Privatinsolvenz - Schneller schuldenfrei durch neues Gesetz
Überschuldete Verbraucher in der Privatinsolvenz können laut neuer Gesetzgebung bereits nach drei statt nach sechs Jahren ihre Restschulden loswerden. Das ermöglicht ihnen einen deutlich schnelleren Neustart.
In Deutschland ist etwa jeder zehnte Erwachsene so hoch verschuldet, dass er seine Rechnungen nicht mehr dauerhaft bezahlen kann und in die Überschuldung rutscht. Zu den häufigsten Auslösern gehören unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Trennung vom Lebenspartner. Aber auch unwirtschaftliches Haushalten führt oft in die Schuldensituation. Eine Chance, da langfristig wieder herauszukommen und ein schuldenfreies Leben zu führen, bietet die Privatinsolvenz mit der darin verankerten Restschuldbefreiung. Die Frist für dieses Verfahren wurde jetzt per Gesetzesbeschluss von sechs auf drei Jahre verkürzt. Damit haben Schuldner viel schneller als bisher die Chance auf einen effektiven Neuanfang. In unserem Artikel findest du alle Informationen zur Änderung des Privatinsolvenz-Verfahrens, die Vor- und Nachteile sowie einen Überblick zu den Verfahrensschritten.
Privatinsolvenz – Ausweg aus den Schulden?
Für das gerade gestartete Jahr 2021 wird aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie durch Jobverluste und deutlich mehr Kurzarbeit mit einem drastischen Anstieg von Entschuldungsplänen sowie Privatinsolvenzen gerechnet. Die Zahl der Arbeitslosen erhöhte sich laut der Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2.695.000 Menschen. Die Kurzarbeit stieg mit dem Beginn des ersten Lockdowns im März binnen kürzester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp sechs Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allen, die ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit gehen mussten, steht weniger Geld zur Verfügung bei gleichzeitig hoch bleibenden Kosten.
Wenn durch Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen oder hohe Schulden Rechnungen für Miete, Strom und Telefon nicht mehr beglichen werden können, spricht man von Überschuldung. Aus eigener Kraft schaffen überschuldete Personen es oft nicht, die Situation wieder in den Griff zu bekommen. Ist die Schuldenspirale erst losgegangen und man steht finanziell gesehen mit dem Rücken zur Wand, können kompetente Schuldnerberater helfen. Eine solche Schuldnerberatung ist beispielsweise Plan-Finanz 24. Sie unterstützt als professionelle Schuldnerberatung gleich auf mehreren Wegen. Zum einen überprüft Plan-Finanz 24 die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und ermittelt gemeinsam mit dem Schuldner einen monatlich zur Schuldenregulierung zur Verfügung stehenden Betrag. Zum anderen kann Plan-Finanz 24 mit einem auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt vermitteln, der die Rechtsberatung und den Schriftverkehr mit den Gläubigern übernimmt.
Unser Partner Plan-Finanz 24 vermittelt Schuldentilgungspläne für private Schuldner und ist somit der beste Berater für jeden, der sein Schuldenproblem in den Griff bekommen möchte.
Sollte eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern auf Grundlage einer Schuldnerberatung scheitern, kann die sogenannte Verbraucherprivatinsolvenz ein Weg zurück in ein schuldenfreies Leben sein. Sie dient sowohl Schuldnern als auch Gläubigern: Erstere sollen sich dadurch von ihren Schulden befreien, letztere weitgehend ausgezahlt werden. (Gilt nicht für aktuell oder in der Vergangenheit selbständig Tätige.)
Die Insolvenz wird von Betroffenen oft als Erleichterung empfunden. Durch sie haben sie nicht nur Aussicht auf einen schuldenfreien Neustart. Gläubiger können zudem während des laufenden Verfahrens nicht weiter vollstrecken, da in dieser Phase der Schuldner einen Pfändungsschutz genießt.
Ein Antrag zur Privatinsolvenz ist allerdings erst dann zulässig, wenn zuvor mithilfe eines Schuldentilgungsplan mit den Gläubigern eine außergerichtliche Einigung versucht wurde und dieser Versuch erfolglos geblieben ist. Ein solcher Schuldentilgungsplan kann zusammen mit einer professionellen Schuldnerberatung in Angriff genommen werden.
Schuldnerberatung als Chance
Die Schuldnerberatung ist für alle die ein empfehlenswerter Weg für die Schuldensanierung, die ihre finanzielle Situation in den Griff bekommen wollen. Ziel einer Schuldentilgungsvereinbarung mit den Gläubigern ist in erster Linie eine außergerichtliche Entschuldung, durch die ein Gerichtsverfahren – und damit auch zusätzliche Gerichtskosten – sowie ein langjähriges Insolvenzverfahren vermieden werden können. Sie bietet außerdem die Chance, einen Überblick über die eigene finanzielle Situation zu erhalten.
Der Schuldentilgungsplan beinhaltet, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse genau geprüft werden. Dabei hilft eine erfahrene Schuldnerberatung.
Zu beachten ist, dass der Anspruch auf eine private Schuldnerberatung nur besteht, wenn man weder arbeitslos ist, noch staatliche Unterstützung als Haupteinkommen bezieht. Für diese Fälle gibt es die Schuldnerberatung bei öffentlichen Einrichtungen.
bonifys Partner Plan-Finanz 24 hilft als professionelle Schuldnerberatung gleich auf mehreren Wegen:
Sie sichtet und ordnet die vorgelegten Unterlagen
Sie listet alle Schulden und Gläubiger mittels EDV auf
Sie gibt Ratschläge zur Ausgabenreduzierung
Sie ermittelt den Betrag, der monatlich zur Schuldenrückführung verfügbar ist
Sie empfiehlt Anwälte, die in der Schuldensanierung spezialisiert sind
Sie übernimmt die Kommunikation mit dem Regulierungsanwalt
Schneller wieder schuldenfrei - die Fakten zur Neuregelung
Das neue Gesetz zur Privatinsolvenz verkürzt die Dauer des Verfahrens von bisher sechs auf jetzt drei Jahre. Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren. (Für zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragte Insolvenzverfahren gilt eine Übergangsregelung: Hier verkürzt sich die Verfahrensdauer um so viel volle Monate wie seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie am 16. Juli 2019 bis zur Stellung des Insolvenzantrages vergangen sind. Daneben besteht in die Möglichkeit, eine vorzeitige Restschuldbefreiung nach bisherigem Recht zu erlangen.)
Was heißt das jetzt konkret für Verbraucher, die bereits Privatinsolvenz beantragt haben oder beantragen wollen, und welche Vorteile bietet die Neuregelung?
Ein Insolvenzverfahren besteht in der Regel aus drei Schritten: der Verfahrenseröffnung, der Wohlverhaltensphase sowie der Restschuldbefreiung. Die Wohlverhaltensphase ist die entscheidende Phase im Insolvenzverfahren – wie sich der Schuldner während dieser Phase in Bezug auf seine Finanzen verhält, ist ausschlaggebend dafür, ob ein Insolvenzverfahren mit dem Erlass aller Schulden beendet wird. Mehr zu den einzelnen Schritten des Insolvenzverfahrens erfährst du im Abschnitt „Wie läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab?”.
Im besten Fall wird das Privatinsolvenzverfahren also mit der sogenannten Restschuldbefreiung abgeschlossen. Erteilt das Insolvenzgericht diese Befreiung zum Ende des Verfahrens, werden dem Schuldner damit alle noch offenen Schulden erlassen. Die Gläubiger können dann keine weiteren Zahlungen verlangen.
Bis dato mussten sich Schuldner auf eine Verfahrensdauer von sechs Jahren einstellen. In dieser Zeit durften keine neuen Kredite oder Schulden aufgenommen werden. Sogenannte strenge Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten, über die wir im nächsten Abschnitt informieren, mussten über den gesamten Zeitraum von sechs Jahren eingehalten werden, um am Ende die Entschuldung zu erhalten. Zwar war eine Verkürzung während der Wohlverhaltensphase auf fünf beziehungsweise drei Jahre grundsätzlich möglich. Das ging aber nur unter bestimmten Voraussetzungen, was hauptsächlich die Begleichung der gesamten Verfahrenskosten hieß, und wurde vom Gericht nur selten gewährt.
Vorteile der verkürzten Verfahrensdauer
Die Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre bringt nicht nur mit sich, dass Schuldner nun sehr viel schneller in ein schuldenfreies Leben zurückfinden können. Die Auflagen, die während der Wohlverhaltensphase erfüllt und eingehalten werden müssen – sogenannte Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten –, bedeuten harte Einschnitte im Finanzleben des Schuldners: Es muss beispielsweise die ernsthafte Bemühung um eine Arbeitsstelle und die Annahme jeder zumutbaren Arbeit nachgewiesen werden. In einem aktuell verhandelten Fall lehnte das Gericht einen Antrag auf Restschuldbefreiung mit der Begründung ab, „die 58-jährige ungelernte Altenpflegehelferin hätte nach ihrer Privatinsolvenz deutlich mehr arbeiten können und müssen, um von der Zahlung der ausstehenden Restschuld in Höhe von knapp 60.000 Euro befreit werden zu können”.
Je nach Einkommenshöhe kann es außerdem sein, dass in der Wohlverhaltensphase Anteile des Gehalts gepfändet werden. Diese Phase des Insolvenzverfahrens ist also beschwerlich und unbequem und das sechs Jahre auf sich zu nehmen mag für den einen oder anderen Schuldner Grund gewesen sein, einer Privatinsolvenz aus dem Weg zu gehen. Mit der Verkürzung auf die Hälfte der Zeit ist diese Option nun bedeutend attraktiver geworden.
Entlastend für den Schuldner kann der wesentlich kürzere Zeitraum des Verfahrens nicht nur aufgrund der harten finanziellen Einschränkungen sein. Während der Privatinsolvenz behindern auch negative SCHUFA-Einträge die wirtschaftliche Eigenständigkeit enorm. Zum einen können keine Kredite aufgenommen werden, zum anderen ist man von denselben Nachteilen einer negativen Bonität betroffen wie auch außerhalb des Insolvenzverfahrens. Auch hier wirken sich drei Jahre aussichtsreicher aus als sechs.
Die Auflagen sind streng, das ist unbestritten. Letztendlich helfen sie Schuldnern aber dabei, wieder kreditwürdig und wirtschaftlich eigenständig zu werden. Dafür sind drei Jahre eine überschaubare Zeit.
Ein weiterer Vorteil: Tätigkeitsverbote, die bis dato allein aufgrund der Insolvenz des Schuldners erteilt wurden, treten nach Erteilung der Restschuldbefreiung außer Kraft. Bei erlaubnis- und zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist jedoch erneut eine Genehmigung dafür einzuholen.
Wie läuft ein Privatinsolvenzverfahren ab?
Der Antrag auf Privatinsolvenz setzt den Versuch voraus, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern angestrebt zu haben. Nur, wenn diese scheitert, darf Privatinsolvenz beantragt werden. Dafür wird eine Bescheinigung nach § 305 InsO benötigt.
Das Privatinsolvenzverfahren auf einen Blick:
Verfahrenseröffnung und Vermögenspfändung:
Nach dem gescheiterten Einigungsversuch wird die Privatinsolvenz beantragt. Das Insolvenzgericht versucht danach noch einmal selbst, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Wenn das auch nicht gelingt, eröffnet es das Insolvenzverfahren. Nun fordert das Gericht die Gläubiger auf, ihre jeweilige Forderung anzumelden. Das beinhaltet nur Forderungen, die zuvor in der Forderungs- bzw. Insolvenztabelle festgelegt wurden. Pfändbare Anteile des Vermögens des Schuldners werden gepfändet. Mit dem Erlös werden zuerst Verfahrenskosten beglichen, danach die Gläubiger anteilig ausgezahlt.
Wohlverhaltensphase:
Nach Abschluss der Verfahrenseröffnung beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Phase geht der Schuldner verschiedene Verpflichtungen ein, von deren Einhaltung der Fortlauf des Insolvenzverfahren abhängt. Zu den wichtigsten gehören:
Erwerbsobliegenheit: der Nachweis ernsthafter Bemühungen um eine Arbeitsstelle und Annahme jeder zumutbaren Arbeit
Auskunftspflicht: die Meldung jedweder Änderung der eigenen Vermögensverhältnisse durch zum Beispiel Kündigung, Jobwechsel, Gehaltserhöhung, Nebeneinkünfte und so weiter
Einkommensabtretung: die Abgabe des pfändbaren Anteils des Einkommens an den Insolvenzverwalter; hier erfolgt die Auszahlung der Erlöse an die Gläubiger immer nach Ablauf eines Jahres.
Restschuldbefreiung:
Weil die wenigstens Schuldner in der Lage sind, mittels ihres Einkommens alle offenen Forderungen abschließend zu begleichen, ist das Ziel im Privatinsolvenzverfahren meist die Restschuldbefreiung. Ob ein Antrag auf Restschuldbefreiung angenommen wird oder nicht, darüber entscheidet das Gericht: Wenn der Schuldner während der Wohlverhaltensphase allen Obliegenheiten nachgekommen ist, gewährt das Gericht in der Regel einen Schuldenerlass. Dieser letzte Schritt im Zuge einer Privatinsolvenz ist nun bereits nach drei Jahren anstatt nach sechs Jahren möglich. Und bietet somit dem Schuldner die Chance, sehr viel schneller mit einem schuldenfreien Leben zu beginnen.
Schuldnerberatung – bevor es zu spät ist!
Wer merkt, dass er Probleme hat, Verbindlichkeiten zu bedienen, sollte dringend die eigenen Finanzen prüfen und sich einen Überblick verschaffen. Dafür eignet sich eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Dabei werden die monatlichen (erwarteten) Einnahmen und sämtliche Ausgaben, auch Ratenzahlungen und Kredite, gegenübergestellt. Ist das Ergebnis der Rechnung negativ, heißt das, dass man jeden Monat mehr Geld ausgibt als man einnimmt – und der Schuldenberg kontinuierlich weiter wächst. Neben der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sollte auch der aktuelle Schuldenstand ermittelt werden.
Wem die Schulden über den Kopf wachsen, empfehlen wir eine Schuldnerberatung. Das Ziel der Schuldnerberatung ist eine außergerichtliche Entschuldung.
bonifys Partner - Plan-Finanz 24 - hilft als professionelle Schuldnerberatung, indem sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft und einen monatlich zur Schuldenregulierung zur Verfügung stehenden Betrag ermittelt. Darüber hinaus vermittelt Plan-Finanz 24 einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwalt, der die Rechtsberatung und den Schriftverkehr mit den Gläubigern übernimmt.