Elterngeld: Voraussetzungen, Höhe & Antrag
Du hast ein Baby bekommen und betreust es zu Hause? Das ist eine tolle und wichtige Aufgabe – die aber leider finanziell herausfordern sein kann. Darum bekommst du einen Teil des Einkommens, das dir aufgrund der Kinderbetreuung nach der Geburt fehlt, in Form von Elterngeld ausgezahlt. Die wichtigsten Fragen zum Elterngeld, seiner Höhe und Beantragung klären wir hier.
Elterngeld ist eine sogenannte Transferleistung. Es soll finanzielle Nachteile, die Eltern nach der Geburt eines Kindes entstehen, ausgleichen. Um individuelle Nachteile gerecht ausgleichen zu können, wird es anhand des Nettoeinkommens der Eltern vor der Geburt ihres Kindes berechnet und zeitlich befristet als „Einkommensersatz“ gezahlt.
Das Elterngeld ersetzt das frühere Erziehungsgeld und entlastet Eltern, die aufgrund der Kinderbetreuung ihrem Beruf gar nicht oder nur noch teilweise nachgehen. Sie sollen mithilfe Leistung des Bundes die Möglichkeit haben, ihre Lebensgrundlage trotz Kinderbetreuung zu erhalten.
Insgesamt haben im Jahr 2022 1,4 Millionen Frauen und 482.000 Männer Elterngeld erhalten. Ob auch du Anspruch auf die Leistung hast, wo du sie beantragst, wie hoch sie ist und vieles mehr rund ums Elterngeld erfährst du hier.
Elterngeld: Was ist das eigentlich?
Elterngeld ist eine einkommensabhängige Leistung des Bundes, die es Eltern erleichtern soll, Familie und Beruf zu vereinbaren. Das bedeutet konkret: Es soll einen Ausgleich für finanzielle Nachteile schaffen, die sich für Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes ergeben können.
Durch die Zahlung des Elterngelds soll es Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern ermöglicht werden, sich um Erziehung und Betreuung ihres Kindes zu kümmern. Sie sollen sich keine Sorgen um Einkommenseinbußen aufgrund der Kinderbetreuung machen müssen und sich ganz auf ihr Kind konzentrieren können. Auch Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, werden unterstützt.
Allerdings ist Elterngeld nicht gleich Elterngeld. Insgesamt gibt es drei verschiedene Varianten der Transferleistung:
Basiselterngeld
ElterngeldPlus und
den Partnerschaftsbonus
Was genau sich hinter den drei miteinander kombinierbaren Varianten verbirgt, erfährst du im Folgenden:
Das Basiselterngeld
Schränken Eltern ihre berufliche Tätigkeit nach der Geburt eines Kindes ein oder unterbrechen sie, fängt das Basiselterngeld finanzielle Einbußen auf. Beiden Elternteilen steht das Basiselterngeld für insgesamt 12 bzw. 14 Monate zu. Bei mindestens sechs Wochen zu früh geborenen Kindern kann sich der Bezugszeitraum um bis zu vier Monate verlängern.
Die Eltern können die Elterngeldmonate prinzipiell frei untereinander aufteilen. Allerdings müssen pro Elternteil mindestens zwei Monate und maximal zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende, welche die Elterngeldmonate nicht mit einem Partner teilen, können die vollen 14 Monate Elterngeld beanspruchen.
Wichtig zu wissen: Das Basiselterngeld können Eltern in den ersten 14 Lebensmonaten ihres Kindes beziehen. Ab dem 15. Monat können sie ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus erhalten.
Das ElterngeldPlus
ElterngeldPlus soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärken und kommt insbesondere denjenigen entgegen, die bereits während des Elterngeldbezugs in Teilzeit (höchstens 32 Stunden pro Woche) arbeiten möchten:
Mütter und Väter haben mit dem ElterngeldPlus die Chance, für einen längeren Zeitraum Leistungen zu erhalten. ElterngeldPlus kannst du nämlich doppelt so lange erhalten wie Basiselterngeld – also für insgesamt bis zu 28 Monate. Entscheidest du dich für den längeren Bezugszeitraum, erhältst du allerdings nur die Hälfte des Elterngelds, das du ohne Einkommen aus Teilzeitbeschäftigung erhalten würdest.
Übrigens: Du musst dich nicht zwingend zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus entscheiden. Stattdessen kannst du beide Varianten auch miteinander kombinieren!
Der Partnerschaftsbonus
Eltern, die sich für ElterngeldPlus entscheiden und gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, können sich den Partnerschaftsbonus sichern. Partnerschaftsbonus bedeutet: Während beide Eltern in Teilzeit arbeiten, können sie ElterngeldPlus für mindestens zwei und höchstens vier zusätzliche Monate erhalten.
Übrigens: Den Partnerschaftsbonus können selbstverständlich auch getrennt lebende erhalten, sofern sie gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden erhalten den gesamten Partnerschaftsbonus.
Du weißt nicht, welche Variante oder Kombination für dich am sinnvollsten ist? Verschiedene Szenarien kannst du mit dem Elterngeldrechner auf der Website des BMFSFJ durchspielen und berechnen.
Die Voraussetzungen: Wer kann Leistungen erhalten?
Elterngeld können Mütter und Väter erhalten, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
sie erziehen und betreuen ihr Kind selbst
sie leben gemeinsam mit ihrem Kind in Deutschland
sie wohnen gemeinsam mit ihrem Kind in einem Haushalt
sie arbeiten gar nicht oder weniger als 32 Wochenstunden
Leistungen erhältst du für
leibliche Kinder
leibliche Kinder deiner Ehefrau oder deines Ehemannes
leibliche Kinder deiner Lebenspartnerin oder deines Lebenspartners oder
Adoptivkinder
In Einzelfällen kannst du Elterngeld auch für deine Enkel, Urenkel, Geschwister, Nichten oder Neffen erhalten. Das gilt zumindest dann, wenn du sie betreust und die leiblichen Eltern aufgrund von Behinderung, Krankheit oder Tod nicht dazu in der Lage sind.
Welcher Beschäftigung du nachgehst, ist für den Bezug unerheblich. Die Leistung erhalten:
Arbeitnehmer
Beamte
Selbstständige
Studierende und Auszubildende
Erwerbslose
Teilzeitbeschäftigte
Geringfügig Beschäftigte (Minijobber)
Einkommensgrenze: Neuregelung ab 2024
Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, gilt eine Neuregelung des Elterngeldes. Das bedeutet: Die Jahreseinkommensgrenze, ab welcher der Anspruch auf Elterngeld wegfällt, wird für Paare von 300.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkt. Zum 1. April 2025 soll die Einkommensgrenze noch einmal auf 175.000 Euro abgesenkt werden. Für Alleinerziehende gilt ab dem 1. April 2024 eine Einkommensgrenze von 150.000 Euro.
So beantragst du Elterngeld
Elterngeld kannst du schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Du musst deinen Antrag nicht sofort nach der Geburt stellen – solltest jedoch beachten, dass rückwirkende Zahlungen nur für maximal drei Lebensmonate möglich sind.
Jeder Elternteil kann einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen. Sind beide Eltern anspruchsberechtigt, muss der eigene Antrag jedoch auch vom jeweils anderen Elternteil unterzeichnet werden. So drückt der jeweils andere Elternteil sein Einverständnis mit der Anzahl der beantragten Elterngeldmonate aus.
Vordrucke für die Beantragung des Elterngeldes gibt es in vielen Gemeindeverwaltungen, Bürgerämtern, bei Krankenkassen sowie in Krankenhäusern mit Geburtsstation. In vielen Bundesländern hast du außerdem die Möglichkeit, Elterngeld online zu beantragen. Weitere Informationen zu den zuständigen Elterngeldstellen findest du auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Neben dem ausgefüllten Antragsformular musst du regelmäßig folgende Unterlagen vorlegen:
Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung deines Kindes
Einkommensnachweise
Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld bzw. Dienstbezügen während des Mutterschutzes
Bescheinigung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
Arbeitszeitbestätigung des Arbeitgebers (bei Teilzeitarbeit während des Bezugszeitraums)
Arbeitszeiterklärung bei selbstständiger Arbeit
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Die Höhe des Basiselterngelds liegt zwischen mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro monatlich. Das ElterngeldPlus wird in Höhe von 150 Euro und 900 Euro monatlich ausgezahlt. Wie hoch das Elterngeld bzw. ElterngeldPlus genau ist, hängt vom Einkommen des betreffenden Elternteils vor der Geburt des Kindes ab. Eltern mit hohem Einkommen erhalten dabei 65 Prozent, Eltern mit geringem Einkommen bis zu 100 Prozent ihres Voreinkommens.
Übrigens: Familien mit mehreren kleinen Kindern profitieren vom sogenannten Geschwisterbonus. Das bedeutet, dass sie einen Zuschlag von zehn Prozent der ihnen sonst zustehenden Leistungen erhalten. Bei Mehrlingsgeburten wird sogar ein Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere Neugeborene gezahlt.
Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen?
Um Leistungen zu erhalten, musst du nicht zwingend Elternzeit nehmen. Bedenke jedoch: Um deine Arbeitszeit reduzieren zu können, musst du als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer üblicherweise deinen Anspruch auf Elternzeit geltend machen. In der Praxis fallen Elternzeit und der Bezug von Elterngeld daher oft zusammen.
So lange bekommst du Elterngeld
Der staatliche Zuschuss für Erziehende wird pro Lebensmonat des Kindes ausgezahlt. Basiselterngeld kann dabei bis zum 12. Lebensmonat bezogen werden. Sofern beide Elternteile die Leistung beantragen und mindestens ein Elternteil nach der Geburt weniger verdient als zuvor, verlängert sich der Bezugszeitraum auf bis zu 14 Monate. Diese zwei zusätzlichen Bezugsmonate werden daher auch „Partnermonate“ genannt. Allerdings haben auch Alleinerziehende Anspruch auf die Partnermonate.
ElterngeldPlus kannst du für bis zu 28 Monate erhalten.
Mögliche Zusatzleistungen und Zuschüsse
Es gibt verschiedene Zuschüsse und Zusatzleistungen, welche du zusätzlich zum Elterngeld erhalten kannst. Die wichtigsten Leistungen sind:
Geschwisterbonus: Hast du bereits ein Kind, erhöhen sich die Leistungen für das Neugeborene um 10 Prozent – mindestens aber um 75 Euro monatlich.
Kinderzuschlag: Familien mit geringem Einkommen können einen Kinderzuschlag zusätzlich zum Elterngeld beantragen. Der Zuschlag stellt sicher, dass Eltern ihr Kind angemessen versorgen können.
Wohngeld: Familien mit niedrigem Einkommen können Unterstützung bei ihren Wohnkosten in Form von Wohngeld erhalten.
Beachte jedoch: Erhältst du Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, wird das Elterngeld auf diese Leistungen in voller Höhe als Einkommen angerechnet.
Elterngeld zusammengefasst
Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung, die Eltern zusteht, die leibliche, adoptierte oder die Kinder eines Lebenspartners bzw. einer Lebenspartnerin betreuen. Es soll Eltern finanziell entlasten, sofern sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr in vollem Umfang am Berufsleben teilnehmen können. Anspruchsberechtigung sind daher Eltern, die maximal 32 Stunden wöchentlich arbeiten und ihr Kind selbst betreuen.
Erhältst du die Unterstützungsleistung, kann sie für bis zu 14 Monate ausgezahlt werden und beträgt durchschnittlich 65 Prozent deines letzten Nettoeinkommens – mindestens aber 300 und maximal 1.800 Euro.