Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt in seiner Neufassung Regelungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf nationaler Ebene.

Veröffentlicht am: 17.12.2018

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das neu konzipierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist eine Ergänzung der in allen EU-Mitgliedstaaten geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sowohl das BDSG-neu als auch die DSGVO sind am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft getreten.

Das Bundesdatenschutzgesetz ist in seiner neuen Fassung eine Ergänzung der EU Datenschutz-Grundverordnung und seit dem 25. Mai 2018 gültig.

Vom Bundesdatenschutzgesetz werden verschiedene Bereiche der DSGVO ergänzt, darunter Betroffenenrechte, Arbeitnehmerdatenschutz und Scoring.

Inwiefern einige Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes mit denen der Datenschutz-Grundverordnung konform sind, muss noch geklärt werden.

 Was regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)?

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt zusammen mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den Schutz Deiner Daten. Die grundlegenden Bestimmungen zum Datenschutz stammen aus der DSGVO und gelten seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten. In einigen spezifischen Rechtsfeldern ergänzt das Bundesdatenschutzgesetz die Datenschutz-Grundverordnung auf nationaler Ebene.

Teil 1: Gemeinsame Bestimmungen

Allgemeine Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Videoüberwachung

Regelungen zu den Datenschutzbeauftragten öffentlicher Stellen

Regelungen zur Ausgestaltung des Amtes des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit

Regelungen zur deutschen Vertretung im Europäischen Datenschutzausschuss

Teil 2: Ergänzende Bestimmungen

Regelungen zur Verarbeitung besonderer Kategorien

Weiterverarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken

Bestimmungen zur Datenübermittlung durch öffentliche Stellen

Besondere Verarbeitungssituationen, beispielsweise im Beschäftigungsverhältnis

Bestimmungen zu Betroffenenrechte

Verfahrensregelungen für Geldbußen bei Verstößen gegen die DSGVO

Teil 3: Umsetzung der Datenschutz-Richtlinie Polizei und Justiz

Allgemeine Regelungen zur Datenverarbeitung

Bestimmungen zu Betroffenenrechte

Pflichten der Verantwortlichen

Datenübermittlung an Drittstaaten

Teil 4: Besondere Bestimmungen

Bestimmungen für Datenverarbeitungen, die nicht unter eine europäische Regelung fallen

Was regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

 Bundesdatenschutzgesetz 2018: Was ist neu?

Das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz ist eine Neukonzeption, die so erst seit dem 25. Mai 2018 rechtlich gültig ist. Vor diesem Stichtag und dem Inkrafttreten der DSGVO regelte die alte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes den Datenschutz in Deutschland. Die Datenschutz-Grundverordnung hat das alte Bundesdatenschutzgesetz “überschrieben” und um einige Bereiche erweitert.

Die DSGVO gibt den EU-Mitgliedsstaaten mit Öffnungsklauseln eine Möglichkeit, die europäischen Regelungen mit einer nationalen Gesetzgebung zu ergänzen. Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist genau das: Eine Ergänzung und Konkretisierung der europäischen Datenschutzregelungen.

Das BDSG-neu ergänzt nun im Kontext der DSGVO unter anderem folgende Bereiche:

Betroffenenrechte,

Datenschutzbeauftragte,

Arbeitnehmerdatenschutz,

und Scoring.

 Was legt das neue Bundesdatenschutzgesetz beim Scoring fest?

Das neue Bundesdatenschutzgesetz ist ein Versuch des deutschen Gesetzgebers, alte Regelungen in die neue Rechtslage der EU Datenschutz-Grundverordnung zu übernehmen. Für Scoringverfahren soll auf diese Weise Rechtssicherheit geschaffen werden.

Nach Artikel 22 (1) DSGVO darfst Du als Verbraucher keiner Entscheidung unterworfen sein, die auf automatisierter Verarbeitung beruht und Dich in erheblicher Weise einschränkt. In Absatz 2 sind allerdings Ausnahmen von dieser Regelung formuliert. Scoringverfahren sind beispielsweise dann zulässig, wenn sie in einer entsprechenden nationalen Regelung geregelt sind.

Hier kommt nun das neu konzipierte Bundesdatenschutzgesetz ins Spiel. Mit § 31 (1) BDSG-neu, “Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften”, findet eine nationale Rechtsvorschrift Anwendung, die Entscheidungen auf Grundlage automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten ermöglicht.

Jedoch gibt es auch hier einige Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Scoringverfahren sind nur dann zulässig, wenn

das Datenschutzrecht eingehalten wird,

die genutzten Daten unter Anwendung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens für die Berechnung der Wahrscheinlichkeit tatsächlich relevant sind,

nicht ausschließlich Anschriftendaten für die Berechnung benutzt werden,

bei der Nutzung von Anschriftendaten für das Scoring die betroffene Person vor der Berechnung der Wahrscheinlichkeit darüber unterrichtet wird.

Auch Absatz 2 (§ 31 (2) BDSG-neu) ist für Dich als Verbraucher relevant. Hier wird festgelegt, wann offene Forderungen, wie beispielsweise eine nicht bezahlte Rechnung, als Negativmerkmal in das Scoringverfahren miteinbezogen werden dürfen.

Es dürfen nur offene Forderungen berücksichtigt werden,

die durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt worden sind,

die auf Grundlage der Insolvenzordnung festgestellt und nicht vom Schuldner bestritten worden sind,

die ausdrücklich vom Schuldner anerkannt worden sind,

bei denen

deren zugrunde liegendes Vertragsverhältnis bei Zahlungsrückständen fristlos gekündigt werden und bei denen der Schuldner über eine eventuelle Berücksichtigung durch Auskunfteien unterrichtet worden ist.

Diese Ausführungen des Bundesdatenschutzgesetzes bedeuten für Dich, dass Du in manchen Fällen ein negatives Scoring vermeiden kannst. So dürfen beispielsweise Händler keine negativen Informationen über Dich an Auskunfteien schicken, ohne Dich vorher mindestens zweimal gemahnt und auf die Meldung an die Auskunftei hingewiesen zu haben.

Wenn sich Dir eine Chance bietet, Schulden zu vermeiden, solltest Du sie nicht ungenutzt verstreichen lassen. Ist der Eintrag bei einer Auskunftei erst einmal erfolgt, kann er Deinen Score langfristig verschlechtern, da zum Teil sehr lange Löschfristen zu beachten sind.

 Welche Probleme bringt das neue Bundesdatenschutzgesetz mit sich?

Die Bundesregierung hat Öffnungsklauseln in der DSGVO genutzt, um auf nationaler Ebene mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz einige Anpassungen vorzunehmen. Doch aus juristischer Sicht ist noch offen, ob sich der deutsche Gesetzgeber zu viele Freiheiten herausgenommen hat.

Möglicherweise sind nicht alle Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes konform mit der Datenschutz-Grundverordnung. Kritik gab es bereits von einigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden. Auch hohe Vertreter der EU-Kommission prüfen bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland.

Sollte in juristischen Verfahren festgestellt werden, dass einige Vorschriften des BDSG-neu nicht von den Öffnungsklauseln der DSGVO gedeckt sind, verstoßen sie gegen vorrangig geltendes Europarecht. Das Resultat wäre, dass sie ihre Gültigkeit verlieren würden.

 Das neue Bundesdatenschutzgesetz und Deine Bonität

Das neue Bundesdatenschutzgesetz stellt sicher, dass Scoringverfahren unter gewissen Voraussetzungen weiterhin in Deutschland angewendet werden dürfen. Für Dich heißt das, dass Auskunfteien weiterhin Deinen Score berechnen werden.

Darum ist es äußerst wichtig, dass Du Deine Bonität regelmäßig überprüfst. So kannst Du sicherstellen, dass sich Dein Bonitäts- oder SCHUFA Score nicht auf lange Sicht verschlechtert. Wissen ist Macht, auch im Falle Deiner Bonität.

Ein einfacher Weg, um Deine Bonität zu checken, ist bonify. Mit nur wenigen Klicks kannst Du Deine Bonität kostenlos abrufen und sicherstellen, dass keine falschen Einträge Deinen Score beeinträchtigen.

Veröffentlicht am: 20.02.2019