Vorgestellt: die Auskunftei CRIF Bürgel

Viele Menschen glauben, dass die Schufa die einzige Auskunftei Deutschlands ist. Das stimmt aber nicht. Nachfolgend wollen wir die Auskunftei CRIF Bürgel vorstellen und erklären, wie der Score funktioniert.

Julia Ptock
Megaphone mit Text Did you know? in Sprechblase

In Deutschland gibt es vier große Auskunfteien. Neben der Schufa, der Creditreform Boniversum und der Arvato Infoscore gehört auch die Auskunftei CRIF Bürgel dazu. Nach Unternehmensangaben umfasst der Datenbestand ca. 45 Millionen Einträge von Personen. 

In diesem Artikel wollen wir die Auskunftei CRIF Bürgel einmal genauer vorstellen. Wir erklären unter anderem, woher die Auskunftei ihre Daten bekommt, wie ihr an die kostenfreie Selbstauskunft kommt und was die Score-Werte zu bedeuten haben. 

 Geschichte: Aus CRIF und der Bürgel wird CRIF Bürgel

Zeit für ein wenig Geschichte. Die Auskunftei CRIF Bürgel ist vergleichsweise jung. Erst 2016 hat CRIF die Auskunftei Bürgel, ein Joint Venture zwischen dem Kreditversicherer Euler Hermes und dem internationalen Finanzdienstleister EOS, übernommen.  

Bürgel gehörte zu den ältesten Wirtschaftsauskunfteien Deutschlands. Der Grundstein für die Auskunftei wurde bereits 1885 gelegt, als die “Martin Bürgel GmbH” in Berlin gegründet wurde. 1990 stieg dann die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG (heute: Euler Hermes Deutschland AG) in die neu gründete Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG ein. Acht Jahre später folgte die EOS Holding/Deutscher Inkasso-Dienst als weiterer Gesellschafter. 2016 wurde die Bürgel-Gruppe dann von CRIF übernommen, wofür CRIF sämtliche Anteile an der Bürgel-Gruppe von den bisherigen Anteilseignern Euler Hermes (50,1 Prozent) und EOS (49,9 Prozent) übernommen hat.

Bei CRIF, gegründet 1988, handelt es sich um eine global agierende Wirtschaftsauskunftei-Gruppe mit Hauptsitz in Bologna, Italien. Seit Gründung kaufte und kauft CRIF auf dem weltweiten Markt unterschiedliche Unternehmen auf und kann sich so als international tätige Wirtschaftsauskunftei etablieren. 2016 erfolgt die Übernahme von Bürgel - im deutschsprachigen Raum eine der größten Übernahmen im Bereich der Wirtschaftsauskunfteien seit Langem. Im Juni 2017 wurden die deutschen Tochtergesellschaften, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH und die CRIF GmbH, miteinander verschmolzen. Die neue einheitliche Gesellschaft wird unter der Marke CRIFBÜRGEL, handelsrechtlich eingetragen als CRIF Bürgel GmbH, weitergeführt.

 CRIF Bürgel und die Daten

Wie jede Auskunftei in Deutschland speichert und verarbeitet CRIF Bürgel bonitätsrelevante Informationen zu Privatpersonen. Nach eigenen Angaben umfasst der Datenbestand des Unternehmens ca. 45 Millionen Einträge von Personen.

 Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Der Zweck der Datenverarbeitung besteht darin, berechtigten Empfängern (Banken, Online-Shops, etc.) Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Personen zu geben. Dafür werden auch Scorewerte errechnet und übermittelt. CRIF Bürgel gibt an, dass Informationen nur dann zur Verfügung gestellt werden, wenn ein berechtigtes Interesse an diesen im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. 

Das berechtigte Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Geschäft mit finanziellem Ausfallrisiko eingegangen werden soll, was unter anderem bei Krediten oder beim Kauf auf Rechnung im Online-Handel der Fall ist. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit dient dabei zum einen der Bewahrung der Empfänger vor Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet zum anderen die Möglichkeit, Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, Geldwäscheprävention, Seriösitätsprüfung, Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kundenbetreuung, Direktmarketing oder Risikosteuerung sowie Tarifierung oder Konditionierung. 

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Basis von 

Einwilligungen sowie 

auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. 

 Herkunft der Daten

Wie auch die anderen Auskunfteien erhält CRIF Bürgel die Daten zum einen von Vertragspartnern und zum anderen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Handelsregister, Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

Bei den Vertragspartnern handelt es sich um im europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sowie ggfs. weiteren Drittländern ansässige Unternehmen aus den Bereichen Handel, Dienstleistung, Vermietung, Energieversorgung, Telekommunikation, Versicherung oder Inkasso sowie Kreditinstitute, Finanz- und Zahlungsdienstleister

 Kategorien der personenbezogenen Daten und Scoring

Nachfolgend listen wir die von CRIF Bürgel verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Kategorien auf. 

Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften

Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)

Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung

Hinweise auf missbräuchliches oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie Identitäts- oder Bonitätstäuschungen in Zusammenhang mit Verträgen über Telekommunikationsleistungen oder Verträgen mit Kreditinstituten oder Finanzdienstleistern (Kredit- oder Anlageverträge, Girokonten)

Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen

Wahrscheinlichkeitswerte 

Die Berechnung der Wahrscheinlichkeitswerte (Score) erfolgt bei CRIF Bürgel in erster Linie auf Basis der zu einer betroffenen Person gespeicherten Informationen. Es werden aber auch Anschriftendaten zur Berechnung verwendet. Folgende Daten werden bei der CRIF Bürgel GmbH zur Score-Berechnung verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne Score-Berechnung mit einfließt: 

Geburtsdatum, 

Geschlecht, 

Warenkorbwert, 

Anschriftendaten und Wohndauer, 

bisherige Zahlungsstörungen, 

öffentliche Negativmerkmale wie Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen, Inkassoverfahren- und Inkassoüberwachungsverfahren.

Anhand der zu der Person gespeicherten Einträge und der sonstigen Daten nimmt CRIF Bürgel eine Zuordnung zu statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche Zahlungsverhalten aufwiesen, vor. Die Score-Berechnung selbst, so CRIF Bürgel, ist eine fundierte, seit Langem praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von Risikowahrscheinlichkeiten bzw. Erfüllungswahrscheinlichkeiten. 

Ähnlich wie die SCHUFA berechnet CRIF Bürgel für unterschiedliche Branchen unterschiedliche Bonitäts-Scores bzw. bietet unterschiedliche Scoremodelle an. Das wird deshalb gemacht, weil die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kredit zurückgezahlt wird, nicht unbedingt die selbst ist, mit der eine Rechnung im Online-Handel bezahlt wird.

 Die unterschiedlichen Bonitätsauskünfte von CRIF Bürgel

Die Auskunftei CRIF Bürgel bietet für ihre Geschäftspartner zwei Möglichkeiten an, die Bonität von Privatpersonen zu überprüfen. Es gibt zum einen die “Schuldnerregisterauskunft (B1)” und die “Schuldnerregisterauskunft mit Inkassomerkmalen und Verbindung zu Firmen (B3)”. 

Hier kannst du sehen, wie die Auskünfte für Dritte über Privatpersonen aussehen (Muster)

 Schuldnerregisterauskunft (B1)

Die Schuldnerregisterauskunft informiert Dritte (Unternehmen) über die Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit von Konsumenten und soll damit Schutz vor Zahlungsausfällen bieten. Dritte erhalten zu potenziellen oder bestehenden Kunden Angaben, ob im Schuldnerregister sog. “harte“ Negativmerkmale eingetragen sind. Darüber hinaus fließen in die Bewertung bestehende Inkassoüberwachungsverfahren (titulierte Forderungen), sog. „mittlere“ Merkmale, sowie mögliche Privatinsolvenz mit ein.

Bei der Schuldnerregisterauskunft wird kein Bonitätsscore an Dritte übermittelt. 

 Schuldnerregisterauskunft mit Inkassomerkmalen und Verbindung zu Firmen (B3)

Die B3-Auskunft von CRIF Bürgel ist sehr viel detaillierter. Dritten werden in Echtzeit unter anderem Einträge zu einer Person aus dem Schuldnerregister bzw. Schuldnerverzeichnis angezeigt. Nachfolgend listen wir die Informationen auf, die auf der B3-Auskunft zu finden sind: 

Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen und Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen (jeweils nach ZPO und AO)

Inkassoverfahren

titulierte Forderungen

Insolvenzverfahren

Score

Verbindung zu Firmen: Personen, die in einer Firma/einem Betrieb folgende Funktion ausüben: Vorstandsvorsitzender, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratvorsitzender, Aufsichtsratmitglied, Geschäftsführer, Inhaber, persönlich haftender Gesellschafter, Prokurist.

Mit der B3-Bonitätsprüfung für Privatperson erfahren Dritte außerdem, welches Amtsgericht zuständig ist, unter welchem Aktenzeichen der Eintrag geführt wird sowie das Datum des letzten Eintrages. Unternehmen benötigen diese Informationen, wenn z. B. die zugrundeliegende Summe der Hauptforderungen bekannt sein muss. 

 Miet-Zertifikat

Für Verbraucher bietet CRIF Bürgel übrigens auch eine Bonitätsauskunft für Vermieter an.

Auf dem Dokument werden Bonitätsinformationen sowie bisher geleistete Mietzahlungen und Informationen zum Einkommen aufgelistet. Für die Informationen zu den Mietzahlungen und dem Einkommen benötigt CRIF Bürgel Zugriff zum Bankkonto des Verbrauchers. 

Das Miet-Zertifikat gilt 30 Tage. Sind diese abgelaufen, muss ein neues Dokument für 23,95 Euro bestellt werden. 

Du bist auf der Suche nach einer kostenlosen Bonitätsauskunft für Vermieter? Dann solltest du dir die kostenlose bonify Mieterauskunft einmal genauer ansehen. Weitere Informationen zur bonify Mieterauskunft findest du hier.

 Die Selbstauskunft bei CRIF Bürgel

Wie bei jeder Auskunftei hast du ein Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft. Bei CRIF Bürgel kannst du diese auf folgende Möglichkeiten anfordern: 

per Formblatt - du erhältst eine eindeutige Vorgangsnummer, unter der deine Anfrage bei CRIF Bürgel bearbeitet wird. Diese Nummer solltest du dir notieren, da sie bei Rückfragen benötigt wird.

per Post - CRIF Bürgel GmbH, Team Selbstauskunft, Friesenweg 4, Haus 12, 22763 Hamburg

per Fax - an: +49 (0) 40 89803-309 (Anfragen per Fax ohne Absenderkennung werden nicht bearbeitet, da keine Identifikationssicherheit besteht)

per E-Mail - an: selbstauskunft@crifbuergel.de

Beim Online-Antrag muss im ersten Schritt kein Nachweis der Identität durch Kopie des Personalausweises oder Reisepasses erbracht werden. CRIF Bürgel weist jedoch darauf hin, dass im Einzelfall ein Nachweis erforderlich sein kann. Was das für Einzelfälle sind, wird nicht erklärt. 

Wie andere Auskunfteien auch, lässt CRIF Bürgel die Selbstauskunft per Post zustellen.  

 Der CRIF Bürgel Bonitätsscore

Der Bonitätsscore soll der Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos von Privatpersonen, Unternehmen sowie Freiberuflern dienen. Ihm liegt ein Beurteilungssystem zugrunde, bei dem jedes bekannte Bonitätsmerkmal (Zahlungserfahrungen bzw. Negativmerkmale) mit einer Punktzahl bewertet wird: 1,0 bis 6,0.

Risikoeinschätzung

Wert

Bedeutung

Risikoeinschätzung

Unbekannt

Wert

0,0

Bedeutung

Die angefragte Person/Anschrift ist möglicherweise gesperrt oder konnte in den zur Verfügung stehenden Datenbanken maschinell nicht gefunden werden oder die angefragte Person/Anschrift ist bekannt, aber es liegen keine Bonitätsinformationen vor. 

Eine Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos ist in diesem Fällen nicht möglich.

Risikoeinschätzung

Geringes Risiko

Wert

1.0 - 1,2

Bedeutung

Aufgrund vorliegender statistischer Werte wird das Zahlungsausfallrisiko dieser Person sehr niedrig eingeschätzt. 

Oder: Zur angefragten Person liegen positive Zahlungserfahrungen vor bzw. die angefragte Person ist durch Verbindungen zu Firmen mit positiven Zahlungserfahrungen bekannt.

Risikoeinschätzung

Geringes Risiko

Wert

1,3 - 1,8

Bedeutung

Aufgrund vorliegender statistischer Werte wird das Zahlungsausfallrisiko dieser Person niedrig eingeschätzt.

Oder: Zur angefragten Person liegen Informationen über die Zahlungsweise innerhalb vereinbarter Ziele vor bzw. die angefragte Person ist durch Verbindungen zu Firmen bekannt. Es liegen Informationen über die Zahlungsweise innerhalb vereinbarter oder branchenüblicher Ziele vor.

Risikoeinschätzung

Durchschnittliches Risiko

Wert

1,9 - 2,6

Bedeutung

Aufgrund vorliegender statistischer Werte wird das Zahlungsausfallrisiko dieser Person durchschnittlich eingeschätzt. 

Oder: Die angefragte Person ist durch Verbindungen zu Firmen bekannt. Es liegen keine Beanstandungen bzw. keine Informationen über die Zahlungsweise vor.

Risikoeinschätzung

Überdurchschnittliches Risiko

Wert

2,7 - 2,9

Bedeutung

Aufgrund vorliegender statistischer Werte wird das Zahlungsausfallrisiko dieser Person mittel  eingeschätzt.

Oder: Zur Person lagen negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vor.

Risikoeinschätzung

Erhöhtes Risiko

Wert

3,0 - 3,5

Bedeutung

Zur angefragten Person lagen negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vor. Die Person wird als risikobehaftet eingestuft.

Risikoeinschätzung

Hohes Risiko

Wert

3,6 - 4,0

Bedeutung

Zur angefragten Person liegen aktuelle weiche Negativmerkmale zu Kleinforderungen vor und/oder es lagen negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vor. Die Person wird als überdurchschnittlich risikobehaftet eingestuft.

Risikoeinschätzung

Hohes Risiko

Wert

4,1 - 4,9

Bedeutung

Die angefragte Person konnte nicht eindeutig identifiziert bzw. abgeglichen werden. Für eine oder mehrere sehr ähnliche Person(en)/Anschrift(en) liegen aktuelle Negativmerkmale vor.

Risikoeinschätzung

Sehr hohes Risiko

Wert

5,0 - 5,5

Bedeutung

Zur angefragten Person liegen aktuell weiche und/oder mittlere Negativmerkmale vor.

Risikoeinschätzung

Sehr hohes Risiko

Wert

5,6 - 6,0

Bedeutung

Zur angefragten Person liegen aktuell harte Negativmerkmale vor.

Der CRIF Bürgel Bonitätsscore

CRIF Bürgel weist im Zusammenhang mit dem Score übrigens noch mal darauf hin, dass die erteilten Auskünfte nur eine Entscheidungshilfe zur Einschätzung des Zahlungsausfallrisikos zum Zeitpunkt der Anfrage darstellen. Das heißt am Beispiel einer Kreditvergabe durch die Bank, dass eine eventuelle Ablehnung des Kredites nicht allein an der ausgegebenen Auskunft liegt.

Julia Ptock