Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mieterauskunft

Veröffentlicht am: 01.02.2019

Stand: 12. Dezember 2018

 § 1 Anwendungsbereich und Vertragszweck

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Bestellung des bonify Services “Mieterauskunft” ergänzend zu dem bestehenden Plattformvertrag zwischen der Forteil GmbH (“Forteil”) und dem Nutzer.

Zweck dieses Zusatzvertrags ist die Erstellung einer sogenannten Mieterauskunft, also eines elektronischen Dokuments (“Zertifikat”), das der Nutzer als Wohnraum-Mietinteressent einem potenziellen Vermieter vorlegen kann. Es wird außerdem die Verifikation des Zertifikats im Internet ermöglicht.

Das Zertifikat wird automatisch anhand der Informationen der Partnerauskunftei, Creditreform Boniversum GmbH („Boniversum“), und der Auswertung der Kontobuchungen erstellt, insbesondere der eingehenden Gehaltszahlungen und der ausgehenden Mietzahlungen über Zeit.

 § 2 Zustandekommen und Typ des Vertrags

Der Nutzer gibt mit seiner Bestellung der Mieterauskunft auf der bonify Plattform (www.bonify.de oder bonify App) ein verbindliches Angebot zum Erwerb des Zertifikats ab.

Forteil nimmt das Angebot durch Zugänglichmachung des Zertifikats zum Download durch den Nutzer oder Zusendung des Zertifikats an die Email-Adresse des Nutzers an; hierdurch kommt der Vertrag zustande. Falls kein Zertifikat erstellt werden kann, kommt kein Vertrag zustande.

Es kommt ein typengemischter einheitlicher Vertrag zustande. Hinsichtlich der Erstellung des Zertifikats handelt es sich um Werkvertragselemente im Sinne der §§ 631 ff. BGB; der von Forteil geschuldete Erfolg ist die Herstellung des Zertifikats sowie dessen Zugänglichmachung zum Download oder Übermittlung per Email. Hinsichtlich der Verifikationsmöglichkeit über das Internet handelt es sich um Dienstvertragselemente im Sinne der § 611 ff. BGB.

Ein weitergehender Erfolg – insbesondere die Akzeptanz des Zertifikats durch einen Vermieter oder der Abschluss eines Mietvertrages – ist nicht geschuldet und auch nicht Vertragsgrundlage.

 § 3 Zertifikat

Das Zertifikat enthält Informationen über den Nutzer. Dazu gehören neben den Personenstammdaten (Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift) auch Bonitätsinformationen und Zahlungsinformationen zu Einkommen und Mietzahlungen.

Als Bonitätsinformationen werden die Daten der Boniversum verwendet, die auf der Grundlage des Plattformvertrags abgerufen werden.

Die Informationen zu Gehalt und Miete des Nutzers werden aus den in dem bonify Benutzerkonto verknüpfen Zahlungsdienstkonten gewonnen. Der Nutzer versichert, dass er der Inhaber aller verknüpften Zahlungsdienstkonten ist, und dass er im Fall eines Gemeinschaftskontos die Einwilligung aller anderen Kontoinhaber eingeholt hat. Der Nutzer versichert außerdem, dass auf den verknüpften Zahlungsdienstkonten keine Gehälter für Dritte eingehen und keine Wohnraum-Mietzahlungen für Dritte ausgehen.

 § 4 Verwendung des Zertifikats

Der Nutzer darf das Zertifikat nur vollständig und unverändert gegenüber Dritten verwenden. Bei einem Ausdruck ist es ausschließlich auf Papier der Größe DIN A4 unskaliert auszudrucken (farbig oder schwarz/weiß). Insbesondere müssen alle Informationen – einschließlich der rechtlichen Hinweise – lesbar sein.

Der Nutzer darf nicht den Eindruck erwecken, als würde Forteil Vertrauen im Sinne des § 311 Abs. 3 BGB bei dem Vermieter in Anspruch nehmen.

 § 5 Verifikation des Zertifikats im Internet

Das Zertifikat enthält einen eindeutigen Bestätigungscode sowie eine Web-Adresse, auf der dieser Code und der Nachname des Nutzers eingegeben werden können, um das Zertifikat zu bestätigen. Das erfolgt in der Weise, dass die dem Zertifikat gegenständlichen Informationen angezeigt werden.

Über die Web-Adresse, ist durch Eingabe des Bestätigungscodes und des Namens des Nutzers die Bestätigung im Prinzip für jedermann abrufbar. Es ist höchst unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen, dass ein Dritter, der das Zertifikat nicht vom Nutzer zur Einsicht vorgelegt bekommen hat, durch Erraten des Bestätigungscodes und des Namens Informationen abrufen kann. Dieses Risiko ist dem Nutzer bekannt.

Die Indizierung durch Suchmaschinen wird durch Forteil in verkehrsüblicher Weise untersagt und erschwert. Die Einhaltung der Suchmaschinenregeln obliegt dem Suchmaschinenbetreiber und liegt nicht im Verantwortungsbereich von Forteil. Dieses Risiko ist dem Nutzer bekannt.

Die Verifizierung im Internet wird von Forteil für die Dauer von 90 Tagen ermöglicht. § 193 BGB findet keine Anwendung, das heißt, das Fristende kann auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. Die Abschaltung der Verifikationsmöglichkeit erfolgt unmittelbar nach Fristablauf.

Forteil schuldet geeignete Anstrengungen, die Abrufbarkeit der Informationen an einem herkömmlichen Internet-Zugang mit einem herkömmlichen Internet-Browser sicherzustellen. Die Abrufbarkeit kann durch technische Defekte, Cyber-Angriffe, Störungen in Strom- oder Telekommunikationsnetzen, wegen geplanter Updates der Server-Software oder aus ähnlichen Gründen zeitweise aufgehoben sein.

 § 6 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Forteil verarbeitet und nutzt zum Zweck der Erfüllung des Vertrags – nämlich der Erstellung des Zertifikats – die vom Kunden im Rahmen der bonify Plattformnutzung zur Verfügung gestellten Kontodaten und die darüber eingelesenen Kontobuchungen. Dies erfolgt in der Weise, dass mit einem automatischen Algorithmus aus den Kontobuchungen einerseits die Gehaltseingänge und andererseits die Mietzahlungen und deren Häufigkeit in den vergangenen drei bis zwölf Monaten herausgesucht und zur Bildung von Summen und/oder Durchschnittswerten verwendet werden.

Aus den Personenstammdaten (Name, Anschrift, Geburtsdatum), den vorgenannten Beträgen und den Bonitätsinformationen der Boniversum wird eine elektronische Datei erstellt, dem Nutzer in geeigneter Form übermittelt wird, z.B. per Email als PDF-Dokument per Email zugesendet und/oder zum Download bereitgestellt.

Die Daten werden im Umfang, wie sie auf dem Zertifikat angegeben sind anhand des eindeutigen Bestätigungscodes für die Dauer von 90 Tagen im Internet zugänglich gemacht und dementsprechend übermittelt. Die Übermittlung erfolgt im Internet potenziell weltweit.

Forteil speichert eine elektronische Kopie des Zertifikats längstens bis zu dem Zeitpunkt, der sechs Monate nach Ablauf der gesetzlichen Verjährung (§ 195 BGB) gerechnet ab Ablauf der 90 Tage (nach Abs. 3) liegt und wird die Kopie danach binnen eines weiteren Monats löschen.

Diese Datenverarbeitung stützen wir auf den Plattformvertrag sowie diesem Vertrag, Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

 § 7 Haftung

Die Parteien schließen einander Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit aus.

Dies gilt nicht                a) für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;                b) für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten).

Im Fall des Absatzes 2 Buchstabe b) ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Soweit die Haftung durch Gesetz weitgehend ausgeschlossen ist, soll durch die Regelungen dieses Paragraphen die Haftung nicht verschärft werden.

 

Stand: 12. Dezember 2018

PDF-Download der AGB Mieterauskunft

Veröffentlicht am: 16.12.2021