Abofallen: Neue Regeln für Zahlungen via Handyrechnung

Über 40.000 Mobilfunkkunden wurden Opfer von kriminellen Drittanbietern. Abgerechnet wurden die Abofallen über die Handyrechnung. Die Bundesnetzagentur will den Betrügern jetzt den Garaus machen und führt neue Regeln für Mobilfunk-Provider ein.

Julia Ptock
Abofallen bei Zahlung via Handyrechnung

Zu hohe bzw. falsche Mobilfunkrechnung erhalten? Leider kein Einzelfall. Grund für die zu falschen Rechnung sind Abofallen, in die man unbemerkt hinein getappt ist. Die Bundesnetzagentur will diesen Betrügereien nun ein Ende machen und nimmt dafür die Mobilfunkunternehmen in die Pflicht. 

Wir erklären Dir, was es mit den Abofallen auf sich hat, wie Du Dich davor schützen kannst und was sich ab dem 01. Februar 2020 ändern wird. 

 Abofalle? Ein versehentlicher Klick kann schon reichen

In eine Abofalle tappt man meist ganz unbemerkt. Ein versehentlicher Klick auf einen Werbebanner kann oft schon reichen, um Opfer der Betrüger zu werden. Mittlerweile sind aber auch schon Fälle bekannt, bei denen User überhaupt nichts angeklickt haben und trotzdem auf ominöse Webseiten weitergeleitet wurden. Für Handy-User ist in diesem Moment überhaupt nicht ersichtlich, dass sie ein Abo “abgeschlossen“ bzw. in so eine Falle getappt sind. 

Das böse Erwachen kommt dann erst mit der Handyrechnung. Plötzlich finden sich dort Kostenpunkte, mit denen der Nutzer nichts anfangen kann. Zudem steht auf der Rechnung oft nicht der Name des Abos, sondern die Worte “Drittanbieter“, “Fremdanbieter“, “Mehrwertdienste“ oder der Name einer Abrechnungsfirma. Das hat folgenden Hintergrund: Der angebliche Vertrag wird mit einem Abo-Anbieter geschlossen, der einen sogenannten Drittanbieter damit beauftragt, die Beträge über die normale Handynutzung abzubuchen. Deshalb wird auf der Rechnung nur der Drittanbieter genannt. 

Das Thema Abofallen ist dabei nicht neu. Der Verbraucherschutz warnte bereits vor einiger Zeit vor einer Zunahme von Handy-Abofallen. Die Zeitschrift “Finanztest“ berichtete Mitte September über Zehntausende Mobilfunk-Kunden, die falsche oder zu hohe Rechnungen bekommen hatten. Dabei geht es um Drittanbieterleistungen wie Videos oder andere auf der Rechnung nicht näher benannten “Sonderdienste“, die gar nicht bestellt waren.

 So kannst Du Dich gegen betrügerische Drittanbieter schützen

Die Bundesnetzagentur hat nun auf die steigende Anzahl von Verbraucherbeschwerden reagiert und verbraucherschützende Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt. Diese müssen von den Mobilfunkunternehmen jedoch erst zum 01. Februar 2020 umgesetzt werden. Bis dahin kannst Du Dich aber selbst effektiv vor dubiosen Drittanbietern schützen. 

Der zuverlässigste Schutz ist eine sogenannte Drittanbietersperre. Durch diese Sperre kann Deine Handynummer nicht für die Abrechnung kostenpflichtiger Dienste identifiziert werden. Bereits seit 2012 sind Mobilfunkanbieter gesetzlich dazu verpflichtet, die Drittanbietersperre auf Wunsch des Kunden kostenlos einzurichten. Die Einrichtung funktioniert meist über den Kundenservice des Providers oder den Online-Kundenbereich. Eine aktivierte Drittanbietersperre sperrt jedoch auch seriöse Dienste, die ebenfalls das Bezahlen über die Handyrechnung nutzen. Deshalb bieten einige Mobilfunkanbieter auch eine Teilsperrung an, bei denen der Nutzer eingrenzen kann, für welche Angebote die Sperre gelten soll. 

Nachfolgend noch ein paar weitere Tipps, wie Du Dich vor unseriösen Anbietern schützen kannst: 

Lade kostenlose Programme ausschließlich über die Seite des Anbieters oder anderen renommierten und bekannten Seiten herunter.

Lies Dir alle Information genau durch. Insbesondere im Kleingedruckten, in den AGB oder der Widerrufsbelehrung findet man häufig Hinweise auf versteckte Kosten.

Im Netz findet man zahlreiche Übersichtsseiten über die unseriösen Abzocker. So kannst Du auch herausfinden, wer hinter der Seite steckt und eventuell weiter gegen den Betrug vorgehen.

 Neue Regeln von der Bundesnetzagentur

Auch die Bundesnetzagentur hat reagiert und verbraucherschützende Vorgaben zum Bezahlen über die Mobilfunkrechnung festgelegt, die spätestens bis zum 01. Februar 2020 eingeführt von den Mobilfunkunternehmen eingeführt werden müssen. 

Die neuen Regeln sehen vor, dass die Provider ab dem Stichtag das sogenannte Redirect-Verfahren einführen müssen, wenn sie weiterhin Leistungen von und für Drittanbieter abrechnen wollen. Das Redirect-Verfahren soll dafür sorgen, dass niemand mehr unbeabsichtigt ein Geschäft abschließt. Dafür wird der Nutzer von der Seite des Drittanbieters weg zu einer Bezahlseite seines Providers geleitet, wo er den Kauf bestätigen muss. 

Neben dem Redirect-Verfahren können die Mobilfunkunternehmen aber auch ein sogenanntes Kombinationsmodell anwenden, das mehrere Schutzmaßnahmen bündelt. Das Kombinationsmodell sieht dabei aber den zwingenden Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten vor. Unterschiede ergeben sich bei Einzelkäufen sowie bei besonders vertrauenswürdigen Drittanbietern, bei denen sich Kunden durch Login identifizieren. Im Gegenzug kann sich ein Kunde in einer Vielzahl von Fällen auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen berufen.

 So kommst Du aus der Abofalle wieder raus

Mit dem betrügerischen Drittanbieter bzw. dem Abo-Anbieter wirst Du in den wenigsten Fällen einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen sein. Das liegt daran, dass man in Deutschland bei Abschluss eines Abos auf den Preis und auf die Laufzeit des Abos ausdrücklich hingewiesen werden muss. Diese Informationen sind unerlässlich für einen rechtskräftigen Vertrag. Die Bestellung muss, um rechtskräftig zu sein, durch ein Klicken auf “verbindlich/kostenpflichtig/zahlungspflichtig bestellen“ bewusst durchgeführt worden sein.

Falls Du schon einen Schaden durch eine Abofalle erlitten hast, solltest Du möglichst schnell seinen Mobilfunkanbieter kontaktieren und den abgebuchten Betrag zurückfordern. Oft ist es dann leider so, dass die Mobilfunkanbieter auf den Drittanbieter verweisen, der sich jedoch hinter einer Abrechnungsfirma verstecken kann. Allerdings findet man auf der Handyrechnung immer Kontaktinformationen. An diese sollte die schriftliche Kündigung geschickt werden. Die Verbraucherzentrale hat dafür einen Musterbrief formuliert

Julia Ptock