Steuererklärung? Warum sich der Aufwand auch für dich lohnt
Eine Steuererklärung lohnt sich auch für dich als Arbeitnehmer, selbst wenn du gar nicht dazu verpflichtet bist. Denn im Durchschnitt erhält jeder Steuerzahler eine Rückerstattung von 1.027 Euro. Wissenswertes zur Steuererklärung für 2019 liest du bei uns.
„Und, hast du schon deine Steuererklärung gemacht?“ – Diese Frage löst bei vielen Steuerzahlern Kopfschmerzen aus. Die wenigsten Arbeitnehmer kümmern sich um ihre Steuererklärung, doch der Aufwand kann sich lohnen. Im Durchschnitt erhält jeder Steuerzahler eine Rückerstattung von 1.027 Euro.
Wir erklären dir in diesem Artikel, wer überhaupt eine Steuererklärung machen muss und wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben kann. Kleine Anmerkung in eigener Sache: Wir sind keine Steuerberatung und ersetzen keinen zertifizierten Steuerberater. Alle Angaben ohne Gewähr.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2019 verpflichtet ist, hat bis zum 31. Juli 2020 Zeit, die Abrechnung beim Finanzamt abzugeben. Wird dieses Datum nicht eingehalten, droht ein Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro je Verspätungsmonat. Wenn also absehbar ist, dass du Frist nicht einhalten kannst, solltest du beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. So kannst du den Verspätungszuschlag umgehen.
Außerdem: Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein übernommen, muss die Erklärung erst am 28. Februar 2021 abgegeben werden. Fällt der Abgabetermin aber auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, gilt der nächste Werktag. Weil der letzte Februartag 2021 ein Sonntag ist, verschiebt sich die Abgabe auf den 1. März 2021.
Wenn du die Steuererklärung freiwillig machst, kannst du dir etwas mehr Zeit lassen. Der Gesetzesgeber räumt dir vier zusätzliche Jahre ein. Das bedeutet, dass die Steuererklärung für 2019 bis spätestens zum 2. Januar 2024 einreichen kannst.
Wer muss eine Steuererklärung machen?
Für viele Personen ist die Abgabe einer Steuerklärung Pflicht. Vor allem Arbeitnehmer können sich hier zurücklehnen, da die Einkommenssteuer jeden Monat automatisch eingezogen wird. Anders sieht es jedoch aus, wenn 2019 eines der folgenden Kriterien zutrifft:
Du hast unversteuerte Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro erhalten.
Du hast staatliche Leistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Elterngeld über 410 Euro bezogen.
Du hattest gleichzeitig mehrere Arbeitgeber und dein Einkommen wurde nach Steuerklasse VI angerechnet.
Du bist mit deinem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und der Lohn wurde nach den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV mit Faktor besteuert.
Du hast einen Lohnsteuerfreibetrag in Anspruch genommen. Dafür musst du zuvor einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gestellt haben.
Du hast Einnahmen als Selbstständiger, Gewerbetreibender, Rentner, Vermieter oder Landwirt, die über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.168 Euro lagen.
Wer muss keine Steuererklärung machen?
Es gibt in Deutschland bestimmte Fälle, in denen keine Steuererklärung gemacht werden muss:
#1 – geringes Einkommen
Verfügst du nur über ein geringes Einkommen, das unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du keine Steuererklärung machen. Unter dem Grundfreibetrag versteht man den Betrag, der für das Existenzminimum festgelegt wurde. Anders gesagt: Der Grundfreibetrag soll deine finanzielle Lebensgrundlage sichern.
Für das Steuerjahr 2019 liegt der steuerliche Grundfreibetrag für ledige Personen bei 9.168 Euro, für zusammen veranlagte Verheiratete bzw. bei einer eingetragenen Partnerschaft liegt der Wert bei 18.336 Euro.
#2 – Steuerklasse I und nur Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit
Wenn du Arbeitnehmer und in Steuerklasse I einkategorisiert bist und nur Einnahmen aus deiner Anstellung als Arbeitnehmer hast, bist du nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Gleiches gilt für verheiratete Personen mit der Steuerklassenkombination IV/IV. Hintergrund der Regelung: Dein Arbeitgeber hat bereits alle anfallenden Steuern an das Finanzamt abgeführt.
Wer sollte freiwillig eine Steuererklärung machen?
Auch wenn du keine Steuererklärung machen musst, kann sich der Aufwand für dich lohnen. Sinnvoll ist eine Steuererklärung beispielsweise dann, wenn du als Arbeitnehmer hohe berufliche Ausgaben (sogenannte Werbungskosten) hast. Der Arbeitnehmer-Pauschalbetrag, den viele schneller ausschöpfen als gedacht, liegt nämlich nur bei 1.000 Euro. Liegen deine beruflichen Ausgaben über diesem Pauschalbetrag, lohnt sich eine Steuererklärung.
Laut dem Bund der Steuerzahler sind die vier wichtigsten Posten, die deine Steuerlast senken, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen.
Werbungskosten
Werbungskosten sind alle beruflich veranlassten Kosten, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Dazu gehören unter anderem auch die Fahrt von der Wohnung zur Arbeit (Entfernungspauschale), Fortbildungskosten, Berufskleidung, Kontoführungsgebühren, Beiträge zu Berufsverbänden, Bewerbungskosten, ein häusliches Arbeitszimmer oder Umzugskosten.
Ein Beispiel: Wenn du als vollzeitbeschäftigter Mitarbeiter täglich eine einfache Wegstrecke von 15 Kilometern zu deinem Arbeitsplatz zurücklegt, überschreitest du bereits mit deinen Fahrtkosten die Werbungskostenpauschale.
Sonderausgaben
Unter die Sonderausgaben fallen Vorsorgekosten wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Gleiches gilt für Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen, Ausbildungskosten oder die Kirchensteuer.
Außergewöhnliche Belastungen
Wenn du in 2019 durch Krankheit, Unfall, Pflege für die Eltern, Hochwasser, Beerdigung oder andere persönliche Katastrophen höhere Ausgaben hattest, kannst du diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Aber: Der Gesetzgeber mutet dem Steuerzahler einen gewissen Eigenanteil zu. Dieser berechnet sich individuell und bemisst sich nach der Höhe des Einkommens, Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Steuerermäßigungen
Wenn du 2019 deine Wohnung oder dein Haus von Handwerkern renovieren hast lassen oder dich von einer Haushaltshilfe unterstützen lässt, kann das in der Steuererklärung geltend machen. Es ist möglich bis zu 20 Prozent der Kosten abzusetzen - bis zu 510 Euro bei einer geringfügig beschäftigten Haushaltshilfe und bis zu 1.200 Euro bei Handwerkerarbeiten.
Aber Vorsicht: Gefördert werden aber nur die Arbeitsleistungen und Fahrtkosten. Die Materialkosten musst du selbst tragen. Mieter profitieren übrigens auch von diesen Steuerermäßigungen. Denn die Ausgaben für Nebenkosten wie Treppenhausreinigung, Winterdienst, Gärtner oder Hausmeister können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Was muss versteuert werden?
Kurz und knapp: Relevant ist an dieser Stelle das zu versteuernde Einkommen.
Das Steuerrecht unterscheidet zwischen Einnahmen (alle Bruttobeträge, die dir zufließen), Einkünften (Beträge, die übrig bleiben, wenn du bestimmte Ausgaben von deinen Einnahmen abziehst) und dem Einkommen (Summe aller Einkünfte, von denen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen wurden).
Wie sich das zu versteuernde Einkommen zusammensetzt und was es für unterschiedliche Einkünfte gibt, kannst du hier nachlesen.
Tools, die dir bei der Steuererklärung helfen
Es ist mittlerweile nicht mehr nötig, die Steuererklärung in Papierform einzurichten – Digitalisierung sei Dank. Nachfolgend wollen wir dir kurz eine kleine Auswahl von hilfreicher Software bzw. Tools vorstellen, die dich bei der Steuererklärung unterstützen.
Elster – die elektronische Steuererklärung
Die Abkürzung Elster steht für „elektronische Steuererklärung“ und ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das von Bayerischen Landesamt für Steuern koordiniert wird. Für eingeloggter Nutzer steht eine individuelle Startseite zur Verfügung, die sich aus der ausgewählten Benutzergruppe ergibt.
Für die elektronische Übermittlung der verschiedenen Steuerdaten via Internet stellt Elster zwei kostenlose Produkte zur Verfügung:
Mein ELSTER ist das Online-Finanzamt, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.
ElsterFormular ist das 2001 eingeführte Steuerprogramm, bei dem die Daten zu Hause am PC komfortabel eingegeben sowie anschließend die vollständigen Steuererklärungen verschlüsselt und mithilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen werden können.
Wundertax – die Steuer-App
Mit der Steuer-App Wundertax kann die Steuererklärung direkt mit dem Smartphone gemacht werden. Im Gegensatz zu anderen Tools beantwortet der Nutzer nur eine geringe Anzahl an Fragen. Am Ende erfährt der Nutzer sofort, wie hoch die Steuererstattung ausfallen wird. Abschließend erstellt Wundertax die Steuerunterlagen und überträgt sie papierlos über die offizielle ELSTER-Schnittstelle elektronisch an das zuständige Finanzamt. Für diese Übermittlung einer Steuererklärung berechnet Wundertax eine einmalige Gebühr von 34,95 Euro.
Du willst deine Steuererklärung mit Wundertax machen? Super! Nutze die Gelegenheit und spare mit bonify 5 Euro!
Da ein wirklich umfassender Vergleich zu Steuersoftware hier den Rahmen sprengen würde, möchten wir dir an dieser Stelle den Software-Vergleich von Finanztip empfehlen, den du hier findest.
Übrigens, noch ein kleiner Hinweis: Einen Teil der Steuerberatungskosten, also auch die Kosten, die du in Software investiert hast, kannst du von der Steuer absetzen. Weitere Informationen dazu findest du an dieser Stelle.
Legale Steuertricks
Fällt das Wort Steuererklärung, denkt natürlich sofort jeder an Steuertricks. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt und wenn das Finanzamt beim Betrügen erwischt, muss mit harten Strafen rechnen.
Allerdings kann man sehr wohl durch den ein oder anderen legalen Trick ein bisschen mehr Geld bei der Steuer rausschlagen. Die Anbieter der Steuer-App Taxfix haben auf ihrem Blog einige legale Steuertricks zusammengetragen. Wir fassen diesen nachfolgend kurz zusammen:
#1 – Entfernungspauschale nutzen
Geht es um den Arbeitsweg, kann es sich zeitlich manchmal lohnen, den längeren Weg zu nehmen. Wenn du einen längeren und offensichtlich verkehrsgünstigeren Weg tatsächlich regelmäßig nutzt, kannst du diesen auch angeben. Aber Vorsicht: Dank Google kann das Finanzamt sehr schnell nachprüfen, ob der Weg tatsächlich schneller und verkehrsgünstiger ist. Kilometer dazu zu schummeln, ist nicht erlaubt.
#2 – Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen
Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können häufig als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Dabei ist aber wichtig, dass ein Arzt vor Beginn der Heilmaßnahme oder dem Kauf des Hilfsmittels eine Verordnung dieser ausgestellt wurde. Zudem muss die Summe der Kosten die der sogenannten zumutbaren Eigenbelastung überschreiten. Was sich dahinter verbirgt, kannst du hier nachlesen.
#3 – Sachspenden
Dass man Geldspenden von der Steuer absetzen kann, ist kein Geheimnis. Die wenigsten wissen aber, dass man auch Sachspenden in der Steuererklärung angeben kann. Dabei ist aber wichtig, dass die Spenden für die satzungsmäßigen Zwecke des Vereins genutzt werden. Es ist auch möglich, gebrauchte Gegenstände abzusetzen.
#4 – Tiersitter
Tiersitter können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. Dies ist aber nur möglich, wenn dein Liebling in deiner Wohnung versorgt wird. Absetzbar sind Fahrt- und Arbeitskosten, Futter oder Katzenstreu leider nicht. Als Sonderausgaben kannst du übrigens auch Haftpflichtbeiträge für Hunde oder Pferde. Diese Beiträge müssen als Teil deiner privaten Versicherungen aufgeführt werden.
#5 – Berufskleidung
Die professionelle Reinigung von Berufskleidung (wie z. B. von Polizisten, Ärzten und Krankenschwestern) kann als Werbungskosten abgesetzt werden. Es empfiehlt sich, die Berufsbekleidung in der Reinigung – und nicht selbst – waschen zu lassen.
#6 – Eigenbelege statt Quittung
Wenn du keinen ordentlichen Nachweis für eine Ausgabe hast (also eine Rechnung oder Quittung), kannst du die Ausgabe auch mit einem Eigenbeleg beim Finanzamt nachweisen. Taxfix rät allerdings, dass Eigenbelege nur im Ausnahmefall eingesetzt werden sollten.
#7 – Kontoführungsgebühren
Immer mehr Banken lassen sich das Girokonto bezahlen und verlangen Kontoführungsgebühren. Diese sind in Höhe von 16 Euro aber pauschal absetzbar.
Eine Steuererklärung als Arbeitnehmer zu machen, ist dank digitaler Helfer mittlerweile recht einfach und dauert oft nicht so lang, wie viele glauben. Selbst bei einem großzügig geschätzten Zeitaufwand von vier Stunden würde der Stundenlohn bei der durchschnittlichen Steuerrückerstattung von 1.027 Euro mehr als 250 Euro betragen.
bonify selbst hilft dir zwar nicht bei der Steuererklärung, allerdings unterstützen wir dich dabei, deine Finanzen im Blick zu behalten. Als kostenfreie Finanzmanager-App zeigen wir dir deine Sparpotenziale bei deinen Ausgaben auf. Teste bonify noch heute und melde dich in weniger als drei Minuten an!