Auto Zulassen

Du scheinst Besitzer eines Autos zu sein, sehr schön :) Wer losfahren will, muss sich erst anmelden, denn ohne eine Zulassung darf dein Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen. Alles zu dem Thema findest du hier.

Luba Mlangeni
Auto zulassen

 Das Wichtigste in Kürze:

Ohne Zulassung darf ein Auto nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Deine Papiere brauchst du zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle, bei der Hauptuntersuchung oder wenn du nach dem Umzug dein Auto an einem neuen Ort anmelden willst.

Für deine Autozulassung ist die Kfz-Zulassungsstelle an deinem Hauptwohnsitz zuständig.

Du kannst dein Auto auch komplett online anmelden, unter bestimmten Bedingungen.

Wenn du dein Kfz zulassen möchtest, brauchst du Unterlagen wie ein Ausweisdokument und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Teil 2 (Fahrzeugbrief).

Die Kosten für eine Zulassung liegen zwischen 10 und 30 € - je nach Behörde.

 Fahrzeug anmelden

Die Anmeldung erfolgt entweder durch die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter selbst oder durch eine von ihnen bevollmächtigte Person bei der Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz. Die dabei anfallenden Kosten sind nicht bundesweit einheitlich geregelt.

Für die Zulassung benötigt man neben Ausweis und Fahrzeugpapieren auch eine elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer), die man bei seinem Kfz-Versicherer erhält.

In Deutschland ist es auch für Minderjährige möglich ein Auto anzumelden. Allerdings ist bis zum 18. Geburtstag die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Außerdem müssen die Antragstellerin oder der Antragsteller bei der Anmeldung einen Ausweis vorlegen.

 Wann muss ich mein Fahrzeug anmelden?

Nicht nur bei fabrikneuen Wagen musst du dein PKW zulassen, sondern auch bei einem Importfahrzeug aus dem Ausland, der Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen ist der Besuch der Zulassungsstelle erforderlich, ebenso bei einem Fahrzeugwechsel. Die Anmeldung auf der Zulassungsstelle verläuft grundsätzlich ähnlich, erfordert jedoch möglicherweise unterschiedliche Dokumente.

 Welche Versicherung brauche ich, um mein Auto anzumelden?

In Deutschland ist es erforderlich, einen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz zu haben, wenn man ein Auto anmelden möchte. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die Zulassung eines Neuwagens, die Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs oder die Wiederanmeldung eines abgemeldeten Fahrzeugs handelt.

Die Pflichtversicherung deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden Dritter ab, die du beispielsweise durch einen Unfall verursacht hast. Je nach Bedarf kannst du diesen Basisschutz erweitern, mit einer Teilkasko oder Vollkasko.

Die Teilkaskoversicherung deckt Hagelschäden am Auto ab sowie Schäden durch äußere Einflüsse wie Steinschlag oder Diebstahl. Auch Schäden durch Marder- oder Tierbisse sind durch die inkludierte Marderschaden-Versicherung abgesichert. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich die Kosten für Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind oder die du selbst verursacht hast.

 Welche Unterlagen brauche ich?

Wenn du dein Fahrzeug anmelden möchtest, dann brauchst du:

Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Diese stellt deine Kfz-Versicherung als Nachweis dafür aus, dass für dein Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein): Diese wird von der Zulassungsbehörde bei der Anmeldung von Neuwagen und Gebrauchtwagen ausgestellt.

Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Diese erhältst du bei der Erstzulassung des Fahrzeugs von der Zulassungsbehörde.

SEPA-Lastschriftmandat (bei Kfz-Zulassung erforderlich für Einzug der Kfz-Steuer)

Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU), wenn das Auto drei Jahre oder älter ist; diesen erhältst du bei amtlich anerkannten Prüfstellen wie TÜV, KÜS oder DEKRA. Hast du den KÜS-, DEKRA- oder TÜV-Bericht der letzten Hauptuntersuchung verlegt, kannst du eine kostenpflichtige Zweitschrift bei der Prüfstelle, die das Dokument ausgestellt hat, oder bei jedem anderen amtlich anerkannten Prüfstützpunkt anfordern.

Wenn vorhanden: bisherige Kennzeichenschilder, sofern dein Fahrzeug bereits zugelassen ist und du ein neues Kennzeichen möchtest

Bei Kfz-Zulassung mit Wunschkennzeichen: Reservierungsbestätigung für Kennzeichenkombination

Bei Erstzulassung eines Neufahrzeugs: EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Certificate of Conformity (COC-Papiere), die bestätigt, dass dein Fahrzeug die EU-Normen erfüllt; erforderlich bei der Erstzulassung von Neufahrzeugen oder Fahrzeugen aus dem Ausland.

Bei Wiederzulassung eines Gebrauchtfahrzeugs: Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU-Bericht)

Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung (HR), falls du das Auto als Firmenwagen nutzen möchtest.

 Wer kann ein Fahrzeug anmelden?

Sobald du als Fahrzeughalter bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle gemeldet bist und als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) stehst und die Verfügungsgewalt über das Auto hast, kannst du das Kraftfahrzeug anmelden. Das heißt: du benutzt das Fahrzeug auf eigene Rechnung und trägst die Kosten, die damit einhergehen. Das kann zwar der Eigentümer des Autos sein, muss es aber nicht.

 Führerschein mit 17

Ähnlich wie bei der Fahrprüfung und dem begleiteten Fahren ist auch die Anmeldung eines Autos in Deutschland für Minderjährige ab 17 Jahren möglich. Allerdings brauchst du dafür die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Du wirst ihre Ausweise bei Anmeldung auf der Behörde vorlegen müssen.

 Muss ich selber zur Anmeldung gehen?

Nein, du kannst auch eine andere Person mit einer von dir ausgestellten Vollmacht schicken. Genau genommen muss es nicht mal eine Person sein, du kannst eine Vollmacht auch einem Autohaus oder einem Zulassungsdienst ausstellen. Die Person muss dann nicht nur ihren eigenen Ausweis mitbringen, sondern auch deinen. (Wenn das Fahrzeug auch einem Minderjährigen zugelassen wird, dann ist eine Einwilligungserklärung erforderlich.)

 Brauche ich für die Zulassung einen Führerschein?

Nein, du kannst ein Fahrzeug auch ohne Führerschein anmelden. Deshalb musst du ihn auch nicht zur Anmeldung mitbringen und auch nicht, wenn du eine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug abschließen willst. Am Ende ist nur wichtig, dass der Fahrer einen Führerschein hat, aber das dürfte dir ja klar sein.

 Wie läuft die Anmeldung vor Ort ab?

Jetzt da geklärt ist, was du mitbringen solltest und ob du überhaupt selber erscheinen musst, wie läuft denn so eine Anmeldung überhaupt ab?

Für die Zulassung deines Autos ist die örtliche Zulassungsstelle an deinem Hauptwohnsitz zuständig. Wenn du Wartezeiten vermeiden möchtest, dann kannst du online vorab einen Termin vereinbaren. Du kannst sogar die komplette Anmeldung online vornehmen.

 1. eVB-Nummer beantragen

eVB steht für elektronische Versicherungsbestätigung. Das ist ein Nachweis darüber, dass du für dein Auto die notwendige Kfz-Versicherung oder E-Auto Versicherung abgeschlossen hast. Es handelt sich bei der eVB-Nummer um eine siebenstellige Zahl, die du von deinem Kfz-Versicherer bekommst, entweder persönlich oder online.

 2. Unterlagen bereitstellen

Damit alles möglichst glatt über die Bühne geht, stelle deine nötigen Unterlagen im Vorfeld zusammen, damit du sie bei deinem Termin alle parat hast. Darunter sind Ausweis oder Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, die eVB-Nummer sowie bei einem Gebrauchtwagen der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung.

 3. Auto anmelden

In der Behörde musst du dann dem Sachbearbeiter alle notwendigen Dokumente vorlegen. Der prüft dann alle Unterlagen und trägt die Daten ins EDV-System der Verkehrsämter ein. Das ist dann der Zeitpunkt, an dem du ein Kennzeichen für dein Auto bekommst. Im Anschluss wirst du an der Kasse die Gebühren bezahlen müssen.

 4. Kennzeichen siegeln lassen

Wenn du ein neues Kennzeichen benötigst, dann kannst du es meistens in der Nähe der Zulassungsstelle gleich anfertigen lassen. Im Anschluss lässt du die Kennzeichen bzw. E-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde siegeln und die Prüfplakette anbringen. Wenn du dein Auto online über „i-Kfz“ angemeldet hast, dann erhältst du alle notwendigen Unterlagen per Post.

 5. Los geht’s!

Sobald du dein Kennzeichen am Auto hast, kann es losgehen: Dein Auto ist zugelassen und du kannst damit hinfahren, wohin du magst.

 Wie läuft das i-KFZ-Verfahren oder die Anmeldung online ab?

Wenn du dein Auto online anmelden möchtest, dann brauchst du einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktiver Online-Ausweisfunktion und deiner dazugehörigen PIN. Zudem brauchst du noch ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen “AusweisApp2”.

Zusätzlich müssen die Zulassungsbescheinigungen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) einen verdeckten Sicherheitscode enthalten, den du freirubbelst.

Wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind, dann kannst du dein Auto auch bequem von zuhause aus online anmelden.

Nach der Online-Anmeldung über "i-Kfz" erhältst du alle Dokumente – den Zulassungsbescheid inklusive dem Gebührenbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie die Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen – von der Zulassungsbehörde per Post.

Ab wann deine Zulassung dann gültig ist, steht auf dem Bescheid, der ebenfalls per Post zu dir kommt. Meistens ist diese drei Tage nach Versand wirksam, heißt, du darfst auch erst dann losfahren.

 Wie unterscheiden sich die Zulassungsarten?

 Ist die Zulassung bei einem Neuwagen anders als bei einem Gebrauchtwagen?

Ja, denn bei einem Gebrauchtwagen kommt es zu einem Halterwechsel. Das bereits vom Vorbesitzer angemeldete Auto muss in den Fahrzeugpapieren auf den Namen des neuen Halters umgeschrieben werden. Für die Anmeldung eines Neuwagens benötigst du auf der Zulassungsstelle die COC-Papiere. Bei Gebrauchtwagen, die älter als drei Jahre sind, musst du den letzten Prüfbericht der Hauptuntersuchung vorlegen.

 Die Wiederzulassung ist die Anmeldung eines Gebrauchtwagens

Die Wiederzulassung ist die erneute Anmeldung eines Fahrzeugs, das vorübergehend abgemeldet oder stillgelegt war. Wenn du das Auto nach der Außerbetriebsetzung wieder im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eintragen lassen möchtest, benötigst du dieselben Unterlagen wie bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens. Im Fahrzeugschein sollte ein Stilllegungsvermerk vorhanden sein – falls nicht, musst du die Abmeldebestätigung oder Stilllegungsbescheinigung vorlegen.

 Anmeldung aus dem Ausland

Für die Anmeldung eines aus dem Ausland nach Deutschland importierten Fahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle COC-Papiere, um zu prüfen, ob das Fahrzeug eine gültige Typgenehmigung für die EU hat. Bei einzelnen Importen aus Nicht-EG-Ländern (z. B. USA oder Kanada) ist außerdem ein Vollgutachten erforderlich. Für alle Importfahrzeuge ist ein Eigentumsnachweis, etwa in Form des Kaufvertrags, verpflichtend.

Möchtest du einen Gebrauchtwagen aus dem Ausland anmelden, der älter als drei Jahre ist, musst du vor der Zulassung zusätzlich eine Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen lassen und den Prüfbericht bei der Zulassungsbehörde vorzeigen.

 Die Oldtimer-Zulassung

Um ein Auto als Oldtimer anzumelden, musst du auf der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Gutachten vorlegen. Dieses Gutachten wird von anerkannten Sachverständigen ausgestellt, nachdem geprüft wurde, ob das Fahrzeug weitgehend im Originalzustand und gut erhalten ist. Für die reguläre Zulassung eines Oldtimers mit H-Kennzeichen reicht die Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) aus.

Nur wenn das Fahrzeug vor der Wiederanmeldung als Oldtimer länger als sieben Jahre abgemeldet war oder technisch verändert wurde, musst du zusätzlich eine TÜV-Vollabnahme nachweisen.

 Die Youngtimer-Zulassung

Seit dem 1. März 2007 ist eine spezielle Zulassung als Youngtimer nicht mehr erforderlich. Fahrzeuge, die älter als 20 Jahre sind, meldest du daher ganz normal an.

 Was kostet mich die Anmeldung eines PKWs?

Wenn du dein Auto anmelden möchtest, dann können unterschiedlich hohe Gebühren auf dich zukommen.

Zum Beispiel ist die Erstzulassung eines Neuwagens günstiger als eine Ummeldung für ein gebrauchtes Auto. Das liegt daran, dass sie mit einem Halterwechsel verbunden ist. Allerdings können die Kosten je nach Ort abweichen, denn es gibt keine bundesweit einheitlich geregelten Gebühren für die Anmeldung von Autos.

So könnten deine Gebühren dieses Jahr aber aussehen:

Art der Anmeldung

Kosten in Euro

Art der Anmeldung

Anmeldung Neuwagen

Kosten in Euro

26 €

Art der Anmeldung

Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes

Kosten in Euro

11 €

Art der Anmeldung

Anmeldung Gebrauchtwagen innerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel

Kosten in Euro

18 €

Art der Anmeldung

Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes ohne Halterwechsel

Kosten in Euro

26 €

Art der Anmeldung

Anmeldung Gebrauchtwagen außerhalb des Zulassungsbezirkes mit Halterwechsel

Kosten in Euro

28 €

Art der Anmeldung

Ummeldung ohne Halterwechsel

Kosten in Euro

26 €

Art der Anmeldung

Ummeldung mit Halterwechsel

Kosten in Euro

29 €

Art der Anmeldung

Abmeldung für kreiszugehörige Fahrzeuge

Kosten in Euro

6,90 €

Art der Anmeldung

Abmeldung für auswärtige Fahrzeuge

Kosten in Euro

10 €

Art der Anmeldung

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Kosten in Euro

11 €

Art der Anmeldung

Neue Kennzeichen

Kosten in Euro

30 bis 50 €

Art der Anmeldung

Wunschkennzeichen

Kosten in Euro

Zusätzliche 13 €

Art der Anmeldung

Kennzeichen-Mitnahme bei einem Fahrzeugwechsel

Kosten in Euro

25 €

Art der Anmeldung

Kennzeichen vom Vorbesitzer übernehmen

Kosten in Euro

20 €

Art der Anmeldung

Plakette zur Einfahrt in eine Umweltzone

Kosten in Euro

5 bis 8 €

Kosten der Zulassung

 Was muss ich bei den Kennzeichen beachten?

Erstmal musst du dich fragen, ob du ein Wunschkennzeichen willst, oder ob eine beliebige Ziffernkombination es auch tut. Manchmal kannst du auch einfach dein altes Kennzeichen behalten.

 Woher bekomme ich mein Kennzeichen?

Dafür gibt es Schildergeschäfte, die in der Regel auch in der Nähe der Zulassungsstelle sind. Wenn du schon eine Kennzeichen-Reservierung vorgenommen hast, zum Beispiel online, dann kannst du schon vorher dein Kennzeichen erwerben und einfach mit zur Anmeldung bringen.

In der Zulassungsstelle gibt es dann, bei erfolgreicher Anmeldung, die Prüfplakette samt Nachweis und Gültigkeitsdatum der letzten Hauptuntersuchung sowie der regionalen Zulassungsplakette.

 Kennzeichen-Mitnahme bei einem Fahrzeugwechsel

Wenn du dein vorheriges Auto abmeldest, solltest du gleich angeben, dass du dein altes Kennzeichen gerne behalten willst. Dann wird dir dein altes Kennzeichen wie ein Wunschkennzeichen zugeteilt. Das musst du dann bei der Autoanmeldung bezahlen. Da du jedoch keine neuen Nummernschilder benötigst, sparst du ungefähr 35 €. Für die Verwaltungsgebühr fallen – je nach Bezirk – bei der Mitnahme des Kennzeichens rund 25 € an.

 Altes Kennzeichen, neuer Ort?

Seit Januar 2015 ist es möglich, dein bisheriges Kennzeichen deutschlandweit bei einem Umzug in einen anderen Verwaltungsbezirk weiterzunutzen. Ein Besuch bei der Zulassungsbehörde ist dennoch erforderlich, da deine geänderte Anschrift in die Papiere eingetragen werden muss.

 Wann lohnt sich ein Saisonkennzeichen?

Wenn du dein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über benutzt, kannst du mit einem Saisonkennzeichen bei der Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung Geld sparen. Auf dem Kennzeichen wird der Zulassungszeitraum angegeben, beispielsweise von April bis Oktober.

Die restliche Zeit gilt als Ruhezeit. In dieser Phase darf das Fahrzeug weder auf öffentlichen Straßen gefahren, noch abgestellt werden. Wichtig: Das Fahrzeug muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate zugelassen sein.

 FAQs

 Kann ich ein Auto anmelden, wenn ich Schulden habe oder arbeitslos bin?

Arbeitslosigkeit, Bürgergeld (früher Hartz IV), Privatinsolvenz, Schulden oder ein SCHUFA-Eintrag hindern dich nicht daran, einen Pkw zuzulassen. Nur wenn du Schulden beim Finanzamt hast, weil du bei deinem letzten Fahrzeug die Kfz-Steuer nicht bezahlt hast, wird die Fahrzeugzulassung verweigert. In diesem Fall musst du zunächst die Steuerschulden begleichen, bevor du wieder ein Auto anmelden darfst.

 Kann ich am Zweitwohnsitz ein Auto zulassen?

Nein, du kannst dein Auto nicht am Zweitwohnsitz anmelden. Für die Zulassung deines Kfz ist die örtliche Zulassungsbehörde an deinem Hauptwohnsitz zuständig. Am Zweitwohnsitz ist es nicht möglich, das Auto anzumelden – selbst wenn die Regionalklasse und damit die Kfz-Versicherung dort günstiger wäre.

Bis 2007 war dies durchaus im Rahmen des Möglichen, ist heute aber nicht mehr erlaubt.

 Kann ich ohne festen Wohnsitz ein Auto anmelden?

Du kannst ein Auto auch anmelden, wenn dein Hauptwohnsitz im Ausland liegt oder du in Deutschland keinen festen Wohnsitz hast. Dafür benötigst du eine Person in Deutschland, die als Empfangsberechtigte fungiert und amtliche Schreiben für dich entgegennimmt. Auf der Zulassungsstelle, die für den Hauptwohnsitz dieser Person zuständig ist, musst du neben den regulären Unterlagen auch ein Empfangsberechtigungsformular vorlegen. Zudem muss die Empfangsberechtigte oder der Empfangsberechtigte bei der Autoanmeldung normalerweise anwesend sein und sich ausweisen können.

 Kann ich ein Auto ohne Zulassungsbescheinigung anmelden?

Du kannst ein Auto ohne Brief oder Fahrzeugschein nicht anmelden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn dir die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren gegangen ist, kannst du bei deiner Zulassungsbehörde oder dem Kreisverwaltungsreferat eine eidesstattliche Verlusterklärung unterschreiben. Innerhalb weniger Tage erhältst du gegen Gebühr einen neuen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief.

Für die Ausstellung dieser Kfz-Unterlagen musst du persönlich auf dem Amt erscheinen oder eine Vollmacht an eine andere Person ausstellen, die das Dokument für dich abholt.

Zusätzlich zur Vollmacht musst du der bevollmächtigten Person eine Einverständniserklärung mitgeben. Diese bestätigt dem Kfz-Amt, dass du damit einverstanden bist, der bevollmächtigten Person Einblicke in deine kraftfahrtsteuerlichen Verhältnisse zu gewähren.

 Wie kriege ich neue COC-Papiere?

Wenn du deine COC-Papiere verloren hast, kannst du diese gegen Gebühr beim Hersteller des Autos anfordern.

Was tue ich, wenn ich meine Prüfbescheinigung von TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüfstelle verliere?

Wenn du den Bericht der letzten Hauptuntersuchung verloren hast, kannst du einfach eine kostenpflichtige Zweitschrift anfordern. Das kannst du bei der Prüfstelle, die das Dokument ausgestellt hat, oder bei jeder anderen amtlich anerkannten Untersuchungsstelle machen. Es ist wichtig, das bei Verlust schnell zu erledigen, da eine Autoanmeldung ohne TÜV-Bericht nicht möglich ist.

 Kann ich mein Auto ohne TÜV anmelden?

Ja (oder Jein), du kannst ein Auto ohne TÜV-Bericht anmelden, allerdings ist das nur bei Neufahrzeugen möglich. Neuwagen müssen erst drei Jahre nach der Erstzulassung zur ersten Hauptuntersuchung. Daher benötigst du bei der Anmeldung eines neuen Autos keine TÜV-Bescheinigung.

Ist dein Pkw jedoch älter als drei Jahre, musst du bei der Fahrzeuganmeldung eine gültige Prüfplakette vorlegen. Andernfalls ist eine Zulassung deines Fahrzeugs nicht möglich.

Es gibt jedoch eine Ausnahme, wie du dein Kfz ohne TÜV anmelden kannst. Bei der Zulassungsstelle kannst du ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, auch wenn dein Fahrzeug keine gültige Prüfplakette hat. Mit diesem Sonderkennzeichen darfst du dein Auto ohne gültigen TÜV zur nächsten Prüfstelle (z.B. TÜV, DEKRA oder KÜS) oder zur Werkstatt fahren. In der Regel ist es jedoch nicht erlaubt, dafür deinen Zulassungsbezirk zu verlassen.

 Was muss ich tun, wenn ich ein angemeldetes Fahrzeug in einer anderen Stadt und mit einem neuen Halter anmelden möchte?

Wenn du dein Auto bei einer Zulassungsstelle ummelden möchtest, musst du die alten Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief), die eVB-Nummer, deinen Personalausweis und ein unterschriebenes SEPA-Mandat mitbringen. Falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist, musst du außerdem den gültigen Prüfbericht vorlegen.

 Reicht ein TÜV-Stempel im Fahrzeugschein bei Anmeldung?

Nein, der TÜV-Stempel in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. im Fahrzeugschein reicht bei der Anmeldung eines Kfz nicht aus. Die Zulassungsbehörde benötigt stets den Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU).

 Kann ich mein finanziertes Auto auf eine dritte Person zulassen/umschreiben?

Das hängt von deinem Kreditinstitut oder Kreditgeber ab. In jedem Fall wird das Unternehmen den Halterwechsel auf eine dritte Person prüfen. Wenn nichts dagegen spricht, steht der Zulassung oder Umschreibung nichts im Wege. Du solltest damit rechnen, diese Angaben zu machen bzw. diese Unterlagen einzureichen:

Grund für den Halterwechsel

Beziehung zum neuen Halter oder zur neuen Halterin

Adresse der Zulassungsstelle

Kopie vom Personalausweis des neuen Halters oder der neuen Halterin (das Foto und alle personenbezogenen Merkmale wie Augenfarbe dürfen geschwärzt werden)

 Was ist der Unterschied zwischen anmelden und ummelden?

Ob du ein Auto an- oder ummelden musst, hängt von der Situation ab. In der Regel meldest du Neuwagen bei der Zulassungsstelle an. Auch wenn du einen stillgelegten Pkw wieder zulässt oder ein Importfahrzeug zulässt, ist eine Anmeldung erforderlich.

Gebrauchtwagen hingegen meldest du um, da das Fahrzeug bei der Erstzulassung bereits einmal angemeldet wurde. Ein Halterwechsel erfordert daher eine Ummeldung. Bei einem Umzug musst du dein Fahrzeug ebenfalls ummelden.

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Luba Mlangeni