Kfz-Versicherung und Bonität: Diese 4 Fakten solltest Du kennen
Es ist mal wieder so weit: Zum Ende des Versicherungsjahres kannst Du Deine Kfz-Versicherung wechseln. Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Was Deine Bonität mit der Kfz-Versicherung zu tun hat, erklären wir Dir hier.
Spielt die Bonität eigentlich auch bei der Kfz-Versicherung eine Rolle? Die Antwort: Ja! Dabei geht es weniger um die Frage, ob Du überhaupt eine Kfz-Versicherung bekommst, sondern eher um die Konditionen der Versicherung.
In diesem Artikel erklären wir ganz ausführlich, wie die Themen Kfz-Versicherung und Bonität zusammenhängen und was es zu beachten gilt, wenn man eine Kfz-Versicherung ohne vorherige Bonitätsprüfung abschließen will.
Fakt 1: Versicherer müssen versichern
Müssen Versicherer mich versichern?
In Deutschland ist es so, dass jeder Fahrzeughalter aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes (auch: Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter) dazu verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung für sein Auto abzuschließen. Das Gesetz verpflichtet aber aufgrund des Kontrahierungszwanges auch die Versicherungen dazu, allen Fahrzeughaltern eine Versicherung anzubieten – das gilt auch bei Verbrauchern, die eine schlechte Bonität haben.
Aber: Auch wenn Versicherungen gesetzlich dazu verpflichtet sind, allen Kfz-Haltern eine Versicherung anzubieten, können sich die Vertragskonditionen erheblich unterscheiden. Demnach kann bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung der Versicherer Anträge auf Versicherungsschutz nicht grundlos ablehnen, jedoch darf er für höhere Risikogruppen höhere Versicherungsprämien verlangen.
Wie so oft gibt es natürlich auch Ausnahmen von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Diese greifen jedoch nur in besonders schwerwiegenden Fällen, da die Pflicht auf Abschluss einer Kfz-Versicherung im Zweifel höher als die Bonität des Antragstellers wiegt. Kommt es dennoch zu einer Ablehnung des Antrages, kann das folgende Gründe haben:
Eine Versicherung darf einen Antrag auf Versicherung eines Pkws ablehnen, wenn der Antragsteller sich in einer Privatinsolvenz befindet. Eine solche Auskunft holt sich der Versicherer von einer Auskunftei. Bei einer laufenden Privatinsolvenz ist das Risiko, dass eine Prämienzahlung durch den Versicherungsnehmer nicht erfolgt, für den Versicherer zu hoch.
Ablehnen darf der Versicherer auch, wenn der Antragsteller eine eidesstattliche Erklärung, also einen Offenbarungseid, abgeben musste. Auch in diesem Fall ist das Ausfallrisiko für den Versicherer zu hoch.
Weiterhin ist eine Ablehnung durch den Versicherer möglich, wenn dieser bereits eine Versicherung des Antragstellers aufgrund einer schlechten Zahlungsmoral gekündigt hat.
Fakt 2: Bonität beeinflusst Leistungsumfang und Konditionen
Wir haben ja schon geklärt, dass eine Kfz-Versicherung einen Antrag nicht einfach aufgrund einer schlechten Bonität des Antragstellers ablehnen darf. Allerdings regelt die grundsätzliche Verpflichtung zur Akzeptanz eines Versicherungsantrages nur das Mindestmaß des Versicherungsschutzes – und das ist eben nur ein Haftpflichtschutz. Außerdem beträgt in solchen Fällen die Deckungssumme oft nur das gesetzlich festgeschriebene Minimum. Das Gesetz schreibt folgende Mindestdeckungssummen vor:
Personenschäden: 7,5 Millionen Euro
Sachschäden: 1,12 Millionen Euro
Vermögensschäden: 500.000 Euro
Müssen Versicherer mir eine Kaskoversicherung anbieten?
Umgekehrt heißt das, dass ein Kfz-Versicherer zum Beispiel nicht dazu verpflichtet ist, einem Antragsteller mit schlechter Bonität einen Kaskoschutz anzubieten.
Bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt die Versicherung im Schadensfall die Schäden an anderen Fahrzeugen und Personen.
Eine Teilkaskoversicherung versichert das eigene Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z. B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Wildunfälle.
Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schädiger nicht feststellbar ist.
Neben der Tatsache, dass Antragsteller mit einer schlechten Bonität bzw. mit einem Negativ-Eintrag eventuell nur das Mindestmaß beim Versicherungsschutz angeboten bekommen, kann es auch sein, dass die Versicherungsbeiträge deutlich höher ausfallen. Um es auf den Punkt zu bringen: Mit einer schlechten Bonität zahlst Du viel und bekommst wenig als Gegenleistung.
Übrigens: Statistiken zeigen, dass Versicherungsnehmer mit negativem Schufa-Eintrag häufiger Unfälle verursachen. Demnach ist die Unfallgefahr höher, da Fahrer mit negativem Eintrag häufig ältere Fahrzeuge nutzen. Mit höheren Prämien sichern sich die Versicherer vor hohen Kosten im Leistungsfall ab. Die Versicherer können eine jährliche Zahlungsweise oder Vorkasse verlangen.
Fakt 3: Beitragserhöhung bei negativer Bonität
Auch wenn bereits eine Kfz-Versicherung vorhanden ist, kann die eigene Bonität eine wichtige Rolle spielen. Wenn die Bonität beispielsweise während der Vertragslaufzeit sinkt, haben Versicherungen das Recht, die Beiträge anzupassen. Allerdings ist das nur möglich, wenn, wenn das Recht im Versicherungsvertrag eingeräumt wurde.
Können Beiträge während der Laufzeit an die Bonität angepasst werden?
In dem Versicherungsvertrag muss der Versicherungsnehmer zudem einer regelmäßigen Bonitätsabfrage während der Vertragslaufzeit zustimmen. Wenn aber weder die Abfrage noch die Erhöhung im Vertrag festgeschrieben ist, können Versicherungsnehmer Widerspruch einlegen oder anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um eine Beitragserhöhung zu verhindern.
Fakt 4: Es gibt Kfz-Versicherungen ohne Bonitätsprüfung
Während Banken bei der Kreditvergabe gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Bonität des Antragstellers zu überprüfen, gibt es diese Pflicht bei Versicherungen nicht. Allerdings ist es mittlerweile Standard, da Versicherungsunternehmen auf diese Weise ihr Risiko minimieren können.
Wichtig: Der Versicherer darf ohne Zustimmung des Antragstellers keine Bonitätsauskunft bei Auskunfteien einholen. Wenn Du als Antragsteller mit einer Bonitätsabfrage nicht einverstanden bist und sie dem Versicherer untersagst, kann die Versicherung den Vertragsabschluss (soweit es sich nicht um die Grundsicherung durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung handelt) verweigern.
Gibt es KFZ-Versicherungen ohne Bonitätsprüfung?
Eine Kfz-Versicherung ohne vorherige Bonitätsprüfung zu finden, ist äußerst schwierig. Beim Online-Vergleich von Kfz-Versicherungen ist es deshalb ratsam, nur nach der Pflichthaftpflichtversicherung zu suchen und nicht nach einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherungen. Weiterhin ist es empfehlenswert, sich auf eine jährliche Zahlung zu beschränken. Aufgrund des geringen Risikos des Versicherers hast Du eine bessere Ausgangssituation, um Konditionen, die über den gesetzlich geregelten Versicherungsschutz hinausgehen, angeboten zu bekommen. Hinzu kommt, dass die Jahresprämie oft günstiger ausfällt, denn der Aufwand ist für die Vertragsgeber wesentlich geringer als bei einer Ratenzahlung.
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