.

Zu deinen E-Daten gehören:

Name, Adresse, Bankkonto, Geburtsdatum, Steuernummer und Identifikationsnummer und Religionszugehörigkeit

Deine Lohnsteuerbescheinigung mit den gesamten Daten zu Gehalt, Lohn- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag sowie den abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen

Mitteilungen über Ratenzahlungen

Lohnersatzleistungen wie Eltern- oder Arbeitslosengeld

Viele der Steuerprogramme unterstützen diesen Service auch und übertragen elektronisch gemeldete Daten in die vorausgefüllte Steuererklärung.

Auch wenn die E-Daten dein Leben bezüglich Steuererklärungen wesentlich leichter machen, solltest du die übernommenen Werte überprüfen. Wenn sie falsch sind oder gar nicht vorhanden, dann musst du sie natürlich selber korrigieren beziehungsweise eintragen. Wenn die Werte korrekt sind, dann kannst du die dunkelgrünen Felder frei lassen.

 Nur noch wenige Belege gefordert

Seit 2018 ist es zudem so, dass du keine Belege mehr mitschicken musst. Es reicht schon, dass du sie aufbewahrst, nämlich bis mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids. Du musst die Belege nur vorlegen, wenn es konkret von dir verlangt wird. So wurde aus der Vorlagepflicht eine Vorhaltepflicht.

Tipp: Wenn du zum ersten Mal eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machst, kannst du Nachfragen vermeiden, indem du die Belege direkt mit deiner Steuererklärung einreichst. Das gilt auch für den erstmaligen Antrag auf einen Behinderten-Pauschbetrag.

Inzwischen kannst du über Elster die vom Finanzamt geforderten Belege auch elektronisch nachreichen. Einige Steuerprogramme unterstützen ebenfalls den Versand von PDF-Dokumenten.

 Professionelle Berater hinzuziehen

Falls dich die Steuererklärung trotz Software überfordert, können dir ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Steuerberater weiterhelfen. Vorteil: In diesem Fall muss die Steuererklärung 2023 erst am 2. Juni 2025 beim Finanzamt eingereicht werden.

Lohnsteuerhilfevereine erstellen die Steuererklärung für Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Studierende, Pensionäre, Rentner und Unterhaltsempfänger (§ 4 Nr. 11 StBerG). Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen sie auch kleinere Photovoltaikanlagen steuerlich beraten. Grundsätzlich erledigen diese Vereine alle Aufgaben in Bezug auf die Steuererklärung, die auch ein Steuerberater übernimmt. Sie beraten zur Steuerklassenwahl, helfen beim Kindergeld, der Riester-Förderung und weiteren staatlichen Förderprogrammen.

Zudem übernehmen sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt für dich. Du musst jedoch Mitglied im jeweiligen Verein werden und entsprechende Gebühren zahlen, die im Durchschnitt bei 150 € pro Jahr liegen. Selbstständige, Gewerbetreibende oder Angestellte mit Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit können sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Das Gleiche gilt für alle, deren jährliche Miet- oder Kapitaleinnahmen 18.000 € übersteigen (bei Zusammenveranlagten 36.000 €). Diese Gruppe muss einen Steuerberater aufsuchen.

Mittlerweile kannst du sogar über das Honorar deines Steuerberaters verhandeln, da diese die in der Gebührenverordnung vorgeschriebenen Mindestsätze unterschreiten dürfen.

Wenn du als „regulärer“ Angestellter tätig bist, dann wäre es keine schlechte Idee darauf zu achten, dass sich der Steuerberater auch in deiner Branche auskennt. Als Beispiel: Wenn du einen Experten für Kryptowährungen brauchst, dann solltest du explizit fragen, ob dein Gegenüber sich da auskennt. Du kannst Experten bei der Bundessteuerberaterkammer oder beim Deutschen Steuerberaterverband finden.

Wenn deine Steuerberatungskosten beruflich veranlasst sind, dann kannst du sie von der Steuer absetzen. Für Arbeitnehmer betrifft dies beispielsweise das Ausfüllen der Anlage N, für Vermieterinnen das Ausfüllen der Anlage V und für Selbstständige das Ausfüllen der Anlage S sowie der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Allerdings kannst du die Kosten für deinen privaten Anteil nicht absetzen.

Mischkosten nennt man die Kosten, die unter 100 € anfallen. Diese dürfen in jedem Fall steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählt auch Steuerliteratur oder Steuerprogramme, die du zur Recherche nutzt.

 Welche Formulare sind in der Steuererklärung?

Anlage Sonderausgaben oder Mantelbogen: Es wird Formulare regnen, wenn du eine Steuererklärung machst. Für 2023 sind sogar drei neue Anlagen dazugekommen.

Außerdem haben sich bei manchen Formularen die Zeilen geändert:

 Formulare für alle

Hauptvordruck: Jede Person muss den Hauptvordruck ("ESt 1 A", Mantelbogen) zur Einkommensteuererklärung bei einer normalen Steuererklärung ausfüllen. Kreuze das Kästchen "Einkommensteuererklärung" im Hauptvordruck an. Wenn ihr als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben wollt, tragt beide Namen und Steueridentifikationsnummern im Hauptvordruck ein und kreuzt "Zusammenveranlagung" an.

Hast du 2023 Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld erhalten, gehören diese in Zeile 35. Wie andere Lohnersatzleistungen liegen sie dem Finanzamt häufig bereits als E-Daten vor.

Einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage musst du mit einem Kreuz gleich oben auf der ersten Seite des Formulars und in Zeile 34 des Hauptvordrucks ESt 1 A beantragen.

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Für Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder wenn du eine Haushaltshilfe im eigenen Haushalt beschäftigst, kannst du in diesem Formular eine Steuerermäßigung beantragen.

Anlage Sonderausgaben: Dieses Formular musst du verwenden, um gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, bestimmte Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner (sogenanntes Realsplitting) sowie Ausgleichsleistungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs einzutragen.

Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Hier trägst du vor allem selbst getragene Krankheits- und Pflegekosten, behinderungsbedingte Aufwendungen und Kfz-Kosten, Bestattungskosten und andere außergewöhnliche Belastungen ein. Allerdings musst du bei vielen Aufwendungen deine individuell zu ermittelnde zumutbare Belastung überschreiten.

 Formulare für Arbeitnehmer, Rentner und Vermieter

Anlage N: Der Vordruck für Arbeitnehmer und Pensionäre. Besonders bei den Angaben zum Arbeitslohn gibt es viele E-Daten. Deine Werbungskosten musst du auf jeden Fall selbst eintragen, wenn du mehr als die 1.230 € Pauschale geltend machen willst.

In Zeile 21 musst du eintragen, wenn steuerpflichtige Gehaltsbestandteile noch nicht lohnversteuert sind. Wenn beide Ehepartner Arbeitnehmer waren, dann müssen beide eine eigene Anlage N ausfüllen. Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn du einem pauschal besteuerten Minijob nachgehst. Diese Einkünfte kommen nicht in die Steuererklärung.

 Ab Zeile 11 sind Versorgungsbezüge dran. Dazu zählen:Pensionen von früheren Beamten, Betriebs-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für frühere Dienstverhältnisse. Es gibt für Pensionen (und Betriebsrenten) einen Versorgungsfreibetrag, den das Finanzamt für das Eintrittsjahr berücksichtigt. Dieser wird jedoch für den neuen Pensionärsjahrgang ein wenig reduziert. Für alle, die 2023 frisch pensioniert wurden, beträgt er nur noch 14 % von der Pension, maximal 1050 €. Dazu kommt ein Zuschlag von 315 €. Dieser Betrag bleibt konstant bis zur letzten Pension.

Bei Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist es etwas komplizierter. Direktzusagen des ehemaligen Arbeitgebers an die Ex-Mitarbeiterin und Versorgungsleistungen aus Unterstützungskassen werden vom Arbeitgeber wie regulärer Arbeitslohn versteuert und in einer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Diese Versorgungsleistungen müssen in die Anlage N eingetragen werden.

NEU 2023: Anlage N Doppelte Haushaltsführung – Bisher wurden die Angaben zur doppelten Haushaltsführung in der Anlage N gemacht, nun müssen sie in dieses neue Formular eingetragen werden.

Anlage N-AUS: In diesem Formular gibst du ausländische Einkünfte und Werbungskosten für steuerfreien Lohn aus einer Angestelltentätigkeit an. Das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte wird durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zwischenstaatliche Übereinkommen (ZÜ) und den Auslandstätigkeitserlass (ATE) geregelt. Diese bestimmen, welcher Staat die Steuern einbehalten darf.

Anlage Mobilitätsprämie: Damit können sich Geringverdienende, die einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometern und ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben, eine Prämie sichern, die das Finanzamt auszahlt. So profitieren sie auch von der höheren Entfernungspauschale, obwohl sie keine Steuern zahlen müssen. Dabei zählt die tatsächlich zurückgelegte Strecke.

Den Antrag kannst du kostenlos auf Papier, elektronisch über „Mein Elster“ oder kostenpflichtig mithilfe digitaler Steuerprogramme stellen.

Anlage R: Rentner und Rentnerinnen müssen darin ihre Altersbezüge und Werbungskosten angeben. Seit der Steuererklärung 2020 ist die bisherige Anlage R aufgeteilt. Die ausgezahlten gesetzlichen und privaten Renten trägst du in Anlage R ein. Die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) und Leistungen aus der Riester-Rente gehören in die Anlage R-AV/bAV. Hast du eine ausländische Rente erhalten, musst du sie in der Anlage R-AUS angeben.

Nutze die Leistungsmitteilung der auszahlenden Stelle (beispielsweise die Pensionskasse, hinter der meist eine Versicherungsgesellschaft steht). Darin findest du Hinweise, wie viel du wo eintragen musst. In einfachen Fällen kannst du das kostenlose Einfach-Elster-Portal der Finanzverwaltung nutzen.

Anlage V: Wer Einnahmen aus einer Vermietung erzielt, muss sie dort angeben. In dieses Formular tragen Vermieter und Verpächterinnen auch ihre Werbungskosten ein. Dazu gehören Abschreibung, Schuldzinsen und weitere Kosten, die mit der vermieteten Immobilie zusammenhängen.

NEU 2023: Anlage V-FeWo – Hier musst du jetzt detaillierte Angaben machen, wenn du eine Ferienwohnung vermietest oder Einnahmen bei kurzfristigen Vermietungen erzielst, beispielsweise über Airbnb oder andere Internetplattformen. Nimm das nicht auf die leichte Schulter, denn Airbnb & Co. müssen deine Einnahmen aus dem Jahr 2023 an die Finanzbehörden melden, wenn diese 2.000 € oder mehr betragen. Das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sieht dies vor. Dein Finanzamt wird daher schnell merken, wenn du diese Grenze überschreitest.

Tipp: Falls du nur gelegentlich dein selbst genutztes Zimmer oder deine Wohnung (unter-)vermietest, profitierst du von einer Freigrenze von 520 € im Jahr. Bis zu dieser Summe sind die Einkünfte gemäß einer Vereinfachungsregel der Finanzämter steuerfrei und müssen nicht gemeldet werden. Überschreiten die Einkünfte diesen Betrag, sind sie komplett steuerpflichtig. Zu den Einnahmen zählen auch die vom Mieter bezahlten Nebenkosten.

NEU 2023: Anlage V-Sonstige – Ein weiteres neues Formular zum Thema Vermietung, das jedoch für viele nicht relevant sein dürfte. Es geht um Einkünfte aus Beteiligungen, wie Grundstücks- und Erbengemeinschaften, aus der Untervermietung von vermieteten Räumen und aus unbebauten Grundstücken.

 Formulare für Eltern

Anlage Kind: Hast du Kinder? Dann musst du für jedes Kind eine Anlage ausfüllen. Da trägst du das von dir bezogene Kindergeld ein. 2023 bekam man von der Familienkasse für jedes Kind monatlich 250 € bezahlt. Das sind also 3.000 € im Jahr, außer natürlich der Kindergeldanspruch ist für einzelne Monate entfallen. Dann ist die Gesamtsumme natürlich geringer. Dieser Betrag kommt dann in die Anlage Kind.

Wenn du etwas besser verdienst, dann profitierst du von einem gestiegenen Kinderfreibetrag. Dieser lag bei fast 8.952 € pro Kind.

Um herauszufinden, ob für dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag besser wäre, nutzt das Finanzamt die „Günstigerprüfung“. Das macht es auch automatisch. Wichtig: Trage die Steueridentifikationsnummer deiner Kinder in das jeweilige Exemplar ein.

Wenn du alleinerziehend bist, dann kannst du in der Anlage den Entlastungsbetrag beantragen. Dieser liegt seit 2023 bei 4.260 € jährlich für das erste Kind und einem Zuschlag von 240 € für jedes weitere Kind im Haushalt. Bei drei Kindern wären es also zum Beispiel 4.740 €. Vergiss auch hier nicht, die Steueridentifikationsnummer einzutragen.

Wenn du Anspruch auf den Entlastungsbetrag hast, kannst du ihn sogar bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigen lassen. Das müsstest du dann mit deinen Chefs klären. So hast du dann direkt einfach ein höheres Nettogehalt, anstatt dass du auf deine Steuererstattung warten musst. Wenn das auf dich zutrifft, dann solltest du am besten gleich die Steuerklasse ändern und dich beim Finanzamt in die Steuerklasse 2 eintragen lassen. Ansonsten passiert das nachträglich mit der Steuererklärung.

Vorsicht: Wenn du mit deinem Lebensgefährten in derselben Wohnung wohnst, dann bekommst du keinen Entlastungsbetrag. Das ist aber nicht nur bei einem Partner so. Auch wenn ein Elternteil mit dir wohnt oder du ein Volljähriges hast, das kein Kindergeld mehr bekommt, kann dich das deinen Entlastungsbetrag kosten.

In die Anlage Kind kommen auch eventuelle Kosten für Hort oder Kindertagesstätte, Tagesmutter oder Hausaufgabenbetreuung. Das sind Sonderausgaben, die dein zu versteuerndes Einkommen mindern. So sinkt auch deine Einkommensteuer. Zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, aber maximal 4000 €, können von dir geltend gemacht werden. Die Kosten für ein Au-Pair, das also sowohl im Haushalt als auch bei der Kinderbetreuung hilft, darfst du zur Hälfte absetzen.

Wenn jemand anderes regelmäßig dein Kind kostenlos betreut, zum Beispiel die Oma, und die Fahrtkosten von dir erstattet bekommt, dann kannst du sie als Kinderbetreuungskosten absetzen. Am besten ist es, wenn der Fahrtkostenersatz schriftlich vereinbart wurde. Dann kannst du die Beträge überweisen und alles ist einfach nachzuprüfen.

 Formulare für Versicherte, Sparer und Anleger

Anlage Vorsorgeaufwand: Diese Formular brauchst du für deine Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten-, Rürup-Renten-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie weitere Altersvorsorgeaufwendungen. Diese Versicherungen sind zum Schutz des Lebens.

Anlage AV: Das ist die Anlage für alle Riester-Sparer und -Sparerinnen wichtig. Du kannst nämlich über die Steuererklärung einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragen. In aller Regel bekommt die Mutter die Kinderzulagen. Auch Tilgungsbeträge für einen Wohn-Riester-Vertrag zählen zu gezahlten Altersvorsorgebeiträgen. Wenn du Landwirt bist, dann solltest du im Feld “Sozialversicherungsnummer” deine Mitgliedsnummer in der Altersklasse eintragen.

Anlage KAP: Hier solltest du Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden eintragen. Wenn du allerdings deinen Sparerfreibetrag von 1000 € nicht ausschöpfst, dann brauchst du diese Anlage aber eigentlich nicht auszufüllen. Für die meisten Kapitaleinkünfte ziehen Banken und Versicherungen vor der Auszahlung bereits 25 Prozent Abgeltungssteuer ab, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Durch diese pauschale Steuer ist die Steuerpflicht erfüllt. Aber wenn du unversteuerte Kapitalerträge (wie zum Beispiel Zinsen vom Finanzamt) bekommen hast, dann kommen sie in die Anlage KAP.

Hast du mit deinem gesamten zu versteuernden Einkommen einen Grenzsteuersatz unterhalb von 25 %? Dann solltest du die Anlage KAP freiwillig ausfüllen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dein zu versteuerndes Einkommen als Lediger bei rund 20.000 € liegt oder bei einem zusammen veranlagten Ehepaar das Doppelte. In Zeile 4 hast du die Möglichkeit, eine Günstigerprüfung zu beantragen. Dann erstattet dir das Finanzamt die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer, und du musst weniger Einkommensteuer zahlen.

Auch wenn du zu geringe oder gar keine Freistellungsaufträge bei Banken gestellt hast, kannst du dir über die Anlage KAP die zu viel bezahlte Steuer zurückholen. Außerdem ist die Anlage sinnvoll, um Gewinne und Verluste in verschiedenen Bankdepots miteinander zu verrechnen. Eheleute müssen immer eine eigene KAP ausfüllen, auch wenn nur einer der beiden Kapitaleinkünfte hatte. Wenn du Kapitalerträge aus dem Ausland beziehst, dann musst du diese auch in der Anlage KAP erklären. Das gilt auch, wenn du noch Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zu zahlen hast.

Zusätzlich zur Anlage KAP gibt es seit 2023 zwei neue Formulare:

Anlage KAP-INV: Für Investmentfonds in deinem Auslandsdepot musst du hier die laufenden Erträge sowie Gewinne und Verluste eintragen.

Anlage KAP-BET: Für Erträge aus Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder einer Erbengemeinschaft. Ermittelt und den einzelnen zugerechnet werden die Erträge aller Beteiligten im Feststellungsbescheid der Gesellschaft. Dein Anteil kommt in das neue Formular.

Es gibt auch ein überarbeitetes Formular:

Anlage SO: Hast du dein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung verkauft? Dann hast du vielleicht einen Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft erzielt. Ebenfalls können dazu gehören: Verkäufe aus Bitcoins und aus anderen Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist. Das sind sonstige Einkünfte, und daher kommen sie in die Anlage SO, wenn der Jahresgewinn mindestens 600 € beträgt. Neu ist der separate Teil für virtuelle Währungen. Kryptos, zum Beispiel, kommen auf Seite 3 in die Zeilen 41 bis 47 der Anlage SO. Weitere sonstige Einkünfte umfassen beispielsweise Abgeordnetenbezüge, erhaltene Unterhaltszahlungen sowie Ausgleichszahlungen vom Ex-Partner zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs. Die zahlende Person muss die Anlage U ausfüllen, während die empfangende Person die Anlage SO ausfüllen muss.

Zu den „Einkünften aus sonstigen Leistungen“ zählen Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen. Dazu gehören Mieteinnahmen, wenn du beispielsweise dein Wohnmobil, Auto oder einen anderen beweglichen Gegenstand vermietest, sowie Prämien für Neukunden von Banken, einschließlich Geld- oder Sachprämien bei der Eröffnung eines Depots. 

 Für solche Einkünfte gibt es eine jährliche Freigrenze von 256 €. Übersteigt die Summe dieser Einnahmen die Freigrenze auch nur um 1 €, musst du den gesamten Betrag in der Anlage SO angeben und versteuern.

 Formulare für Selbstständige, Immobilien- und Solaranlagenbesitzer

Anlage S: Das Formular für Selbständige. Es muss elektronisch authentifiziert abgegeben werden - etwa über “Mein Elster”. Es gehen aber auch andere Steuerprogramme.

Anlage EÜR: Wenn du einen freien Beruf ausübst, dann muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach der vorgegebenen Struktur abgegeben werden.

Anlage G: Wenn du ab und an Gegenstände mit Gewinn verkaufst, zum Beispiel bei Kleinanzeigen oder auf dem Flohmarkt, kann es sein, dass das schon als gewerbliche Tätigkeit zählt. Wenn das der Fall ist, dann musst du die Anlage G ausfüllen. Seit 2023 müssen eBay und andere Plattformen deine Aktivitäten den Finanzbehörden melden. Das gilt, wenn du mindestens 30 Artikel verkauft hast oder damit mindestens 2000 € gemacht hast. So kann das Finanzamt dann prüfen, ob du nicht gewerblich handelst.

Zu den gewerblichen Einkünften gehören auch Einspeisevergütungen von Betreibern einer Photovoltaikanlage. Wenn beide Eheleute die Eigentümer der Anlage sind und jeweils die Hälfte der Einkünfte bekommen, dann muss von beiden auch eine separate Anlage G ausgefüllt werden.

Es kann sein, dass du von einigen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 profitierst, wenn du eine PV-Anlage hast. Die sind nämlich bis zu 30 Kilowatt steuerfrei gestellt, wenn sie in oder auf Einfamilienhäusern oder Gewerbeimmobilien betrieben werden. 15 Kilowatt sind es bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung, insgesamt bis zu 100 Kilowatt.

Außerdem gibt es eine Befreiung der Gewerbesteuerpflicht bis zu 30 Kilowatt.

Anlage L: Hier kommen Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft.

Anlage Corona-Hilfen: Wenn du selbstständig bist und während der Corona-Pandemie die Sofort- oder Überbrückungshilfe bekommen hast, oder besser gesagt, wenn du diese Gelder zurückzahlen musst. Die musst du dann als Betriebseinnahmen oder -ausgaben der Anlage S, G oder L angeben und versteuern. Wenn du die steuerfreie Inflationsprämie von maximal 3000 € bekommen hast, dann musst du sie nicht in der Steuererklärung angeben.

Anlage Energetische Maßnahmen: Wenn du eine Wohnung oder ein Haus, das du nicht nur bewohnst sondern auch besitzt energetisch sanieren, kannst du dir die Kosten steuerlich fördern lassen. Das geht seit 2020. Solltest du 2023 in diese Maßnahmen investiert haben, dann kannst du 20 % deiner Kosten über drei Jahre absetzen. Weitere Steuerermäßigungen gibt es dann in den Folgejahren. Dafür muss dann auch für 2025 und 2024 jeweils diese Anlage abgegeben werden.

 Wann wird meine Steuererklärung bearbeitet und wie lange dauert die Bearbeitung?

Finanzämter widmen sich deiner Steuererklärung frühestens Mitte März. Warum? Weil Unternehmen, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Daten für das Vorjahr elektronisch übermitteln.

Und wie lange dauert dann die Bearbeitung? Erfahrungsgemäß kann die zwischen 14 und 90 Tagen liegen. Die Corona-Pandemie-Auswirkungen sowie die vielen Millionen Grundsteuererklärungen plus Einsprüche sorgen dafür, dass du dich vermutlich auch dieses Jahr in Geduld üben musst.

Zuerst wird das zu versteuernde Einkommen ermittelt und dann wird die Höhe der Einkommensteuer, eventuell auch die Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und auch unter Umständen die Steuervorauszahlung festgelegt. Eine Steuervorauszahlung wird dann festgelegt, wenn du 400 € oder mehr Steuern nachzahlen musst.

Die bereits gezahlten Steuern, also zum Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer und die einbehaltene Kapitalertragsteuer, werden nicht verrechnet. Daraus entsteht dann halt eine Steuererstattung oder eine Nachzahlung.

Kommt es zu Verspätungen, dann kann das Finanzamt noch weitere Positionen festsetzen. Das können zum Beispiel Zinsen oder ein Verspätungszuschlag sein. Im Regelfall gilt eine 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Verzinsung einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung. Allerdings gibt es gute “Neuigkeiten” beim Thema Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Seit 2019 sind es nur noch 1,8 % im Jahr und nicht mehr 6 %.

Wenn du Fehler in der Berechnung findest oder aus einem anderen Grund nicht einverstanden mit dem Ergebnis bist, dann solltest du Einspruch einlegen. Das kannst du bis zu einem Monat lang machen.

 Mehr und mehr automatisch bearbeitete Steuererklärungen

Seit 2017 ist das Steuermodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Primär fördert es die elektronische Steuererklärung.

Das heißt, dass die vielen Standard-Steuererklärungen nicht mehr von Sachbearbeitern geprüft werden sollen, sondern von Maschinen. Wenn du aber unbedingt willst, dass dein Fall persönlich von einer Finanzbeamtin geprüft wird, oder auch wenn du eine andere steuerrechtliche Auffassung als die Finanzverwaltung hast, dann kannst du in Zeile 31 des Hauptvordrucks ein Häkchen setzen. Du wirst dann auch unter der Überschrift "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" dein Anliegen schildern müssen.

So wird sichergestellt, dass deine Steuererklärung nicht vollautomatisch abgefertigt wird, sondern auch bei einem echten Finanzberater aus Fleisch und Blut landet.

 Steuererklärungen lohnen sich

Es mag jetzt vielleicht den Eindruck erwecken, dass sich eine Steuererklärung nicht lohnt, weil du befürchtest, die 1000 € Erstattung eh nicht zu erreichen. Aber die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind hier eindeutig.

Die Statistiker fanden heraus, dass es 2019 in Deutschland etwa 26,5 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige gab, die ausschließlich Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten. Dabei handelt es sich um ganz normale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Laut dem Bundesamt ließen sich davon 14,4 Millionen zur Einkommensteuer veranlagen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass rund 12 Millionen Steuerpflichtige keine Steuererklärung abgegeben haben. Sie hätten es jedoch möglicherweise tun sollen. Denn 12,7 Millionen Steuerpflichtige erhielten eine Steuererstattung, was beeindruckende 88 Prozent ausmacht. Im Durchschnitt lag die Steuererstattung bei 1.095 €. Im Detail sah das folgendermaßen aus:

 Rückerstattungen bei der Einkommensteuer:

weniger als 100 €: 8 Prozent

zwischen 100 und 1.000 €: 57 Prozent

zwischen 1.000 und 5.000 €: 33 Prozent

über 5.000 €: 2 Prozent

Das bedeutet, dass im Jahr 2019 tatsächlich mehr als jede dritte Steuererklärung von Angestellten zu einer Steuererstattung von mindestens 1.000 € führte.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts mussten 1,5 Millionen Steuerpflichtige eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer leisten – der durchschnittliche Betrag lag bei 1.194 €.

 Was ist richtig: Einkommensteuer oder Steuer?

Eigentlich sollte man das Wort Einkommensteuer nutzen. Theoretisch wäre es auch "richtiger" zu sagen "von der Einkommenssteuer absetzen" und nicht nur "von der Steuer absetzen". Wenn also von einer Steuererklärung die Rede ist, dann ist damit immer eine Einkommensteuererklärung gemeint. Aber das Wort ist halt sehr lang.

Die Einkommensteuer ist eine besondere Steuerart, die im Fachjargon als Gemeinschaftsteuer bezeichnet wird. Sie wird auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben, was bedeutet, dass echte Menschen diese Steuer zahlen müssen, nicht Unternehmen.

Aber was genau zählt zum Einkommen und unterliegt damit der Einkommensteuer? Das entsprechende Gesetz, das Einkommensteuergesetz (EStG), unterscheidet dabei sieben sogenannte Einkunftsarten. Diese sind:

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Einkünfte aus selbständiger Arbeit

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

sonstige Einkünfte

Alle diese Einkünfte sind relevant für die Einkommensteuer und somit auch für die (Einkommen-)Steuererklärung.

 Fazit:

Die Einkommensteuererklärung ist ein zentrales Instrument für Arbeitnehmer, um ihre Steuerlast korrekt zu ermitteln und gegebenenfalls Rückerstattungen zu erhalten.

Einer der wichtigsten Aspekte der Einkommensteuererklärung ist die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Abzüge können die steuerliche Belastung erheblich reduzieren und zu einer spürbaren Steuererstattung führen. Wie aus den statistischen Daten hervorgeht, erhalten die meisten Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, tatsächlich eine Rückerstattung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einkommensteuererklärung ein essenzielles Werkzeug ist, um die individuelle Steuerlast zu optimieren. Durch die sorgfältige Erfassung aller relevanten Einkünfte und Ausgaben können Arbeitnehmer nicht nur ihre Steuerpflicht erfüllen, sondern oft auch finanzielle Vorteile erzielen. Angesichts der hohen Rückerstattungsquote ist es ratsam, die Steuererklärung ernst zu nehmen und die vorhandenen Hilfsmittel zu nutzen, um das Beste aus der eigenen Steuerlage herauszuholen. Also los geht’s!

Luba Mlangeni