Datenschutzbeauftragter verwarnt Wirtschaftsauskunftei
Stefan Brink, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg, hat eine Wirtschaftsauskunftei verwarnt. Er mahnt, dass Auskunfteien ihre Bewertungen auf Fakten aufbauen müssen. Ein Scorewert, der hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert, ist für Brink schlicht unzulässig.

Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, vor der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers zu überprüfen. Dafür greifen die Geldinstitute auch auf die Daten und den von Wirtschaftsauskunfteien berechneten Bonitätsscore zurück. Das Problem: Wirtschaftsauskunfteien berechnen die Kreditwürdigkeit bzw. den Bonitätsscore eines Verbrauchers auch dann, wenn sie gar keine oder nur sehr wenige Informationen zum Kreditnehmer vorliegen haben.
Nicht vorliegende Informationen führen zu schlechteren Bewertungen
Aufgrund einer großen Anzahl an Beschwerden hat Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) in Baden-Württemberg, die Datenerhebung und -auswertung von Wirtschaftsauskunfteien sowie die daraus resultierenden Berechnungsverfahren für Bonitätsbeurteilungen geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass Bonitätsbeurteilungen nicht immer anhand konkret vorliegender Daten vorgenommen wurden. Stattdessen führten gerade nicht vorliegende Informationen dazu, dass „der empfohlene Kreditrahmen niedrig eingestuft wurde”.
Oder anders formuliert: Hatte die Wirtschaftsauskunftei keine Kenntnis über Unternehmens- oder Finanzzahlen, wurde eine nur eingeschränkt positive Bewertung an anfragende Dritte weitergegeben – eine positive Bewertung („gut“) sei in diesen Fällen angeblich zu riskant. Auch wenn Kreditgeber weitere Daten, wie beispielsweise eine Haushaltsrechnung bei Privatpersonen, mit in die Bewertung der Kreditwürdigkeit einfließen lassen, folgen sie in aller Regel dem durch „eine Wirtschaftsauskunftei empfohlenen Kreditrahmen”.
LfDI kritisiert Vorgehen und verwarnt Wirtschaftsauskunftei
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) stellt hierzu in der entsprechenden Pressemeldung klar, „dass eine Bewertung der Kreditwürdigkeit nur rechtmäßig ist, wenn diese Bewertung auf einer ausreichenden und zutreffenden Tatsachengrundlage beruht.” Ein Scorewert, der stattdessen hauptsächlich auf Wahrscheinlichkeitswerten basiert, d. h. für dessen Ermittlung die Daten „ähnlicher“ Unternehmen und Personen als Grundlage dienen, da keine Daten zu dem konkreten Unternehmen oder zur Person vorliegen, ist für Brink schlicht unzulässig.
Für Brink ist es „nicht hinnehmbar, dass Unternehmen oder Privatpersonen gezwungen sind, ihre Daten gegenüber Wirtschaftsauskunfteien preiszugeben, wenn ihnen sonst eine schlechte Bewertung droht.” Weiter heißt es in der Pressemeldung: „Der Legitimation solcher Bewertungen unter dem Deckmantel der ‚Meinungsfreiheit‘ treten wir entschieden entgegen. Denn auch wenn Auskunfteien ihre ‚Meinungen‘ über die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Personen verbreiten, bedarf es eines wahren und überprüfbaren Tatsachenkerns. Andernfalls stehen das wirtschaftliche Fortkommen und das Ansehen von unbescholtenen Unternehmen und Privatpersonen auf dem Spiel.“
Im Rahmen des Prüfverfahrens des LfDI wurde eine in Baden-Württemberg ansässige Wirtschaftsauskunftei gebührenpflichtig verwarnt. Um welche Auskunftei es sich dabei handelt, ist nicht bekannt. Unter den großen Wirtschaftsauskunfteien ist die zu Arvato beziehungsweise Bertelsmann gehörende Infoscore Consumer Data in Baden-Württemberg mit Standort Baden-Baden ansässig.
Veraltete oder falsche Daten sind ein Problem
Neben der spezifischen Kritik bemängelt Brink auch das generelle Vorgehen bei der Score-Berechnung. Seiner Ansicht nach ist es problematisch, dass die „Regeln und Variablen” der Score-Berechnung „ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis" sind. Das Problem verschärft sich zudem dadurch, dass nicht selten „veraltete oder falsche Daten” Grundlage der Berechnung sind. Auch die Beschwerde von Betroffenen, diese Daten zu berichtigen bzw. zu löschen, verhallt Brinks Erfahrung zumeist ungehört aufseiten mancher Auskunfteien.
bonify hilft
bonify arbeitet mit der zweitgrößten Auskunftei Deutschlands, der Creditreform Boniversum, zusammen. Nach einer kostenlosen Registrierung bei bonify erhältst du sofort Einblick in deine Bonität. Du kannst deinen Score jederzeit überwachen und bei der Auskunftei korrigieren lassen, falls du falsche Daten entdeckst.
Außerdem wirst du von uns automatisch informiert, sobald sich etwas an deiner Bonität ändert. Du kannst also frühzeitig reagieren, falls sich dein Score aufgrund fehlerhafter Daten verschlechtert. Und das Beste: Du kannst noch von vielen weiteren Features profitieren, wie unserem Finanzmanager für die Hosentasche.