Karlsruhe: Landgericht stuft Bonitätsscore als Meinungsäußerung ein
Wie der Bonitätsscore berechnet wird, ist Betriebsgeheimnis der Auskunfteien. Nun hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass es sich bei dem Scorewert um ein “subjektives Werturteil der Auskunftei” handelt, das von der Meinungsfreiheit geschützt ist.

Ein guter oder ein schlechter Bonitätsscore kann darüber entscheiden, ob ein Verbraucher einen Kredit bekommt - oder eben nicht. Das Problem: Niemand außer den Auskunfteien weiß genau, wie der Bonitätsscore berechnet wird und welche Informationen und Daten mit welcher Gewichtung in das Scoring einfließen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2014 sogar entschieden, dass Auskunfteien gegenüber Verbrauchern nicht dazu verpflichtet sind, zu erklären, wie sie zu den Werten für ihre Kreditwürdigkeit (Score) gekommen sind (Az. VI ZR 156/13).
Nun hat das Landgericht Karlsruhe nach Angaben von Ihr-Law.de ein weiteres Urteil in puncto Bonitätsscore gefällt. Nach Ansicht des Landgerichtes, so die Kanzlei, handelt es sich bei dem Scorewert “um ein subjektives Werturteil der Auskunftei, das durch die Meinungsfreiheit geschützt werde”.
Schlechter Bonitätsscore nach Ansicht des Klägers falsch
Nach Ansicht des Klägers hat die Auskunftei den Bonitätsscore falsch berechnet und ihm zu Unrecht ein hohes Ausfallrisiko attestiert. Weiterhin behauptet er, dass ihm durch den fehlerhaften Score ein notwendiger Kredit für den Neukauf eines Autos verwehrt wurden, da die Bank einen Vertragsabschluss abgelehnt hat. Aus diesem Grund forderte der Kläger von der Auskunftei einen immateriellen Schadensersatz auf Grundlage des Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen fehlerhafter Datenverarbeitung.
Laut dem Kläger sei die Berechnung des Bonitätsscores deshalb falsch, weil er über ein mittleres vierstelliges Einkommen verfüge und stets alle laufenden Verbindlichkeiten fristgerecht beglichen habe.
LG Karlsruhe: keine Datenschutzverletzung erkennbar
Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen (LG Karlsruhe, Urteil v. 02.08.2019, Az. 8 O 26/19) und begründet dies unter anderem damit, dass “nicht zwingend bei jeder Datenschutzverletzung” ein DSGVO-Schadensersatzanspruch in Betracht kommt. Wie die Kanzlei Dr. Bahr schreibt, bedarf es für solche Schadensersatzansprüche “einer konkreten, tatsächlichen Persönlichkeitsverletzung”, was beispielsweise eine “Bloßstellung” erfüllen würde. Es genügt aber nicht, dass die Bank aufgrund des Bonitätsscores einen Kreditvertrag mit dem Verbraucher ablehnt.
Aber: Hätte die Auskunftei die Kreditwürdigkeit des Klägers aufgrund von einer nachweislich falschen Tatsachengrundlage beurteilt, könne der Kläger sich auf eine Verletzung der Datenschutzgrundverordnung stützen. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, welche Daten von ihm die Auskunftei fehlerhaft oder unvollständig bearbeitet hatte. Aus diesem Grund wurde vom Gericht auch der Anspruch des Klägers auf Datenberichtigung nach Art. 16 DSGVO verneint.
Bonitätsscore als Meinungsäußerung eingestuft
Neben der Verneinung des DSGVO-Schadensersatzanspruches sowie des Anspruches auf Datenbereinigung stufte das Landgericht Karlsruhe den Scorewert als ein “subjektives Werturteil” ein. Damit handelt es sich bei dem Bonitätsscore um eine “Meinungsäußerung der Auskunftei, deren Richtigkeit Aufsichtsbehörden und Gerichte nur beschränkt überprüfen könnten”.
Anders formuliert: Der durch die Auskunftei errechnete Bonitätsscore ist eine Meinungsäußerung, weshalb diese an sich nicht “falsch” bzw. nicht als “fehlerhaft” qualifiziert werden könne.
Was bedeutet das Urteil?
Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe stärkt die Positionen der Auskunfteien gegenüber den Verbraucher, da der Bonitätsscore nicht unmittelbar angreifbar ist.
Wer der Meinung ist, dass die Auskunftei einen falschen Score berechnet, sollte deshalb nicht den Score angreifen, sondern prüfen, welche Daten die Auskunfteien über ihn gespeichert haben. Dafür können Verbraucher eine sogenannte Selbstauskunft bei den Auskunfteien anfordern. Die wichtigsten Auskunfteien in Deutschland sind die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), Creditreform Boniversum, BÜRGEL und arvato infoscore.
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