Alles zum Arbeitslosengeld (ALG 1)

Jeder kann einmal in die Situation kommen, dass er Arbeitslosengeld 1 oder ALG 1 in Anspruch nehmen muss oder will. Sei es nach Vertragsende oder durch eine Kündigung. Den Weg zur Bundesagentur für Arbeit müssen viele Menschen einmal gehen. Alles rund um das Thema "Arbeitslosengeld (ALG 1)" findest du hier.

Luba Mlangeni
Arbeitslosengeld

 Was ist Arbeitslosengeld 1?

Arbeitslosengeld 1 wird aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt und kommt quasi vor dem Bürgergeld. Wer sich schon einmal genauer mit seiner Lohnabrechnung beschäftigt hat, wird den Posten dort finden können. Wie lange du Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab, ob und wie lange du in diese Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und dementsprechend versichert warst. Dein Alter spielt aber auch eine Rolle.

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen, wie auch die gesetzliche Rentenversicherung, und wird, wie gesagt, von deinem Bruttolohn abgezogen, sofern du einen Job hast.

 Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?

Wenn du Arbeitslosengeld 1 beziehen möchtest, dann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Du warst in den letzten 30 Monaten, bevor du arbeitslos wurdest, mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Allerdings können hier mehrere Beschäftigungen zusammen gerechnet werden.

Ab dem 1. Januar 2023 genügen für hauptsächlich kurzfristig Beschäftigte Versicherungspflichtszeiten von 6 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate vor Arbeitslosigkeit.

Du hast dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.

Du bist ohne Anstellung, kannst aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (weniger als 15 Stunden pro Woche).

Du suchst einen neuen versicherungspflichtigen Job und möchtest dafür mit der Arbeitsagentur zusammenarbeiten.

Allerdings gibt es, neben der versicherungspflichtigen Beschäftigung, weitere Zeiten, für die ein Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt wird.

Wenn du freiwillig in der Arbeitslosenversicherung warst, etwa während einer Selbstständigkeit.

Wenn du ein Kind erzogen hast (bis zum dritten Lebensjahr).

Wenn du Krankengeld bekommen hast.

Wenn du freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst geleistet hast.

Aber auch in solchen Fällen muss die Versicherungszeit mindestens 12 der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung betragen.

Wenn du oft befristet beschäftigt warst, kann es sein, dass du unter bestimmten Bedingungen eine kürzere Anwartschaftszeit hast, nämlich 6 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre vor der Arbeitslosmeldung. Eine der Voraussetzungen ist, dass die meisten dieser Beschäftigungen auf 14 Wochen befristet waren und das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate einen bestimmten Wert nicht überschreitet.

 Wie wird Arbeitslosengeld 1 berechnet?

Die Berechnungsgrundlage ist dein durchschnittlicher Bruttolohn in den letzten 12 Monaten. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, bist du in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Das bedeutet, dass die Agentur für Arbeit die Beträge in voller Höhe übernimmt. Dabei subtrahiert sie die üblichen Abzüge und berechnet ein sogenanntes pauschalisiertes Nettoentgelt. Meistens beträgt das Arbeitslosengeld 60 % deines Nettogehalts. Wenn du Kinder hast, sind es sogar 67 %.

Im Internet findest du zahlreiche Rechner, mit denen du schauen kannst, was so auf dich zukommen würde.

 Anpassungen seit dem 1. Juli 2023

Ab dem 1. Juli 2023 gelten neue Beitragssätze für die Pflegeversicherung: Der allgemeine Beitragssatz liegt nun bei 3,4 Prozent (zuvor: 3,05 Prozent), und der Zuschlag für Kinderlose beträgt 0,6 Prozent (vorher: 0,35 Prozent). Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Es wird jetzt etwas mehr vom pauschalisierten Nettoentgelt und somit auch vom Arbeitslosengeld I abgezogen. Diese Anpassungen sind im Rechner berücksichtigt.

 Steuerklassen optimieren

Weil dein Nettoeinkommen ausschlaggebend ist, hat auch deine Steuerklasse einen Einfluss auf die Höhe des Betrags, der an dich ausgezahlt wird. Am höchsten ist das Nettoentgelt bei Verheirateten, wenn sie die Steuerklasse 3 (III) haben, am niedrigsten in der Steuerklasse 5 (V).

Wenn du also frühzeitig von einer anstehenden Arbeitslosigkeit weißt, dann wechsle rechtzeitig in eine neue Steuerklasse. Die vorteilhaftere Steuerklasse 3 oder auch 4 (IV) sollte idealerweise ab Januar des Jahres gelten, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Ein nachträglicher Wechsel wird von der Arbeitsagentur nur akzeptiert, wenn die neuen Steuerklassen für das betreffende Paar sinnvoll sind.

 Wann und wo beantrage ich Arbeitslosengeld 1?

Grundsätzlich solltest du dich spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend melden. Wenn das aber nicht möglich ist, weil du weniger als drei Monate vor Ende deiner Anstellung davon erfahren hast, dann musst du dich innerhalb von 3 Tagen melden. Sonst droht dir eine Sperre von einer Woche und damit eine Kürzung deines Arbeitslosengeldes.

Du kannst dich persönlich bei deiner Agentur für Arbeit melden, telefonisch unter der Nummer 0800 4 555500 oder auch online.

Wenn dein Arbeitsverhältnis dann beendet wurde, musst du dich erneut melden. Das erledigst du persönlich bei der für dich zuständigen Dienststelle. Du musst deinen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis, deinen Sozialversicherungsausweis und das Kündigungsschreiben bzw. bei befristetem Job deinen Arbeitsvertrag und deinen Lebenslauf mitbringen. Das Antragsformular kannst du online ausfüllen (dafür musst du registriert sein, siehe oben) oder es dir in deiner Agentur vor Ort besorgen.

 Wie lange erhalte ich Arbeitslosengeld 1?

Wie lange du ALG 1 bekommst, hängt davon ab, wie lange du vor dem Antrag versicherungspflichtig beschäftigt warst und auch davon, wie alt du bist.

Wenn du innerhalb der letzten 2 Jahre 12 Monate lang versicherungspflichtig gearbeitet hast, bekommst du ab dem Tag der Meldung 6 Monate lang ALG 1.

Hast du in den letzten 5 Jahren 24 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, dann stehen dir 12 Monate Arbeitslosengeld zu. Allerdings gilt für Ü50 Leute in diesem Fall eine andere Regel. Sie bekommen nämlich bis zu 24 Monate ihr ALG 1 ausgezahlt.

Wenn du die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit erfüllst (also wenn die meisten deiner Beschäftigungen auf 14 Wochen befristet waren), gilt Folgendes: Kommst du zum Beispiel auf 8 versicherungspflichtige Monate, erhältst du 4 Monate Arbeitslosengeld.

Während du Arbeitslosengeld beziehst, bist du kranken-, pflege-, renten- und unfallversichert. Wenn du also krank wirst, melde das bei der Agentur für Arbeit.

 Was sind Sperrzeiten?

Wie der Name schon andeutet, wird dir während einer Sperrzeit dein Zugang zum ALG 1 quasi "gesperrt" oder verwehrt. Es wird dann auch nicht nachträglich ausgezahlt.

Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. Der Bekannteste ist wohl die Kündigung durch den Arbeitnehmer. Wenn du dein Arbeitsverhältnis nämlich selbst kündigst, obwohl du noch keine neue Stelle hast, erwartet dich meist eine Sperrzeit von 12 Wochen. Allerdings kann diese auch entfallen, wenn es einen wichtigen Grund für die Arbeitsaufgabe gibt. Das könnte zum Beispiel sein, dass dir dein Lohn nicht ausgezahlt wurde oder du dich um einen Pflegefall in der Familie kümmern musst.

Wenn eine Sperrzeit verhängt wurde, kannst du als Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe einen Widerspruch bei der Agentur für Arbeit einlegen. Am besten machst du das per Post mit Einschreiben.

Wenn es trotz des Einspruchs zur Sperrzeit kommt, besteht die Option, beim Sozialgericht Klage einzureichen.

 Folgen für deine Rente

Die gesetzlichen Rentenansprüche werden durch Arbeitslosigkeit gemindert. Während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 ist die Beeinträchtigung aber noch relativ gering. Die Arbeitsagentur überweist dem Arbeitslosen Rentenbeiträge in Höhe von 80 % seines Bruttoeinkommens, aus dem sich das Arbeitslosengeld 1 berechnet. Eine längere Arbeitslosigkeit mit Bezug von Bürgergeld kann jedoch die gesetzlichen Rentenansprüche erheblich reduzieren, sodass Betroffene möglicherweise später sogar eine Grundrente erhalten.

 FAQs

Du konntest während der Pandemie nicht arbeiten und wurdest auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes für den Einkommensverlust entschädigt.

Es ist wichtig für das Arbeitslosengeld zu wissen, ob du während der arbeitsfreien Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst. Das trifft zu, wenn du

dein Kind/deine Kinder zu Hause betreuen musstest, weil die Betreuungseinrichtung aufgrund der Pandemie geschlossen war,

wegen eines Verdachts auf COVID-19 in Quarantäne warst.

Merke: Die Zeit, in der du nicht arbeiten konntest, wird bei der Bestimmung deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt, einschließlich der Dauer der Leistung.

Wenn jedoch berechnet wird, wie hoch dein Arbeitslosengeld ist, werden Entschädigungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nicht berücksichtigt.

Wenn du hingegen nicht arbeiten konntest, weil du im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ein Beschäftigungsverbot erhalten hast, gelten andere Regeln:

Die Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung endet am letzten Tag vor Beginn des Beschäftigungsverbots. Ab dem ersten Tag des Beschäftigungsverbots warst du also nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Der Zeitraum, in dem du nicht arbeiten konntest, wird daher bei der Berechnung deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder der Bezugsdauer nicht berücksichtigt.

Ich oder mein Ehe- oder Lebenspartner will die Steuerklasse wechseln. Hat das Auswirkungen auf mein ALG 1?

Wenn du als Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse änderst, kann sich dein Arbeitslosengeld möglicherweise verringern. Lass dich vor einem Steuerklassenwechsel von deiner Agentur für Arbeit beraten, um herauszufinden, in welchem Umfang dein Anspruch sinken könnte. Du solltest der Agentur alle relevanten Änderungen mitteilen.

Wenn du in einem der folgenden Länder gearbeitet hast, können die dortigen Beschäftigungszeiten bei der Berechnung deiner Ansprüche in Deutschland berücksichtigt werden:

Länder der Europäischen Union (EU)

Schweiz

Norwegen

Island

Liechtenstein

Die grundlegende Voraussetzung ist: Du hast nach deiner Rückkehr nach Deutschland sozialversicherungspflichtig gearbeitet.

Beispiel: Angenommen, du hast 2 Jahre in Irland gearbeitet. Danach warst du 3 Monate in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, bevor du dich arbeitslos gemeldet hast. Da die 2 Jahre in Irland berücksichtigt werden, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind).

Wenn du in einem der folgenden Länder nach Arbeit suchst, kannst du dein deutsches Arbeitslosengeld dort weiterhin beziehen:

Länder der Europäischen Union (EU)

Schweiz

Norwegen

Island

Liechtenstein

Die grundlegenden Voraussetzungen sind:

Du bist in Deutschland arbeitslos gemeldet.

Du besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der genannten Länder.

Du hältst vor deiner Ausreise eine Wartefrist ein (mindestens 4 Wochen).

Du kannst dein deutsches Arbeitslosengeld in diesen Ländern höchstens 3 Monate, unter Umständen bis zu 6 Monate, weiter beziehen.

Beachte bitte, dass du vor deiner Ausreise einen Antrag bei deiner deutschen Agentur für Arbeit stellen musst.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Falls du den Eintritt des Versicherungsfalls absichtlich herbeiführst oder nicht dazu beiträgst, deine Arbeitslosigkeit zu beenden, kann eine Sperrzeit eintreten. In diesem Fall wird für einen festgelegten Zeitraum kein Arbeitslosengeld gezahlt. Die Sperrzeit kann bis zu 12 Wochen dauern.

Eine Sperrzeit kann zum Beispiel eintreten, wenn du

dein Beschäftigungsverhältnis selbst kündigst (Eigenkündigung)

verhaltensbedingt gekündigt wirst

einen Aufhebungsvertrag unterschreibst und zum Beispiel eine Abfindung erhältst

eine vermittelte Arbeit ablehnst

an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme nicht teilnimmst

nicht nachweisen kannst, dass du dich aktiv um eine neue Arbeitsstelle bemühst

dich nicht rechtzeitig als arbeitsuchend meldest

Es tritt keine Sperrzeit ein, wenn du einen wichtigen Grund für dein Handeln hast und entsprechende Nachweise vorlegst.

Beispiel: Du heiratest und beendest dein Beschäftigungsverhältnis, weil du mit deinem Partner oder deiner Partnerin in eine entfernte Stadt ziehen möchtest.

Unter diesen Bedingungen kann die Agentur für Arbeit dir einen Vorschuss geben:

Du hast grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Eine endgültige Entscheidung ist jedoch noch nicht möglich, zum Beispiel, weil noch nicht alle deine Unterlagen

Es wird voraussichtlich noch längere Zeit dauern, bis die Agentur für Arbeit die genaue Höhe deines Arbeitslosengelds festlegen kann.

Solange nicht sicher ist, ob du Arbeitslosengeld erhalten wirst, gibt es eine weitere Möglichkeit: Die Agentur für Arbeit kann eine vorläufige Entscheidung treffen und dir auf dieser Basis einen Vorschuss zahlen.

Normalerweise überprüft die Agentur für Arbeit von selbst, ob ein Vorschuss möglich ist oder eine vorläufige Entscheidung getroffen werden kann. Du kannst jedoch auch explizit einen Vorschuss bei deinem Antrag auf Arbeitslosengeld beantragen.

Wichtig zu wissen ist, dass Vorschüsse zurückgezahlt werden müssen, wenn später herauskommt, dass sie dir nicht zustanden oder zu hoch waren. Das gilt auch für Arbeitslosengeld, das du aufgrund einer vorläufigen Entscheidung bekommen hast.

Bei der Ermittlung des Arbeitslosengelds werden die Einkommen dieser beiden Jahre berücksichtigt. Beachte: Du musst dies ausdrücklich bei deiner Agentur für Arbeit beantragen.

Ich will jetzt weniger Stunden arbeiten als vor meiner Arbeitslosigkeit. Wirkt sich das auf mein ALG 1 aus?

In diesem Fall bekommst du weniger Arbeitslosengeld. Suche Rat bei deiner Agentur für Arbeit, um herauszufinden, in welchem Umfang sich dein Anspruch verringert. Informiere die Agentur, wenn du in Zukunft weniger arbeiten möchtest.

Fazit: Es ist jetzt gerade alles etwas viel auf einmal, aber eigentlich musst du dir eine Sache vorab merken: Melde dich so schnell wie möglich, wenn dir Arbeitslosigkeit droht oder sie schon eingetroffen ist. Den Rest wirst du dann mit deinem Berater klären können. Also keine Panik :)

Luba Mlangeni