Schulden? Die Hauptgründe und Wege aus der Schuldenfalle
In Deutschland sind rund 6,92 Millionen Verbraucher überschuldet, was einer Überschuldungsquote von zehn Prozent entspricht. Aber ab wann gilt man als „überschuldet”? Und wie kommt man aus der Schuldenfalle wieder heraus? Wir geben Antworten.
Schulden sind kein beliebtes Thema. Oft halten Ängste und Schamgefühl Betroffene davon ab, sich Hilfe zu suchen. Dabei sind Schulden keine Seltenheit. Der SchuldnerAtlas 2019 der Creditreform Boniversum kommt zu dem Ergebnis, dass fast sieben Millionen Verbraucher in Deutschland überschuldet sind. Die Überschuldungsquote liegt bei zehn Prozent und die mittlere individuelle Schuldenhöhe bei 29.200 Euro.
Aber wie kommt es überhaupt zu Schulden? Gibt es Warnsignale, die frühzeitig auf eine Überschuldung hindeuten? Und welche Wege gibt es, um aus der Schuldenfalle wieder herauszukommen? Wir geben einen umfassenden Überblick.
Schulden in Deutschland - ein Überblick
2019 galten 6,92 Millionen Personen als überschuldet. Damit lag die Überschuldungsquote, also der Anteil überschuldeter Personen im Verhältnis zu allen Erwachsenen in Deutschland, bei zehn Prozent. Die Anzahl überschuldeten Haushalten liegt bei 3,46 Millionen.
Auch wenn die Zahlen auf den ersten Blick sehr besorgniserregend sind, gibt es dennoch einen Lichtblick: 2018 galten nämlich rund 10.000 mehr Personen über 18 Jahren als überschuldet. Auch die Überschuldungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,04 Prozent gesunken.
Der Blick auf die Geschlechter ergibt folgendes Bild:
2,7 Millionen Frauen gelten als überschuldet, was einer Quote von 7,65 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Plus von 6.000 Fällen bzw. von 0,2 Prozent. Bei Männern lässt sich ein konträres Bild feststellen. Zwar liegt die Fallzahl bei 4,22 Millionen und die Quote bei 12,46 Prozent, doch mit Blick aufs Vorjahr sind das 16.000 Überschuldungsfälle weniger. Das entspricht einem Minus von 0,4 Prozent.
2019 waren in Deutschland 1,42 Millionen Verbraucher zwischen 18 und 30 Jahren überschuldet, was einer Überschuldungsquote von 12,13 Prozent entspricht. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl der Fälle um 167.000. Das entspricht einem Minus von 10,5 Prozent. Bei den 30- bis 39-Jährigen galten 1,95 Millionen als überschuldet, in der Altersgruppe der 40- bis 49-Jährigen waren es 1,41 Millionen. In beiden Altersgruppen sanken die Fallzahl um 3 bzw. 3,2 Prozent.
Während bei den jüngeren Verbrauchern die Überschuldungsfälle und die Überschuldungsquote rückläufig sind, sieht es bei älteren Verbrauchern anders aus. Bei den 50- bis 59-Jährigen wurde ein Plus von 57.000 Fällen festgestellt. In der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen sogar ein Plus von 85.000 Fällen. Besonders viele neue Fälle von Überschuldung wurde bei den über 70-Jährigen festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl um 118.000 Fälle, was einem Plus von 44,9 Prozent entspricht.
Ab wann gilt man als überschuldet?
Laut den Experten der Schuldnerberatung Plan-Finanz 24 ist Überschuldung eigentlich ein Begriff aus dem Insolvenzrecht für juristische Personen, „für natürliche Personen, also Verbraucher, Selbstständige und Gewerbetreibende ist der juristisch korrekte Begriff Zahlungsunfähigkeit.” Eine solche Zahlungsunfähigkeit ist gegeben, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen.
Für die Creditreform Boniversum gelten Personen dann als überschuldet, wenn sie ihren Zahlungsverpflichtungen mit großer Wahrscheinlichkeit über einen längeren Zeitraum nicht nachkommen können, da die zu leistenden Gesamtausgaben höher sind als die zu erwartenden Einnahmen. Für ihren SchuldnerAtlas unterscheidet die Creditreform Boniversum in zwei unterschiedliche Formen von Überschuldung. Es gibt Fälle
mit „hoher”/„harter” Überschuldungsintensität (basierend auf juristischen Sachverhalten, Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen und Privatinsolvenzen) und
mit „geringer”/„weicher” Überschuldungsintensität (basierend auf einer eher niedrigen Anzahl von Negativmerkmalen, in der Regel sogenannten nachhaltigen Zahlungsstörungen).
Laut Creditreform Boniversum gab es 2019 in Deutschland 4,01 Millionen Personen, die „hoch” verschuldet waren. 2018 waren es noch 125.000 Fälle mehr. Die Anzahl der Personen mit „geringer” Verschuldung beläuft sich auf 2,91 Millionen.
Die Einteilung zeigt deutlich, dass die Höhe der Schulden für die Überschuldung kaum relevant ist. Analysen des Schuldenvolumens zeigen, dass die Schuldenhöhe bei älteren überschuldeten Personen weiterhin deutlich höher liegt als bei jüngeren Personen. Die Spannweite der Schuldenvolumina reichte nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von rund 47.400 Euro je erfasstem Überschuldungsfall bei den 65- bis 70-Jährigen bis hin zu rund 8.200 Euro bei den unter 25-Jährigen. Die mittlere individuelle Schuldenhöhe liegt bei 29.200 Euro.
Gibt es gute und schlechte Schulden?
Schulden sind nicht gleich Schulden. Tatsächlich lässt sich zwischen „guten” und „schlechten” Schulden unterscheiden. Als Unterscheidungsmerkmal wird der Grund bzw. der Verwendungszweck der Schuldenaufnahme herangezogen.
Gut Schulden
Zu den guten Schulden werden solche gezählt, die langfristig einen Mehrwert bringen. Das sind zum Beispiel ein Studienkredit, Kredite für eine Firmengründung oder ein Immobilienkredit.
Schlechte Schulden
In die Kategorie schlechte Schulden fallen vor allem Konsumkredite und der Dispokredit. Das liegt zum einen daran, weil sie keinen Mehrwert bringen, und zum anderen an den hohen Zinsen. Gerade beim Dispokredit sind Zinsen in zweistelliger Höhe keine Seltenheit.
Das sind die Hauptgründe für Überschuldung
Hauptauslöser für eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit sind z. B. Arbeitslosigkeit des Hauptverdieners und/oder Nebenverdieners, Scheidung, Kurzarbeit, Familienzuwachs, Unfall, Berufs- und Erwerbsunfähigkeit oder Tod des Verdieners der Familie. Das sind, so die Experten von Plan-Finanz 24, „unverschuldete” Auslöser der Zahlungsunfähigkeit.
Als „selbst verschuldete” Zahlungsunfähigkeit ist das übersteigerte Konsumverhalten von Verbrauchern anzusehen. In solchen Fällen werden häufig nicht unbedingt benötigte Gegenstände auf Raten, ungeachtet der eigenen Leistungsfähigkeit und finanziellen Situation, angeschafft und letztlich nicht mehr bezahlt.
Hauptgrund
Anzahl der Überschuldungsfälle
Prozentualer Anteil
Hauptgrund
Arbeitslosigkeit
Anzahl der Überschuldungsfälle
1,40 Millionen
Prozentualer Anteil
20,2 %
Hauptgrund
Erkrankung, Sucht, Unfall
Anzahl der Überschuldungsfälle
1,18 Millionen
Prozentualer Anteil
17 %
Hauptgrund
Unwirtschaftliche Haushaltsführung
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,93 Millionen
Prozentualer Anteil
13,5 %
Hauptgrund
Trennung, Scheidung, Tod
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,92 Millionen
Prozentualer Anteil
13,3 %
Hauptgrund
Längerfristiges Niedrigeinkommen
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,61 Millionen
Prozentualer Anteil
8,9 %
Hauptgrund
Gescheiterte Selbstständigkeit
Anzahl der Überschuldungsfälle
0,60 Millionen
Prozentualer Anteil
8,6 %
Die Hauptgründe „Arbeitslosigkeit” und „längerfristiges Niedrigeinkommen” sind für 2,01 Millionen Überschuldungsfälle verantwortlich. Das entspricht fast einem Drittel der gesamten Überschuldungsfälle.
Das Statistische Bundesamt hat übrigens erst 2015 das „langfristige Niedrigeinkommen” als Überschuldungsauslöser aufgenommen. Der Anteil hat sich aber bereits von 3,4 Prozent (2015) auf 8,6 Prozent (2018) fast verdreifacht. Auf die Gesamtmenge der überschuldeten Personen in Deutschland umgerechnet, waren dies im letzten Jahr rund 610.000 Überschuldungsfälle (2015: 230.000 Überschuldungsfälle; + 169 Prozent), die demnach auf längerfristiges Niedrigeinkommen zurückzuführen waren.
Wege aus der Schuldenfalle
Wenn man einmal in die Verschuldung oder Schuldenfalle geraten ist, benötigt es Disziplin, um wieder daraus zu kommen. Das wichtigste ist, die Ursachen für die Verschuldung bzw. Überschuldung zu erkennen und diese, soweit möglich abzustellen. Dafür benötigt man als allererstes einen Überblick über die eigene Situation.
Warnsignale erkennen
Es gibt klassische Warnzeichen für eine drohende Überschuldung. Das sind beispielsweise ein dauerhaft ausgeschöpfter Dispo oder Mahnungen, die immer häufiger im Briefkasten landen.
Besonders problematisch wird es vor allem dann, wenn man sich dem Problem gegenüber verschließt und nicht mehr Anrufe oder Zahlungserinnerungen reagiert. Das verschlimmert die Situation nur noch mehr. Aus diesem Grund raten wir zum zeitnahen Handeln. Denn nur so kann man frühzeitig die Notbremse ziehen und dafür sorgen, dass die Schulden einem nicht über den Kopf wachsen.
Überblick verschaffen
Um einen Überblick über die eigene Situation zu erhalten, ist es unausweichlich, die eigenen Einnahmen den Ausgaben gegenüberzustellen. Eine solche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist mit einem Haushaltsbuch übersichtlich darstellbar.
Einnahmen können beispielsweise sein:
Lohn oder Gehalt
Kindergeld
Transferleistungen (Arbeitslosengeld I oder II, Krankengeld, Rente)
Zinsen aus Sparbüchern oder anderen Anlagen
Einnahmen durch Miete
Wenn die Einnahmen aufgeschlüsselt und zusammengerechnet wurden, müssen die regelmäßigen Ausgaben gegenübergestellt werden. Die Ausgaben können sich aus folgenden Faktoren ergeben:
Mietkosten
Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Wasser, Heizöl)
Regelmäßige Kosten für das Auto (Benzin, Versicherung, Steuern, Inspektion)
Telefon und Internet
Ernährung
Monatliches Budget für Kleidung (aus bisheriger Erfahrung)
Hygiene
Leasingraten und Finanzierungsraten von Konsumkrediten
Dispozinsen und weitere bisherige Kreditzinsen
Eventuelle Unterhaltszahlungen
Werden alle Ausgaben addiert und von den Einnahmen abgezogen, lässt sich der monatliche Überschuss oder der monatliche Finanzbedarf bestimmen. Ist das Ergebnis der Rechnung negativ, gibst du jeden Monat mehr Geld aus als du einnimmst. Ist das der Fall, wächst der Schuldenberg kontinuierlich weiter. Erhältst du ein positives Ergebnis kann der monatliche Überschuss für die Tilgung der Schulden verwendet werden.
Neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung solltest du auch deinen aktuellen Schuldenstand ermitteln. Dazu sollten alle entsprechenden Unterlagen wie Kreditverträge, Rechnungen, Mahnungen und Mahnbescheide vorliegen und geordnet werden. Erst so kannst du die Forderungen addieren und deinen aktuellen Schuldenstand ermitteln.
Verbindlichkeiten umschulden und zusammen fassen
Wer aufgrund der aktuellen Corona-Krise und damit einhergehenden Verdienstausfällen zu kämpfen hat, aber seine Verbindlichkeiten generell noch bedienen kann, sollte auch über eine Umschuldung nachdenken.
Eine Umschuldung hat mehrere Vorteile. Neben der Verbesserung der eigenen Übersicht und der eigenen Bonität kann dir eine Umschuldung aber auch bares Geld sparen und den Finanzdruck verringern. Hast du beispielsweise einen Kredit in einer Hochzinsphase abgeschlossen, können die aktuellen Kreditkosten - und vor allem der effektive Jahreszins - deutlich niedriger ausfallen.
Das gilt vor allem beim Dispo. Viele Banken lassen sich die Überziehung des Girokontos mit hohen Zinsen bezahlen und berechnen Zinssätze von mitunter 10 Prozent. Bei einem ausgereizten Dispo von 3.000 Euro und einem Dispozins von 10 Prozent zahlen Schuldner jährlich allein 300 Euro Zinsen. Die Zinskosten ließen sich durch eine geschickte Umschuldung des Dispos durch einen günstigeren Ratenkredit effektiv senken. Bei einem Zinssatz von 6 Prozent wären diese bereits im ersten Jahr fast halbiert. Da bei einem Ratenkredit zudem eine regelmäßige Rückzahlung erfolgt, verringern sich die Kosten bei sinkender Restkreditsumme.
bonify hilft dir dabei, den passenden Umschuldungskredit zu finden.
Aber Achtung! Wenn das Ergebnis deiner Haushaltsrechnung negativ ist, solltest du keine neuen Schulden aufnehmen, um die alten abzubezahlen. In einer solchen Situation raten wir dir, dich möglichst schnell an eine Schuldnerberatung zu wenden.
Raus aus der Schuldenfalle mit der Schuldnerberatung
Wer bereits mit dem Rücken an der Wand steht und vielleicht selbst gar keinen Überblick mehr über die eigenen Schulden oder die Anzahl der Gläubiger hat, sollte sich an eine kompetente Schuldnerberatung wenden. Eine renommierte und erfahrene Schuldnerberatung hilft überschuldeten Personen aus der misslichen Lage herauszukommen.
bonifys Partner - Plan-Finanz24 - hilft dir als professionelle Schuldnerberatung gleich auf mehreren Wegen. Zum einen überprüft Plan-Finanz24 deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ermittelt gemeinsam mit dir einen monatlich zur Schuldenregulierung zur Verfügung stehenden Betrag. Zum anderen kann dich Plan-Finanz24 mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt zusammen bringen, der die Rechtsberatung und den Schriftverkehr mit den Gläubigern übernimmt.
Das Ziel der Schuldnerberatung ist eine außergerichtliche Entschuldung. Damit sollen vor allem Gerichtsverfahren - und damit auch zusätzliche Gerichtskosten - sowie ein langjähriges Insolvenzverfahren vermieden werden.
Letzter Ausweg: Privatinsolvenz
Wenn die Schuldnerberatung keine Einigung mit den Gläubigern erzielen kann, bleibt häufig nur der Weg in die Verbraucherprivatinsolvenz. Dabei handelt es sich um ein mehrstufiges Verfahren, das über mehrere Jahre dauert. Die Privatinsolvenz ist so konzipiert, dass die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners eine gleichmäßige, forderungsanteilige Tilgung erhalten. Darüber hinaus kann der Schuldner unter Umständen von einer Restschuldbefreiung profitieren, falls nach dem Insolvenzverfahren noch Verbindlichkeiten bestehen.
Gut zu wissen: Ein Insolvenzverfahren ist nicht kostenlos. Sowohl für das Gericht als auch für den Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter fallen Kosten an. Das ist aber kein Grund, um keine notwendige Privatinsolvenz anzugehen. Reicht das Vermögen des Schuldners nicht aus, die Kosten zu tragen, können die Verfahrenskosten gestundet werden.
So läuft eine Privatinsolvenz ab
Versuch einer außergerichtlichen Einigung
Um überhaupt einen Insolvenzantrag stellen zu können, benötigt der Schuldner die Bescheinigung einer zugelassenen Insolvenzberatungsstelle über den außergerichtlichen Einigungsversuch. Wenn es zu keiner Einigung kommt, werden ein Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und ein Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt.
Eventuell gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren
Bei einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren versucht das Gericht eine Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern zu erreichen. Dieser ist kein Muss und entfällt meistens, wenn das Gericht das Verfahren als aussichtslos beurteilt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn schon beim Versuch der außergerichtlichen Einigung die Mehrheit der Gläubiger Ablehnung signalisiert hat.
Sollten die Gläubiger allerdings das Schuldenbereinigungsverfahren und den damit einhergehenden Schuldenbereinigungsplan akzeptieren, kommt es nicht zu einer Privatinsolvenz.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens und Wohlverhaltensphase
Zum Start des Insolvenzverfahrens wird ein Insolvenzverwalter oder Treuhänder eingesetzt. Nach der Feststellung der Vermögens- und Schuldensituation des Schuldners verwertet der Insolvenzverwalter das pfändbare Vermögen und verteilt dies auf die Gläubiger.
Die Wohlverhaltensphase dauert bis zu sechs Jahre. In dieser Phase muss der Schuldner sich an bestimmte Regeln halten, zu denen auch ein offener Umgang mit Informationen zur eigenen finanziellen Situation gehört.
Laut § 290 Abs. 1 InsO kann eine Restschuldbefreiung unter anderem versagt werden, wenn der “Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden”.
Sonderfall Insolvenzplan
Noch während des Insolvenzverfahrens können Schuldner und Gläubiger einen Insolvenzplan vereinbaren. Die Möglichkeit besteht seit dem 01. Juli 2014. Bei einem solchen Insolvenzplan kann der Schuldner den Gläubigern zum Beispiel einen bestimmten Prozentsatz der Schulden als Sofortzahlung anbieten. Nimmt die Mehrheit der Gläubiger das Angebot an und wird der Plan gerichtlich festgestellt, ist der Verbraucher schuldenfrei.
Erteilung der Restschuldbefreiung
Nach Ablauf der Wohlverhaltenszeit entscheidet das Gericht über die Befreiung des Verbrauchers von seinen restlichen Schulden. Bei "redlichen Schuldnern", die ihre Verpflichtungen erfüllt haben, wird das Gericht dem Antrag stattgeben.
Es gibt jedoch folgende Ausnahmen: Gestundete Verfahrenskosten, pflichtwidrig nicht gezahlte Unterhaltsansprüche oder hinterzogene Steuern müssen trotzdem bezahlt werden, wenn der Schuldner später wieder zu Geld gekommen ist.