Personalausweis gestohlen oder verloren? Handle schnell und schütze deine Daten!
Wenn dein Personalausweis gestohlen wurde oder du ihn verloren hast, lasse ihn so schnell wie möglich sperren – so schützt du dich vor den Folgen von Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch.
Stellst du plötzlich fest, dass dein Personalausweis oder Pass weg ist, solltest du schnell aktiv werden. Egal, ob verloren oder gestohlen – melde den Verlust sofort beim Amt oder der Polizei und lasse ihn sperren. Dein Ausweis beinhaltet nicht nur deine sensibelsten persönlichen Daten, sondern auch elektronische Funktionen – und ist damit ein Jackpot für Kriminelle. Sie können sich online ausweisen, digital für dich unterschreiben und deine Daten im Darknet weiterverkaufen. Ein Identitätsdiebstahl kann neben viel Aufwand und Ärger auch große finanzielle Schäden nach sich ziehen.
In diesem Artikel erfährst, was du tun solltest, wenn dein Personalausweis oder Pass weg ist, welche Kosten damit verbunden sind und was du beim Ausweisverlust im Ausland beachten solltest.
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Personalausweis gestohlen oder verloren – warum schnelles Handeln jetzt wichtig ist
Der Name des Dokuments sagt es schon: Dein Personalausweis enthält alle wesentlichen Daten, mit denen du dich ausweisen und von Dritten identifiziert werden kannst. Geraten deine persönliche Daten in die Hände von Betrügern, kann das für dich fatale Folgen haben, sowohl persönliche als auch finanzielle.
Die Fälle von Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch nehmen hierzulande seit Jahren zu. Am häufigsten werden gestohlene Personen- und Adressdaten verwendet, um damit Warenkreditbetrug zu begehen – also auf fremden Namen online einkaufen zu gehen. Die Daten werden aber auch auf Schwarzmärkten im sogenannten Darknet verkauft, wo sie dann wiederum von Kriminellen erworben werden können, die sie weiter missbrauchen.
Dir kann nicht nur finanzieller Schaden entstehen. Oft sind Betroffene von Identitätsdiebstahl mit enormem Aufwand und Ärger konfrontiert, wenn sie plötzlich nachweisen sollen, dass sie bestimmte Einkäufe oder sogar kriminelle Handlungen nicht ausgeführt haben.
Heutzutage ist der Personalausweis zusätzlich mit elektronischen Funktionen ausgestattet, die es ermöglichen, sich online auszuweisen und digital zu unterschreiben. Umso wichtiger also, gut auf den Personalausweis aufzupassen und die Daten darin zu schützen. Und so schnell wie möglich zu handeln, wenn er gestohlen oder verloren wird.
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion – Was heißt das?
Seit 2010 wird jeder neu ausgestellte Personalausweis mit einem elektronischen Chip ausgeliefert, der eine Online-Ausweisfunktion enthält. Mit diesem Online-Ausweis soll Identitätsdiebstahl und Datenmissbrauch vorgebeugt werden. Anfangs war die Aktivierung des Chips freiwillig, seit Juli 2017 kann der Ausweisinhaber sie jedoch nicht mehr selbst deaktivieren. Der elektronische Ausweis ermöglicht zwei Funktionen: Du kannst dich damit online ausweisen (eID-Funktion, Online-Ausweisfunktion) und du kannst damit eine digitale Signatur (QES, eSigns-Funktion) leisten, sprich, online unterschreiben.
Über die eID-Funktion kann sich der Ausweisinhaber im Internet, beispielsweise beim Online-Shopping, oder an speziellen „Bürgerautomaten” in Behörden zweifelsfrei identifizieren oder authentifizieren.
Die digitale Signatur ermöglicht es, eine eindeutige digitale Unterschrift zu generieren. Damit können zum Beispiel digitale Verträge rechtsverbindlich unterschrieben und andere digitale Dokumente wie E-Mail oder PDF dauerhaft mit dem Dokumentenersteller verbunden werden.
Auf dem Chip des elektronischen Ausweises sind Name, Anschrift, Geburtstag und gegebenenfalls Künstler- oder Ordensname und akademischer Titel gespeichert. Bei der Anwendung der Online-Funktion erhält der Anbieter jeweils nur die Daten, die er für den Vorgang benötigt. Nicht übermittelt werden das Foto und die Seriennummer. Der Fingerabdruck konnte bisher freiwillig gespeichert werden und wurde nicht gesendet. Das ändert sich in diesem Jahr – ab August 2021 wird der Fingerabdruck im Personalausweis Pflicht.
Wenn dir dein Ausweis abhanden gekommen ist und nach Juli 2017 ausgestellt wurde, oder wenn dein Ausweis davor ausgestellt wurde und du die Online-Ausweisfunktion aktiviert hast, solltest du ihn sofort sperren lassen. Lies im nächsten Abschnitt, wie du das am besten und schnellsten machen kannst.
Wo und wie du den Verlust deines Personalausweises melden kannst
Melde den Verlust deines Personalausweises umgehend beim Bürgeramt oder bei der Polizei. So kannst du sicherstellen, dass die Online-Ausweisfunktion gesperrt und ein möglicher Missbrauchsversuch erkannt werden kann. Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.
Deinen Online-Ausweis kannst du auch telefonisch sperren lassen. Dafür gibt es die Sperrhotline 116 116, die rund um die Uhr an jedem Tag der Woche erreichbar ist. Die Sperrhotline ist innerhalb des deutschen Fest- oder Mobilfunknetzes gebührenfrei.
Achtung: Die Sperrung der Unterschriftsfunktion kannst du nur beim Anbieter deines Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.
Für das telefonische Sperren der Online-Ausweisfunktion deines Ausweises benötigst du dein Sperrkennwort. Das hast du zusammen mit PIN, PUK und weiteren wichtigen Informationen im PIN-Brief bekommen, welcher dir nach der Antragstellung für deinen Personalausweis zugeschickt wurde.
Ausweis im Ausland gestohlen – was jetzt?
Wurde dir dein Personalausweis oder der Reisepass oder beides im Ausland gestohlen oder hast du sie dort verloren, melde das umgehend bei der örtlichen Polizei. Diese kann dir eine Verlustbescheinigung ausstellen. Die Verlustbescheinigung ist entscheidend, falls du kein weiteres gültiges Ausweisdokument bei dir hast: Mit ihr kannst du, falls du innerhalb der EU mit dem Auto unterwegs bist, in der Regel auch ohne Ersatzdokument nach Deutschland zurückfahren. Anders bei Flügen: Fluggesellschaften verlangen zur Prüfung der Identität immer einen Ausweis. Ohne gültigen Ausweis kannst du nicht fliegen. Damit dir ein Ersatzdokument ausgestellt werden kann, musst du grundsätzlich eine Verlustbescheinigung vorlegen.
Im nächsten Schritt solltest du deine Online-Ausweisfunktion sperren. Das kannst du im Ausland ebenfalls mithilfe der oben genannten Sperrhotline, beachte hier aber die Vorwahl für Deutschland: +49 116 116. Aus dem Ausland ist der Notruf gebührenpflichtig. Du benötigst auch hier dein Sperrkennwort, andernfalls kann keine Sperrung vorgenommen werden.
Um nach Deutschland zurückzukehren, kann dir ein „Reiseausweis als Passersatz" oder ein vorläufiger Reisepass von einer deutschen Botschaft oder dem Konsulat ausgestellt werden. Suche dazu die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung an deinem Reiseort auf. Ruf am besten vorher an, denn nicht jede Stelle darf Ausweispapiere ausstellen. Die Adressen findest du auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Eine sofortige Ausstellung ist nur dann möglich, wenn du beglaubigte Kopien deines verlorenen oder gestohlenen Ausweises vorlegen kannst. Andernfalls muss das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. In den meisten Fällen müssen dann Identitätsnachweise aus Deutschland angefordert werden – was dauern kann. Melde dich deshalb so schnell wie möglich beim Konsulat, nachdem du den Verlust deines Ausweises oder Passes bemerkt hast, um nicht wertvolle Zeit zu verlieren.
Falls du weder Kopien deines Ausweises noch andere Dokumente mit Passbild dabei hast, die dich zweifelsfrei identifizieren können – beispielsweise der Führerschein –, kann es sinnvoll sein, eine Person mit zum Konsulat zu nehmen, die für dich bürgen kann. Sie sollte über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen und selbst noch im Besitz ihres Personalausweises sein.
Bevor du eine Auslandsreise antrittst, empfiehlt es sich übrigens immer, für den Notfall vorzusorgen: So solltest du nicht nur dein Sperrkennwort kennen, sondern die Ausweisnummer, die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum deines Ausweises und deines Reisepasses notieren. Du kannst auch entsprechende Kopien (vorzugsweise beglaubigt) deiner wichtigsten Dokumente mitnehmen und getrennt von den Originaldokumenten aufbewahren. Eine weitere Möglichkeit ist es, Personalausweis, Reisepass und Co. zu scannen und an einem für dich per Internet zugänglichen Ort abzuspeichern.
Sobald du zurück an deinem Wohnort bist, kannst du bei deinem Bürgeramt einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Wie du einen neuen Ausweis beantragst
Grundsätzlich erfüllst du deine Ausweispflicht auch mit einem gültigen Reisepass. Trotzdem solltest du nicht lange damit warten, einen neuen Personalausweis zu beantragen, da auch dein Reisepass verloren gehen oder gestohlen werden kann oder du das Ablaufdatum versäumen könntest.
Folgende Dokumente brauchst du, wenn du einen neuen Personalausweis beantragen willst:
gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm, im Hochformat und ohne Rand
Ein neues Gesetz vom Juni 2020 besagt, dass künftig die Passbilder für den Personalausweis auch in digitaler Form vorliegen müssen. Dadurch soll die Sicherheit des Ausweises verstärkt werden. Du kannst das Lichtbild direkt beim zuständigen Amt oder in einem Fotogeschäft machen lassen, die Gebühr dafür beträgt 6 Euro.
Wann du deinen neuen Ausweis abholen kannst
Etwa drei bis sechs Wochen dauert es, bis dein neuer Ausweis fertig ist. Wichtig: Für den Personalausweis gibt es keine Express-Anfertigung, wie etwa für den Führerschein oder Reisepass.
Wusstest du, dass du deinen Personalausweis und deinen Reisepass rund um die Uhr überwachen lassen und so verhindern kannst, dass deine Daten missbraucht werden? Unser Feature bonify IdentProtct überwacht das Internet, Deep Web sowie Darknet und benachrichtigt dich sofort, falls deine Daten in einem verdächtigen Zusammenhang auftauchen.
Was ein neuer Ausweis kostet
Der Preis für einen neuen Personalausweis ist zum 1. Januar 2021 angehoben worden. Personen ab 24 Jahren zahlen 37 Euro für die Ausstellung, Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro.
Dafür ist das Einschalten der Online-Ausweisfunktion in vielen Fällen gebührenfrei, nämlich beim:
erstmaligen Einschalten bei der Ausweis-Ausgabe
Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
nachträglichen Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Ändern der PIN im Bürgeramt (z.B. PIN vergessen)
Die Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat richten sich nach dem jeweiligen Anbieter.
Was tun, wenn der alte Ausweis wieder aufgetaucht ist?
Falls dein gestohlener oder verlorener Ausweis wieder auftauchen sollte, meldest du dies persönlich beim Bürgeramt. Eine schriftliche oder telefonische Meldung des Wiederauffindens ist nicht möglich. Erst, wenn du persönlich mit dem Dokument vorstellig geworden und dadurch als Ausweisinhaber identifiziert worden bist, kann der entsprechende Eintrag bei der Polizei gelöscht werden.
Wenn du in der Zwischenzeit noch keinen neuen Ausweis beantragt hast, weil du zum Beispiel noch über einen gültigen Reisepass verfügst, kannst du deinen wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt nutzen. Hast du jedoch bereits einen neuen Ausweis beantragt, darf dir der alte Ausweis nicht wieder ausgehändigt werden, da in Deutschland niemand mehr als einen Personalausweis besitzen darf. Du kannst darauf bestehen, den alten Ausweis weiter nutzen zu wollen, dann wird dir entsprechend der neue nicht ausgehändigt.
Du kannst auch die Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen, wenn du deinen Ausweis wiederfinden. Auch das geht aus oben genannten Gründen nur persönlich in deinem Bürgeramt. Das Entsperren ist weder telefonisch noch online möglich. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
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