538-Euro-Job: Das musst du über Minijobs wissen
In Deutschland gibt es etwa 7,4 Millionen Minijobber. Die wichtigsten Fragen rund um geringfügige Beschäftigungsverhältnisse als Haupt- oder Zweitjob klären wir hier.
Die etwa 7,4 Millionen Minijobber Deutschlands sind in Privathaushalten, Betrieben, Organisationen oder Vereinen beschäftigt und üben ganz unterschiedliche Tätigkeiten aus.
Minijobs werden auch „geringfügige Beschäftigungen“ genannt und können ganz unterschiedliche Tätigkeiten umfassen – du kannst einen Minijob in vielen verschiedenen Branchen ausüben. Gemeinsam haben alle geringfügigen Beschäftigungen jedoch, dass du mit ihnen ab 2024 nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienst. Nur dann musst du als Minijobber nicht in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung einzahlen und bekommst von deinem Lohn keine Steuern abgezogen.
Darüber hinaus gibt es – von der Rentenversicherungspflicht bis zur Arbeitszeit – einige Regelungen rund um Minijobs, die du kennen solltest. Das gilt zum einen dann, wenn du selbst einen Minijob ausüben möchtest. Zum anderen musst du dich mit den geltenden Regelungen auch dann vertraut machen, wenn du Minijobber beschäftigen möchtest.
Was ist eigentlich ein Minijob?
Minijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen du maximal 538 Euro pro Monat verdienst. Solche Jobs gelten als „geringfügige Beschäftigungen“ im Sinne des § 8 SGB IV und du musst von deinem Verdienst weder Lohnsteuer noch Beiträge für Arbeitslosen-, Pflege- oder Krankenversicherung zahlen. Bei einem Minijob bekommst du darum dein Bruttogehalt als Nettogehalt direkt überwiesen. Genau das macht Minijobs – insbesondere als Zweitjobs – attraktiv, um Geld zu sparen bzw. sich etwas dazuzuverdienen.
Wichtig ist bei allen Minijobs: Dein Gehalt darf die Grenze von 538 Euro monatlich nicht überschreiten – früher lag die Grenze bei 450 bzw. 520 Euro. Die Anzahl der Stunden, die du im Monat in deinem Minijob arbeitest, ergibt sich aus deinem vereinbarten Stundenlohn. Dabei gilt der gesetzliche Mindestlohn allerdings auch für Minijobber.
Geringfügige vs. kurzfristige Beschäftigung
Eine spezielle Form des Minijobs ist die kurzfristige Beschäftigung. Für sie gelten andere Regeln – eine Verdienstgrenze, damit der Job abgabenfrei bleibt, gibt es nicht.
Stattdessen gibt es für die kurzfristige Beschäftigung eine Begrenzung bezüglich der Arbeitszeit bzw. des Arbeitseinsatzes: Damit eine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, darfst du innerhalb eines Kalenderjahres maximal 3 Monate oder 70 Tage im betreffenden Job arbeiten. Außerdem darfst du die Beschäftigung nicht berufsmäßig, sondern lediglich kurzfristig (also nebenher) ausüben.
Wer darf einen Minijob ausüben?
Prinzipiell darf jeder einen Minijob ausüben – unabhängig von Alter oder dem eigentlichen Hauptberuf. Allerdings müssen auch bei geringfügigen Beschäftigungen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehalten werden. Das bedeutet: Jugendliche dürfen Minijobs erst ab 15 Jahren ausüben und maximal 8 Stunden täglich arbeiten (Mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist eine Beschäftigung schon ab 13 Jahren möglich. Dann allerdings nur für zwei Stunden täglich).
Das bedeutet: Von Kindern und Jugendlichen unter 13 Jahren abgesehen, kann jeder einen Minijob ausüben. Das gilt dabei auch für Rentner oder Menschen, die einen anderen Hauptjob haben. Rentner können dabei sogar mehr als 538 Euro im Monat verdienen – bei der regulären Altersrente gibt es nämlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr – die Rente wird nicht gekürzt. Zu beachten ist lediglich, dass Einnahmen ab 539 Euro monatlich auch von Rentnerinnen und Rentnern versteuert werden müssen.
Arbeitnehmer, die ihre Finanzen durch einen Minijob aufbessern möchten, brauchen keine Erlaubnis ihres Arbeitgebers. Der Arbeitgeber muss den Minijob dulden, solange er nicht im Gegensatz zu den Interessen des Hauptjobs steht.
So hängen Mindestlohn und Minijob zusammen
Seit seiner Einführung im Jahr 2015 gilt das Mindestlohngesetz auch für Minijobs. Steigt der Mindestlohn, wird daher auch die Minijob-Grenze angepasst: Während der Mindestlohn 2023 bei 12 Euro pro Stunde lag, stieg er zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro. Dementsprechend wurde auch die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro nach oben korrigiert.
Wichtig zu wissen ist allerdings: Obwohl der Mindestlohn gilt, gibt es so etwas wie einen Maximallohn bei Minijobs nicht. Du kannst also einen sehr großzügigen Stundenlohn erhalten – entscheidend ist lediglich, dass du insgesamt nicht mehr als 538 Euro monatlich verdienst, damit dein Verdienst nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Wie ist die Arbeitszeit bei geringfügigen Beschäftigungen geregelt?
Bei Minijobs gibt es keine vorgeschriebene Mindestarbeitszeit. Eine maximale Arbeitszeit gibt es hingegen faktisch schon. Das hat folgenden Grund: Arbeitest du zu viele Stunden, überschreitest du die Verdienstgrenze von 538 Euro. Wie viele Stunden du maximal arbeiten darfst, hängt von deinem Stundenlohn ab.
Hierzu ein Beispiel: Hast du mit deinem Arbeitgeber einen Stundenlohn in Höhe von 21 Euro vereinbart, kannst du pro Monat rund 25,5 Stunden arbeiten, ohne die Verdienstgrenze zu erreichen. Arbeitest du zum aktuellen Mindestlohn (12,41 Euro), kannst du 43,3 Arbeitsstunden monatlich ableisten.
Haben Minijobber einen Urlaubsanspruch?
Genau wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben auch Minijobber Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Arbeiten Minijobber durchgängig an 6 Tagen in der Woche, steht ihnen der gesetzlich vorgesehene Mindesturlaub von 24 Tagen zu.
Da die meisten Menschen in ihrem Minijob aber an weniger als 6 Tagen wöchentlich arbeiten, muss ihr Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden. Die Berechnungsformel lautet:
Anzahl der Arbeitstage pro Woche x 24 / 6
Wendest du die Formel an, ergibt sich – je nach Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage – folgender Urlaubsanspruch:
Arbeitstage pro Woche
Urlaubsanspruch
Arbeitstage pro Woche
1
Urlaubsanspruch
4
Arbeitstage pro Woche
2
Urlaubsanspruch
8
Arbeitstage pro Woche
3
Urlaubsanspruch
12
Arbeitstage pro Woche
4
Urlaubsanspruch
16
Arbeitstage pro Woche
5
Urlaubsanspruch
20
Arbeitstage pro Woche
6
Urlaubsanspruch
24
Was, wenn ich mehrere Minijobs ausübe?
Wenn du möchtest, kannst du problemlos mehrere Minijobs nebeneinander ausüben. Allerdings werden deine Einnahmen aus den Jobs dann zusammengerechnet. Überschreiten deine Einnahmen die 538 Euro-Grenze, unterliegen deine Beschäftigungen der Sozialversicherungspflicht und du musst in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzahlen. Unerheblich ist es dabei, ob du den Minijobs bei einem oder verschiedenen Arbeitgebern nachgehst.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn du einen Minijob als Nebentätigkeit neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausübst. In diesem Fall bleibt dein Nebenjob sozialversicherungsfrei. Sobald du einen weiteren Minijob annimmst, unterliegt dieser jedoch der Sozialversicherungspflicht.
Kündigung und Kündigungsfristen
Möchtest du deinen Minijob kündigen, gelten die gleichen Regeln wie bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen: Die Kündigung muss schriftlich auf Papier eingehen – eine E-Mail als Kündigungsschreiben reicht nicht aus.
Bei deiner Kündigung ist gesetzlich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eine Monats vorgesehen. Übst du deinen Minijob nur vorübergehend oder als Aushilfe aus, kann für die ersten drei Monate eine kürzere Kündigungsfrist vertraglich vereinbart werden. Arbeitest du bereits mehr als zwei Jahre für deinen Arbeitgeber, sieht § 622 II des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) längere Kündigungsfristen vor:
Arbeitsverhältnis von 2 Jahren: 1 Monat zum Monatsende
Arbeitsverhältnis von 5 Jahren: 2 Monate zum Monatsende
Arbeitsverhältnis von 8 Jahren: 3 Monate zum Monatsende
Arbeitsverhältnis von 10 Jahren: 4 Monate zum Monatsende
Arbeitsverhältnis von 12 Jahren: 5 Monate zum Monatsende
Arbeitsverhältnis von 15 Jahren: 6 Monate zum Monatsende
Arbeitsverhältnis von 20 Jahren: 7 Monate zum Monatsende
Minijob und Krankenversicherung
Übst du eine geringfügige Beschäftigung aus, bist du nicht automatisch krankenversichert. Du musst dich selbst um eine Familienversicherung bzw. die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung oder um eine private Krankenvollversicherung kümmern.
Dass du dich selbst um deine Krankenversicherung kümmerst, ist aus mehreren Gründen wichtig: Zum einen handelt es sich bei der Krankenversicherung um eine Pflichtversicherung – alle Menschen, die in Deutschland leben, sind verpflichtet, krankenversichert zu sein.
Zum anderen erhältst du von deinem Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen übernimmt danach die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Das bedeutet für dich: Bist du nicht krankenversichert, erhältst du im Falle einer ernsthaften Erkrankung nach sechs Wochen gar kein Geld mehr.
Minijob und Rentenversicherung
Minijobber sind prinzipiell rentenversichert. Sie zahlen einen Eigenanteil von 3,6 Prozent ihres Lohns in die Rentenkasse ein. Verdienst du 538 Euro monatlich, sind das 19,36 Euro.
Allerdings können sich geringfügig Beschäftigte auf Wunsch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Hierfür reicht es aus, einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber zu stellen.
Tipp: Überlege dir genau, ob du dich wirklich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen willst! Einzahlungen in die Rentenversicherung lohnen sich nämlich immer. Auch, wenn du einen Minijob ausübst, werden deine Einzahlungen in die Rentenkasse bei der Mindestversicherungszeit für die Rente berücksichtigt und erhöhen deine späteren Ansprüche auf Altersrente (oder Erwerbsminderungs- bzw. Hinterbliebenenrente).
Muss ich meine geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung angeben?
Da im Falle einer geringfügigen Beschäftigung keine Lohnsteuer anfällt, muss sie nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Geringfügige Beschäftigung: die Vor- und Nachteile
Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bringen Minijobs verschiedene Vorteile mit sich. Aber: Kein Vorteil ohne Nachteil. Wir zeigen dir die Vor- und Nachteile geringfügiger Beschäftigungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber daher im Überblick:
Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Keine Steuern oder Sozialabgaben
Nachteile
Keine Kranken- und Arbeitslosenversicherung
Vorteile
Einfacher Zuverdienst zum Haupteinkommen
Nachteile
Wenig berufliche Perspektiven
Vorteile
Möglichkeit, Berufspraxis zu sammeln oder in mehrere Berufe „reinzuschnuppern“
Nachteile
Meist nur geringer Stundenlohn
Vorteile
Ähnliche Rechte wie Festangestellte: Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaubsanspruch
Nachteile
Vor- und Nachteile für Arbeitgeber
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Sehr geringer bürokratischer Aufwand
Nachteile
Meist nur für gering qualifizierte Arbeitnehmer interessant
Vorteile
Flexible Beschäftigung von Saisonarbeitskräften oder Aushilfen
Nachteile
Genaue Kontrolle der Arbeitszeiten erforderlich
Vorteile
Erleichtert die Personalsuche, da auch für Studierende oder Rentner attrakiv
Nachteile
Minijobs zusammengefasst
Geringfügige Beschäftigungen bringen verschiedene Vor- und Nachteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich. Arbeitnehmern ermöglichen sie insbesondere flexible Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliches Einkommen – das ist praktisch, wenn du etwa deine Haushaltskasse aufstocken und deine Finanzen sanieren möchtest. Übrigens: Hierbei hilft dir auch der bonify Finanzmanager.
Zu bedenken ist allerdings auch, dass die Nebenjobs oft mit prekären Arbeitsbedingungen einhergehen und geringe oder sogar keine Aufstiegschancen bieten. Dennoch sind sie aber für Menschen, die nach einer flexiblen Beschäftigung oder einem zusätzlichen Einkommen suchen, eine sinnvolle Option.