Wohngeld – Hast du Anspruch auf den Zuschuss?
Wohngeld ist ein Wohnkostenzuschuss, den Menschen mit geringem Einkommen bekommen können. Gehörst du zu denjenigen, die das Wohngeld gut gebrauchen könnte? Hier erfährst du, ob du einen Anspruch auf Wohngeld hast und wie du es beantragen kannst.
Wohnen ist in Deutschland ein echtes Reizthema: Wohnraum ist knapp – und wer welchen gefunden hat, muss dafür tief in die Tasche greifen. Für diejenigen, die wenig verdienen, sind die hohen Wohnkosten eine besondere Belastung. Abhilfe soll seit 2023 das Wohngeld-Plus-Gesetz schaffen und bis zu zwei Millionen Haushalten einen Mietzuschuss gewähren. Im Durchschnitt soll der Zuschuss für Mieter und Immobilieneigentümer bis zu 370 Euro monatlich betragen.
Ob auch du einen Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du mithilfe eines Wohngeldrechners überprüfen. Besteht ein Anspruch, kannst du einen Antrag bei deiner örtlich zuständigen Wohngeldbehörde oder online stellen. Wie du dabei vorgehst und was du außerdem über den Wohnzuschuss wissen musst, erfährst du hier.
Wohngeld: Was ist das eigentlich?
Wohngeld ist eine Sozialleistung, die Bürger mit kleinem Einkommen erhalten können. Es wird als Zuschuss zur Miete oder zu den Belastungen bzw. Kosten durch selbst genutztes Wohneigentum ausgezahlt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gemäß § 22 WoGG (Wohngeldgesetz) gewährt. Das bedeutet: Du erhältst den Zuschuss nicht automatisch, sondern musst ihn bei deiner zuständigen Wohngeldbehörde beantragen. Bei der Antragstellung musst du unter anderem offenlegen, wie viel du verdienst und wie viel dich dein Wohnraum kostet. Ist dein Antrag eingegangen und geprüft, kann dir der Zuschuss für einen Zeitraum von zwölf bis maximal 24 Monaten bewilligt werden.
Beachte außerdem:
Wohngeld kannst du nur ab dem Monat, in dem du es beantragst, erhalten. Es wird nicht rückwirkend gewährt! Erhältst du andere Sozialleistungen, die deine Wohnkosten bereits berücksichtigen (beispielsweise Bürgergeld, Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG) besteht regelmäßig kein Anspruch.
Wer erhält den Wohnzuschuss?
Wohngeld kannst du erhalten, wenn du die Kosten deiner Miete bzw. die Kosten einer selbstgenutzten Immobilie nicht in einem angemessenen Verhältnis zu deinem Einkommen stehen. Sprich: Kannst du angemessenes Wohnen nicht aus eigener finanzieller Kraft finanzieren, bekommst du den Zuschuss. Ob dich dein Einkommen berechtigt, Wohngeld zu erhalten, kannst du mithilfe des Wohngeld-Plus-Rechners des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausfinden.
Der Mietzuschuss wird dabei an Mieter, Personen, die in einem Heim leben, oder als „Lastenzuschuss“ an Immobilieneigentümer ausgezahlt.
Wer kann kein Wohngeld erhalten?
Ist das Einkommen in deinem Haushalt hoch genug, um die Wohnkosten zu finanzieren, erhältst du kein Wohngeld. Dabei wird die Einkommenssituation aller Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Ob dein Haushaltseinkommen zu hoch ist, um Wohngeld zu erhalten, sagt dir ebenfalls der Wohngeldrechner des BMWSB.
Neben einem zu hohen Einkommen kann auch ein hohes Vermögen einen Anspruch auf Wohngeld verhindern. “Zu hoch” ist dein Vermögen dann, wenn es bei einer alleinstehenden Person über 60.000 Euro liegt. Lebt der Antragsteller mit weiteren Personen im Haushalt, gilt für jedes weitere Haushaltsmitglied eine Vermögensgrenze von 30.000 Euro. Besitzt du oder andere Haushaltsmitglieder ein höheres Vermögen, könnt ihr kein Wohngeld erhalten.
Keinen Anspruch auf einen Mietzuschuss hast du außerdem, wenn du bereits andere Sozialleistungen erhältst, die deine Wohnkosten berücksichtigen. Solche Sozialleistungen sind Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz, BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe.
Wie viel Wohngeld bekommst du?
Wie hoch dein Mietzuschuss ausfällt, hängt davon ab,
wie viele Personen mit dir in der Wohnung leben,
welches monatliche Einkommen die Personen, die in der Wohnung leben, zusammen erzielen und
wie hoch die Miete ist
Das bedeutet: Wie hoch dein Mietzuschuss ist, richtet sich nach deinen persönlichen Umständen, deinem Einkommen und der Höhe deiner Miete. Es lässt sich daher nicht pauschal sagen, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Was jedoch bekannt ist: Im Durchschnitt betrug das im Jahr 2023 ausgezahlte Wohngeld 370 Euro.
Wo beantragst du den Zuschuss?
Wohngeld kannst du bei deinem örtlich zuständigen Wohngeldamt deiner Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltungen beantragen. Dort erhältst du auch die erforderlichen Antragsformulare und weitere Beratung.
Viele Bundesländer ermöglichen es dir außerdem, deinen Wohngeldantrag direkt online über ihre Internetseiten zu stellen. Möglich ist die Online-Beantragung etwa in Berlin
Die Wohngeld-Voraussetzungen im Detail
Ob du einen Mietzuschuss bekommst oder nicht, hängt im Wesentlichen von deiner Wohn- und deiner Einkommenssituation ab. Im Detail bedeutet das:
Wohnsituation
Du musst Haupt- oder Untermieter, der Wohnung sein, für die du Wohngeld beantragst. Zudem kannst du auch dann einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn du eine eigene Immobilie (Haus oder Eigentumswohnung) selbst bewohnst und die finanziellen Lasten der Immobilie trägst.
Einkommensgrenzen
Rund um deinen Wohngeldanspruch sind zwei Einkommensgrenzen zu beachten: die absolute Einkommensgrenze und die Mindesteinkommensregelung. Für die Berechnung der relevanten Beträge kommt es dabei auf das monatliche Gesamteinkommen, also die Nettoeinkünfte abzüglich von Freibeträgen und Unterhaltspflichten aller Haushaltsmitglieder, an.
die absolute Einkommensgrenze
Um Wohngeld zu erhalten, darf dein anrechenbares Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigen. Diese Grenze stellt die absolute Einkommensgrenze dar. Wie viel Einkommen pro Haushalt vorhanden sein darf, hängt von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen sowie der Mietstufe in deiner bzw. eurer Wohngegend ab.
Hierzu ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen lag die absolute Einkommensgrenze für 1-Personen-Haushalte in Gegenden der Mietstufe I bei 1.516 Euro im Monat (Stand: 01.01.2024).
die Mindesteinkommensregelung
Neben der absoluten Einkommensgrenze gibt es auch eine Mindesteinkommensregelung. Diese Regelung besagt: Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, muss dein Haushaltseinkommen (inklusive fiktiver Miete und Heizkosten) mindestens so hoch sein, wie der Regelbedarf nach SGB II plus Warmmiete und kalten Betriebskosten. Der Regelbedarf nach SGB II entspricht in seiner Höhe dem Bürgergeld.
Hierzu ein Beispiel: Für einen 1-Personen-Haushalt in einer Wohngegend der Mietstufe I bedeutet das, dass das gesamte Einkommen mindestens 863,20 Euro monatlich betragen muss (Stand: 01.01.2024). Dies Betrag setzt sich aus dem Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro, einer (fiktiven) Warmmiete und den kalten Betriebskosten zusammen.
Die genaue Berechnung des Mindesteinkommens ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am einfachsten ist es daher, den Wohngeldrechner auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit zu nützen.
Die Mindesteinkommensgrenze ist nicht erreicht, wenn du Leistungen erhältst, die deine Wohnkosten bereits berücksichtigen. Solche Leistungen sind:
Bürgergeld
Sozialgeld
Grundsicherung im Alter und wegen Erwerbsminderung
Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Unterhaltssicherung für Grundwehrdienstleistende
BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe
Erhältst du die Leistungen, besteht in aller Regel kein Wohngeldanspruch.
So kannst du Wohngeld beantragen
Wohngeld kannst du – ganz klassisch – persönlich bei deiner Wohngeldstelle oder in vielen Bundesländern auch online beantragen. Wie das geht, erfährst du im Folgenden:
Persönliche Antragsstellung:
Wohngeld kannst du bei deiner zuständigen Wohngeldstelle schriftlich beantragen. Die notwendigen Antragsformulare erhältst du vor Ort. In vielen Fällen kannst du sie auch vorab online herunterladen, ausfüllen und anschließend abgeben.
Solltest du online keine Formulare zum Herunterladen finden, kannst du deinen Wohngeldantrag auch formlos stellen. Das bedeutet, dass du kein spezielles Formular nutzt, sondern einfach ein Schreiben an deine Wohngeldstelle aufsetzt und deinen Wohngeldanspruch begründest.
Dein Schreiben sollte dabei folgende relevante Angaben enthalten:
deine Anschrift
dein Haushaltseinkommen
die Höhe deiner Miete
die Anzahl der Personen in deinem Haushalt
Deinem Wohngeldantrag musst du verschiedene Unterlagen, die deinen Wohngeldanspruch belegen, beifügen. Zu den erforderlichen Unterlagen zählen
dein Mietvertrag
eine Mietbescheinigung deines Vermieters
Einkommensnachweise für alle Haushaltsmitglieder
eventuell weitere Nachweise (etwa bei Schwerbehinderung)
Deinen formlosen Antrag kannst du per Post, Fax oder E-Mail an deine Wohngeldstelle schicken.
Wohngeld online beantragen:
In einigen Bundesländern kannst du deinen Wohngeldantrag online stellen. Ob das auch in deiner Region möglich ist, erfährst du auf der Webseite deiner örtlich zuständigen Wohngeldstelle.
Möglich ist eine Online-Antragsstellung etwa in Schleswig-Holstein oder in Berlin. Beachte, dass du auch bei deiner Online-Antragsstellung die oben genannten relevanten Unterlagen beifügen musst. Die Unterlagen müssen im PDF- oder JPG-Format vorliegen.
Nach dem Antrag: die Wohngeldbewilligung
Die Bearbeitungszeit für Wohngeldanträge beträgt meist einige Wochen. Es kommt auch vor, dass du (insbesondere in großen Städten) bis zu sechs Monate auf deinen Bewilligungsbescheid warten musst. Die Behörden haben aber die Möglichkeit, deinen Antrag vorläufig zu bewilligen (§ 26a Abs. 3 WoGG).
Bewilligt die Behörde deinen Antrag, geschieht das gemäß § 25 WoGG regelmäßig für zwölf Monate (§ 25 WoGG). Die Ämter haben jedoch die Möglichkeit, für bis zu 24 Monate zu bewilligen. Für dich bedeutet das: Wohngeld bekommst du nicht für immer. Etwa zwei Monate vor Ablauf deiner Bewilligung solltest du eine Verlängerung beantragen.
Ändert sich während des laufenden Bewilligungszeitraums deine Situation, kannst du eine Wohngelderhöhung beantragen. Möglich ist das gemäß § 27 WoGG in drei Fällen:
wenn sich die Anzahl der Personen im Haushalt ändert (etwa durch die Geburt eines Kindes)
wenn dir weniger Einkommen zur Verfügung steht (mindestens 15 Prozent)
wenn sich deine Miete erhöht (um mindestens 15 Prozent)
Die Meldung von Änderungen rund um das Wohngeld ist allerdings keine Einbahnstraße. Das bedeutet: Du hast gleichzeitig eine Mitteilungspflicht gegenüber der Wohngeldstelle. Änderungen deines Einkommens und deiner Wohnkosten in Höhe von mindestens 15 Prozent oder den Auszug eines Familienmitglieds musst du der Behörde immer melden! Auch, falls sich dein Anspruch hierdurch verringert.
Häufige Fragen zum Wohngeld
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld (Hartz IV) gleichzeitig erhalten?
Das Bürgergeld ist eine Sozialleistung, in der die Wohnkosten schon enthalten sind. Neben dem Bürgergeld kannst du daher kein Wohngeld bekommen, da du ansonsten doppelte Leistungen erhalten würdest.
Kann ich Wohngeld und Kindergeld gleichzeitig erhalten?
Kindergeld und Wohngeld sind zwei Leistungen, die nebeneinander gewährt werden können. Du kannst also gleichzeitig Wohngeld und Kindergeld bekommen.
Übrigens: Familien, die Wohngeld beziehen, haben oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag. Der Kinderzuschlag kann bis zu 292 Euro pro Kind betragen und zusätzlich zum Kindergeld gewährt. Stell beide Anträge am besten gleichzeitig.
Muss man Wohngeld zurückzahlen?
Wohngeld muss prinzipiell nicht zurückgezahlt werden. Bedenke jedoch: Hast du es verpasst, der Behörde Änderungen deiner Wohn- und Finanzsituation mitzuteilen, kann es sein, dass du Wohngeld zu Unrecht erhältst. In diesen Fällen musst es selbstverständlich zurückzahlen.
Kann man Widerspruch gegen Wohngeldentscheidung einlegen?
Die Ablehnung deines Wohngeldantrags ist ein Verwaltungsakt, gegen den du Widerspruch einlegen kannst. Den Widerspruch richtest du direkt an die Behörde, die deinen Antrag abgelehnt hat.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und dem Wohnberechtigungsschein?
Genau wie das Wohngeld ist auch der Wohnberechtigungsschein (WBS) eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützt. Der WBS ist allerdings keine finanzielle Leistung, sondern die Berechtigung zur Anmietung speziell geförderter, günstiger Wohnungen. Beziehst du bereits Wohngeld, ist es wahrscheinlich, dass du auch einen Wohnberechtigungsschein bekommen kannst.
Ist die Wohnungsgröße für das Wohngeld relevant?
Für Wohngeldbezieher gibt es keine Vorschriften dazu, wie groß ihre Wohnung sein darf.
Können Studierende und Auszubildende Wohngeld bekommen?
Studierende und Auszubildende können Wohngeld nur dann bekommen, wenn sie keinen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe haben. Um das nachzuweisen, muss der Wohngeldstelle der entsprechende Ablehnungsbescheid vorgelegt werden. Ausnahme: Studenten und Auszubildende, die deshalb keinen Anspruch auf die genannten Leistungen haben, weil Eltern, Lebenspartner oder sie selbst zu viel verdienen. Sie bekommen selbstverständlich kein Wohngeld.
Wohngeld zusammengefasst
Wohngeld ist eine vom Bund und den Ländern finanzierte Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen. Die Beantragung des Zuschusses ist vergleichsweise einfach. Die Höhe des Wohngelds kann sich im Einzelfall allerdings stark unterscheiden. Ob du selbst einen Anspruch auf Wohngeld hast, kannst du mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausfinden.