Darf der das? 10 Irrtümer zum Mietrecht

Mietrecht ist oft ein komplexes Thema, über das viele Missverständnisse existieren. Welche Rechte du als Mieter wirklich hast und welche Mythen sich hartnäckig halten, erfährst du hier.

Elisa Thiem
Darf der Vermieter das

Die Beziehung zwischen Mieter und Vermieter beginnt oft harmonisch, doch im Laufe der Zeit können Konflikte entstehen. Was anfangs unkompliziert erscheint, kann durch unterschiedliche Erwartungen und rechtliche Feinheiten schnell zu Unstimmigkeiten führen.

Eine Lösung für solche Konflikte hält das Mietrecht bereit. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 535 bis 580a geregelt. Hier finden sich die zentralen gesetzlichen Bestimmungen rund um das Mietverhältnis und zu den Rechten und Pflichten von Mietern und Vermietern. Doch trotz der gesetzlichen Regelungen gibt es im Mietrecht zahlreiche Missverständnisse und Irrtümer. Welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter tatsächlich haben, ist für viele unklar. Es kursieren widersprüchliche Informationen, die für Verwirrung sorgen. Hier schafft bonify Klarheit und erklärt, was wirklich gilt!

 1. Drei Nachmieter stellen – und raus aus dem Mietvertrag?

Viele glauben, dass ein Mieter automatisch und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag entlassen wird, wenn er drei Nachmieter vorschlägt. Das ist falsch! Die vertraglich vereinbarte Mietdauer beziehungsweise die vorgesehene Kündigungsfrist bleibt bestehen. Der Vermieter muss die vorgeschlagenen Nachmieter nämlich nicht akzeptieren. 

Gibt es Ausnahmen? Ja, wenn ein berechtigtes Interesse des Mieters besteht, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden. Das kann bei Krankheit oder berufsbedingtem Umzug der Fall sein. Allerdings muss der vorgeschlagene Nachmieter wirtschaftlich und persönlich geeignet sein, um das Mietverhältnis fortzuführen. In diesem Fall kann der Vermieter den „Ersatzmieter“ nur ablehnen, wenn ein Mietverhältnis mit dem neuen Mieter für ihn unzumutbar ist.

 2. Schimmel ist immer die Schuld des Mieters

Schimmel ist ein häufiges Streitthema. Allerdings muss der Vermieter nachweisen, dass die Ursache für den Schimmel nicht auf bauliche Mängel zurückzuführen ist. Kann er das nicht nachweisen, trägt er die Verantwortung.

Was, wenn der Mieter falsch lüftet? Falls ein Gutachten nachweist, dass statt baulicher Mängel mangelhaftes Lüften oder Heizen die Ursache für den Schimmel ist, kann der Mieter zur Verantwortung gezogen werden. Es empfiehlt sich, ein Lüftungsprotokoll zu führen, um sich im Streitfall abzusichern.

 3. Feiern ist immer erlaubt, solange die Nachbarn informiert sind

Nachtruhe gilt in Deutschland prinzipiell ab 22 Uhr – das ergibt sich aus den Lärmschutzvorschriften der Länder sowie aus kommunalen Verordnungen und ist durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützt. Hausordnungen oder Mietverträge können sogar noch strengere Regeln vorsehen. Die Regeln gelten natürlich unabhängig davon, ob Nachbarn vor einer Party informiert wurden oder nicht. Das bedeutet: Lautes Feiern, das deine Nachbarn stört, ist prinzipiell nicht zulässig. Wer regelmäßig laut feiert, riskiert jedoch eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Gibt es Ausnahmen? An besonderen Tagen wie Silvester ist mit mehr Toleranz zu rechnen. Ein Anspruch darauf besteht aber prinzipiell nicht.

 4. Mietminderung kann jederzeit erfolgen

Mieter dürfen die Miete nicht einfach eigenmächtig kürzen. Damit eine Mietminderung gerechtfertigt ist, muss ein erheblicher Mangel vorliegen und der Vermieter muss die Gelegenheit bekommen, diesen zu beheben.

Wie geht man richtig vor?

Mangel dokumentieren (Fotos, Zeugen)

Vermieter schriftlich informieren und Frist zur Mangelbeseitigung setzen

Nach Ablauf der Frist Miete nur noch unter Vorbehalt zahlen

Eine eigenmächtige, unbegründete Mietminderung kann zu einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs führen.

 5. Beim Auszug muss gestrichen werden

Nicht immer! Starre Klauseln zur Renovierung sind unwirksam. Eine Renovierungspflicht besteht nur, wenn sie individuell vereinbart wurde und den Mieter nicht unangemessen benachteiligt.

Was gilt, wenn die Wohnung frisch renoviert übergeben wurde? In diesem Fall kann eine Renovierungspflicht bestehen, sofern sie angemessen formuliert wurde.

 6. Partner oder Freunde dürfen immer mit einziehen

Ein Partner darf grundsätzlich in die Mietwohnung einziehen. Der Vermieter muss jedoch informiert werden und seine Zustimmung erteilen. Handelt es sich um den Partner oder die Partnerin des Hauptmieters oder eine eng verwandte Person, besteht meist ein Anspruch auf diese Zustimmung. Seine Zustimmung kann der Vermieter in diesen Fällen nur verweigern, wenn es dafür einen besonderen schwerwiegenden Grund gibt oder durch den Zuzug eine Überbelegung der Wohnung entsteht.

 7. Untermiete ist erlaubt

Nein! Eine Untermiete ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht zulässig. Wer seine Wohnung ohne Erlaubnis untervermietet, riskiert eine fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Gibt es Ausnahmen? Ja, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse hat, z. B. ein längerer Auslandsaufenthalt. Allerdings muss vor der Untervermietung trotzdem die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden. Dieser darf die Erlaubnis dann nur aus wichtigen Gründen verweigern.

 8. Rauchen in der Wohnung ist immer erlaubt

Grundsätzlich ja, denn ein generelles Rauchverbot ist im Mietvertrag unwirksam. Allerdings kann Rauchen dann problematisch werden, wenn Schäden entstehen oder andere Mieter erheblich belästigt werden.

Darf der Vermieter Schadenersatz verlangen? Ja, wenn Nikotinverfärbungen oder dauerhafte Geruchsbelästigungen auftreten, kann der Vermieter Schadenersatz fordern – das hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 28. Juni 2006, Az. VIII ZR 124/05).

 9. Haustiere sind grundsätzlich verboten

Ein generelles Haustierverbot in Mietverträgen ist unwirksam. Kleintiere (Hamster, Meerschweinchen, Fische) sind immer gestattet. Bei Hunden und Katzen entscheidet der Vermieter im Einzelfall.

Wann kann der Vermieter ein Haustier verbieten? Wenn durch das Haustier nachweislich Störungen oder Gefährdungen für andere Mieter bestehen, kann er die Haltung untersagen.

 10. Bonitätsprüfung darf sofort verlangt werden

Vermieter dürfen nicht willkürlich eine Bonitätsauskunft verlangen. Eine SCHUFA-Auskunft für den Vermieter oder eine Mieterselbstauskunft sind erst kurz vor Vertragsabschluss erforderlich.

Was passiert, wenn ich keine Bonitätsauskunft vorlege? Obwohl du gesetzlich nicht verpflichtet bist, eine SCHUFA-Auskunft vorzulegen, führt eine Weigerung oft dazu, dass deine Bewerbung nicht weiter berücksichtigt wird. Mach's dir darum leicht und sichere dir bessere Chancen auf deine Traumwohnung mit der bonify Mieterauskunft mit SCHUFA-BonitätsCheck!

 Mehr Rechte, als viele denken!

Das Mietrecht ist oft klarer, als es scheint. Mieter haben viele Rechte, sollten sich aber stets gut informieren und keine vorschnellen Entscheidungen treffen. Im Zweifelsfall hilft eine Beratung beim Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht.

Mehr zum Recht des Vermieters: Mieterselbstauskunft - Was darf der Vermieter fragen

Elisa Thiem