Urlaubstage: So viel bezahlter Urlaub steht dir zu

Wer arbeitet, braucht auch Zeit für Erholung. Damit ist aber nicht nur gemeint, dass auf fünf Arbeitstage pro Woche bei den meisten Arbeitnehmern zwei Erholungstage am Wochenende folgen. Neben der Erholungszeit am Wochenende haben Angestellte nämlich Anspruch auf bezahlte Urlaubstage.

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Urlaubstage und Urlaubsanspruch

Angestellte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Wie viel Urlaub dir zusteht, darf der Arbeitgeber dabei nicht nach Lust und Laune bestimmen. Vielmehr ist gesetzlich vorgesehen, dass Arbeitnehmer im Falle einer 6-Tage-Arbeitswoche Anspruch auf 24 Tagen Urlaub haben. Für Arbeitnehmer mit einer kürzeren Arbeitswoche wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin mindestens 20 Tage Erholungsurlaub pro Jahr haben muss. 

Welche weiteren Regeln und Vereinbarungen die Zahl deiner Urlaubstage beeinflussen, ob du Urlaubstage auszahlen oder ins nächste Jahr mitnehmen kannst und vieles mehr rund um deinen Urlaubsanspruch erfährst du hier. 

 Urlaubstage: Das sagt das Gesetz dazu

Seit 1963 regelt das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dass jedem Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub zusteht. Es geht dabei davon aus, dass Arbeitnehmer sechs Tage pro Woche arbeiten und legt den Urlaubsanspruch auf mindestens 24 Werktage jährlich fest. Das entspricht vier Wochen bezahltem Urlaub pro Jahr. 

Bevor du dich nun auf 24 freie Tage freust: Dieser Urlaubsanspruch steht dir nur dann gesetzlich zu, wenn du tatsächlich an sechs Tagen pro Woche arbeitest. Bei der heute gängigen Fünftagewoche wird der gesetzliche Urlaubsanspruch angepasst. Die Zahl deiner gesetzlichen Urlaubstage schrumpft dann auf 20 Tage pro Jahr.

Neben dem Gesetz kann es noch weitere Faktoren geben, die Einfluss auf deinen tatsächlichen Urlaubsanspruch haben. Hierzu zählten neben der Probezeit auch Vereinbarungen in Arbeits- oder Tarifverträgen. Diese Faktoren können dir mehr Urlaubstage bescheren, dich aber auch in der Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, einschränken. 

 Urlaubsanspruch berechnen: die Urlaubstage-Tabelle

Die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch gehen von einer 6-Tage-Arbeitswoche aus und sehen einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen vor. Heute gibt es jedoch viele verschiedene Arbeitszeitmodelle – eine 6-Tage-Woche ist nicht mehr die Regel. Dementsprechend muss der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswochen auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen berechnet werden. 

Das Ergebnis der Berechnung ist eine Urlaubstage-Tabelle, an der du deinen individuellen Urlaubsanspruch ablesen kannst:

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

6 Arbeitstage

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

24 Urlaubstage

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

5 Arbeitstage

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

20 Urlaubstage

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

4 Arbeitstage

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

16 Urlaubstage

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

3 Arbeitstage

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

12 Urlaubstage

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

2 Arbeitstage

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

8 Urlaubstage

Anzahl der Arbeitstage pro Woche

1 Arbeitstag

Anzahl der Urlaubstage pro Jahr

4 Urlaubstage

Arbeitstage / Urlaubstage

 Wer hat Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Urlaubstage?

Anspruch auf den gesetzlich vorgesehenen Mindesturlaub haben:

Arbeiterinnen und Arbeitnehmer

Auszubildende

Arbeitnehmerähnliche Personen (das sind beispielsweise Handelsvertreter)

Besondere gesetzliche Regelungen bezüglich ihrer Urlaubstage gelten für Jugendliche und schwerbehinderte Menschen. Während schwerbehinderten Menschen bei einer 5-Tage-Woche grundsätzlich fünf zusätzliche Urlaubstage zustehen, ist der zusätzliche Urlaubsanspruch Jugendlicher gestaffelt. Gemäß  § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz stehen ihnen (je nach Alter) mindestens 25, 27 oder 30 Urlaubstage pro Jahr zu. 

 Wie viele Urlaubstage stehen dir bei Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung zu?

Auch Teilzeitbeschäftigte und Minijobber haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Wie viele Urlaubstage du als Teilzeit-Mitarbeiter oder Minijobber nehmen kannst, hängt davon ab, wie du deine Arbeitszeit verteilst. Das bedeutet: Dein Urlaubsanspruch richtet sich nach der oben gezeigten Urlaubstage-Tabelle.  

Hierzu ein Beispiel: Arbeitest du als Teilzeitbeschäftigter an sechs Tagen in der Woche, stehen dir 24 Urlaubstage zu. Dass du an deinen sechs Arbeitstagen weniger Stunden ableistest als ein Vollzeitbeschäftigter, ist unerheblich. 

 Gibt es weitere Regeln zu Urlaubstagen?

Das Bundesurlaubsgesetz legt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubsanspruch fest. Allerdings können weitere Regelungen den Urlaubsanspruch erweitern. Solche Regelungen können enthalten sein in:

Arbeitsverträgen

Tarifverträgen

Betriebsvereinbarungen

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Besonders gängig ist es, dass Arbeits- oder Tarifverträge Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub gewähren. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Gewährt ein Arbeitgeber seinen Vollzeitmitarbeitern mehr Erholungsurlaub, muss der erhöhte Urlaubsanspruch auch Kollegen mit geringerer Wochenarbeitszeit zustehen.

 Darf dein Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaubsanspruch kürzen?

Nein, dein Arbeitgeber darf den Erholungsurlaub, der dir gesetzlich zusteht, nicht kürzen. Etwas anderes kann nur gelten, wenn Tarif- und Arbeitsverträge oder Betriebsvereinbarungen Bestimmungen zur Kürzung des Urlaubsanspruchs enthalten. Solche Bestimmungen können etwa bei befristeten Arbeitsverhältnissen möglich sein, sind aber die Ausnahme. 

 So beantragst du Urlaub

Dazu, wie du einen Urlaubsantrag stellen musst, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. In den meisten Unternehmen können Urlaubsanträge formlos schriftlich gestellt werden. Üblicherweise sollte der Urlaubsantrag, den du per Mail oder in Papierform an deinen Arbeitgeber richtest, folgende Informationen erhalten: 

deinen vollen Namen

in großen Unternehmen deine Personalnummer und Abteilung

das Start- und Enddatum deines gewünschten Urlaubs 

die Anzahl der gewünschten Urlaubstage

Datum und eventuell deine Unterschrift 

Beachte jedoch: Da es keine speziellen Vorschriften zur Form von Urlaubsanträgen gibt, ist es in vielen Unternehmen üblich, dass Anträge auch mündlich gestellt werden können. Oft reicht es auch aus, deinen Urlaubswunsch in einen digitalen Urlaubsplaner einzutragen. Um herauszufinden, was in deinem Unternehmen gilt, fragst du am besten bei der Personalabteilung oder deinem Vorgesetzten nach. 

 Die Pflichten des Arbeitgebers bei der Urlaubsplanung

In § 7 legt das Bundesurlaubsgesetz fest, welche Pflichten deinen Arbeitgeber rund um die Gewährung von Urlaub treffen. Die Vorschrift regelt dazu, dass:

Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Ablehnen soll der Arbeitgeber Anträge nur, wenn das aufgrund dringender betrieblicher Belange oder der Urlaubswünsche von Kolleginnen, die aus sozialen Gesichtspunkte Vorrang haben, nicht anders möglich ist.

Urlaub, der im Anschluss an eine medizinische Vorsorgemaßnahme oder Reha beantragt wird, zu gewähren ist.

Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden soll. Mindestens 12 Tage sollen als zusammenhängender Urlaub möglich sein.

 Darf der Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag ablehnen?

Gemäß § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss dein Arbeitgeber Urlaubswünsche grundsätzlich berücksichtigen. Er darf deinen Urlaubsantrag daher nur ablehnen, wenn triftige Gründe vorliegen. Triftige Gründe sind etwa:

Dringenden betriebliche Gründe. Beispielsweise: Während der Hauptsaison werden alle Arbeitskräfte gebraucht.

Urlaubsvorrang aus sozialen Gründen. Beispielsweise: Deine Kollegin hat schulpflichtige Kinder. Bist du kinderlos und möchtest ebenfalls in den Schulferien Urlaub nehmen, hat die Kollegin aus sozialen Gründen Vorrang. 

 Was tun, wenn der Urlaubsantrag abgelehnt wird?

Dein Chef hat deinen Urlaubsantrag aus sozialen oder betrieblichen Gründen abgelehnt? Das ist ärgerlich. Was du nun jedoch auf keinen Fall tun solltest: einfach trotzdem in den Urlaub fahren. Trittst du den nicht genehmigten Urlaub einfach an, kann das deinen Arbeitgeber zur Abmahnung oder Kündigung berechtigen. Besser ist es, das Gespräch zu suchen und einen Kompromiss zu finden. 

Anders sieht es aus, wenn dein Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag ohne Grund ablehnt. In solchen Fällen könntest du deinen Urlaubsanspruch notfalls sogar vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Besser ist es jedoch auch in diesem Fall, mit deinem Vorgesetzten zu reden und eine gemeinsame Lösung zu suchen. 

 Gilt der Urlaubsanspruch auch in der Probezeit?

Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, dass Arbeitnehmern ihr voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit – und damit nach der Probezeit – zusteht. Neue Mitarbeiter haben im ersten halben Jahr nach ihrer Einstellung nur einen anteiligen Urlaubsanspruch.

Das bedeutet: Sie können nur den Urlaub nehmen, den sie sich bereits „erarbeitet“ haben. Für jeden Monat im Unternehmen erhalten sie dabei 1/12 ihres vereinbarten Jahresurlaubs. Neuen Arbeitnehmer mit Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr stehen so 2 Urlaubstage pro vergangenen Anstellungsmonat zu. 

Achtung: Möglich ist es sogar, dass im Arbeitsvertrag eine Urlaubssperre für die erste sechs Monate vereinbart wird. Ist das der Fall, kannst du in der Probezeit gar keinen Urlaub nehmen!

 Den Resturlaub einfach ins neue Jahr mitnehmen – geht das?

Angestellte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub, um sich regelmäßig erholen zu können. Prinzipiell soll jeder Mitarbeiter die ihm zustehende Urlaubstage darum bis zum Jahresende nehmen. Dennoch verfällt dein Urlaubsanspruch aber nicht einfach, falls du deinen Urlaub bis zum Jahresende nicht nehmen konntest. Du kannst die Urlaubstage dann ins nächste Jahr übertragen. Dann allerdings musst du den aus dem letzten Jahr verbliebenen Resturlaub bis zum 31. März verbrauchen. Tust du das nicht, kann er verfallen – vorausgesetzt, dein Arbeitgeber hat dich auf diese Möglichkeit hingewiesen.  Eine weitere Ausnahme: Konntest du deinen Urlaub krankheitsbedingt nicht nehmen, kannst du die übrigen Urlaubstage nicht nur mit ins nächste Jahr nehmen. Vielmehr verlängert sich diese Frist dann sogar bis Ende März des übernächsten Jahres!

 Urlaubsgeld statt Urlaubstage – Urlaub auszahlen lassen?

Vielleicht hast du schon einmal etwas von Urlaubsgeld gehört oder bekommst es sogar selbst ausgezahlt. Beim Urlaubsgeld handelt es sich – genau wie etwa beim Weihnachtsgeld – um eine freiwillige finanzielle Zuwendung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Ungefähr 46 Prozent aller in Deutschland Beschäftigten erhalten diese Leistung.  Wichtig zu wissen ist allerdings: Das Urlaubsgeld ersetzt deinen Urlaubsanspruch nicht. Gewährt dein Arbeitgeber die Leistung, erhältst du sie zusätzlich zu deinem Urlaub. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass du dir deine Urlaubstage nicht einfach in Form eines Urlaubsgeldes auszahlen lassen kannst. 

 In diesen Fällen bekommst du deinen Urlaub ausgezahlt

Das Auszahlen deines Urlaubs ist ein Ausnahmefall und kommt nur dann in Betracht, wenn du deinen Urlaub ganz oder teilweise nicht mehr nehmen kannst. Das ist allerdings nur dann denkbar, wenn dein Arbeitsverhältnis endet.  Scheidest du aus dem Betrieb aus und kannst deinen restlichen Urlaub nicht mehr nehmen, erhältst du für jeden Urlaubstag den Betrag, den du innerhalb der letzten 13 Wochen durchschnittlich verdient hast.  Hierzu ein Beispiel: Erhältst du 3.000 Euro brutto monatlich und gab es in den letzten 13 Wochen 65 Arbeitstage, hast du insgesamt 9.000 Euro verdient. 9.000 Euro : 65 Arbeitstage = 138,46 Euro pro Arbeitstag. Für jeden Urlaubstag erhältst du also 138,46 Euro. 

 Krank im Urlaub – was passiert mit deinen Urlaubstagen?

Im Urlaub krank werden – das ist schon schlimm genug. Noch schlimmer wäre es nur, wenn dir die Urlaubstage, die du aufgrund deiner Krankheit nicht genießen könntest, trotzdem abgezogen würden. Zum Glück gilt jedoch: Urlaubstage, die du wegen einer Erkrankung nicht wahrnehmen könntet, werden deinem Urlaubskonto wieder gutgeschrieben. Wirst du im Urlaub krank, gehst du folgendermaßen vor: Melde deinem Arbeitgeber unverzüglich, dass du im Urlaub krank geworden bist. Informiere ihn auch über die voraussichtliche Länge der Krankmeldung. Bist du für mehr als drei Arbeitstage krank, musst du zusätzlich eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen.

 Ist der Urlaubsanspruch vererbbar?

Tatsächlich kann der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers vererbt werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass du statt deines verstorbenen Verwandten in den Urlaub fahren kannst.  Vielmehr hast du als Erben Anspruch auf die Auszahlung des nicht beanspruchten Urlaubs (BAG, 9 AZR 45/16).

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