Das Dienstrad

Alles, was du über das Dienstrad wissen musst und wie es sich für dich lohnt. Das Thema "Umweltschutz" ist aktueller denn je. Wenn du also nicht auf den Firmenwagen zurückgreifen willst oder keinen Führerschein hast, dann gibt es auch die Option "Dienstrad". Alles zu dem Thema findest du hier!

Luba Mlangeni
Das Dienstrad

 Was genau ist denn ein Dienstrad?

Unter Dienstrad versteht man ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike, das dir von deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Oft darfst du es nicht nur beruflich, sondern auch privat nutzen.

Wenn die Option also besteht, dann stellt dir dein Arbeitgeber ein Fahrrad zur Verfügung, welches du für Dienstfahrten oder auch den Arbeitsweg nutzen kannst. In der Regel kannst du es dann auch privat nutzen.

Dabei gibt es für deinen Arbeitgeber zwei Möglichkeiten:

Das Firmenrad kaufen

Das Firmenrad leasen

Bei beiden Varianten gibt es Vorteile. Das ist jedoch stark von den individuellen unternehmerischen, finanziellen und steuerlichen Verhältnissen abhängig. Was es beim Dienstfahrrad zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel.

 Wie funktioniert ein Dienstrad?

Es gibt Regeln, was Firmenräder betrifft. Für dich relevant ist vor allem die Besteuerung. Hier gilt:

- 0,25-%-Regelung: Diese Regelung gilt, wenn du das Dienstrad auch privat nutzen möchtest. Das heißt, du musst 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Simpler gesagt heißt das: Du musst 0,25 % des ursprünglichen Preises des Fahrrads als zusätzliches Einkommen versteuern. - Steuer- und sozialversicherungsfrei ist dein Dienstrad dann, wenn dein Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt und die Kosten auch komplett übernimmt. - Für den Arbeitsweg dürfen Pendler auch die komplette Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Arbeitstag geltend machen.

 Dienstrad vs. normales Rad?

Ein Dienstrad ist ein normales Fahrrad, wie es viele Leute ohnehin zu Hause haben. Der einzige Unterschied ist die Art der Finanzierung und die steuerliche Behandlung. Als Arbeitnehmer kann ein Dienstrad auch deine Chance sein, günstiger an ein eigenes Wunschrad zu kommen.

Kann ich auch ein gebrauchtes Rad, ein Pedelec oder ein E-Bike als Dienstrad nutzen?

Als Dienstrad geht prinzipiell auch ein gebrauchtes Rad. Zumindest dann, wenn dein Arbeitgeber das Rad kauft und dir zur Verfügung stellt. In der Praxis ist das jedoch eher die Ausnahme. Unterschiedliche Fahrradtypen werden unterschiedlich besteuert.

Wenn du ein Leasing-Fahrrad bekommen sollst, dann kann es Einschränkungen geben. Nicht jeder Leasinganbieter bietet Verträge für alle Fahrradtypen an und gebrauchte Räder gibt es beim Leasing meist auch nicht.

 Können alle Arbeitgeber ein Dienstrad anbieten?

Grundsätzlich ja. Das wird auch von immer mehr Arbeitgebern von sich aus getan. Wenn deiner das noch nicht tut, dann würde ich ihn einfach mal fragen. Oft sind Arbeitgeber von den Vorteilen überzeugt. Einschränkungen können möglicherweise durch bestehende Tarif- oder Arbeitsverträge entstehen.

 Wie sieht es rechtlich aus, wenn ich mein Dienstrad bekomme?

Dir kann eigentlich immer ein Dienstrad rechtlich einwandfrei angeboten werden, solange dies nicht durch bestehende Verträge wie einen Tarifvertrag verboten ist. Allerdings gibt es Dinge, die beachtet werden sollten, etwa bei der Besteuerung oder der Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben. In den meisten Fällen muss das Dienstrad oder mindestens die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 Jobrad statt Gehaltserhöhung?

Wünschst du dir eine Gehaltserhöhung und möchte dein Chef oder deine Chefin das Gehalt nicht einfach anheben, könnte ein Dienstfahrrad ein attraktiver Kompromiss sein. Du erhältst ein hochwertiges Fahrrad zu günstigen Konditionen, während das Unternehmen die Kosten als Betriebsausgaben absetzen kann. Kauft die Firma das Jobbike und stellt es dir zur Verfügung, kann sie den Preis über sieben Jahre abschreiben. Zudem bleibt die private Nutzung für dich steuer- und abgabenfrei.

 Wie wird mein Dienstrad abgerechnet?

Abrechnen kann man ein Dienstrad auf unterschiedliche Art und Weise.

Es ist besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer, wenn sie die Kosten für ein Dienstrad über eine Gehaltsumwandlung tragen. Daher ist die folgende Abrechnungsvariante weit verbreitet:

Dein Arbeitgeber least die Fahrräder.

Wenn du dein Dienstrad auch privat nutzen willst, dann musst du dich an den Kosten beteiligen. Das erfolgt in Form einer Gehaltsumwandlung.

Bei einer Gehaltsumwandlung zieht der Arbeitgeber einen vereinbarten Anteil für die Fahrradnutzung von deinem Bruttogehalt ab. So werden dann die Kosten gedeckt.

Dass du von steuerlichen Vorteilen profitieren kannst, ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber das Jobbike zusätzlich zu deinem aktuellen Gehalt zur Verfügung stellt, zum Beispiel anstelle einer Gehaltserhöhung.

 Wie wird ein Dienstrad versteuert?

Die Gehaltsumwandlung bringt Steuervorteile für Arbeitnehmer. Dabei erhält der Arbeitnehmer neben seinem Gehalt eine Sachleistung in Form eines Dienstrads. Durch die Umwandlung sinkt das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers, wodurch er weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Wenn der Arbeitnehmer das Rad auch privat nutzt, muss er diesen Vorteil versteuern, der jedoch nur 0,25 % des Fahrrad-Bruttopreises beträgt.

 Jobbike-Leasing - welche Anbieter gibt es?

Für viele Arbeitgeber ist die Option, ein Bike zu leasen, am attraktivsten. Und durch das Nachfrage-Angebot-Prinzip gibt es jetzt auch verschiedene Anbieter für Dienstrad-Leasing.

Unter den bekanntesten sind:

Jobrad

Eurorad

Businessbike

Eleasa

 Welche Voraussetzungen gibt es, um ein Dienstrad zu leasen? Wer ist Leasingnehmer und wer zahlt die Rate?

Bei einem Dienstrad sollte der Leasingnehmer immer der Arbeitgeber sein. Er sollte also den Leasingvertrag abschließen. Dafür gibt es eigentlich auch keine besonderen Voraussetzungen. Es kann nur sein, dass der Anbieter vorher eine Bonitätsprüfung verlangt.

Die Nutzung des Fahrrads sollte in einem Überlassungsvertrag oder in einer Ergänzung zum Arbeitsvertrag schriftlich geregelt werden. Die Leasingrate wird dann in Form einer Gehaltsumwandlung von deinem Bruttogehalt abgezogen.

Welche Leasingzeiten sind möglich oder wie lange ist die Laufzeit für ein Dienstrad?

Wenn es um ein Leasingbike geht, beträgt die Dauer der Verträge normalerweise 36 Monate. Wenn es um ein Rad geht, das dein Arbeitgeber selber gekauft hat und dir nun zur Verfügung stellt, dann hängen Dauer, Umfang und Art der Nutzung davon ab, worauf ihr euch vertraglich geeinigt habt.

 Wie viel kostet ein Dienstrad?

Das ist unterschiedlich und richtet sich nach verschiedenen Faktoren, vor allem aber nach dem Wert des Fahrrads. Ähnlich wie bei einem Ratenkredit ergibt sich daraus ein Betrag, der vom Leasingnehmer während der Vertragslaufzeit gezahlt werden muss. Dazu können je nach Anbieter und Tarif auch noch Extrakosten kommen, oft für Reparaturen oder Wartungen. Die monatlichen Raten liegen meistens im Bereich von 30 bis 100 € monatlich. Bei einem E-Lastenrad können sie aber auch deutlich höher liegen.

 Wann lohnt sich ein Dienstrad?

Ein Dienstrad lohnt sich in den meisten Fällen, wenn man es mit dem Direktkauf eines gleichwertigen Fahrrads vergleicht. Dank Steuervergünstigungen und weniger Sozialversicherungsabgaben gibt es große finanzielle Vorteile, je nach Steuerklasse und Einkommen.

Ein Beispiel verdeutlicht die Vorteile:

Klara, die 3.500 € brutto monatlich verdient, bekommt ein geleastes Fahrrad mit einem Listenpreis von 2.500 € gestellt. Sie darf es uneingeschränkt nutzen.

Im Jahr 2024 beträgt ein Viertel des Listenpreises 625 €. Abgerundet auf volle 100 € ergibt sich eine Bezugsgröße von 600 € für den geldwerten Vorteil. Dies führt zu einem zu versteuernden monatlichen geldwerten Vorteil von 6 E€.

Die monatliche Gesamtrate für das Leasing beträgt in diesem Fall 80,04 € netto, die Klara durch eine Gehaltsumwandlung finanziert. Dabei übernimmt sie die Versicherungsraten selbst. Entscheidet sie sich zusätzlich für die Variante Jobrad-FullService, würde der Betrag um 10 € auf 90,04 € steigen. Der Arbeitgeber steuert monatlich 25 € bei – warum dieser Zuschuss wichtig ist, erklären wir weiter unten.

Vergleichen wir das mal in einer Tabelle:

x

Ohne Rad

Mit Rad

x

Bruttogehalt

Ohne Rad

3.500 €

Mit Rad

3.500 €

x

Abzüglich Leasingrate

Ohne Rad

-0 €

Mit Rad

-80,04 €

x

Arbeitgeberzuschuss bei Leasing per Barlohnumwandlung

Ohne Rad

0 €

Mit Rad

25 €

x

Bruttogehalt nach Barlohnumwandlung

Ohne Rad

3.500 €

Mit Rad

3.444,96 €

x

zuzüglich geldwerter Vorteil

Ohne Rad

0 €

Mit Rad

6 €

x

Besteuerungsgrundlage

Ohne Rad

3.500 €

Mit Rad

3.450,96 €

x

abzüglich Lohnsteuer

Ohne Rad

-432,75 €

Mit Rad

-421,08 €

x

abzüglich So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge

Ohne Rad

-736,75 €

Mit Rad

-726,42 €

x

Nettobetrag

Ohne Rad

2.330,50 €

Mit Rad

2.303,46 €

x

abzüglich versteuerter geldwerter Vorteil

Ohne Rad

-0 €

Mit Rad

-6 €

x

Auszahlungsbetrag

Ohne Rad

2.330,50 €

Mit Rad

2.297,46 €

x

Nettobelastung

Ohne Rad

Mit Rad

33,04 €

In unserem Beispiel hat Klara monatlich also 33 € weniger auf dem Konto. Dafür darf sie ihr Jobbike auch in ihrer Freizeit nutzen. Wenn man das auf 36 Monate hochrechnet, dann kostet sie ihr Dienstrad rund 1.190 €.

Variationen des Beispiels: Zahlt der Arbeitgeber lediglich 10 € pro Monat statt 25 €, ergibt sich ein Nettoverlust von 41,31 € im Monat. Ist der Arbeitgeber großzügiger und steuert 50 € bei, sinkt das Netto lediglich um 19,23 €. Grundsätzlich gilt: Je höher der finanzielle Beitrag des Arbeitgebers, desto vorteilhafter ist es für die Angestellten.

 Gibt es bei einem Jobrad Nachteile?

Der größte Nachteil ist, dass durch das niedrigere Nettogehalt die Bemessungsgrundlage für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld sinkt. Du zahlst auch etwas weniger in deine Rentenversicherung ein. Das mindert also geringfügig deinen Rentenanspruch. Aber wie gesagt, eben nur geringfügig.

 Kann ich auch mehr als ein Dienstrad haben und kann ich neben meinem Dienstwagen auch ein Dienstrad bekommen?

Ja, beides geht. Normalerweise kann jeder Mitarbeiter bis zu zwei Diensträder bekommen.

Wenn dein Arbeitgeber also einwilligt, dann kannst du auch zusätzlich zu deinem Firmenwagen ein Dienstrad haben. Im Vergleich zu einem Dienstwagen bietet die Nutzung eines Dienstrads sogar größere steuerliche Vorteile. Daher ist es für Arbeitnehmer vorteilhaft, neben dem Firmenwagen auch ein Dienstrad zu verwenden, beispielsweise für den täglichen Weg zur Arbeit.

 Kann ich nach dem Leasing das Dienstrad am Ende der Laufzeit übernehmen?

Nach Ablauf des Leasingvertrags kann das Fahrrad in den meisten Fällen zu einem günstigen Preis gekauft werden. Aus steuerlichen Gründen sollte im Leasingvertrag diese Option aber nicht explizit enthalten sein. Leasinganbieter wissen das und daher sind die Verträge angepasst. Achte aber auch selbst darauf, dass du nie einem Kauf im Voraus zustimmst, vor allem wenn du über eine Gehaltsumwandlung die Leasingrate komplett selbst zahlst.

Für dich als Arbeitnehmer heißt das dann, dass du keinen vertraglichen Anspruch auf eine Übernahmemöglichkeit am Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags hast. Tatsächlich hast du aber meistens diese Möglichkeit. Es kann dann nämlich passieren, dass eine Betriebsprüferin dich als wirtschaftlichen Leasingnehmer einordnet. Die Folge wäre: Der Arbeitgeber müsste Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Zudem müsste die als Vorsteuer geltend gemachte Umsatzsteuer an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Daher stellt eine Kaufoption im Leasingvertrag eine potenzielle Steuerfalle dar.

 Wie viel kann ich beim Kauf des Leasingrads sparen?

Oftmals warben Anbieter beim Fahrrad-Leasing damit, dass du am Ende des Leasingvertrags dein bisheriges Dienstrad sehr günstig privat übernehmen kannst – häufig für nur 10 % des ursprünglichen Neupreises. Über die gesamte Laufzeit betrachtet, konntest du so deutlich günstiger an dein Wunschrad gelangen, als wenn du es gleich privat gekauft hättest. Eine Gesamtersparnis von 40 % und mehr war dabei keine Seltenheit.

Doch diese Kalkulation stimmt so nicht mehr. Nach drei Jahren ist das Rad nämlich meist deutlich mehr wert als nur 10 % seines Kaufpreises. Der daraus resultierende Preisvorteil wird als Arbeitslohn von dritter Seite betrachtet und muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Am Ende eines Leasingvertrags wird das Jobrad nach Einschätzung der Finanzverwaltung noch 40 % des Neupreises wertgeschätzt. Kaufst du es beispielsweise für 10 % dieses Wertes, ergibt sich ein Bewertungsunterschied von 30 %. Dieser muss als geldwerter Vorteil versteuert werden, was viele Leasinganbieter lange Zeit verschwiegen haben.

Tipp: Wenn du der Meinung bist, dass der Restwert deines übernommenen Dienstrads weniger als 40 % des Neupreises beträgt, kannst du dies durch ein Gutachten nachweisen.

Viele Leasing-Firmen haben allerdings den Preis für die Übernahme eines Jobrads nach drei Jahren erhöht. Wer beabsichtigt, ein Fahrrad bei Eurorad zu erwerben, muss derzeit 16 % (früher 10 %) des ursprünglichen Verkaufspreises dafür bezahlen. So beträgt der geldwerte Vorteil nur noch 24 %, wenn die vom Fiskus festgesetzten 40 % Restwert berücksichtigt werden.

Und dann müsstest du eigentlich auch noch Steuern auf diese 24 oder 22 % zahlen, was bei einem Neupreis von 2.500 € über 500 € ausmachen würde. Hier ist jedoch die gute Nachricht: In der Regel übernimmt die Leasingfirma die Versteuerung.

Nutzen wir wieder unser Beispiel:

Klara besaß ein Fahrrad im Wert von 2.500 € und zahlte in drei Jahren inklusive Versicherung insgesamt etwa 1.190 € weniger aus ihrem Konto. Wenn sie das Dienstrad nach drei Jahren übernimmt, betragen die Übernahmekosten 16 % des Bruttolistenpreises, also 400 €. Die Leasingfirma übernimmt die Versteuerung des Restbetrags, der in diesem Fall 24 % von 2.500 € beträgt, also 600 €.

Ohne Berücksichtigung der Versicherungen, die sowieso anfallen, beträgt die Ersparnis durch Leasing und anschließenden Kauf rund 1.000 €. Das entspricht etwa 40 % weniger im Vergleich zu einem direkten Kauf. Außerdem wäre beim Direktkauf die gesamte Kaufsumme sofort fällig.

Wichtig: Achte darauf, dass die Einsparungen stark von der Höhe der finanziellen Unterstützung des Arbeitgebers abhängen. Wenn diese gering ausfällt, ist die Ersparnis im Vergleich zum direkten Kauf entsprechend geringer.

 Kann mein Arbeitgeber auch die komplette Steuer pauschal übernehmen?

Ja, es gibt eine zusätzliche Pauschalierungsmöglichkeit: 25 % Lohnsteuer. Dies trifft zu, wenn der Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin neben dem regulären Gehalt ein Dienstrad kostenlos oder zu einem reduzierten Preis zur Verfügung stellt.

Nutzen wir noch einmal unser Beispiel mit Klara:

Nach Ablauf des dreijährigen Leasingvertrags muss das Dienstrad zunächst in den Besitz des Arbeitgebers übergehen. Anschließend kauft Klara das ihr zuvor zur Verfügung gestellte Fahrrad für nur 250 €. Bei einem ursprünglichen Bruttolistenpreis von 2.500 € entspricht dies einem geldwerten Vorteil von 1.000 €, was nach Abzug des Kaufpreises einen verbleibenden Vorteil von 750 € ergibt (= 1.000 € - 250 €). Auf diesen Betrag sind dann pauschal 25 % Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu entrichten. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese Option könnte sogar kostengünstiger sein als die Variante über die Leasingfirma.

Da dies zusätzliche Ausgaben für den Arbeitgeber bedeutet, wird er in der Regel auf das Angebot der Leasingfirma verweisen.

 Ich wechsle vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Job. Was ist mit dem Rad?

Das kommt darauf an, auf welche Weise der Arbeitgeber dir ein Rad zur Verfügung gestellt hat und zu welchen Konditionen. Wenn es ein firmeneigenes Rad ist, das dein Arbeitgeber also selbst gekauft hat, dann wird er es sicher behalten wollen. Wenn es aber um ein geleastes Dienstrad geht, gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie sich das Ganze entwickeln könnte:

Wird der Leasingvertrag vorzeitig gekündigt, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aushandeln, was mit dem Fahrrad geschieht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der neue Arbeitgeber den Vertrag fortsetzen.

Alternativ kann ein anderer Mitarbeiter des bisherigen Unternehmens den Vertrag des ausscheidenden Mitarbeiters übernehmen.

Der bisherige Arbeitgeber könnte den Vertrag auch fortführen und das Fahrrad in den Fahrzeugpool des Unternehmens integrieren.

 Welche Arbeitgeber bieten ein Dienstrad an?

Gerade bei größeren Unternehmen kann ein Dienstrad von selbst angeboten werden. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann lohnt es sich einfach mal zu fragen. Warum nicht im Zusammenhang mit einer gewünschten Gehaltserhöhung? Denn ein Dienstrad ist für einen Arbeitgeber ja meist viel günstiger als eine Gehaltserhöhung mit vergleichbarem Wert.

 Fazit:

Ein Dienstrad bietet Arbeitnehmern eine kostengünstige Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad zu erwerben. Viele Arbeitgeber stehen dem Konzept eines Dienstfahrrads positiv gegenüber. Durch Gehaltsumwandlung ist es oft eine preiswertere Option als eine Gehaltserhöhung. Um jedoch alle Vorteile nutzen zu können, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einige wichtige Punkte beachten.

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Luba Mlangeni